Beirat bei der Justizvollzugsanstalt
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0776/22 wird die Neubesetzung des Beirates bei der Justizvollzugsanstalt Hamm vorgeschlagen. Da die 17. Legislaturperiode des Landtages beendet ist, endet auch die Amtsdauer des bisherigen Beirates. Gemäß § 162 des Strafvollzugsgesetzes ist die Bildung eines neuen Beirates erforderlich, dessen Amtszeit sich an der Wahlperiode des Landtags orientiert und fünf Jahre beträgt. Die Bestellung der Mitglieder erfolgt durch die Anstaltsleitung.
Die Verwaltung schlägt vor, Personen zu wählen, die die Aufgaben des Justizvollzugs unterstützen und an der Eingliederung entlassener Gefangener mitwirken. Ziel ist eine Besetzung, die ein Mitglied des Landtags, Vertreter von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sowie eine Person aus der Sozialarbeit umfasst.
Der Leiter der Justizvollzugsanstalt schlägt vor, die bisherigen Mitglieder, welche ihre Bereitschaft zur Fortführung der Tätigkeit erklärt haben, erneut zu benennen. Als Ersatz für ein ausscheidendes Mitglied des Landtags wird ein neues Mitglied des Landtags vorgeschlagen. Die Verwaltung regelt zudem den Austausch eines Ratsmitglieds auf Wunsch der SPD-Fraktion. Die finale Benennung der Mitglieder erfolgt vorbehaltlich der Entscheidung durch den Rat der Stadt Hamm. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Neubesetzung werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 20.06.2022kein Ergebnis hinterlegt
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