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Stlgnahme

Berufsverbot

0502/22_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit einer Anfrage vom 19. September 2022 Informationen über mögliche Berufsverbote für ungeimpftes Personal in der Altenpflege angefordert. Die Fraktion thematisierte dabei die Einschränkung der Berufsfreiheit sowie die Wirksamkeit von Impfungen und stellte Fragen zur Begründung etwaiger Verbote durch das Gesundheitsamt. Zudem wurden Fragen zur personellen Situation in der Altenpflege sowie zur Deckung des Personalbedarfs im Falle von Tätigkeitsverboten gestellt.

In einer Stellungnahme der Verwaltung vom 23. September 2022 wird ausgeführt, dass Betretungs- und Tätigkeitsverbote aufgrund fehlender Immunitätsnachweise auf der gesetzlichen Grundlage des § 20a Abs. 5 Satz 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) beruhen. Die Verwaltung verweist darauf, dass Verfassungsbeschwerden gegen diese Norm und die damit verbundene Verpflichtung durch das Bundesverfassungsgericht am 27. April 2022 ohne Erfolg geblieben sind. Das Gesundheitsamt hat nach Angaben der Verwaltung bislang keine Verbote auf Basis dieser Norm ausgesprochen. Über darüber hinausgehende Zahlen liegen der Verwaltung nicht vor.

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Dokumente

Beratungsfolge

  • 27.09.2022
    kein Ergebnis hinterlegt

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