Leih-Roller/E-Scooter in der Stadt Hamm, Anfrage 2
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen der Anfrage 0250/22 eine Reihe von Fragen zur Regulierung von E-Scootern und nicht-stationsgebundenen Leihrädern in der Stadt Hamm an den Oberbürgermeister gerichtet. Die Anfrage bezieht sich auf eine vorangegangene Anfrage vom Februar 2022, da die daraufhin erfolgte Stellungnahme der Verwaltung nach Ansicht der Ratsgruppe wesentliche Aspekte unbeantwortet ließ.
Im Zentrum der Anfrage steht die Klärung der Gebührenstruktur für die Nutzung des öffentlichen Raumes. Es wird gefragt, wann und in welcher Höhe die Aufnahme von E-Scootern und Leihrädern in die Sondernutzungssatzung geplant ist und ob der aktuelle Anbieter bereits vertraglich geregelte Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes entrichtet. Zudem wird die Frage nach der Gewerbesteuerpflicht des Anbieters aufgeworfen, insbesondere im Hinblick auf dessen Geschäftssitz in Irland.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft die Verwaltung von Beschwerden über falsch abgestellte oder defekte Fahrzeuge. Die Ratsgruppe bittet um Erläuterung, warum die Stadt von Regelungen abgesehen hat, die beispielsweise in Wien zur Problemlösung bei Verkehrsbehinderungen durch E-Scooter eingesetzt werden. Abschließend wird die Einschätzung der Verwaltung hinterfragt, wonach eine übermäßige Belastung durch abgestellte Roller vermieden werden könne und nur wenige Beschwerden vorlägen. Hierbei wird gefragt, ob diese Bewertung auf Angaben des Anbieters basiert.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022kein Ergebnis hinterlegt
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