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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Rat
- 1.Verpflichtung eines Ratsmitgliedes hier: Anke Richter
- 2.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Rates am 14.12.2021, Nr. 0102/21
- 3.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Rates am 01.03.2022, Nr. 0127/22
- 4.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Anhebung der Beförderungsentgelte für die von der Stadt Hamm zugelassenen TaxenZur Vorlage · 0748/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0748/22_VL befasst sich mit der Anpassung der Beförderungsentgelte für in Hamm zugelassene Taxen. Die Taxengemeinschaft Hamm GbR hat eine Erhöhung aller Tarifpositionen beantragt, wobei die Verwaltung und die Unternehmer eine Abweichung vom ursprünglichen Antrag vorschlagen. Konkret ist die Anhebung der Kilometerpauschale für Tag- und Nachtfahrten auf jeweils 2,50 Euro vorgesehen. Diese Maßnahme würde eine Gesamterhöhung der Tarife um 23,65 Prozent bedeuten. Als Gründe für die Anpassung werden gestiegene Kosten für Kraftstoff, die Entwicklung des Mindestlohns sowie die CO2-Steuer angeführt.
Ziel der Anpassung ist die Sicherung der wirtschaftlichen Attraktivität des Taxigewerbes. Im Hintergrund wird auf die wirtschaftliche Lage der Taxiunternehmer verwiesen, die vor möglichen Insolvenzen gewarnt haben. Um die Umsetzung der neuen Tarife zu ermöglichen, ist eine Vorlaufzeit von bis zu zehn Wochen erforderlich, da die Taxiuhren durch den Landesbetrieb für Mess- und Eichwesen NRW technisch angepasst und geeicht werden müssen. Die neue Regelung soll frühestens sieben Tage nach der Veröffentlichung in Kraft treten. Aufgrund der wirtschaftlichen Relevanz wird im Rahmen der Vorlage eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß der Gemeindeordnung angestrebt, damit der Rat die Entscheidung bereits in der nächsten Sitzung genehmigen kann.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Änderung des Vertrages zwischen der Stadt Hamm und dem Diakonie Ruhr-Hellweg e. V. zur finanziellen Beteiligung am Frauenhaus in HammZur Vorlage · 0780/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung der Änderung des Vertrages zwischen der Stadt Hamm und dem Diakonie Ruhr-Hellweg e. V. zugestimmt. Ziel der Vorlage 0780/22_VL ist die Aufstockung der finanziellen Beteiligung der Stadt am Frauenhaus in Hamm um jährlich maximal 30.000 Euro. Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechende Vertragsänderung mit dem Träger abzuschließen, sofern die Finanzierung gesichert ist und die notwendige Landesförderung bewilligt wird.
Die zusätzliche finanzielle Unterstützung soll dazu dienen, die Kapazitäten des Frauenhauses von bisher acht auf zwölf Plätze zu erweitern. Hintergrund der Erweiterung ist die hohe Auslastung der Einrichtung in den Vorjahren sowie die Notwendigkeit, die Anzahl der abgewiesenen Frauen zu reduzieren. Die Mittel sollen zur Deckung eines Fehlbetrags eingesetzt werden, der durch zusätzliche Personal-, Overhead- und Sachkosten entsteht.
Das Angebot des Frauenhauses umfasst neben der Unterbringung von Frauen und Kindern auch Beratungsleistungen zu rechtlichen, sozialen und psychischen Themen sowie die Begleitung zu Behörden oder medizinischen Einrichtungen. Durch die Bereitstellung einer zusätzlichen Wohnung in der Nähe des bisherigen Standorts sind die Voraussetzungen für die Erweiterung gegeben. Der Antrag auf Landesförderung, die einen Festbetrag von 28.000 Euro vorsieht, soll nach der Ratsentscheidung gestellt werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 13.06.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 6.4. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0639/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die vierte Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage 0639/22 basiert auf den Vorgaben des § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW). Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinden zur Erstellung eines Konzepts, das die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beitragsfähiger Straßenausbaumaßnahmen prüft.
Das Konzept dient als Übersicht über geplante Maßnahmen und ist für einen Zeitraum von fünf Jahren angelegt, wobei eine regelmäßige Aktualisierung mindestens alle zwei Jahre vorgesehen ist. Die vorliegende Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen, beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung, sowie Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung.
Die Beschlussvorlage der Verwaltung dient als notwendige Voraussetzung für die Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes. Ziel dieses Programms ist die finanzielle Entlastung der Anlieger, indem die Hälfte des umlagefähigen Aufwandes bei den aufgeführten beitragspflichtigen Maßnahmen durch Landesmittel finanziert werden kann. Die Darstellung der Maßnahmen erfolgt tabellarisch nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Muster. Das Konzept beinhaltet lediglich Maßnahmen nach dem KAG NRW; beitragsfähige Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch, wie die erstmalige Herstellung von Straßen, sind nicht Bestandteil dieser Planung.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0639/22_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die vierte Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage (Nummer 0639/22_ER-1) basiert auf § 8a des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) und dient als Voraussetzung für die Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes, welches eine Entlastung der Anlieger vorsieht.
Im Rahmen der Beschlussfassung wurde zudem die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung erteilt. Die Verwaltung begründete die Dringlichkeit damit, dass die entsprechende Beschlussvorlage versehentlich von der Tagesordnung der Ratssitzung am 29. März 2022 gestrichen worden war. Da zahlreiche der im Konzept aufgeführten Baumaßnahmen bereits vor der nächsten regulären Ratssitzung am 21. Juni 2022 beginnen müssen, wurde die Entscheidung im Wege der Dringlichkeit herbeigeführt.
Nach Angaben der Verwaltung ist dieser zeitnahe Beschluss notwendig, um gemeinsame Maßnahmen zwischen der Stadt Hamm und den Stadtwerken Hamm, wie etwa die Verlegung von Versorgungsleitungen mit anschließender Erneuerung von Gehwegen, realisieren zu können. Eine zeitlich versetzte Durchführung der Arbeiten hätte laut Vorlage zu einer geringeren Wirtschaftlichkeit sowie zu längeren Verkehrsbehinderungen geführt. Zudem wurde auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Materialbeschaffung zeitnah abzuwickeln, um Preissteigerungen bei den Angeboten zu vermeiden. Die beratenden Gremien hatten den Beschluss der Vorlage bereits empfohlen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 7.Elektromobilitätskonzept HammZur Vorlage · 0674/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0674/22_VL befasst sich mit der Umsetzung des Elektromobilitätskonzepts der Stadt Hamm sowie der Förderung der Ladeinfrastruktur. Gegenstand der Vorlage ist die Kenntnisnahme eines Berichts sowie die Weiterentwicklung des betrieblichen Mobilitätsmanagements innerhalb der Stadtverwaltung. Hierbei sollen gutachterliche Empfehlungen sowie Erfahrungen aus der Selbstorganisation der Verwaltung genutzt werden. Das Konzept stützt sich auf Untersuchungen eines externen Beratungsunternehmens und bezieht Erkenntnisse aus einem Modellquartier im Hammer Osten ein.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist der Aufbau eines Beratungsangebots für Unternehmen, Betreiber und die Immobilienwirtschaft. Dieses Angebot soll durch eine Zusammenarbeit der Wirtschaftsförderung, der Klimaagentur und der Stadtwerke realisiert werden. Ziel ist es, Informationen und Beratung in Wohn-, Arbeits- und Freizeitbereichen auszubauen. Die Stadtverwaltung soll dabei durch eine Vorbildfunktion und Beratungskompetenz Impulse setzen.
Die Erweiterung der öffentlichen Ladeinfrastruktur liegt in der Verantwortung der Stadtwerke sowie privater Anbieter, wobei die Stadt transparente Zugangsvoraussetzungen schaffen soll. Die Implementierung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements wird als neue Aufgabe der Verwaltung festgelegt. Die finanziellen Auswirkungen sowie Refinanzierungsmöglichkeiten werden im Zuge der Konkretisierung der Einzelmaßnahmen ermittelt und dem Haushalt angemeldet. Die Verwaltung wird die Gremien über die Fortschritte bei der Umsetzung des Konzepts informieren. Eine Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes an der Vorlage fand nicht statt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 15.06.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 14.06.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 13.06.2022 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 8.CO2-Bilanz inklusive HandlungsempfehlungenZur Vorlage · 0822/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die CO2-Bilanz inklusive der darin enthaltenen Handlungsempfehlungen zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen beauftragt. Die Vorlage basiert auf dem Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035, welches der Rat bereits 2019 beschlossen hat.
Die vorliegende Treibhausgas-Bilanz zeigt, dass die Emissionen im Vergleich zu 1990 bis zum Jahr 2019 um etwa 30 % gesenkt werden konnten. Für das Jahr 2019 wurden Emissionen in Höhe von 1,36 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten ermittelt. Um das angestrebte Ziel für 2035 zu erreichen, ist eine jährliche Reduktion von durchschnittlich 85.000 Tonnen erforderlich, was einer Steigerung der bisherigen Reduktionsrate entspricht.
Die Bilanz identifiziert die Sektoren Wärme, Treibstoffe und Strom als die wesentlichen Bereiche der Emissionen. Innerhalb der Verbrauchergruppen tragen die Wirtschaft, der Verkehr und die privaten Haushalte maßgeblich zu den CO2-Faktoren bei. Da die Stadtverwaltung durch eigene Gebäude und den Fuhrpark lediglich etwa 2 % der Emissionen direkt beeinflussen kann, wird eine Vorbildfunktion sowie die Gestaltung von Rahmenbedingungen betont. Die Verwaltung soll zudem durch die Klima-Agentur Hamm Informationen bereitstellen und die Vernetzung von gesellschaftlichen Akteuren fördern. Die Umsetzung der Maßnahmen soll durch ein regelmäßiges Monitoring begleitet werden.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 15.06.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 14.06.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.06.2022 · Stadtentwicklungs- und Klimaausschuss
- 9.Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans der Stadt HammZur Vorlage · 0732/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans beschlossen. Die Stadt ist gemäß dem Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen verpflichtet, einen solchen Plan aufzustellen, der die Anzahl und Standorte der Rettungswachen, die Anzahl der benötigten Rettungswagen, Krankentransportwagen sowie Notarzt-Einsatzfahrzeuge und Maßnahmen für Großschadensereignisse regelt. Eine solche Fortschreibung muss spätestens alle fünf Jahre erfolgen.
Die vorliegende Fassung behält die bestehende Struktur des Rettungsdienstes bei. Die bisherige Anordnung der Rettungswachen in einer Ringstruktur wird beibehalten, da diese für die flächendeckende Versorgung als funktional eingestuft wird. Aufgrund der kontinuierlich steigenden Einsatzzahlen sieht die neue Planung jedoch die Bereitstellung eines zusätzlichen Rettungswagens im 24-Stunden-Betrieb sowie eines Notarzteinsatzfahrzeugs im 12-Stunden-Tagesbetrieb vor.
Die Verwaltung prüft derzeit zudem eine Änderung der Arbeitszeitregelung für Tarifbeschäftigte im Rettungsdienst hin zu einer 45-Stunden-Woche. Dieses Vorhaben ist jedoch nicht Bestandteil der aktuellen Fortschreibung des Bedarfsplans. Der Entwurf der Fortschreibung wurde den Verbänden der Krankenkassen sowie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zur Stellungnahme vorgelegt. Die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen sowie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung haben ihr Einvernehmen mit der vorliegenden Planung schriftlich erklärt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 07.06.2022 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 10.Beschaffung von 2 Drehleiterfahrzeugen für die Feuerwehr HammZur Vorlage · 0808/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Beschaffung von zwei neuen Drehleiterfahrzeugen für die Feuerwehr vorgelegt. Der Beschluss sieht vor, die Anschaffung vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung durchzuführen. Die Gesamtkosten für die beiden Fahrzeuge belaufen sich auf circa 1,7 Millionen Euro inklusive Umsatzsteuer. Davon sind im Haushaltsjahr 2023 etwa 260.000 Euro und im Haushaltsjahr 2024 etwa 1,44 Millionen Euro einzuplanen. Die Investitionskosten werden über einen Zeitraum von 25 Jahren abgeschrieben, was zu einer jährlichen Belastung des Ergebnisses von 68.000 Euro führt.
Die Notwendigkeit der Beschaffung ergibt sich zum einen aus einer Ersatzbeschaffung. Ein Fahrzeug mit Erstzulassung aus dem Jahr 1996 entspricht technisch nicht mehr den aktuellen Sicherheitsstandards und ist bereits vollständig abgeschrieben. Zudem erschwert das Alter des Fahrzeugs die Ersatzteilversorgung und erhöht den Reparaturaufwand. Nach der Anschaffung ist ein Ringtausch geplant, bei dem das Neufahrzeug an der Feuer- und Rettungswache I stationiert wird und ein bestehendes Fahrzeug aus dem Jahr 2015 in den Einsatzbereich Wiescherhöfen/Weetfeld überführt wird.
Das zweite Fahrzeug soll als baugleiche Drehleiter als technische Reserve dienen, um die Einsatzbereitschaft während Wartungs- oder Reparaturphasen sicherzustellen. Zudem ist die Nutzung für Ausbildungs- und Schulungszwecke vorgesehen. Auch hier ist ein Ringtausch geplant, um ein Fahrzeug für die Ausbildung bereitzuhalten. Die Inbetriebnahme beider Fahrzeuge ist für das Jahr 2024 vorgesehen. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 07.06.2022 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 11.Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 und Behandlung des Jahresergebnisses des ASHZur Vorlage · 0803/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 21. Juni 2022 den Jahresabschluss des Stadtamtes Hamm (ASH) zum 31. Dezember 2021 festgestellt. Die Entscheidung erfolgte auf Grundlage des Berichts der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, welche einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hatte.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 25.932.534,21 € aus. Das Jahresergebnis beläuft sich auf einen Überschuss von 942.842,25 €. Gemäß dem Beschluss wird dieser Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorgetragen. Die Details zur Behandlung des Jahresergebnisses der einzelnen Sparten des Stadtamtes Hamm ergeben sich aus der der Vorlage beigefügten Übersicht.
Die rechtliche Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinns bilden die Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Betriebssatzung des ASH. Der vollständige Prüfbericht sowie die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Lagebericht und der Anhang lagen der Vorlage als Anlagen bei.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 08.06.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 12.Abberufung und Bestellung des Betriebsleiters des ASHZur Vorlage · 0838/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Beschlussvorlage die personelle Neubesetzung der Betriebsleitung des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebs Hamm (ASH) beschlossen. Gemäß den Vorgaben der Eigenbetriebsverordnung NRW obliegt die Entscheidung über die Abberufung und Bestellung der Betriebsleitung dem Rat.
Mit Wirkung zum 31. Mai 2022 wurde der bisherige Betriebsleiter des ASH abberufen. Gleichzeitig erfolgte die Bestellung eines neuen Betriebsleiters mit Wirkung zum 1. Juni 2022. Die Vorlage sah vor, dass die personellen Veränderungen im Rahmen der Sitzung am 21. Juni 2022 formalisiert wurden.
Zusätzlich zur personellen Veränderung wird in der Vorlage angekündigt, dass im Rahmen der Konzernsteuerung und in Zusammenarbeit mit der neuen Betriebsleitung die Vorbereitung einer modernisierten Betriebssatzung erfolgt. Diese überarbeitete Satzung soll dem Rat in einer der darauffolgenden Sitzungen zur Entscheidung vorgelegt werden. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss wurden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 13.Jahresabschluss der Sparkasse Hamm zum 31.12.2021Zur Vorlage · 0832/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat über den Jahresabschluss der Sparkasse Hamm zum 31. Dezember 2021 sowie über die Verwendung des daraus resultierenden Jahresüberschusses entschieden. Der Jahresüberschuss beläuft sich auf einen Betrag von 1.428.114,94 Euro.
