Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0907/22_VL sieht die Entlastung des Oberbürgermeisters der Stadt Hamm für das Haushaltsjahr 2021 vor. Mit dem Beschlussvorschlag wird den Ratsmitgliedern nahegelegt, die Entlastung vorbehaltlos zu erteilen.
Die Grundlage für diesen Vorgang ist der vorgelegte Jahresabschluss sowie die durchgeführte Prüfung. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 7. September 2022 den Bericht einer beauftragten Kanzlei über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 beraten. Der Ausschuss hat sich dem Ergebnis der Prüfung angeschlossen und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk übernommen. Auf Basis dieser Prüfung empfahl der Rechnungsprüfungsausschuss den Ratsmitgliedern die Erteilung der Entlastung.
Die Entlastung dient der Feststellung, dass aufgrund der Prüfung keine Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Oberbürgermeisters erhoben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass dem Oberbürgermeister im Rahmen der Beschlussfassung über die Entlastung kein Stimmrecht zusteht. Zudem ist die Beschlussfassung über die Entlastung von der Feststellung des Jahresabschlusses sowie der Behandlung des Jahresergebnisses formal zu trennen. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss sind nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 26.09.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 12.09.2022kein Ergebnis hinterlegt
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