Leih-Roller/E-Scooter in der Stadt Hamm, Anfrage 2
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme auf eine Anfrage der Ratsgruppe Die Linke bezüglich der Nutzung von E-Scootern und nicht-stationsgebundenen Leihrädern im öffentlichen Raum reagiert. Im Zentrum der Anfrage standen Fragen zur Gebührenstruktur, zur Steuerpflicht des Anbieters sowie zum Umgang mit falsch abgestellten oder defekten Fahrzeugen.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Einführung einer Gebühr für nicht-stationsgebundene Verleihsysteme eine Änderung der Sondernutzungssatzung erfordert. Eine entsprechende Vorlage wurde dem Rat für die Sitzung am 21. Juni 2022 vorgelegt. Nach einer möglichen Beschlussfassung sieht die Planung vor, dass der Anbieter eine Gebühr in Höhe von 30 Euro pro Jahr und Fahrzeug zu entrichten. Bei einem entsprechenden Beschluss könnte die geänderte Satzung zum 1. Juli 2022 in Kraft treten.
Hinsichtlich der steuerlichen Situation erklärte die Verwaltung, dass der Anbieter LimeBike Germany GmbH nicht von der Gewerbesteuer befreit ist, diese jedoch am Standort der Regionalzentrale in Bochum gezahlt wird.
Zum Umgang mit Beschwerden über falsch abgestellte oder defekte Fahrzeuge wird ausgeführt, dass die Stadt eingegangene Meldungen zur Beseitigung an den Anbieter weiterleitet. Eine bestehende Qualitätsvereinbarung verpflichtet den Anbieter, gefährdende oder störende Fahrzeuge schnellstmöglich umzustellen und nicht fahrtüchtige Elektro-Tretroller innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme zu entfernen. Die Verwaltung gab an, dass die Zusammenarbeit zur Abarbeitung von Beschwerden inzwischen verbessert habe und die Stadt regelmäßig Nutzungsdaten sowie die Beschwerdelage beim Anbieter abfragt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022kein Ergebnis hinterlegt
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