Gemäß dem Beschluss wird der gesamte Jahresüberschuss in Höhe von 1.428.114,94 Euro in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse eingestellt. Eine Ausschüttung an den Träger, eine Einstellung in die freie Rücklage sowie ein Gewinnvortrag sind für diesen Zeitraum nicht vorgesehen. Dieser Beschluss führt zu keiner Änderung des bereits festgestellten Jahresabschlusses.
Die Entscheidung basiert auf einem Vorschlag des Verwaltungsrates der Sparkasse Hamm, der den Jahresabschluss sowie den Lagebericht in seiner Sitzung am 9. Juni 2022 beraten hat. Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts wurde durch die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe durchgeführt, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde.
Zusätzlich zur Verwendung des Überschusses hat der Rat die Organe der Sparkasse Hamm auf Grundlage des geprüften Abschlusses entlastet. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung am 21. Juni 2022 im Rat der Stadt Hamm behandelt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- Jahresabschluss der Sparkasse Hamm zum 31.12.2021Zur Vorlage · 0832/22_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Ergänzungsbeschlussvorlage über die Verwendung des Jahresüberschusses der Sparkasse Hamm für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2021 entschieden. Der vorliegende Jahresüberschuss beläuft sich auf einen Betrag von 1.428.114,94 Euro.
Gemäß dem Beschlussvorschlag soll der gesamte Betrag in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse Hamm eingestellt werden. Eine Ausschüttung an den Träger sowie Einstellungen in die freie Rücklage oder ein Gewinnvortrag sind für das betreffende Geschäftsjahr nicht vorgesehen. Der Beschluss hat keine Auswirkungen auf den bereits festgestellten Jahresabschluss.
Zudem wurde die Entlastung der Organe der Sparkasse Hamm für das Jahr 2021 beantragt. Grundlage hierfür ist der vom Sparkassenverband Westfalen-Lippe geprüfte Jahresabschluss, der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen wurde. Die Entscheidung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 14.Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für die Sanierung von Fassade und Dach am KurhausZur Vorlage · 0804/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Sanierung des Kurhauses beschlossen. Die Maßnahme umfasst die Instandsetzung der Fassaden am Kopfgebäude sowie am Spiegelsaal und die Erneuerung der Dachflächen. Im Rahmen der Arbeiten sollen die bestehenden Schäden an Putz, Stuck und Mauerwerk behoben, die technisch veralteten Aluminiumfenster durch denkmalgerechte Holzfenster ersetzt und die Dacheindeckung inklusive der Dachentwässerung sowie der Unterspannbahn erneuert werden. Zudem ist die Erneuerung der Fassadenbeleuchtung vorgesehen. Die Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde.
Für die Umsetzung der Sanierung wurden außerplanmäßige Mittel für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 bereitgestellt. Die Gesamtkosten werden auf 1.510.000 Euro geschätzt, wobei die Auszahlungen auf 100.000 Euro im Jahr 2022 und 1.410.000 Euro im Jahr 2023 entfallen. Die Finanzierung erfolgt über das allgemeine, gegenseitig deckungsfähige Investitionsbudget. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Maßnahme unter Einbeziehung externer Planer durchzuführen.
Die Notwendigkeit der Sanierung ergibt sich aus festgestellten Schäden an der Bausubstanz, die eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit darstellten. Durch die Maßnahmen soll die Restnutzungsdauer des Gebäudeteils von 12 auf 25 Jahre verlängert werden. Der Zeitplan sieht die Planungs- und Ausführungsphasen sowie die Abrechnung bis Ende 2023 vor.
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- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 15.Fortsetzung der Regionalagentur Westfälisches RuhrgebietZur Vorlage · 0809/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0809/22_VL sieht die Fortsetzung der Beteiligung der Stadt Hamm an der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet vor. Der Rat soll unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung die weitere Mitgliedschaft sowie die anteilige Finanzierung für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2024 beschließen. Zudem wird die Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Hamm, der Stadt Dortmund und dem Kreis Unna bis zum Ende des genannten Zeitraums vorgeschlagen.
Die finanziellen Auswirkungen der Beteiligung belaufen sich auf Gesamtauszahlungen in Höhe von 426.803 Euro. Diese Summe verteilt sich auf 104.295 Euro für das Jahr 2022, 213.371 Euro für das Jahr 2023 und 109.137 Euro für das Jahr 2024. Während die Einzahlungen der Stadt 96.264 Euro betragen, beläuft sich der städtische Eigenanteil auf 330.539 Euro. Die Kostenstruktur setzt sich aus Personalkosten in Höhe von insgesamt 382.803 Euro und Sachkosten in Höhe von insgesamt 44.000 Euro zusammen. Die entsprechenden Mittel sind in der Planung zur Verfügung gestellt. Die detaillierte Aufstellung weist zudem aus, dass die voraussichtliche Förderung der Personalkosten 96.264 Euro beträgt und der kommunale Eigenanteil sich aus den Beträgen 80.229 Euro, 165.239 Euro und 85.071 Euro für die jeweiligen Jahre zusammensetzt.
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- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 15.06.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 08.06.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 16.Änderung der Gebührensatzung der Städtischen MusikschuleZur Vorlage · 0812/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die 7. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Städtischen Musikschule beschließen, die zum 1. August 2022 in Kraft treten und die Fassung vom 8. April 2005 ersetzen soll. Die Neufassung umfasst neue Gebührenmodelle für Bereiche wie Elementares Tanzen, Musical sowie Bewegung und Tanz. Zudem wird die Einführung von 10er-Karten für Erwachsene vorgesehen. Im Programm „JeKits“ wird ab dem 4. Schuljahr eine jährliche Gebühr von 420 Euro erhoben, während für das Tanzen ein Betrag von 228 Euro pro Jahr festgesetzt ist. Für Projektunterricht werden Gebühren zwischen 1,75 und 8,00 Euro pro Unterrichtsstunde berechnet, abhängig von der Teilnehmerzahl. Die Unterrichtszeit im Bereich Elementarer Musikunterricht wird von 75 auf 60 Minuten verkürzt.
Die Neufassung regelt zudem die Instrumentenüberlassung, Veranlagung und Gebührenermäßigung. Die monatliche Gebühr für Instrumente beträgt 11 Euro und steigt ab dem 13. Monat auf 22 Euro an. Für die Größen 1/8 bis 3/4 wird ein einheitlicher monatlicher Betrag von 9,33 Euro festgelegt. Die Musikschule erhält das Recht, Instrumente nach einem Jahr zurückzufordern. Im Rahmen des Programms „JeKits“ erfolgt die Überlassung gebührenfrei, wobei bei verspäteter Rückgabe Gebühren anfallen. Für weitere Kinder in einer Familie, die am „JeKits“-Programm teilnehmen, wird die Gebühr ab dem zweiten Kind halbiert; Gruppenunterricht in diesem Programm ist zu 100 Prozent ermäßigt. Durch die Änderungen werden Gebührenmehrerträge von 4.500 Euro sowie Mehrerträge durch die Erstattung von Sozialermäßigungen in Höhe von 18.500 Euro erwartet. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 15.06.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 08.06.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 17.Änderung der Satzung der Städtischen MusikschuleZur Vorlage · 0813/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 5. Änderungssatzung zur Satzung der Städtischen Musikschule beschlossen, die zum 1. August 2022 in Kraft tritt. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung umfasst verschiedene Anpassungen der inhaltlichen Schwerpunkte sowie redaktionelle Korrekturen.
Im Bereich des elementaren Musizierens wird das Element Tanzen als neuer Schwerpunkt in die Satzung aufgenommen. Zudem wird die Kooperationsarbeit der Musikschule auf weitere städtische Einrichtungen und Vereine ausgeweitet.
Ein wesentlicher Teil der Änderungen betrifft die Anpassung an neue Programmstrukturen. Die Bezeichnung des Programms „Jedem Kind ein Instrument“ (JeKi) wird durch die entsprechende Anpassung an das Nachfolgeprogramm „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits) ersetzt. In diesem Zusammenhang entfällt auch der Titel „JekitsPlus“ aus dem Satzungstext. Diese Änderungen sind notwendig, da das Programm JeKits seit dem Schuljahr 2021/22 sukzessive von einer zweijährigen auf eine vierjährige Laufzeit umgestellt wurde. Die Vorlage wurde zuvor in den zuständigen Ausschüssen für Finanzen und Beteiligungen sowie für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft beraten.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 15.06.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 08.06.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 18.Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der Stadt HammZur Vorlage · 0823/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0823/22_VL behandelt den Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Hamm zum 31. Dezember 2021. Der Entwurf weist einen Jahresüberschuss von 4,0 Millionen Euro aus. Nach einer Verrechnung mit der allgemeinen Rücklage in Höhe von minus 2,7 Millionen Euro erhöht sich das Eigenkapital um 1,3 Millionen Euro auf insgesamt 143,1 Millionen Euro, was einer Eigenkapitalquote von 9,2 Prozent entspricht. Die Bilanzsumme der Stadt beläuft sich auf 1,6 Milliarden Euro.
Im Bereich der Haushaltssanierung wurde ein Volumen von 38,5 Millionen Euro mit einer Umsetzungsquote von 97 Prozent erreicht. Die Entschuldung belief sich im Jahr 2021 auf 13 Millionen Euro. Die Finanzrechnung weist einen Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von 13,9 Millionen Euro aus. Die Kredite für Investitionen stiegen auf 286,2 Millionen Euro, während die Kredite zur Liquiditätssicherung auf 79,2 Millionen Euro sanken. Die Gesamtschuld aus Investitions- und Liquiditätskrediten reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr von 252 Millionen Euro auf 240 Millionen Euro.
Zusätzlich besteht eine Leasingrestschuld für das Technische Rathaus in Höhe von 23,3 Millionen Euro. Die Investitionsauszahlungen fielen aufgrund von Umsetzungsverzögerungen geringer aus, wodurch Mittel in das Jahr 2022 übertragen werden. Außerplanmäßige Mittel wurden für die Kapitalzuführung an die WFH und die HGB benötigt. Als Beschlussvorschlag wird vorgeschlagen, den Entwurf des Jahresabschlusses zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu verweisen.
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- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 08.06.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 19.Änderung des Gesellschaftsvertrages der Hallenmanagement Hamm GmbHZur Vorlage · 0824/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Hallenmanagement Hamm GmbH (HMH) mit der Umsetzung von Änderungen am Gesellschaftsvertrag zu beauftragen. Die Vorlage 0824/22 sieht Anpassungen in den Paragrafen 8 und 9 des bestehenden Vertrages vor.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft die Modernisierung der Gremienarbeit. Zukünftig soll die Einberufung der Gesellschafterversammlung sowie die Abstimmung über Beschlüsse außerhalb von Versammlungen auch auf elektronischem Wege möglich sein. Während bisher primär die schriftliche, fernschriftliche, telegrafische oder mündliche Form vorgesehen war, ermöglicht die Neuregelung nun die elektronische Einladung und Beschlussfassung, sofern sich alle Gesellschafter an der Abstimmung beteiligen und mit diesem Verfahren einverstanden sind.
Ein weiterer Punkt der Vorlage ist die Vereinheitlichung der Regelungen zur Besetzung der Geschäftsführung. Ziel ist es, eine einheitliche Struktur für die Vertretungsregeln in den Gesellschaftsverträgen aller Mehrheitsbeteiligungen der Stadt Hamm zu schaffen. Die Neufassung regelt die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung durch die Gesellschafterversammlung sowie die Vertretungsmacht der Geschäftsführung nach außen. Dabei wird festgelegt, wie die Gesellschaft bei einer einzelnen oder mehreren Geschäftsführern vertreten wird und dass die Geschäftsführung von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist.
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- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 08.06.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 20.Änderung der Repräsentationsrichtlinien hier: § 1 Ziff. 3.2 der RepräsentationsrichtlinienZur Vorlage · 0749/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0749/22 eine Änderung der Repräsentationsrichtlinien zur Vorlage gebracht. Gegenstand der Änderung ist die Neufassung von § 1 Ziffer 3.2 der Richtlinien, welche die Ehrungen für Altersjubilare regelt.
Nach dem vorliegenden Beschlussvorschlag sollen Jubilare bei Vollendung des 80. bis 84. Lebensjahres sowie im Alter von 86. bis 89. Lebensjahren ein Glückwunschreiben erhalten, das sowohl vom Oberbürgermeister als auch von der zuständigen Bezirksbürgermeisterin oder dem zuständigen Bezirksbürgermeister unterzeichnet ist. Für Personen, die das 85. Lebensjahr vollenden, sieht die Neuregelung neben dem unterzeichneten Glückwunschreiben zusätzlich ein Präsent im Wert von 12,50 Euro vor.
Zudem ist eine redaktionelle Anpassung vorgesehen, bei der die Bezeichnung „Bezirksvorsteher“ durch die Begriffe „Bezirksbürgermeisterin und -bürgermeister“ ersetzt wird. Die Grundlage für diesen Änderungswunsch war eine Verständigung der Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister in einer Sitzung des Bezirksrates am 18. März 2022. Die Verwaltung hat den Vorschlag zur Übernahme in die Richtlinien übernommen. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Änderung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 21.Fortführung der Ehrenamtskoordination der Stadt Hamm ab dem Jahr 2023Zur Vorlage · 0793/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, die Aufgabe der Ehrenamtskoordination ab dem 1. Januar 2023 in einem nationalen Vergabeverfahren auszuschreiben. Die Ausschreibung ist für einen Zeitraum von zwei Jahren konzipiert, wobei eine Option auf eine Verlängerung um bis zu zwei weitere Jahre besteht. Voraussetzung für die Umsetzung ist eine gesicherte Finanzierung.
Die Maßnahme dient der Koordination von Ehrenamtlichen im Kontext der Arbeit mit Geflüchteten und Neuzugewanderten. Während die Aufgabe in den vergangenen Jahren durch den Caritasverband Hamm e.V. wahrgenommen wurde, ist aufgrund der aktuellen Rechtsprechung zum Vergaberecht eine öffentliche Ausschreibung der Dienstleistung erforderlich. Da der EU-Schwellenwert für soziale Dienstleistungen nicht erreicht wird, ist ein nationales Verfahren ausreichend.
Inhaltlich soll die Leistungsbeschreibung die Fortentwicklung hin zu einer „Koordinierungsstelle Integration durch Ehrenamt“ beinhalten. Ziel ist es, das ehrenamtliche Potenzial von Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund zu fördern sowie die Vermittlung zwischen Geflüchteten und interessierten Ehrenamtlichen sicherzustellen. Dies umfasst auch die Reaktion auf die aktuelle Flüchtlingsbewegung aus der Ukraine.
Die voraussichtlichen Aufwendungen belaufen sich auf insgesamt 160.000 Euro für den Zeitraum von 2023 bis 2026, wobei jährlich etwa 40.000 Euro veranschlagt werden. Diese Kosten setzen sich aus Personalkosten für eine halbe Vollzeitstelle sowie Sach- und Overheadkosten zusammen. Die Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 09.06.2022 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 08.06.2022 · Integrationsrat
- 22.Fortsetzung und Erweiterung der Familienbildungs- und Sprachbildungsprogramme „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa/Schule“ durch freie TrägerZur Vorlage · 0794/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Fortsetzung und Erweiterung der Familienbildungs- und Sprachbildungsprogramme „Griffbereit“ sowie „Rucksack KiTa/Schule“ beschlossen. Die Durchführung der Programme für das Kita-Jahr 2022/2023 wird den freien Trägern Arbeiterwohlfahrt (AWO) Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems sowie dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), Kreisverband Hamm e.V., übertragen. Die Verwaltung ist angewiesen, den beteiligten Trägern entsprechende Bewilligungsbescheide zu erteilen, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Die Programme, die seit 2001 Bestandteil der Integrationsarbeit sind, richten sich an mehrsprachig aufwachsende Familien und unterstützen die sprachliche Entwicklung sowie die frühkindliche Förderung. Während „Griffbereit“ sich an Eltern von ein- bis dreijährigen Kindern richtet, fokussiert „Rucksack KiTa“ auf die Altersgruppe der vier- bis sechsjährigen Kinder. Das Programm „Rucksack Schule“ wurde im vergangenen Schuljahr als Pilotprojekt an zwei Grundschulen gestartet und wird nun erweitert.
