Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0904/22_ER-1 wird eine Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hamm vorgeschlagen. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Entscheidungskompetenzen und Beratungszuständigkeiten zwischen verschiedenen Ausschüssen.
Im Rahmen der vorgeschlagenen Änderung soll der Ausschuss für Schule und Ausbildung künftig über die Grundsätze der Arbeit des Medienzentrums, der Volkshochschule sowie der nichtlehrenden Kräfte an den Schulen und damit verbundene Maßnahmen entscheiden, sofern das Kostenvolumen zwischen 25.000 € und 250.000 € liegt. Damit wird der Paragraph 9 Absatz 1 Buchstabe e der Zuständigkeitsordnung neu formuliert.
Gleichzeitig sieht die Vorlage vor, in Paragraph 11 Absatz 1 Buchstabe e den Zusatz „Volkshochschule“ zu streichen. Der Paragraph 11 Absatz 2 soll so umgestaltet werden, dass der Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft über weitere kulturelle Angelegenheiten, Maßnahmen im Bereich des Denkmalschutzes sowie über Angelegenheiten der Volkshochschule berät, sofern die Entscheidungskompetenz beim Rat, einem anderen Ausschuss oder einer Bezirksvertretung liegt. Diese Neuregelung basiert auf der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft aus seiner Sitzung vom 21. September 2022, in Angelegenheiten der Volkshochschule als beratendes Gremium zu fungieren.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022kein Ergebnis hinterlegt
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