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Beschlussvorlage

Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für die Sanierung von Fassade und Dach am Kurhaus

0804/22_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm hat die Sanierung des Kurhauses beschlossen. Die Maßnahme umfasst die Instandsetzung der Fassaden am Kopfgebäude sowie am Spiegelsaal und die Erneuerung der Dachflächen. Im Rahmen der Arbeiten sollen die bestehenden Schäden an Putz, Stuck und Mauerwerk behoben, die technisch veralteten Aluminiumfenster durch denkmalgerechte Holzfenster ersetzt und die Dacheindeckung inklusive der Dachentwässerung sowie der Unterspannbahn erneuert werden. Zudem ist die Erneuerung der Fassadenbeleuchtung vorgesehen. Die Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde.

Für die Umsetzung der Sanierung wurden außerplanmäßige Mittel für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 bereitgestellt. Die Gesamtkosten werden auf 1.510.000 Euro geschätzt, wobei die Auszahlungen auf 100.000 Euro im Jahr 2022 und 1.410.000 Euro im Jahr 2023 entfallen. Die Finanzierung erfolgt über das allgemeine, gegenseitig deckungsfähige Investitionsbudget. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Maßnahme unter Einbeziehung externer Planer durchzuführen.

Die Notwendigkeit der Sanierung ergibt sich aus festgestellten Schäden an der Bausubstanz, die eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit darstellten. Durch die Maßnahmen soll die Restnutzungsdauer des Gebäudeteils von 12 auf 25 Jahre verlängert werden. Der Zeitplan sieht die Planungs- und Ausführungsphasen sowie die Abrechnung bis Ende 2023 vor.

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