Die fachliche Betreuung und Koordination erfolgt durch das Kommunale Integrationszentrum Hamm. Die Finanzierung der Maßnahmen setzt sich aus kommunalen Mitteln in Höhe von 298.200 Euro sowie Landesfördermitteln in Höhe von 33.300 Euro zusammen. Die geplanten Aufwendungen belaufen sich auf 145.000 Euro im Kalenderjahr 2022 und 186.500 Euro im Kalenderjahr 2023. Das Rechtsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 13.06.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 09.06.2022 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 09.06.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 08.06.2022 · Integrationsrat
- 23.Umbesetzungen in städtischen AusschüssenZur Vorlage · 0599/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Hamm am 29. März 2022 wurde über verschiedene Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen entschieden. Die Beschlussvorlage 0599/21_VL basierte auf einem Antrag der AfD-Fraktion.
Im Ausschuss für Digitalisierung und Innovation wurde ein Bürgervertreter als stellvertretendes Mitglied für einen weiteren Bürgervertreter gewählt. Für den Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe wurden zwei Neubesetzungen vorgenommen: Eine Bürgervertreterin tritt als ordentliches Mitglied für einen Ratsherrn in den Ausschuss ein, während ein Bürgervertreter als stellvertretendes Mitglied für einen Ratsherrn nachrückt.
Ähnliche personelle Änderungen gab es im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz. Hier wurde ein Bürgervertreter als ordentliches Mitglied für einen Ratsherrn bestimmt und eine Bürgervertreterin als stellvertretendes Mitglied für einen Ratsherrn berufen. Im Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung wurde ein Bürgervertreter als ordentliches Mitglied für einen Bürgervertreter sowie ein Bürgervertreter als stellvertretendes Mitglied für einen Ratsherrn gewählt.
Im Ausschuss für Sport und Freizeit erfolgte die Wahl einer Bürgervertreterin als ordentliches Mitglied für einen Bürgervertreter sowie eines Bürgervertreters als stellvertretendes Mitglied für einen Ratsherrn. Schließlich wurden im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität ein Bürgervertreter als stellvertretendes Mitglied für einen Ratsherrn sowie im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit ein Bürgervertreter als stellvertretendes Mitglied für einen Bürgervertreter neu besetzt. Finanzielle Auswirkungen aus diesen personellen Veränderungen wurden nicht angegeben.
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- 21.06.2022 · Rat
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 24.Wahl von stellvertretenden Mitgliedern der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN in die städtischen Ausschüssen und Umbesetzung im Ausschuss für Finanzen und BeteiligungenZur Vorlage · 0828/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0828/22_VL der Verwaltung befasst sich mit der Wahl von stellvertretenden Mitgliedern der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN in die städtischen Ausschüsse sowie mit einer Umbesetzung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen. Die Vorlage basiert auf der Neuwahl der Ausschüsse durch den Rat am 29. März 2022, nach der noch die Besetzung der Stellvertretungen – mit Ausnahme des Hauptausschusses – ausstehend war.
Der Beschlussvorschlag umfasst zahlreiche personelle Veränderungen in den verschiedenen Gremien. Im Rechnungsprüfungsausschuss werden ein Ratsmitglied und ein Vertreter des Bürgerrats als Stellvertreter für ein Ratsmitglied beziehungsweise den Bürgermeister gewählt. Im Ausschuss für Digitalisierung und Innovation werden zwei Bürgervertreter als Stellvertreter für einen Bürgermeister sowie einen weiteren Bürgervertreter nominiert. Für den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sieht die Vorlage neben der Wahl eines Stellvertreters für den Bürgermeister auch eine Umbesetzung vor, bei der ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied anstelle eines Ratsherrs nachrückt und ein Ratsherr als dessen Stellvertreter fungiert.
Weitere personelle Anpassungen betreffen die Stellvertretungen in den Ausschüssen für Gleichstellung und Vielfalt, Klima-, Umwelt- und Naturschutz, Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft, Personal und Verwaltungsmodernisierung, Schule und Ausbildung, Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen, Soziales und Gesundheit, Sport und Freizeit, Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie Wirtschaft und Arbeit. In diesen Gremien werden jeweils Ratsmitglieder oder Bürgervertreter als Stellvertreter für bereits im Ausschuss befindliche Mitglieder vorgeschlagen. Finanzielle Auswirkungen werden für diese personellen Änderungen nicht angegeben.
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- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 25.Wahl von beratenden Mitgliedern in den Ausschuss für Soziales und GesundheitZur Vorlage · 0831/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0831/22 der Stadtverwaltung befasst sich mit der Wahl von beratenden Mitgliedern für den Ausschuss für Soziales und Gesundheit. Hintergrund der Vorlage ist ein Beschluss des Rates vom 29. März 2022, der eine Erweiterung des Ausschusses um drei beratende Mitglieder vorsieht. Gemäß dieser Entscheidung sollen Vertreter der Wohlfahrtsverbände sowie des Seniorenbeirates in das Gremium berufen werden.
Auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Hammer Wohlfahrtsverbände wurden zwei Paare aus einem beratenden Mitglied und einem stellvertretenden beratenden Mitglied vorgeschlagen. Für den Seniorenbeirat wurde ein weiteres Paar aus einem beratenden Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied zur Wahl gestellt.
Der Rat der Stadt Hamm hat der Vorlage in der Sitzung am 21. Juni 202ng angenommen. Damit wurden die vorgeschlagenen sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner als beratende Mitglieder sowie deren Stellvertreter für den Ausschuss für Soziales und Gesundheit gewählt. Die Vorlage wurde zuvor im Hauptausschuss am 20. Juni 2022 ebenfalls mit Zustimmung behandelt.
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- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 26.Ausschuss für Sport und Freizeit hier: Wahl eines beratenden MitgliedesZur Vorlage · 0834/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Besetzung des Ausschusses für Sport und Freizeit vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist ein Beschluss des Rates vom 29. März 2022, nach welchem der Ausschuss um ein beratendes Mitglied erweitert werden soll. Die Nominierung für dieses Amt erfolgt auf Vorschlag des Stadtsportbundes.
Der vorliegende Antrag sieht vor, zwei Personen durch den Stadtsportbund für die entsprechenden Funktionen im Ausschuss zu berufen. Konkret wird vorgeschlagen, eine Person als beratendes Mitglied und eine weitere Person als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Ausschuss für Sport und Freizeit zu wählen.
Die Vorlage wurde im Hauptausschuss für Sport und Freizeit am 20. Juni 2022 beraten. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch die personelle Erweiterung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Der Rat der Stadt Hamm hat die Vorlage in der Sitzung am 21. Juni 2022 mit der entsprechenden Entscheidung des Oberbürgermeisters angenommen.
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- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 27.Ausschuss für Schule und Ausbildung hier: Wahl von beratenden MitgliedernZur Vorlage · 0836/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0836/22 die Besetzung des Ausschusses für Schule und Ausbildung mit beratenden Mitgliedern festgelegt. Hintergrund der Vorlage ist ein Beschluss des Rates vom 29. März 2022, der eine Erweiterung des Ausschusses um drei beratende Stimmen vorsah. Diese Erweiterung sieht vor, dass Vertreter des Stadtsportbundes, der Stadtschulpflegschaft sowie der Bezirksschülervertretung jeweils eine Person für den Ausschuss benennen können.
Für die Vertretung des Stadtsportbundes wurde eine Person als beratendes Mitglied sowie eine Person als stellvertretendes beratendes Mitglied vorgeschlagen. Ebenso liegen Vorschläge der Stadtschulpflegschaft vor, die eine Person als beratendes Mitglied und eine weitere Person als stellvertretendes beratendes Mitglied für den Ausschuss nominieren. Ein Vorschlag der Bezirksschülervertretung lag zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vor. Die Beschlussfassung erfolgte nach der Beratung im Hauptausschuss am 20. Juni 2022. Finanzielle Auswirkungen durch diese personellen Ergänzungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 28.Ausschuss für Schule und Ausbildung hier: Ständige Mitglieder mit beratender StimmeZur Vorlage · 0840/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Neugestaltung des Ausschusses für Schule und Ausbildung liegt dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung der ständigen Mitglieder mit beratender Stimme vor. Hintergrund der Vorlage ist die Entscheidung des Rates vom 29. März 2022, den bisherigen Ausschuss für Schule und Ausbildung aufzulösen und neu zu bilden.
Gemäß den Bestimmungen des Schulgesetzes, insbesondere § 85 Abs. 2 Satz 2, ist für den Schulausschuss die Berufung von jeweils einer Vertreterin oder einem Vertreter der katholischen und der evangelischen Kirche als ständige Mitglieder mit beratender Stimme vorgesehen. Die Vorlage sieht vor, die entsprechenden Vertretungen für den neu gebildeten Ausschuss zu benennen.
Konkret sollen von der katholischen Kirche eine Gemeindereferentin sowie eine stellvertretende Gemeindereferentin in den Ausschuss berufen werden. Seitens der evangelischen Kirche ist die Berufung eines Pfarrers sowie einer stellvertretenden Person vorgesehen. Die Mitwirkung der kirchlichen Vertretungen bei der Bildung eines gemeinsamen Ausschusses ist laut Schulgesetz auf die Angelegenheiten des Schulausschusses beschränkt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Neubesetzung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 29.GremienbesetzungZur Vorlage · 0843/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung von Vertretungen in zwei kommunalen Gesellschaften vorgelegt. Der Antrag umfasst die Abberufung eines Vertreters aus der Gesellschafterversammlung der Sport und Freizeit Hamm gGmbH sowie die Entsendung einer neuen Vertretung. Parallel dazu ist die Abberufung eines Vertreters aus der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hamm GmbH sowie die Entsendung einer neuen Person vorgesehen.
Die Neubesetzung der beiden Positionen erfolgt auf Wunsch der SPD-Fraktion. Die Vorlage wurde im Hauptausschuss beraten und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 30.Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen Bestimmung einer neuen stellvertretenden Ausschussvorsitzenden hier: Ausschuss für Sport und FreizeitZur Vorlage · 0844/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0844/22_VL regelt verschiedene Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen der Stadt Hamm. Auf Antrag der SPD-Fraktion wurden personelle Veränderungen in mehreren Gremien festgelegt.
Im Ausschuss für Sport und Freizeit wird ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied nachgewählt. Gleichzeitig erfolgt die Benennung desselben Ratsmitglieds als neue stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Sport und Freizeit. Des Weiteren übernimmt das Ratsmitglied die ordentliche Mitgliedschaft im Rechnungsprüfungsausschuss sowie die stellvertretende Mitgliedschaft in den Ausschüssen für Anregungen und Beschwerden sowie für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen.
Im Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung werden zwei neue ordentliche Mitglieder sowie ein stellvertretendes Mitglied bestimmt, um die ausgeschiedenen bzw. wechselnden Mitglieder zu ersetzen.
Zudem sieht die Vorlage Änderungen im Hauptausschuss vor. Hier wird ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied gewählt, während ein weiteres Ratsmitglied die Position des stellvertretenden Mitglieds übernimmt.
Finanzielle Auswirkungen aus diesen personellen Umbesetzungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 31.Beirat bei der JustizvollzugsanstaltZur Vorlage · 0776/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0776/22 wird die Neubesetzung des Beirates bei der Justizvollzugsanstalt Hamm vorgeschlagen. Da die 17. Legislaturperiode des Landtages beendet ist, endet auch die Amtsdauer des bisherigen Beirates. Gemäß § 162 des Strafvollzugsgesetzes ist die Bildung eines neuen Beirates erforderlich, dessen Amtszeit sich an der Wahlperiode des Landtags orientiert und fünf Jahre beträgt. Die Bestellung der Mitglieder erfolgt durch die Anstaltsleitung.
Die Verwaltung schlägt vor, Personen zu wählen, die die Aufgaben des Justizvollzugs unterstützen und an der Eingliederung entlassener Gefangener mitwirken. Ziel ist eine Besetzung, die ein Mitglied des Landtags, Vertreter von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sowie eine Person aus der Sozialarbeit umfasst.
Der Leiter der Justizvollzugsanstalt schlägt vor, die bisherigen Mitglieder, welche ihre Bereitschaft zur Fortführung der Tätigkeit erklärt haben, erneut zu benennen. Als Ersatz für ein ausscheidendes Mitglied des Landtags wird ein neues Mitglied des Landtags vorgeschlagen. Die Verwaltung regelt zudem den Austausch eines Ratsmitglieds auf Wunsch der SPD-Fraktion. Die finale Benennung der Mitglieder erfolgt vorbehaltlich der Entscheidung durch den Rat der Stadt Hamm. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Neubesetzung werden nicht ausgewiesen.
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- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 32.Umbesetzungen im KreispolizeibeiratZur Vorlage · 0845/22_VL · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Rates am 21. Juni 2022 wurde über personelle Umbesetzungen im Kreispolizeibeirat entschieden. Der Beschluss basiert auf einem Antrag der SPD-Fraktion.
Nach der vorliegenden Beschlussvorlage wird ein Bürgervertreter als ordentliches Mitglied in den Kreispolizeibeirat gewählt. Er tritt damit die Nachfolge eines weiteren Bürgervertreters an. Zudem wurde beschlossen, eine Ratsfrau als stellvertretendes Mitglied zu berufen. Diese Besetzung erfolgt als Nachfolge für den zuvor als ordentliches Mitglied vorgesehenen Bürgervertreter.
Die Vorlage wurde bereits am Vortag im Hauptausschuss behandelt und dort mit der entsprechenden Mehrheit angenommen. Finanzielle Auswirkungen durch diese personellen Veränderungen im Gremium werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 33.Masterplan Wohnen hier: ErarbeitungsbeschlussZur Vorlage · 0672/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm wurde beauftragt, einen gesamtstädtischen Masterplan Wohnen zu erarbeiten. Dieses neue Planungsinstrument soll das bestehende Handlungskonzept Wohnen und Pflege aus dem Jahr 2015 ablösen und fortschreiben. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung einer strategischen Entscheidungsgrundlage für die wohnungspolitische Entwicklung der Stadt für die kommenden zehn bis fünfzehn Jahre.
Der Masterplan soll verschiedene Einzelkonzepte bündeln und eine einheitliche städtebauliche Strategie entwickeln. Dabei stehen die Sicherstellung einer quantitativen und qualitativen Wohnraumversorgung sowie die Untersuchung von Möglichkeiten zur Bestandsentwicklung und zur Bereitstellung von Bauland im Fokus. Besondere Schwerpunkte sollen die Themen Klimaschutz, Klimaanpassung, Familienfreundlichkeit sowie das Baulandmanagement umfassen. Der Plan soll zudem als Grundlage für die Bauleitplanung und die Flächennutzungsplanung dienen.
Für die Erarbeitung ist die Beauftragung eines externen Planungsbüros vorgesehen, welches Aufgaben wie eine Bestandsanalyse, eine Nachfrageprognose sowie die Entwicklung von Leitbildern und Qualitätszielen übernehmen soll. Ein wesentlicher Bestandteil des Prozesses ist die Einbindung der Öffentlichkeit und der beteiligten Akteure. Die Bearbeitungszeit ist auf etwa 1,5 Jahre angesetzt. Die Kosten für das Projekt werden auf 80.000 Euro geschätzt, wobei die Finanzierung über das Amtsbudget sichergestellt ist.
