Ausschuss für Schule und Ausbildung hier: Ständige Mitglieder mit beratender Stimme
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Neugestaltung des Ausschusses für Schule und Ausbildung liegt dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung der ständigen Mitglieder mit beratender Stimme vor. Hintergrund der Vorlage ist die Entscheidung des Rates vom 29. März 2022, den bisherigen Ausschuss für Schule und Ausbildung aufzulösen und neu zu bilden.
Gemäß den Bestimmungen des Schulgesetzes, insbesondere § 85 Abs. 2 Satz 2, ist für den Schulausschuss die Berufung von jeweils einer Vertreterin oder einem Vertreter der katholischen und der evangelischen Kirche als ständige Mitglieder mit beratender Stimme vorgesehen. Die Vorlage sieht vor, die entsprechenden Vertretungen für den neu gebildeten Ausschuss zu benennen.
Konkret sollen von der katholischen Kirche eine Gemeindereferentin sowie eine stellvertretende Gemeindereferentin in den Ausschuss berufen werden. Seitens der evangelischen Kirche ist die Berufung eines Pfarrers sowie einer stellvertretenden Person vorgesehen. Die Mitwirkung der kirchlichen Vertretungen bei der Bildung eines gemeinsamen Ausschusses ist laut Schulgesetz auf die Angelegenheiten des Schulausschusses beschränkt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Neubesetzung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 20.06.2022kein Ergebnis hinterlegt
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