Abberufung und Bestellung des Betriebsleiters des ASH
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Beschlussvorlage die personelle Neubesetzung der Betriebsleitung des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebs Hamm (ASH) beschlossen. Gemäß den Vorgaben der Eigenbetriebsverordnung NRW obliegt die Entscheidung über die Abberufung und Bestellung der Betriebsleitung dem Rat.
Mit Wirkung zum 31. Mai 2022 wurde der bisherige Betriebsleiter des ASH abberufen. Gleichzeitig erfolgte die Bestellung eines neuen Betriebsleiters mit Wirkung zum 1. Juni 2022. Die Vorlage sah vor, dass die personellen Veränderungen im Rahmen der Sitzung am 21. Juni 2022 formalisiert wurden.
Zusätzlich zur personellen Veränderung wird in der Vorlage angekündigt, dass im Rahmen der Konzernsteuerung und in Zusammenarbeit mit der neuen Betriebsleitung die Vorbereitung einer modernisierten Betriebssatzung erfolgt. Diese überarbeitete Satzung soll dem Rat in einer der darauffolgenden Sitzungen zur Entscheidung vorgelegt werden. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss wurden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 20.06.2022kein Ergebnis hinterlegt
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