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- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 34.Satzung zur Abweichung von § 8 Abs. 1 Ziffer 1 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) – Östingstraße ab der südlichen Grenze des Bebauungsplanes 01.115 – Baumarkt an der Östingstraße – bis zur zweiten Bahnunterführung / nördliche Grenze des Bebauungsplanes 04.043 – Michaelstraße östlicher Teil –Zur Vorlage · 0725/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage (0725/22_VL) vorgelegt, die eine Änderung der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) vorsieht. Ziel ist eine Abweichung von den Regelungen des § 8 Abs. 1 Ziffer 1 der bestehenden Satzung für einen spezifischen Abschnitt der Östingstraße. Dieser Bereich erstreckt sich von der südlichen Grenze des Bebauungsplanes 01.115 (Baumarkt an der Östingstraße) bis zur nördlichen Grenze des Bebauungsplanes 04.043 (Michaelstraße, östlicher Teil).
Nach Angaben der Verwaltung ist der Endausbau der Fahrbahn, der Entwässerung und der Nebenanlagen in diesem Abschnitt bereits abgeschlossen. Die geltende Satzung sieht vor, dass Erschließungsanlagen als endgültig hergestellt gelten, wenn sich die erforderlichen Erschließungsflächen im Eigentum der Stadt befinden. Der vollständige Erwerb aller benötigten Flächen ist jedoch derzeit nicht möglich, da der Grunderwerb für bestimmte Teilflächen in den Gemarkungen Hamm und Wiescherhöfen in absehbarer Zeit nicht realisierbar ist.
Die Vorlage schlägt vor, von dem Erfordernis abzuweichen, sämtliche Flächen erworben zu haben, um die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu ermöglichen. Die Verwaltung begründet dies damit, dass die Abweichung keine Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit habe und die Refinanzierung der eingesetzten Mittel der Stadt Hamm sicherstellen soll. Ein bebauungsplanersetzendes Verfahren für die betreffende Erschließungsanlage wird parallel durchgeführt. Der Rat der Stadt Hamm soll die Satzung zur Abweichung beschließen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 35.5. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0768/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 5. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 gemäß § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) beschlossen. Diese Maßnahme dient als Voraussetzung für die Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes, welches die finanzielle Entlastung der Anlieger bei beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen zum Ziel hat.
Das Konzept dient der Übersicht über geplante Straßenunterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen über einen Zeitraum von fünf Jahren und beinhaltet keine verbindlichen Entscheidungen über einzelne Baumaßnahmen. Die vorliegende Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen, beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung, sowie beabsichtigte Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung.
Die Erstellung des Konzepts ist gesetzlich vorgeschrieben, um die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Straßenunterhaltungsmaßnahmen und Ausbaumaßnahmen zu berücksichtigen. Durch die Fortschreibung wird die Grundlage geschaffen, um die Bezuschussung der Anliegeranteile über Landesmittel zu ermöglichen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Landesregierung eine Erhöhung der Fördersätze von 50 % auf 100 % der umlagefähigen Aufwendungen angestrebt hat. Die Verwaltung plant, die Verfahren zur Bürgerbeteiligung an die künftigen Anforderungen der Fördermittelverordnung anzupassen. Das Bauverwaltungsamt wird nach Rechtskraft der neuen Verordnung über die rechtlichen Auswirkungen informieren.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 36.Aufnahme verkehrsbezogener Sharing-Angebote in die Sondernutzungssatzung der Stadt Hamm:Zur Vorlage · 0800/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 3. Änderungssatzung der Sondernutzungssatzung beschlossen, um verkehrsbezogene Sharing-Angebote rechtlich zu regeln. Die Neuregelung umfasst die Aufnahme von E-Scootern, Leihrädern und Carsharing-Systemen in die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen.
Die Änderung zielt primär auf sogenannte Free-Floating-Systeme ab, bei denen Fahrzeuge wie E-Scooter ohne feste Verleihstationen im öffentlichen Raum abgestellt werden können. Da diese ungesteuerte Nutzung zu einer stärkeren Beanspruchung des Straßenraums und potenziellen Behinderungen im Geh- und Radwegbereich führen kann, sieht die Neuregelung die Einführung einer Gebühr vor. Für stationsgebundene Systeme, wie etwa das Carsharing oder das MetropolradRuhr, werden vorerst keine Sondernutzungsgebühren erhoben.
Die Gebührenordnung wird um den Tarifpunkt „Gewerbliche Nutzung zu Mobilitätszwecken“ ergänzt. Für nicht stationsgebundene Verleihsysteme wird eine jährliche Gebühr von 30,00 Euro pro Fahrzeug festgesetzt. Die Verwaltung geht bei der jährlichen Einnahme aus dieser Maßnahme von etwa 18.000 Euro aus, basierend auf einer Kalkulation von 600 E-Scootern. Zudem wurde die Satzung so angepasst, dass die Stadt künftig die Möglichkeit erhält, die Anzahl der Anbieter sowie die Fahrzeugkontingente zu begrenzen. Die geänderte Satzung tritt zum 1. Juli 2022 in Kraft. Die Betreiber der betroffenen Systeme sind dazu verpflichtet, Sondernutzungsanträge einzureichen.
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- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 37.33. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm – Nachnutzung ehemaliger Bergwerkstandort Heinrich-Robert (CreativRevier) – hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 0704/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0704/22_VL behandelt die 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerkstandortes Heinrich Robert, der als „CreativRevier“ geplant ist. Das Projekt umfasst eine Gesamtfläche von 59,9 Hektar, die eine Mischung aus Wohnbauflächen, urbanen Gebieten, großflächigem Handel, Gewerbeflächen sowie Grün-, Wald- und Wasserflächen vorsieht. Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohn-, Freizeit- und Kulturquartieren sowie Arbeitsplätzen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren zur Kenntnis zu nehmen und den Entwurf der Änderung nebst Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Planung erfordert eine Anpassung regionalplanerischer Ziele im Regionalplan Ruhr, wobei die Vereinbarkeit mit dem aktuellen Entwurf durch die Regionalplanungsbehörde bestätigt wurde.
Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden verschiedene Anforderungen formuliert. Die höhere Naturschutzbehörde der Bezirksregierung Arnsberg fordert eine Artenschutzprüfung sowie die Berücksichtigung des Landschaftsplans Hamm-West. Zudem wurden Maßnahmen zur Sicherung der artenschutzrechtlichen Zulässigkeit, wie die Installation tierfreundlicher Beleuchtung und Nisthilfen, in die Planung aufgenommen. Die Emschergenossenschaft und der Lippeverband regten Anpassungen zur Niederschlagswasserableitung an.
Hinsichtlich der Einzelhandelsflächen ist eine Konkretisierung der Sortimente und Verkaufsflächen erforderlich. Während die Industrie- und Handelskammer zu Dortmund und der Handelsverband Westfalen-Münsterland Bedenken hinsichtlich möglicher Verdrängungseffekten bestehender Stadtteilzentren äußerten, stützt sich die Planung auf eine vorliegende Handelsanalyse. Die vier zugehörigen Bebauungspläne befinden sich derzeit im Aufstellungsverfahren.
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- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 38.Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr hier: Stellungnahme der Stadt Hamm zur 2. öffentlichen Auslegung gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 13 LandesplanungsgesetzZur Vorlage · 0705/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0705/22_VL befasst sich mit der Stellungnahme der Stadt Hamm zur zweiten öffentlichen Auslegung des Regionalplans Ruhr durch den Regionalverband Ruhr (RVR). Gegenstand des Verfahrens ist die Einbringung von Anregungen zum Entwurf des Regionalplans, der textliche und zeichnerische Festlegungen sowie einen Umweltbericht umfasst.
Der Regionalverband Ruhr hat bei der Überarbeitung des Entwurfs den Anregungen der Stadt Hamm in mehreren Bereichen gefolgt, insbesondere bei der Planung von Wohn- und Wirtschaftsflächen. Während der Standort „K’Park Süd II“ aus den Wirtschaftsflächen herausgenommen wurde, bleiben die Standorte „Rangierbahnhof“ und „Inlogparc“ bestehen. Der Hafen Hamm-Mitte wird als landesbedeutsamer Hafenstandort bestätigt, die Einstufung des Hafens Uentrop wurde hingegen abgelehnt. Im Bereich der allgemeinen Siedlungsbereiche wurden Anpassungen vorgenommen, wobei im Bereich Heessen 6 von 10 ha vorgeschlagenen Flächen festgesetzt wurden.
Im Bereich Freiraum folgt der Regionalverband der Stadt Hamm beim Schutz von Waldbereichen, wodurch die Planung von Windenergieanlagen in diesen Gebieten nicht mehr möglich ist. Im Verkehrsbereich wurden Planungen für die B 63, K 13, A 445 und L 667 übernommen, während die Trassen der K 7, K 12 sowie K 1/K 8/K 26 nicht als regionale Verkehrswege festgelegt wurden. Die Stadt Hamm fordert im Rahmen der Auslegung weiterhin eine Ergänzung der Streckenabschnitte und des Bahnknotens Hamm, um den Betrieb des RRX zu sichern. Die Stadt äußert zudem Vorbehalte bezüglich des Kooperationsstandortes Inlogparc.
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- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 15.06.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 14.06.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 39.Bebauungsplan Nr. 03.085 - Werler Straße / Oberallener Weg - hier: Erneuter AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0722/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0722/22_VL wird der erneute Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 03.085 im Bereich Werler Straße und Oberallener Weg in der Gemarkung Allen beantragt. Ziel des Vorhabens ist die südwestliche Erweiterung des Gewerbeparks Rhynern auf einer Gesamtfläche von etwa 95.324 m². Die Planung sieht die Ausweisung von Gewerbeflächen vor, die die Ansiedlung eines potenziellen Einzelbetriebs mit einer Fläche von rund 30.000 m² ermöglichen sollen. Damit verbunden ist die Sicherung von bis zu 560 Arbeitsplätzen.
Der Beschlussvorschlag sieht eine Änderung der Zielrichtung des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses vom September 2007 vor. Zudem ist die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches vorgesehen. Die Fortsetzung des Verfahrens ist an die Durchführung einer Verkehrsuntersuchung gekoppelt.
Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung sollen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen gemäß den bestehenden kommunalen Leitfäden und Konzepten berücksichtigt werden. Dazu gehören unter anderem die Begrünung von Stellplätzen und Flächen, Versiegelungsschutz, Dachbegrünung sowie die Nutzung regenerativer Energien. Zudem ist die ökologische Aufwertung durch Aufforstung und die Rückhaltung von Regenwasser auf den Flächen vorgesehen. Der Flächennutzungsplan stellt das Gebiet bereits als Erweiterung des Gewerbeparks dar, wobei bestimmte Streifen am Bewerbach und an der Werler Straße als Grünflächen für eine naturnahe Entwicklung ausgewiesen sind.
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- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 40.Bebauungsplan Nr. 03.102 - westlich Molkereistraße - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der ÖffentlichkeitZur Vorlage · 0754/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 03.102 „westlich Molkereistraße“ gefasst. Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Rhynern zwischen der Molkereistraße, der Unnaer Straße und der Straße Vöhde. Es umfasst eine Fläche von etwa 3.500 m², die derzeit als unbebautes, gärtnerisch genutztes Gelände mit Grünstrukturen vorliegt.
Die Vorlage basiert auf einem Antrag der Eigentümer, die eine wohnbauliche Nutzung der Fläche prüfen lassen möchten. Das Verfahren soll als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden, um eine Nachverdichtung im Innenbereich zu ermöglichen. Da die Fläche bereits im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen ist, ist keine Änderung der vorbereitenden Bauleitplanung erforderlich. Im Rahmen der Planung sollen die städtebauliche Einpassung in die bestehende Wohnbebauung, die Erschließung sowie der Erhalt von Grünstrukturen untersucht werden. Zudem sollen Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung, wie etwa die Reduzierung der Bodenversiegelung, berücksichtigt werden.
Zudem wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchzuführen. Damit sollen die Ziele und Auswirkungen der Planung erläutert und die Möglichkeit zur Äußerung gegeben werden.
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- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 41.Bebauungsplan Nr. 01.160 – Stadthausstraße – Hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0756/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0756/22_VL wird der Aufstellungsbeschluss sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 01.160 – Stadthausstraße – im Stadtbezirk Hamm-Mitte vorgelegt. Das Vorhaben betrifft ein etwa 1006 m² großes Areal in der Gemarkung Hamm, welches Teile der Flur 32 umfasst. Geplant ist eine innerstädtische Nachverdichtung, die die Errichtung einer öffentlichen Fahrradgarage im Erdgeschoss sowie eine dreigeschossige Bebauung mit Wohn- oder Gewerbenutzung in den Obergeschossen vorsieht. Das Verfahren soll auf Grundlage des § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren für die Innenentwicklung durchgeführt werden, wodurch der bestehende Bebauungsplan Nr. 01.003 überplant wird.
Im Rahmen der Planung ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen. Die Verwaltung beabsichtigt, die Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und eine Besprechungsmöglichkeit anzubieten. Der Rat der Stadt Hamm hat den Termin für die entsprechende Sitzung auf den 21.06.2024 festgelegt. Finanzielle Auswirkungen des Vorhabens werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 42.Bebauungsplan Nr. 03.099 – Käthe-Kollwitz-Weg / Dürerstraße – hier: 1. erneuter Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0758/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 0758/22_VL wird ein erneuter Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 03.099 – Käthe-Kollwitz-Weg / Dürerstraße vorgeschlagen. Das Vorhaben umfasst eine Fläche von etwa 16.900 m² in der Gemarkung Berge. Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnbauflächen im Stadtbezirk Rhynern, um der Nachfrage in den Ortsteilen Berge und Westtünnen zu begegnen. Das Projekt ist Bestandteil der Wohnbaulandinitiative Hamm.
Das Verfahren soll auf Grundlage des § 13b BauGB als beschleunigtes Aufstellungsverfahren durchgeführt werden. Da eine Neufassung des Beschlusses zur Anpassung an die neuen Fristen des Baulandmobilisierungsgesetzes erforderlich ist, wird die Beibehaltung der Zielausrichtung vom Dezember 2019 angestrebt. Dabei wird die gesetzliche Fristverlängerung für den Verfahrensabschluss bis Ende 2024 berücksichtigt. Da das Gebiet im Flächennutzungsplan derzeit als Grünfläche ausgewiesen ist, ist eine Berichtigung des Plans notwendig.
Die Planung orientiert sich am Kommunalen Klimaaktionsplan Hamm 2020-2025 sowie am Klimafolgenanpassungskonzept. Vorgesehene Maßnahmen umfassen unter anderem Dachbegrünungen, die Begrenzung der Grundflächenzahl, die Nutzung von Regenwasser, Photovoltaik sowie die Förderung der Elektromobilität. Zur Information der Anwohner ist zudem die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 43.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 07.105 - Am Beisenort - hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 0791/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0791/22_VL wird die Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 07.105 „Am Beisenort“ in Hamm-Heessen beantragt. Das Projekt sieht die Entwicklung einer rund 5.000 m² großen Brachfläche an der Münsterstraße/Sachsenring zu einem Mischgebiet vor. Geplant ist ein straßenbegleitender Baukörper mit drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss, der Wohn- und Büroflächen sowie eine gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss umfasst. Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB sowie als Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 BauGB durchgeführt.
Die Planung verfolgt das Ziel einer klimawandelgerechten Innenentwicklung, um durch die Reduzierung der Versiegelung und die Erhöhung des Grünanteils Hitzebelastungen, Starkregen und Trockenheit zu minimieren. Im Rahmen der Fachbehördenbeteiligung regte die untere Naturschutzbehörde den Schutz von Baumkronenbereichen an, was durch einen Hinweis auf der Planurkunde und die Aufnahme eines Allenschutzes in den Durchführungsvertrag berücksichtigt wird. Der Lippeverband forderte Anpassungen zur Entwässerung sowie zur Festlegung der Erdgeschossfußbodenhöhe und eine Reduzierung der Grundflächenzahl. Die Verwaltung setzt daraufhin eine Erdgeschossfußbodenhöhe von 64,70 m über NHN am Sachsenring und 64,35 m über NHN an der Münsterstraße fest. Die Grundflächenzahl wird von 0,6 auf 0,3 reduziert, wobei eine Gesamtgrundflächenzahl von 0,7 für Nebenanlagen zulässig bleibt. Der Entwurf nebst Begründung soll für die Dauer von einem Monat gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt werden.
