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Beschlussvorlage

Änderung der Repräsentationsrichtlinien hier: § 1 Ziff. 3.2 der Repräsentationsrichtlinien

0749/22_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0749/22 eine Änderung der Repräsentationsrichtlinien zur Vorlage gebracht. Gegenstand der Änderung ist die Neufassung von § 1 Ziffer 3.2 der Richtlinien, welche die Ehrungen für Altersjubilare regelt.

Nach dem vorliegenden Beschlussvorschlag sollen Jubilare bei Vollendung des 80. bis 84. Lebensjahres sowie im Alter von 86. bis 89. Lebensjahren ein Glückwunschreiben erhalten, das sowohl vom Oberbürgermeister als auch von der zuständigen Bezirksbürgermeisterin oder dem zuständigen Bezirksbürgermeister unterzeichnet ist. Für Personen, die das 85. Lebensjahr vollenden, sieht die Neuregelung neben dem unterzeichneten Glückwunschreiben zusätzlich ein Präsent im Wert von 12,50 Euro vor.

Zudem ist eine redaktionelle Anpassung vorgesehen, bei der die Bezeichnung „Bezirksvorsteher“ durch die Begriffe „Bezirksbürgermeisterin und -bürgermeister“ ersetzt wird. Die Grundlage für diesen Änderungswunsch war eine Verständigung der Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister in einer Sitzung des Bezirksrates am 18. März 2022. Die Verwaltung hat den Vorschlag zur Übernahme in die Richtlinien übernommen. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Änderung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 162 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 21.06.2022
    kein Ergebnis hinterlegt
  • 20.06.2022
    kein Ergebnis hinterlegt

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