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- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 44.Vorkaufsrecht (VKR) § 24 BauGB Allgemeines Vorkaufsrecht zu Gunsten der Stadt Hamm in den Kaufvertrag Urkundenverzeichnis (UVZ) 267/22 des Notars Jochen Bielefeld, Hamm vom 11.04.2022.Zur Vorlage · 0827/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm beabsichtigt, das allgemeine Vorkaufsrecht gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 5 BauGB für eine Grundstücksfläche in Westtünnen auszuüben. Gegenstand der Beschlussvorlage 0827/22_VL ist eine unvermesste Teilfläche von etwa 1.000 m² aus der Gemarkung Westtünnen, die im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen ist. Ein bereits bestehender Kaufvertrag sieht den Verkauf der Fläche zu einem vorläufigen Preis von 85.000 Euro vor.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Vorkaufsrecht unter Vorbehalt der gesicherten Finanzierung auszuüben oder einen identischen Kaufvertrag mit dem Verkäufer abzuschließen. Alternativ können Abwendungsvereinbarungen mit den Vertragsparteien getroffen werden, sofern die Stadt Hamm dabei rechtlich und wirtschaftlich nicht schlechter gestellt wird. Für die Abwicklung der Vorkaufsrechtsausübung kann die Verwaltung externe juristische Beratung hinzuziehen.
Der Erwerber des Grundstücks soll nach Abschluss der Baulandentwicklung die Option erhalten, ein städtisches Wohnbaugrundstück im Bereich dieses Vorkaufsrechtsfalls zur Eigennutzung zu erwerben. Die Entscheidung über eine solche Erwerbsoption obliegt dem Ermessen der Verwaltung und unterliegt künftigen Verkaufsbeschlüssen der politischen Gremien. Die geschätzten Aufwendungen für die Vorkaufsrechtsabwicklung belaufen sich auf 95.000 Euro inklusive Nebenkosten, wobei die entsprechenden Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen.
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- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- B.Anträge
- 1.Attraktivität Freibad Süd erhöhen – Kleinkindbereich aufwertenZur Vorlage · 0346/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, um die Attraktivität des Freibads Süd zu steigern. Ziel des Antrags ist eine Aufwertung der für Kleinkinder vorgesehenen Bereiche und Becken.
Mit Verweis auf die bereits erfolgte Erneuerung des Kinderbereichs im Freibad Selbachpark fordert die Fraktion eine entsprechende Verbesserung des Planschbereichs im Freibad Süd. Eine solche Maßnahme soll dazu beitragen, das Angebot für Familien mit Kleinkindern zu erweitern.
Der Antrag sieht vor, dass die Stadtwerke Hamm GmbH dazu aufgefordert wird, die Aufwertung der Kleinkindbereiche in die Planung einzubeziehen und die Umsetzung zeitnah zu realisieren. Der Antrag wurde am 29. November 2021 eingereicht und war für die Sitzung des Rates am 14. Dezember 2021 vorgesehen.
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- 27.09.2022 · Rat
- 21.06.2022 · Rat
- 14.12.2021 · Rat
- 2.Resolution zur Bekämpfung der ArmutZur Vorlage · 0426/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppen Wählergruppe Pro Hamm und Die Linke haben im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit dem Titel „Resolution zur Bekämpfung der Armut“ gestellt. Das Ziel des Antrags ist die Verabschiedung einer Resolution, die an die Bundesregierung weitergeleitet werden soll.
In der Begründung führen die Antragstellenden aus, dass die bestehenden Entlastungspakete der Bundesregierung, wie etwa der Kinderbonus oder die Energie-Einmalzahlung, nicht ausreichen, um die durch die Inflation verursachten Mehrausgaben bei den betroffenen Bevölkerungsgruppen auszugleichen. Der Antrag fordert eine gezielte finanzielle Unterstützung statt allgemeiner Maßnahmen.
Konkret werden die Anhebung des Mindestlohns auf 14 Euro zum 1. Januar 2023 sowie eine Anpassung der Sozialhilfen gefordert. Für Empfänger von Leistungen nach dem SGB sowie für Personen in der Altersgrundsicherung wird ein monatlicher Zuschlag in Höhe von 100 Euro beantragt. Dieser Zuschlag soll so lange gezahlt werden, bis die Inflationsrate wieder unter einem Wert von 5 Prozent sinkt. Die Antragsteller weisen darauf hin, dass insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen, Alleinerziehende und Rentner von den Preissteigerungen bei Grundbedürfnissen wie Miete, Heizung und Lebensmitteln betroffen sind.
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- 21.06.2022 · Rat
- 3.Errichtung eines vollwertigen und eigenständigen WeiterbildungskollegsZur Vorlage · 0432/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, der die Errichtung eines vollwertigen und eigenständigen Weiterbildungskollegs zum Ziel hat. Mit der Vorlage 0432/22_AT wird die Stadtverwaltung dazu aufgefordert, eine Standortsuche für Weiterbildungseinrichtungen im innerstädtischen Raum durchzuführen. Zudem soll ein organisatorischer Fahrplan vorgelegt werden, der die Schaffung eines eigenständigen Kollegs als Ziel definiert.
Der Antrag bezieht sich unter anderem auf die vorangegangene Verlegung der Volkshochschule sowie der Außenstelle des Hanse-Weiterbildungskollegs vom Hammer Norden nach Rhynern an den Standort der ehemaligen Lohschule. Die Antragsteller führen an, dass die Entwicklung der Schülerzahlen sowie die räumliche Verteilung der Studierenden gegen diesen Standort sprechen. Es wird argumentiert, dass die Erreichbarkeit für die Zielgruppe, die sich zum Teil aus dem Hammer Westen und Norden speist, durch die Verlagerung beeinträchtigt wurde. Die Ratsgruppe fordert eine Kurskorrektur, um die Bildungsangebote wieder zentraler oder näher an der Schülerschaft zu positionieren und die Abhängigkeit von einer Außenstelle zu beenden.
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- 21.06.2022 · Rat
- Errichtung eines vollwertigen und eigenständigen WeiterbildungskollegsZur Vorlage · 0447/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Juni 2022 einen Antrag gestellt, der die Stadtverwaltung dazu auffordert, eine Standortsuche für Weiterbildungseinrichtungen im innerstädtischen Raum durchzuführen. Zudem wird die Erarbeitung eines organisatorischen Fahrplans beantragt, mit dem Ziel, ein eigenständiges und vollwertiges Weiterbildungskolleg in der Stadt zu errichten. Die Antragstellerin begründet dies mit der Verlagerung der Außenstelle des Hanse-Weiterbildungskollegs sowie der Volkshochschule von Hamm-Nord nach Rhynern an den Standort der ehemaligen Lohschule. Es wird angeführt, dass die Erreichbarkeit für die Zielgruppe aus dem Westen und Norden der Stadt durch den Standortwechsel erschwert wurde und die Stadt Hamm im Vergleich zu anderen Großstädden in Nordrhein-Westfalen über kein eigenes, vollwertiges Kolleg verfüge.
Die Verwaltung nimmt zu diesem Antrag Stellung und verweist auf die seit fast vier Jahrzehnten bestehende Kooperation zwischen der Volkshochschule der Stadt Hamm und dem Hanse-Kolleg. Ziel dieser Zusammenarbeit sei die Bereitstellung von Bildungsangeboten für den zweiten Bildungsweg. Die Verwaltung hebt hervor, dass die Angebote kontinuierlich weiterentwickelt werden, etwa durch die Beschäftigung einer Schulsozialarbeiterin, die Bereitstellung von iPads sowie die Umstellung der Lehrkräfte von Honorarkräften auf sozialversicherungspflichtige Festanstellungen zur Förderung digitaler Unterrichtsformen. Durch Blended-Learning- und hybride Formate werde die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Bildung unterstützt. Ein konkreter Mehrwert durch die Aufhebung der bestehenden Kooperation zugunsten eines eigenen Kollegs wird von der Verwaltung nicht erkannt.
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- 21.06.2022 · Rat
- 4.Freier Eintritt für Kinder und Jugendliche in Hammer Bäder in den SommerferienZur Vorlage · 0443/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, der den kostenfreien Eintritt für Kinder und Jugendliche in die städtischen Bäder während der Sommerferien vorsieht. Mit der Vorlage 0443/22_AT wird beantragt, dass der Zugang zu allen Hallen- und Freibädern in Hamm für diese Altersgruppe in den Ferienwochen gebührenfrei gewährt wird.
In der Begründung des Antrags wird angeführt, dass die Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche mit erheblichen Einschränkungen verbunden war. Die Einführung des kostenfreien Eintritts soll dazu beitragen, die Lebensqualität dieser Altersgruppe unabhängig von ihrer sozialen Herkunft zu fördern. Zudem wird auf die aktuelle Preisentwicklung verwiesen, wobei der Antrag eine finanzielle Entlastung für die betroffenen jungen Menschen anstrebt. Der Beschlussvorschlag richtet sich an den Rat, um die Gebührenbefreiung für die genannten Zeiträume festzulegen.
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- 21.06.2022 · Rat
- 5.Stärkung der Teilhabe der von Armut betroffenen Kinder und JugendlichenZur Vorlage · 0444/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat einen Antrag gestellt, um die finanzielle Beteiligung von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Haushalten am sozialen und kulturellen Leben zu unterstützen. Hintergrund der Anfrage ist die aktuelle Kostenentwicklung bei Energiepreisen, die laut Antrag Auswirkungen auf die Finanzierung von Sportvereinen und Kultureinrichtungen hat. Da Vereine und Einrichtungen aufgrund gestiegener Kosten vermehrt Mitgliedsbeiträge anpassen, entstehen für betroffene Familien zusätzliche Ausgaben.
Der Antrag bezieht sich auf das bestehende Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung, welches über die sogenannte YouCard eine monatliche Bezuschussung von 15 Euro vorsieht. Da die Ratsgruppe eine Erhöhung dieser Bundesleistung durch die Bundesregierung derzeit nicht als unmittelbar bevorstehend ansieht, fordert sie eine kommunale Ergänzung.
Die Ratsgruppe Pro Hamm beantragt, dass der Rat die Stadtverwaltung dazu auffordert, einen Sonderposten im laufenden Haushalt bereitzustellen. Aus diesem Haushaltsposten sollen alle Kinder und Jugendlichen, die einen Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets haben, einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 Euro für den Bereich der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben erhalten.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 6.Sonderzuschuss an die Hammer TafelZur Vorlage · 0448/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat einen Antrag gestellt, die Stadtverwaltung dazu aufzufordern, einen außerplanmäßigen Sonderzuschuss in Höhe von 25.000 Euro für die Hammer Tafel im Haushalt bereitzustellen.
Der Antrag begründet die Forderung mit den Auswirkungen der Inflation sowie den Folgen des Krieges in der Ukraine auf die Arbeit der Tafel. Laut der Ratsgruppe führen steigende Betriebskosten und eine zunehmende Zahl an Bedürftigen zu einer schwierigen Situation für die Organisation. Es wird darauf verwiesen, dass die Hammer Tafel Lebensmittel, die ansonsten entsorgt würden, sammelt und an sozial sowie wirtschaftlich benachteiligte Personen verteilt.
Die Antragstellerin führt weiter aus, dass die Inflation insbesondere Menschen in prekären Lebenslagen trifft und die Entlastungspakete auf Bundesebene nicht ausreichen, um die finanziellen Belastungen durch Preissteigerungen auszugleichen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Hammer Tafel aufgrund der Kostenentwicklung zum 1. Januar 2022 die Selbstbeteiligung für ihre Kunden erhöhen musste. Die politische Verantwortung zur Bekämpfung sozialer Armut wird als Grundlage für die Beantragung der finanziellen Unterstützung angeführt.
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- 21.06.2022 · Rat
- 7.Sporthallen Bockum-HövelZur Vorlage · 0449/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0449/22_AT einen Antrag gestellt, der die zeitnahe Umsetzung zweier Sporthallenbauprojekte in Bockum-Hövel fordert. Gegenstand des Antrags sind der Neubau einer 3-fach-Sporthalle als Ersatz für die abgerissene Ferdi-Hübner-Halle sowie der Bau einer 2-fach-Sporthalle an der Realschule Bockum-Hövel.
Hintergrund der Anfrage ist ein mündlicher Bericht der Verwaltung, der der Bezirksvertretung Bockum-Hövel am 1. Juni 2022 vorgelegt wurde. Aus diesem Bericht geht hervor, dass für den Neubau der 3-fach-Sporthalle nach einer Zeitspanne von zwei Jahren noch keine Planungsarbeiten begonnen wurden. Die aktuelle Nutzung erfolgt über eine mobile Halle, die lediglich für einen Zeitraum von drei Jahren vorgesehen ist.
Bezüglich des Projekts der 2-fach-Sporthalle an der Realschule führt die Fraktion an, dass der Rat bereits eine entsprechende Willenserklärung abgegeben habe, die Verwaltung die Notwendigkeit dieses Neubaus jedoch nicht als gegeben erachtet. Infolgedessen seien bisher keine Vorplanungsarbeiten eingeleitet worden. Die Fraktion beantragt nun, die Verwaltung anzuweisen, die beschlossenen Bauvorhaben zeitnah umzusetzen.
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- 21.06.2022 · Rat
- 8.ParkraumkonzeptZur Vorlage · 0450/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0450/22_AT einen Antrag gestellt, der die Untersuchung und Erweiterung von Parkflächen in der Stadt zum Gegenstand hat. In der Begründung führt die Fraktion an, dass das Auto aufgrund von Faktoren wie Selbstbestimmung, Wartezeiten im öffentlichen Personennahverkehr sowie Sicherheitsaspekten und Umstiegsschwierigkeiten ein bevorzugtes Fortbewegungsmittel bleibe.
Als konkretes Problem benennt der Antrag eine knappe Parkraumsituation, insbesondere im Bereich des Museumsviertels zwischen der Goethestraße und dem Caldenhofer Weg. Dort müssten Anwohner laut Antrag weite Wege für die Parkplatzsuche in Kauf nehmen, wobei ähnliche Schwierigkeiten in anderen Stadtbezirken bestehen würden.
Der Antrag fordert den Rat der Stadt Hamm dazu auf, die Verwaltung mit der Untersuchung von Engpässen beim Parkraum in Hamm zu beauftragen. Ziel soll die Erarbeitung eines Konzepts sein, das durch die Schaffung neuer Parkplätze eine Lösung für die bestehenden Parkplatzprobleme bietet.
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- 21.06.2022 · Rat
- 9.Buslinie Pelkum - BönenZur Vorlage · 0451/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0451/22_AT einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der die Prüfung einer neuen Busverbindung zwischen den Stadtteilen Pelkum und Bönen zum Gegenstand hat. Hintergrund der Anfrage ist der Wegfall einer bisherigen Buslinie, die Schülerinnen und Schüler aus Pelkum, welche Schulen in Bönen besuchen, genutzt haben konnten.
Die Fraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung untersucht, in welchem Umfang für Schüler aus Pelkum ein Bedarf an einer Busverbindung nach Bönen besteht. Im Falle eines nachgewiesenen Bedarfs soll geprüft werden, ob eine entsprechende Buslinie neu geschaffen werden kann. Der Antrag wurde für die Sitzung des Rates am 21. Juni 2022 vorgelegt.
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- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.06.2022 · Rat
- 10.Änderungsantrag 0639/22Zur Vorlage · 0452/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Vorlage 0452/22_AT einen Änderungsantrag gestellt. Gegenstand des Antrags ist eine Korrektur der Formulierung innerhalb eines bestehenden Antrags an den Oberbürgermeister.
Die Fraktion fordert eine Anpassung der Begründung bezüglich der Nichtbefassung mit der vierten Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes. Der ursprüngliche Text ging davon aus, dass die Nichtbefassung versehentlich erfolgt sei. Die Fraktion stellt dazu klar, dass die Entscheidung gegen eine Befassung nicht auf einem Versehen beruhte. Vielmehr sei die Nichtbefassung auf Vorschlag des Fraktionsvorsitzenden der AfD erfolgt und wurde im Rat einstimmig beschlossen.
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- 21.06.2022 · Rat
- 11.LärmblitzerZur Vorlage · 0454/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag zur Prüfung und zum Einsatz von sogenannten Lärmblitzern gestellt. Mit dem Antrag wird die Stadtverwaltung beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung von automatischen Schallemissionskontrollvorrichtungen zu untersuchen. Dabei soll sowohl die Möglichkeit einer rein visuellen Darstellung der Lärmbelastung, vergleichbar mit Dialogdisplays, als auch die Option einer technischen Sanktionierung durch Kennzeichenerfassung geprüft werden.
Der Antrag bezieht sich auf technische Maßnahmen, die Fahrzeuge identifizieren können, welche einen zulässigen Lautstärkepegel überschreiten. Als Referenz werden die Entwicklungen in Frankreich und der Schweiz angeführt. Die Fraktion fordert zudem, dass die Verwaltung Gespräche mit dem Land Nordrhein-Westfalen aufnimmt, um sich um die Teilnahme an einem Modellprojekt zum Einsatz solcher Geräte zu bewerben.
Über die Ergebnisse der rechtlichen Prüfung und die Möglichkeiten eines Modellprojekts soll dem zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität Bericht erstattet werden. Eine endgültige Entscheidung über die Aufstellung von Lärmblitzern oder ähnlichen Vorrichtungen soll nach der Prüfung durch die Verwaltung als Beschlussvorlage dem Rat der Stadt Hamm zur Entscheidung vorgelegt werden.
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- 12.09.2022 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 21.06.2022 · Rat
- 12.Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Sicherheit und Ordnung im LippeparkZur Vorlage · 0455/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen eines Antrags an den Rat der Stadt Hamm verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, der Sicherheit und der Ordnung im Lippepark beantragt. Als zentrale Forderung wird der Einsatz von Parkrangern zur Kontrolle von Sauberkeit und Ordnung sowie zur Unterstützung der Besucher vorgeschlagen. Für die Sommersaison 2022 wird zudem der Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes im Bereich Lippepark Schacht-Franz-Süd an Wochenenden zur Unterstützung des Kommunalen Ordnungsdienstes angeregt. Zudem soll die Kooperation zwischen dem Kommunalen Ordnungsdienst und der Polizei im Bereich der Schachtstraße intensiviert werden, um Parkprobleme und Lärmbelästigungen zu adressieren.
Die Fraktion fordert eine Überarbeitung des Abfallentsorgungskonzepts, insbesondere durch größere Container im Bereich Schacht-Franz-Süd. Zur Erweiterung des Parkangebots werden die Freigabe von Flächen für Pop-Up-Gastronomie, die Durchführung regelmäßiger Veranstaltungen wie des Lippeparkfests sowie die Erstellung eines digitalen Parkführers beantragt. Im Bereich der Infrastruktur werden die Testphase eines Toilettenwagens an den Grillplätzen, die Herstellung eines Volleyballfeldes sowie die Anlage eines Outdoor-Fitness-Parks sowie eines Wassertretbeckens am Barfußpfad vorgeschlagen. Des Weiteren wird die Entwicklung eines abgestimmten Sportstättenentwicklungskonzepts gefordert, das die Wohnraumentwicklung im Bereich Schachtstraße und angrenzender Flächen einbezieht.
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- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.06.2022 · Rat
- C.Anfragen
- 1.Sozial geförderter Wohnraum in HammZur Vorlage · 0156/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Situation des sozial geförderten Wohnraums in Hamm angefordert. Die Vorlage mit der Nummer 0156/21_AF befasst sich mit der Entwicklung von bezahlbarem Wohnraum und der Frage nach der Schaffung neuer Kapazitäten.
Die Anfrage umfasst mehrere spezifische Erhebungsfragen an die Stadtverwaltung. Zunächst wird nach der Anzahl der im Zeitraum von 2019 bis 2021 neu errichteten Wohnungen gefragt. Dabei wird eine Aufschlüsselung nach Kalenderjahren sowie nach der Art der Finanzierung – also öffentlich gefördert, freifinanziert und Eigentumswohnungen – sowie eine Zuordnung zu den jeweiligen Sozialräumen der Stadt verlangt.
Des Weiteren bittet die Ratsgruppe um Auskunft darüber, wie viele öffentlich geförderte Wohnungen in den Jahren 2019 bis 2021 aus der sozialen Mietpreis- und Belegungsbindung gefallen sind. Hierbei soll die Entwicklung des geförderten Bestands im Verhältnis zum Gesamtwohnungsbestand unter Berücksichtigung der Sozialräume dargestellt werden.
Zusätzlich werden Daten zum aktuellen Leerstand bei Mietwohnungen angefordert, wobei eine tabellarische Entwicklung der letzten fünf Jahre nach Sozialräumen gewünscht ist. Die Anfrage fragt zudem nach der Anzahl der Mietobjekte, die im Eigentum der Stadt oder einer städtischen Tochtergesellschaft stehen oder von der Stadt gefördert werden. Abschließend wird nach der aktuellen Anzahl sowie der Entwicklung der geförderten Mietreihenhäuser in den vergangenen fünf Jahren gefragt.
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- 21.06.2022 · Rat
- 14.09.2021 · Rat
- 2.Sachstand „Konzept Wohnmobilstellplätze im Stadtgebiet entwickeln“Zur Vorlage · 0245/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister den aktuellen Sachstand zur Entwicklung eines Konzepts für Wohnmobilstellplätze im Stadtgebiet angefragt. Hintergrund der Anfrage ist ein bereits im Juni 2021 gestellter Antrag, der die Ausweisung geeigneter Flächen sowie die Bewertung der technischen Ausstattung, wie etwa Stromversorgung und Sanitäranlagen, zum Ziel hatte. Zudem sollte die Identifizierung von Betreibermöglichkeiten sowie die Einbindung von Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung berücksichtigt werden.
Die Verwaltung hatte zuvor mitgeteilt, dass das Stadtmarketing bereits eine Recherche nach möglichen Flächen durchführt. Eine anschließende Prüfung der grundsätzlichen Nutzung durch das Baudezernat sowie eine Bewertung der Standortqualitäten und Umsetzungsmöglichkeiten sind vorgesehen. Die entsprechenden Ausschüsse für Sport und Freizeit sowie für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sollen über die Ergebnisse informiert werden.
Mit der vorliegenden Anfrage werden nun konkrete Informationen zu den Fortschritten der Flächensuche und zur geplanten Größenordnung der Stellplätze erbeten. Des Weiteren stellt die Fraktion die Frage, ob die Standorte mit Versorgungsstationen für Strom und Wasser ausgestattet werden, wann die Fertigstellung des ersten Stellplatzes geplant ist und inwiefern die Plätze in ein gesamtstädtisches Tourismuskonzept eingebunden werden.
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- 21.06.2022 · Rat
- 29.03.2022 · Rat
- 3.Wohnungsmarkt HammZur Vorlage · 0248/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister detaillierte Informationen zur Entwicklung des Wohnungsmarktes in Hamm angefordert. Die Anfrage bezieht sich auf Daten der Bundesregierung, wonach die Wiedervermietungsmieten in der Stadt in den letzten zehn Jahren um 31,2 Prozent gestiegen sind. Zudem wird auf einen Rückgang des Bestands an Sozialwohnungen von 8.744 Einheiten im Jahr 2010 auf 6.928 Einheiten im Jahr 2020 hingewiesen.
Die Anfrage umfasst verschiedene Fragestellungen zur stadtbezirklichen Entwicklung der Mieten sowie zur Verteilung des Leerstands. Die Ratsgruppe bittet um eine Aufschlüsselung des Wohnungsbesitzes durch Wohnungskonzerne und die Handelsbank Hamm (HGB), einschließlich der entsprechenden Marktanteile nach Anzahl der Wohnungen und vermieteten Quadratmetern.
Des Weiteren werden Informationen zum künftigen Bedarf an öffentlich gefördertem Wohnraum sowie zur Anzahl der Wohnungen angefordert, die in den nächsten zehn Jahren aus der Wohnbauförderung fallen werden. Die Anfrage beinhaltet zudem Fragen zu den Entwicklungen der Baulandpreise im Vergleich zum Bundesdurchschnitt sowie zur Nutzung von Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und des Bundeseisenbahnvermögens (BEV). Hierbei wird nach Kaufpreisen, Festsetzungen für geförderten Wohnraum und etwaigen Verbilligungen gefragt. Ergänzend wird nach der Anzahl und Höhe von Grundsteuererlassen im Zusammenhang mit Leerstand gefragt.
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- 21.06.2022 · Rat
- Wohnungsmarkt HammZur Vorlage · 0423/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen einer Anfrage zum Wohnungsmarkt in Hamm verschiedene Daten zur Entwicklung der Mietpreise, des Wohnungsbestands und der Eigentumsverhältnisse angefordert. Die Anfrage bezieht sich auf die Beobachtung, dass die Wiedervermietungsmieten in der Stadt in den letzten zehn Jahren um 31,2 Prozent gestiegen sind und der Bestand an Sozialwohnungen im Zeitraum von 2010 bis 2020 von 8.744 auf 6.928 Einheiten gesunken ist. Zudem wird auf einen Leerstand von etwa 1.000 Wohnungen seit dem Jahr 2015 hingewiesen.
Die Fragestellungen der Ratsgruppe umfassen eine detaillierte Aufschlüsselung der Mietpreisentwicklung nach Stadtbezirken und Sozialräumen sowie Informationen über den Besitz von Wohnungen durch Wohnungskonzerne und die Heimathafen-Gewerkschaft (HGB). Erfragt werden zudem der Marktanteil dieser Unternehmen, die Entwicklung des Sozialwohnungsbestands sowie der künftige Wegfall von Wohnungen aus der Wohnbauförderung in den nächsten zehn Jahren.
Des Weiteren wurden Informationen zur Verteilung des Leerstands, zu Grundsteuererlassen sowie zur Entwicklung der Baulandpreise im Vergleich zum Bundesdurchschnitt angefordert. Die Anfrage beinhaltet zudem Fragen zum Erwerb von Flächen durch die Stadt Hamm von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImF) und aus dem Bundeseisenbahnvermögen (BEV), einschließlich der Festsetzung von Sozialwohnungsquoten und etwaiger Preisverbilligungen. Die Verwaltung teilte mit, dass die Beantwortung dieser Fragen im Rahmen der Erarbeitung des Masterplans Wohnen erfolgen soll.
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- 21.06.2022 · Rat
- 4.Anfrage zum NordringparkZur Vorlage · 0249/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen einer Anfrage zum Nordringpark Informationen zum aktuellen Sachstand der Umsetzung des Wohnungsnotfallhilfekonzepts sowie zu weiteren Planungen bezüglich der Obdachlosen- und Drogenszene in der Innenstadt angefordert. Hintergrund der Anfrage ist ein im Dezember des Vorjahres durch den Rat der Stadt Hamm beschlossenes Vorhaben zur Weiterentwicklung dieses Hilfekonzepts.
Mit der Anfrage an den Oberbürgermeister wird um eine Erläuterung des derzeitigen Umsetzungsstandes gebeten. Die Ratsgruppe verweist dabei auf die öffentliche Debatte zum Thema, die unter anderem durch die Positionierung der Bezirksbürgermeisterin Hamm-Mitte ausgelöst wurde. Zudem wird um eine Auskunft über die geplante Zeitschiene für die Umsetzung der Maßnahmen gebeten, um eine klare zeitliche Einordnung der weiteren Planungen zu ermöglichen. Die Vorlage wurde zur Behandlung in der Sitzung des Rates am 21. Juni 2022 vorgelegt.
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- 21.06.2022 · Rat
- Anfrage zum NordringparkZur Vorlage · 0438/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen einer Anfrage zum aktuellen Sachstand bezüglich des Nordringparks Informationen zur Umsetzung des Wohnungsnotfallhilfekonzepts sowie zur weiteren Planung im Bereich der Obdachlosen- und Drogenszene in der Innenstadt angefordert. Ziel der Anfrage war es, eine Übersicht über den aktuellen Stand der Umsetzung sowie eine zeitliche Planung der weiteren Schritte zu erhalten.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und verweist auf den vorangegangenen Beschluss des Rates zur Weiterentwicklung der Wohnungsnotfallhilfe. Als erste Maßnahmen werden die Ausweitung der aufsuchenden sozialen Arbeit im Innenstadtbereich, welcher auch den Nordring umfasst, sowie die Beteiligung an dem Projekt „ENDLICH EIN ZUHAUSE“ umgesetzt.
Hinsichtlich weiterer Maßnahmen, wie der Schaffung eines Hygiene- und Drogenkonsumraums sowie der Bereitstellung eines zentralen Standorts für eine Notunterkunft, führt die Verwaltung aus, dass diese Vorhaben eine längerfristige Planung erfordern. Diese Planungen seien zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Die Verwaltung kündigt an, zu der weiteren Entwicklung der entsprechenden Prozesse zu berichten.
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- 21.06.2022 · Rat
- 5.Leih-Roller/E-Scooter in der Stadt Hamm, Anfrage 2Zur Vorlage · 0250/22_AF · Anfrage
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Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen der Anfrage 0250/22 eine Reihe von Fragen zur Regulierung von E-Scootern und nicht-stationsgebundenen Leihrädern in der Stadt Hamm an den Oberbürgermeister gerichtet. Die Anfrage bezieht sich auf eine vorangegangene Anfrage vom Februar 2022, da die daraufhin erfolgte Stellungnahme der Verwaltung nach Ansicht der Ratsgruppe wesentliche Aspekte unbeantwortet ließ.
Im Zentrum der Anfrage steht die Klärung der Gebührenstruktur für die Nutzung des öffentlichen Raumes. Es wird gefragt, wann und in welcher Höhe die Aufnahme von E-Scootern und Leihrädern in die Sondernutzungssatzung geplant ist und ob der aktuelle Anbieter bereits vertraglich geregelte Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes entrichtet. Zudem wird die Frage nach der Gewerbesteuerpflicht des Anbieters aufgeworfen, insbesondere im Hinblick auf dessen Geschäftssitz in Irland.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft die Verwaltung von Beschwerden über falsch abgestellte oder defekte Fahrzeuge. Die Ratsgruppe bittet um Erläuterung, warum die Stadt von Regelungen abgesehen hat, die beispielsweise in Wien zur Problemlösung bei Verkehrsbehinderungen durch E-Scooter eingesetzt werden. Abschließend wird die Einschätzung der Verwaltung hinterfragt, wonach eine übermäßige Belastung durch abgestellte Roller vermieden werden könne und nur wenige Beschwerden vorlägen. Hierbei wird gefragt, ob diese Bewertung auf Angaben des Anbieters basiert.
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- 21.06.2022 · Rat
- Leih-Roller/E-Scooter in der Stadt Hamm, Anfrage 2Zur Vorlage · 0439/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme auf eine Anfrage der Ratsgruppe Die Linke bezüglich der Nutzung von E-Scootern und nicht-stationsgebundenen Leihrädern im öffentlichen Raum reagiert. Im Zentrum der Anfrage standen Fragen zur Gebührenstruktur, zur Steuerpflicht des Anbieters sowie zum Umgang mit falsch abgestellten oder defekten Fahrzeugen.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Einführung einer Gebühr für nicht-stationsgebundene Verleihsysteme eine Änderung der Sondernutzungssatzung erfordert. Eine entsprechende Vorlage wurde dem Rat für die Sitzung am 21. Juni 2022 vorgelegt. Nach einer möglichen Beschlussfassung sieht die Planung vor, dass der Anbieter eine Gebühr in Höhe von 30 Euro pro Jahr und Fahrzeug zu entrichten. Bei einem entsprechenden Beschluss könnte die geänderte Satzung zum 1. Juli 2022 in Kraft treten.
Hinsichtlich der steuerlichen Situation erklärte die Verwaltung, dass der Anbieter LimeBike Germany GmbH nicht von der Gewerbesteuer befreit ist, diese jedoch am Standort der Regionalzentrale in Bochum gezahlt wird.
Zum Umgang mit Beschwerden über falsch abgestellte oder defekte Fahrzeuge wird ausgeführt, dass die Stadt eingegangene Meldungen zur Beseitigung an den Anbieter weiterleitet. Eine bestehende Qualitätsvereinbarung verpflichtet den Anbieter, gefährdende oder störende Fahrzeuge schnellstmöglich umzustellen und nicht fahrtüchtige Elektro-Tretroller innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme zu entfernen. Die Verwaltung gab an, dass die Zusammenarbeit zur Abarbeitung von Beschwerden inzwischen verbessert habe und die Stadt regelmäßig Nutzungsdaten sowie die Beschwerdelage beim Anbieter abfragt.
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- 21.06.2022 · Rat
- 6.Produktion von grünem Wasserstoff in HammZur Vorlage · 0251/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zu den Auswirkungen der aktuellen Planung der Höchstspannungsleitung Wilhelmshaven/Landkreis Friesland – Lippetal/Welver/Hamm auf die lokale Wasserstoffproduktion angefordert. Hintergrund der Anfrage ist ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 3. Mai 2022 zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts.
Aus diesem Entwurf geht hervor, dass sich im Zuge der Konkretisierung des Leitungsprojekts eine Änderung der Planung ergeben hat. Das neu zu errichtende Umspannwerk wird nach jetzigem Stand voraussichtlich nicht in Hamm errichtet werden können. Infolgedessen wurde der Suchraum für das Vorhaben auf die Gemeinden Lippetal/Welver sowie auf die Stadt Hamm erweitert.
Die Ratsgruppe bittet die Verwaltung nun um eine Stellungnahme dazu, welche Auswirkungen diese Entwicklung auf die geplante Produktion von grünem Wasserstoff am Standort Hamm-Uentrop hat. Die Anfrage wurde am 9. Mai 2022 gestellt und ist für die Sitzung des Rates am 21. Juni 2022 vorgesehen.
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- 21.06.2022 · Rat
- Produktion von grünem Wasserstoff in HammZur Vorlage · 0437/22_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der Ratsgruppe Die Linke die Auswirkungen der Erweiterung des Suchraums für ein neues Umspannwerk auf die geplante Wasserstoffproduktion bewertet. Hintergrund der Anfrage ist ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung, wonach sich die Planung für die Höchstspannungsleitung von Wilhelmshaven in Richtung Lippetal, Welver und Hamm erweitert hat, da das ursprünglich geplante Umspannwerk voraussichtlich nicht in Hamm errichtet werden kann.
Nach Einschätzung der Verwaltung ergeben sich aus dieser Erweiterung des Suchraums keine unmittelbaren Auswirkungen auf die beabsichtigte Produktion von grünem Wasserstoff am Standort Hamm-Uentrop. Der Produktionsstart des Projekts ist zeitlich vor der Realisierung der Höchstspannungsleitung angesetzt, wessoit der Strombezug zu diesem Zeitpunkt über andere Quellen erfolgen wird.
Zwar wird eine Produktion in unmittelbarer Nähe zu einer Höchstspannungsleitung oder einem Konverterstandort als vorteilhaft für eine spätere Skalierung eingestuft, die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass auch die möglichen Standorte in den Gemeinden Lippetal und Welver eine Nähe zum geplanten Projektstandort aufweisen. Damit bliebe eine Nutzung der dort verfügbaren Strommengen bei Bedarf möglich. Grundsätzlich ist der Strombezug für das Wasserstoffprojekt in Hamm-Uentrop auf eine breite Basis ausgelegt, wobei auch Strom aus dem Ausbau lokaler erneuerbarer Energien einbezogen werden soll.
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- 21.06.2022 · Rat
- 7.FlächenversiegelungZur Vorlage · 0269/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Entwicklung der Flächenversiegelung im Stadtgebiet von Hamm angefordert. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, ob die Versiegelung von Böden im Stadtgebiet weiterhin zunimmt oder ob Maßnahmen zur Gegensteuerung existieren.
Die Ratsgruppe bittet die Verwaltung um eine detaillierte Aufschlüsselung der Boden- und Flächenversiegelung für den Zeitraum von 2010 bis zum aktuellen Zeitpunkt. Dabei sollen die Zahlen sowohl absolut als auch prozentual pro Quadratmeter ausgewiesen und nach Jahren sowie nach den einzelnen Stadtbezirken aufgeschlüsselt werden. Zudem wird nach dem Umfang von Renaturierungsmaßnahmen im gleichen Zeitraum gefragt, insbesondere nach der Fläche in Quadratmetern, die von einer Versiegelung befreit und anschließend renaturiert wurde.
Des Weiteren umfasst die Anfrage Informationen zum Zeitpunkt der letzten Ermittlung zur Flächenversiegelung sowie zur Frage, ob diese Untersuchungen in einem regelmäßigen Turnus stattfinden und wann die nächste Erhebung geplant ist. Die Verwaltung soll zudem die jährlichen Ausgaben der Stadt Hamm für die Renaturierung versiegelter Flächen für die vergangenen fünf Jahre darlegen. Abschließend wird nach der Art der Durchführung solcher Renaturierungen sowie nach den Entscheidungsprozessen über die Gestaltung und Bepflanzung der frei gewordenen Flächen gefragt.
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- 27.09.2022 · Rat
- 21.06.2022 · Rat
- FlächenversiegelungZur Vorlage · 0440/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat mit der Anfrage Nummer 0269/22 detaillierte Informationen zur Entwicklung der Boden- und Flächenversiegelung im Stadtgebiet von Hamm angefordert. Die Anfrage thematisiert die Auswirkungen der Flächenversiegelung auf das Stadtklima und bittet die Verwaltung um eine Aufschlüsselung der prozentualen und absoluten Veränderungen der Versiegelung pro Quadratmeter im Zeitraum von 2010 bis zum aktuellen Zeitpunkt, unterteilt nach Jahren und Stadtbezirken.
Zusätzlich werden Informationen über den Umfang von Renaturierungsmaßnahmen im selben Zeitraum sowie die Anzahl der entsiegelten und anschließend renaturierten Flächen erbeten. Die Anfrage umfasst zudem Fragen zum Zeitpunkt der letzten Ermittlung zur Flächenversiegelung, zur Regelmäßigkeit künftiger Untersuchungen sowie zu den jährlichen Investitionen der Stadt Hamm in die Renaturierung versiegelter Flächen während der letzten fünf Jahre. Des Weiteren wird nach der Art der Durchführung solcher Renaturierungen sowie nach den Entscheidungsprozessen über die Gestaltung und Bepflanzung der frei gewordenen Flächen gefragt.
Die Verwaltung teilte in ihrer Stellungnahme mit, dass eine Beantwortung der Anfrage aufgrund des erforderlichen Rechercheaufwands und des zu ermittelnden Datenumfangs in der aktuellen Sitzungsrunde nicht möglich ist. Eine entsprechende Stellungnahme der Verwaltung wird für die Sitzungsrunde im September 2022 in Aussicht gestellt.
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- 21.06.2022 · Rat
- 8.„Gute Ideen fördern“Zur Vorlage · 0270/22_AF · Anfrage
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Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Umsetzung der Maßnahme „Gute Ideen fördern, Eigeninitiative belohnen: Fonds für Schüler-AGs einrichten“ angefordert. Grundlage der Anfrage ist die im Doppelhaushalt 2022/23 durch den Hauptausschuss sowie den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschlossene Veränderung, die einen jährlichen Zuschuss von jeweils 10.000 Euro für die Jahre 2022 und 2023 vorsieht.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zum aktuellen Stand der Förderung. Die Ratsgruppe bittet um Auskunft darüber, wie viele Fonds für Schüler-AGs bislang eingerichtet wurden und wie viele Arbeitsgemeinschaften insgesamt aus diesen Mitteln gefördert wurden. Zudem wird nach den konkreten Standorten der beteiligten Schulen sowie nach der Verteilung der Fördersummen auf die Stadtbezirke und die verschiedenen Schulformen, sowohl in absoluten als auch in prozentualen Zahlen, gefragt.
Des Weiteren möchte die Ratsgruppe die Kriterien für die Auswahl der AGs bzw. der Schulen sowie die zuständigen Gremien oder Ausschüsse, die über die Vergabe entschieden haben, erfahren. Die Anfrage thematisiert zudem den Bewerbungsprozess der Schulen und fragt nach der Anzahl der Ablehnungen sowie nach der Anzahl der derzeit noch bei der Stadtverwaltung vorliegenden, offenen Anträge.
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- 21.06.2022 · Rat
- „Gute Ideen fördern“Zur Vorlage · 0456/22_ST · Stlgnahme
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Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage vom 10. Juni 2022 Informationen zum Förderprogramm „Gute Ideen fördern, Eigeninitiative belohnen: Fonds für Schüler-AGs einrichten“ angefordert. Gegenstand der Anfrage sind die im Doppelhaushalt 2022/23 verankerten Zuschüsse in Höhe von jeweils 10.000 Euro für die Kalenderjahre 2022 und 2023. Die Ratsgruppe stellte Fragen zur Anzahl der bereits eingerichteten Fonds, zur Anzahl der geförderten Arbeitsgemeinschaften, zur Verteilung der Mittel auf Schulen und Stadtbezirke sowie zu den Auswahlkriterien und Entscheidungsgremien. Zudem wurde nach dem Status von Bewerbungen und etwaigen Ablehnungen gefragt.
Die Verwaltung teilte in ihrer Stellungnahme mit, dass die Fördermittel zum Zeitpunkt der Beantwortung noch nicht von den Schulen oder Arbeitsgemeinschaften in Anspruch genommen wurden. Für das kommende Schuljahr 2022/23 ist geplant, aktiv auf die Schulen zuzugehen. Die Verwaltung beabsichtigt, die konkreten Modalitäten der Förderung zunächst mit den Vertretern der verschiedenen Schulformen abzustimmen, um die schulischen Belange bei der Gestaltung des Programms zu berücksichtigen.
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- 21.06.2022 · Rat
- 9.Dezentrale Unterbringung von FlüchtlingenZur Vorlage · 0271/22_AF · Anfrage
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Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen in Hamm angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Entwicklung der Flüchtlingszahlen, insbesondere im Kontext des Krieges in der Ukraine, sowie die Frage nach der Verteilung der Geflüchteten auf die verschiedenen Stadtteile.
Die Ratsgruppe bezieht sich dabei auf die Richtlinie der vergangenen Legislaturperiode, die eine gleichmäßige Verteilung der Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen auf alle Sozialräume vorsieht, um eine Konzentration in einzelnen Wohnquartieren zu vermeiden. Ziel ist es, die Übersicht über die aktuelle Situation der dezentralen Unterbringung zu verbessern.
Die Anfrage umfasst konkrete Fragen zur Anzahl der Personen, die in angemietetem Wohnraum untergebracht sind, sowie zur Herkunft aus der Ukraine. Zudem wird die Stadtverwaltung gebeten, die Verteilung des angemieteten Wohnraums und der Personenzahlen auf die einzelnen Sozialräume darzustellen. Dabei soll die Verteilung der ukrainischen Flüchtlinge prozentual pro Sozialraum ausgewiesen werden. Die Anfrage fordert explizit dazu auf, bei der Datenerhebung die Landeseinrichtung und die städtischen Übergangswohnheime nicht einzubeziehen, sondern sich ausschließlich auf die dezentrale Unterbringung auf dem privaten Wohnungsmarkt zu konzentrieren.
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- 21.06.2022 · Rat
- Dezentrale Unterbringung von FlüchtlingenZur Vorlage · 0441/22_ST · Stlgnahme
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Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zur dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen Informationen über den aktuellen Stand der Unterbringung in privatem Wohnraum angefordert. Im Fokus der Anfrage stand die Frage, wie viele Personen, insbesondere aus der Ukraine, in angemieteten Wohnungen untergebracht sind und wie sich diese Personen sowie die Anzahl der Wohnungen auf die verschiedenen Sozialräume der Stadt Hamm verteilen. Dabei sollten die Landeseinrichtung sowie die städtischen Übergangswohnheime bei der Betrachtung der Verteilung nicht berücksichtigt werden.
Die Verwaltung nahm in ihrer Stellungnahme dazu Stellung und teilte mit, dass derzeit 1225 Personen, die einen Leistungsanspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben oder hatten, in privat angemieteten Unterkünften wohnen. Von dieser Gruppe stammen 910 Personen aus der Ukraine.
Hinsichtlich der Verteilung der Wohnungen und der Personenzahlen auf die einzelnen Sozialräume erklärte die Verwaltung, dass keine validen Angaben zur Anzahl der angemieteten Wohnungen oder deren Verteilung im Stadtgebiet gemacht werden können. Da der Vertragsschluss auf dem privaten Wohnungsmarkt grundsätzlich keine Beteiligung der Stadt Hamm erfordert, liegen der Verwaltung hierzu keine aussagekräftigen Informationen vor.
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- 21.06.2022 · Rat
- 10.Sportboxen in den StadtbezirkenZur Vorlage · 0272/22_AF · Anfrage
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Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat eine Anfrage zur Einrichtung von Sportboxen in den Stadtbezirken von Hamm gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Bereitstellung von Fördermitteln durch das Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von rund 500.000 Euro, die der Schaffung moderner Sportstätten dienen sollen. Ein Teil dieses Förderprojekts sieht die Aufstellung von app-gesteuerten Sportboxen vor, die den Zugang zu Sportausrüstung auch für Personen ohne Vereinszugehörigkeit ermöglichen sollen.
Die Ratsgruppe bittet die Stadtverwaltung um Auskunft zu verschiedenen Aspekten der Umsetzung. Konkret werden Fragen zur Anzahl der geplanten Sportboxen im Stadtgebiet sowie zu den vorgesehenen Standorten gestellt. Zudem wird nach der Verteilung der Boxen auf die einzelnen Stadtbezirke gefragt und darum gebeten, eine Übersicht über die Verteilung vorzulegen, sofern keine gleichmäßige Ausstattung erfolgt.
Des Weiteren fordert die Anfrage Informationen zu den Auswahlkriterien der Standorte sowie zur Entscheidungskompetenz bei deren Festlegung. Dabei wird auch hinterfragt, ob die lokalen Sportvereine in den Auswahlprozess einbezogen wurden. Ergänzend werden Informationen zum Zeitplan der Aufstellung und zur Verfügbarkeit der Boxen sowie Details zur Ausstattung und etwaigen Unterschieden im Inhalt der einzelnen Boxen erbeten.
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- 21.06.2022 · Rat
- Sportboxen in den StadtbezirkenZur Vorlage · 0444/22_ST · Stlgnahme
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Die Stadtverwaltung hat auf die Anfrage der Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm zur Umsetzung des Förderprogramms „Moderne Sportstätten 2022“ Stellung bezogen. Im Rahmen des zweiten Programmaufrufs des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Stadt Hamm Ende Mai 2022 die Zusage für die Förderung von insgesamt sieben Sportboxen erhalten.
Die geplanten Sportboxen sollen über das gesamte Stadtgebiet verteilt werden, wobei eine Ausstattung mit einer Box pro Stadtbezirk vorgesehen ist. Die konkreten Standorte für die Aufstellung stehen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht endgültig fest. Die Auswahl der Plätze erfolgt nach der Bewilligung in Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern, dem Stadtsportbund Hamm e. V. sowie gegebenenfalls beteiligten Sportvereinen.
Die Ausstattung der Boxen mit Sportgeräten soll nach Kriterien der Sinnhaftigkeit und Zweckmäßigkeit für den jeweiligen Standort erfolgen. Die Inhalte der Boxen können dabei identisch oder individuell unterschiedlich gestaltet sein. Bei der Auswahl der Ausstattungsgegenstände ist eine Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Hamm e. V. und den Sportvereinen geplant. Die Aufstellung der Sportboxen sowie deren Bereitstellung für die Nutzung durch die Bevölkerung ist für den Verlauf des nächsten Jahres vorgesehen. Die Verwaltung wird die politische Vertretung über die weiteren Entwicklungen informieren.
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- 21.06.2022 · Rat
- 11.Zukunft der Gasversorgung in HammZur Vorlage · 0273/22_AF · Anfrage
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Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0273/22_AF eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit der zukünftigen Gasversorgung der Stadt befasst. Hintergrund der Anfrage sind die Pläne der Bundesregierung, die Gasversorgung bis spätestens 2045 zu beenden und die bestehende Gasinfrastruktur zu entwidmen. Die Fraktion weist darauf hin, dass dieser Ausstieg Auswirkungen auf die Kommunen, die Stadtwerke sowie die Endverbraucher und Gewerbebetriebe haben könnte, insbesondere im Hinblick auf Einnahmen, Konzessionen und die Kostenstruktur der Netze.
Die Anfrage umfasst mehrere spezifische Fragen zur Situation in Hamm. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie viele Haushalte und Personen von einer Abschaltung des Gasnetzes betroffen wären und welche finanziellen Folgen dies für die Stadt hätte. Zudem wird nach der voraussichtlichen Entwicklung der Gaspreise im Falle notwendiger Abschreibungen sowie nach den potenziellen Einnahmeverlusten für die Stadt Hamm und die Stadtwerke Hamm GmbH gefragt. Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, welche Auswirkungen auf die Bilanz der Stadtwerke zu erwarten sind und welche alternativen Versorgungsoptionen für Haushalte und Unternehmen bis zum Jahr 2045 vorgesehen werden könnten. Die Anfrage betont die Bedeutung einer technologieoffenen Suche nach Ersatzmöglichkeiten wie Wasserstoff oder Biogas zur Sicherung der Versorgung und der wirtschaftlichen Stabilität.
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- 27.09.2022 · Rat
- 21.06.2022 · Rat
- Zukunft der Gasversorgung in HammZur Vorlage · 0455/22_ST · Stlgnahme
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Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage vom 13. Juni 2022 Fragen zur zukünftigen Gasversorgung in Hamm an den Oberbürgermeister gerichtet. Hintergrund der Anfrage sind die Pläne der Bundesregierung, die Gasversorgung bis spätestens 2045 zu beenden und die bestehende Gasinfrastruktur zu entwidmen. Die Fraktion thematisiert dabei die potenziellen Folgen für Kommunen, Stadtwerke und Endverbraucher, insbesondere im Hinblick auf den möglichen Wertverlust von Leitungen, den Wegfall von Einnahmen aus Konzessionen sowie die Auswirkungen auf die Gaspreise und die Versorgungssicherheit. Die Anfrage fordert zudem die Prüfung technologischer Alternativen wie Wasserstoff, Biogas oder grünes Gas, um die bestehende Infrastruktur zu erhalten.
Konkret werden sechs Punkte zur Beantwortung vorgelegt. Die Fraktion bittet um Informationen darüber, wie viele Haushalte und Personen in Hamm von einer Abschaltung des Gasnetzes betroffen wären und welche finanziellen Auswirkungen dies für die Stadt sowie die Stadtwerke Hamm GmbH hätte. Zudem wird nach der voraussichtlichen Entwicklung der Gaspreise bei notwendigen Abschreibungen, nach möglichen alternativen Versorgungsformen bis 2045 sowie nach den zu erwartenden Auswirkungen auf die Einnahmen der Stadt und die Bilanz der Stadtwerke gefragt.
Die Verwaltung hat die Anfrage an die Stadtwerke Hamm GmbH weitergeleitet. Aufgrund der aktuellen Lage im Energiesektor wird eine umfassende Stellungnahme für die nächste Ratssitzung vorbereitet.
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- 21.06.2022 · Rat
- 12.Straßen- und WegekonzeptZur Vorlage · 0274/22_AF · Anfrage
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Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Anfrage 0274/22 eine Auskunft zum aktuellen Straßen- und Wegekonzept der Stadt beantragt. Die Anfrage richtet sich an den Oberbürgermeister und bezieht sich auf die Entscheidung des Stadtrats aus der Sitzung im März, wonach der Antrag 0639/22 nicht behandelt wurde. Dieser Antrag hätte die Grundlage für die Erhebung von Anliegerbaubeiträgen geschaffen.
Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, nach welchem spezifischen Straßen- und Wegekonzept Bauvorhaben in dem Zeitraum zwischen dem 29. März und dem 21. Juni durchgeführt wurden. Die Fraktion bittet um eine entsprechende Beantwortung dieser Fragestellung durch die Verwaltung. Die Vorlage wurde im Juni 2022 zur Behandlung im Rat vorgelegt.
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- 21.06.2022 · Rat
- Straßen- und WegekonzeptZur Vorlage · 0443/22_ST · Stlgnahme
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Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der AfD-Fraktion vom 13. Juni 2022 Informationen zum aktuellen Straßen- und Wegekonzept vorgelegt. Hintergrund der Anfrage ist die Entscheidung des Stadtrats aus der Sitzung im März, den Antrag 0639/22 nicht zu behandeln. Dieser Antrag sah eine Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 gemäß § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen vor, was die Erhebung von Anliegerbaubeiträgen ermöglicht hätte.
Die Fraktion stellte die Frage, nach welchem Straßen- und Wegekonzept Bauvorhaben im Zeitraum zwischen dem 29. März und dem 21. Juni durchgeführt wurden. Die Verwaltung stellte in der Stellungnahme klar, dass es sich bei dem Bezug nehmenden Dokument nicht um eine Anfrage, sondern um die Beschlussvorlage Nr. 0639/22 handelt. Bezüglich der Durchführung von Bauvorhaben gab die Verwaltung an, dass diese unter Berücksichtigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 8. April 2022 nach dem bestehenden Straßen- und Wegekonzept 2021 der Stadt Hamm vorgenommen wurden.
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- 21.06.2022 · Rat
- 13.Sitzungstermine UmweltgremiumZur Vorlage · 0275/22_AF · Anfrage
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Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Vorlage 0275/22_AF eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Ermittlung der Sitzungstermine des Umweltgremiums der Stadt Hamm.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, zu welchen Zeitpunkten in der laufenden Wahlperiode des Stadtrates, beginnend mit dem Jahr 2020, Sitzungen des genannten Gremiums stattgefunden haben. Die Anfrage wurde am 13. Juni 2022 formuliert und war für die Sitzung des Rates am 21. Juni 2022 vorgesehen.
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- 21.06.2022 · Rat
- Sitzungstermine UmweltgremiumZur Vorlage · 0442/22_ST · Stlgnahme
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Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm geantwortet. Gegenstand der Anfrage war die Ermittlung der Anzahl der Sitzungen des Umweltgremiums, die in der laufenden Wahlperiode des Stadtrates seit dem Jahr 2020 stattgefunden haben.
Nach Angaben der Verwaltung hat der Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz im Zeitraum der aktuellen Wahlperiode an insgesamt sechs Terminen getagt. Die Stellungnahme dient der Beantwortung der am 13. Juni 2022 eingereichten Anfrage der Fraktion.
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- 21.06.2022 · Rat
- 14.Sicherheit am BahnhofZur Vorlage · 0276/22_AF · Anfrage
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Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0276/22_AF eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit der Sicherheitslage am Hamm Bahnhof befasst. Hintergrund der Anfrage sind verschiedene polizeiliche Vorfälle im bisherigen Jahresverlauf, darunter ein Verfahren wegen einer Messerstecherei sowie die Festnahme gesuchter Straftäter im Bereich des Bahnhofs. Zudem wird auf eine polizeiliche Befragung verwiesen, wonach sich Personen vor dem Hauptbahnhof unsicher fühlen.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zur allgemeinen Einschätzung der Sicherheitslage am Hauptbahnhof. In diesem Zusammenhang werden Informationen über die im laufenden Jahr am Bahnhof registrierten Straftaten sowie Details zum bestehenden Sicherheitskonzept der Stadt Hamm angefordert. Darüber hinaus wird nach den Erfolgen bei der Kriminalitätsbekämpfung durch Sozialarbeiter gefragt, die in städtisch geförderten Projekten am Bahnhof tätig sind. Die Anfrage fordert zudem eine detaillierte Aufschlüsselung der einzelnen beteiligten Projekte.
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- 21.06.2022 · Rat
- Sicherheit am BahnhofZur Vorlage · 0446/22_ST · Stlgnahme
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Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der AfD-Fraktion vom 13. Juni 2022 die aktuelle Sicherheitslage am Hauptbahnhof bewertet. Die Anfrage der Fraktion bezog sich auf Vorfälle wie eine Messerstecherei im Januar sowie polizeiliche Befragungen zur subjektiven Unsicherheit im Bereich des Bahnhofs. Zudem wurden Informationen zu registrierten Straftaten, dem bestehenden Sicherheitskonzept sowie zur Rolle städtisch geförderter Sozialarbeiter bei der Kriminalitätsbekämpfung erfragt.
Die Stadtverwaltung bezeichnet die objektive Sicherheitslage am Hauptbahnhof als unauffällig. Zu den registrierten Straftaten im laufenden Jahr konnte keine Aussage getroffen werden, da die Erfassung dieser Delikte in die Zuständigkeit der Polizei fällt.
Hinsichtlich der Prävention verweist die Verwaltung auf ein bereits im Jahr 2017 entwickeltes Sicherheitskonzept für das Quartier am Bahnhof. Dieses umfasst ordnungsrechtliche, polizeiliche, städtebauliche sowie soziale Maßnahmen. Auf die Frage nach Erfolgen bei der Kriminalitätsbekämpfung durch Sozialarbeiter im Rahmen städtischer Projekte gab die Verwaltung an, dass die Bekämpfung von Kriminalität Aufgabe der Polizei ist und daher keine entsprechende Aussage zur Wirksamkeit sozialer Projekte in diesem spezifischen Bereich möglich sei.
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- 21.06.2022 · Rat
- 15.Ausstattung des Kommunalen Ordnungsdienstes mit taktischen EinsatzmittelnZur Vorlage · 0277/22_AF · Anfrage
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Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Ausstattung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) in Hamm mit taktischen Einsatzmitteln angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Sicherstellung von Sicherheit und Ordnung sowie der Schutz der Bediensteten vor Beleidigungen, Drohungen und körperlichen Angriffen.
In der Vorlage 0277/22_AF wird auf die Entwicklung in anderen Kommunen wie Münster oder Dortmund verwiesen, wo bereits Maßnahmen wie die Einführung von Einsatzmehrzweckstöcken oder Blendtaschenlampen erfolgt sind. Die Fraktion stellt dazu drei spezifische Fragen. Zunächst wird nach dem aktuellen Bestand an taktischen Einsatzmitteln gefragt, die den Kräften des KOD zur Verfügung stehen.
Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, ob die Einführung zusätzlicher taktischer Einsatzmittel geplant ist, um das Risiko körperlicher Übergriffe zu verringern. Für den Fall einer solchen Erweiterung wird nach der Sicherstellung der entsprechenden Aus- und Fortbildung sowie nach der Existenz eines fortlaufenden Trainingskonzepts für die Anwendung dieser Mittel gefragt. Die Anfrage wurde für die Sitzung des Rates am 21. Juni 2022 eingereicht.
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- 21.06.2022 · Rat
- Ausstattung des Kommunalen Ordnungsdienstes mit taktischen EinsatzmittelnZur Vorlage · 0445/22_ST · Stlgnahme
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Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Ratsfraktion den aktuellen Stand der Ausstattung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) dargelegt. Gegenstand der Anfrage waren die derzeit verfügbaren taktischen Einsatzmittel sowie die mögliche Einführung weiterer Hilfsmittel zur Risikominimierung bei körperlichen Übergriffen.
Nach Angaben der Verwaltung sind die Mitarbeiter des KOD aktuell mit Reizstoffsprühgeräten des Typs RSG 6, Handschellen sowie leistungsstarken Taschenlampen ausgestattet. Eine Einführung weiterer taktischer Einsatzmittel ist derzeit nicht vorgesehen. Die Verwaltung führt hierzu einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit der Polizei sowie anderen Ordnungsämtern durch. Bezüglich der Verwendung von Einsatzmehrzweckstöcken führt die Verwaltung aus, dass diese zwar als Mittel zur Sicherheit dienen können, jedoch das Risiko besteht, dass diese im Falle einer Entwendung gegen das Personal eingesetzt werden können.
Hinsichtlich der Ausbildung und Fortbildung wird mitgeteilt, dass Techniken der Selbstverteidigung im Rahmen des regulären Dienstsportes trainiert werden. Die Stellungnahme wurde im Juni 2022 erstellt.
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- 21.06.2022 · Rat
- 16.Entwicklung der städtischen InvestitionenZur Vorlage · 0279/22_AF · Anfrage
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Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Juni 2022 eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit der Entwicklung der städtischen Investitionen befasst. Hintergrund der Anfrage ist die Feststellung, dass die Investitionsauszahlungen im Jahr 2021 mit 59,1 Millionen Euro hinter der ursprünglichen Planung von 88,9 Millionen Euro zurückgeblieben sind. Zudem wird darauf verwiesen, dass Mittel aus Förderprogrammen in das Jahr 2022 übertragen wurden.
Die Fraktion bittet um eine detaillierte Aufstellung der geplanten Investitionsvolumina im Vergleich zu den tatsächlichen Ausgaben des Jahres 2021, differenziert nach den jeweiligen Stadtämtern. Dies umfasst die Bereiche Immobilienmanagement, Tiefbau- und Grünflächenamt inklusive Breitband, Amt für Konzernsteuerung und Sport, Amt für schulische Bildung, Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz sowie das Jugendamt und das Umweltamt.
Darüber hinaus fordert die Anfrage eine Einzelaufstellung der städtischen Investitionen, die für das Jahr 2021 geplant waren, aber auf das Jahr 2022 oder spätere Zeiträume verschoben wurden. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Identifizierung der finanziellen Mittel aus Förderprogrammen, die im Rahmen der Planung für 2021 vorgesehen waren und nach 2022 übertragen wurden.
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- 27.09.2022 · Rat
- 21.06.2022 · Rat
- Entwicklung der städtischen InvestitionenZur Vorlage · 0457/22_ST · Stlgnahme
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Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Anfrage Nummer 0279/22 Informationen zur Entwicklung der städtischen Investitionen angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Feststellung, dass die Investitionsauszahlungen im Jahr 2021 mit 59,1 Millionen Euro hinter der Planung von 88,9 Millionen Euro zurückgeblieben sind. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass finanzielle Mittel aus Förderprogrammen in die Zeit nach 2022 übertragen wurden.
Die Fraktion bittet um eine detaillierte Aufstellung des geplanten Investitionsvolumens im Vergleich zu den tatsächlichen Ausgaben des Jahres 2021, differenziert nach den jeweiligen Stadtämtern. Dies umfasst das Immobilienmanagement, das Tiefbau- und Grünflächenamt inklusive Breitband, das Amt für Konzernsteuerung und Sport, das Amt für schulische Bildung, das Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz sowie das Jugendamt und das Umweltamt.
Darüber hinaus fordert die Anfrage eine Einzelaufstellung der städtischen Investitionen, die für 2021 geplant waren, aber auf das Jahr 2022 oder spätere Zeiträume verschoben wurden. Ebenso wird um Informationen darüber gebeten, welche geplanten Mittel aus Förderprogrammen für das Jahr 2021 in die Jahre nach 2022 übertragen wurden. Die Verwaltung teilte mit, dass eine umfassende Stellungnahme zur Investitionsabwicklung in Abstimmung mit den zuständigen Stadtämtern für die Sitzung im September vorbereitet wird.
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- 21.06.2022 · Rat