Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans der Stadt Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans beschlossen. Die Stadt ist gemäß dem Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen verpflichtet, einen solchen Plan aufzustellen, der die Anzahl und Standorte der Rettungswachen, die Anzahl der benötigten Rettungswagen, Krankentransportwagen sowie Notarzt-Einsatzfahrzeuge und Maßnahmen für Großschadensereignisse regelt. Eine solche Fortschreibung muss spätestens alle fünf Jahre erfolgen.
Die vorliegende Fassung behält die bestehende Struktur des Rettungsdienstes bei. Die bisherige Anordnung der Rettungswachen in einer Ringstruktur wird beibehalten, da diese für die flächendeckende Versorgung als funktional eingestuft wird. Aufgrund der kontinuierlich steigenden Einsatzzahlen sieht die neue Planung jedoch die Bereitstellung eines zusätzlichen Rettungswagens im 24-Stunden-Betrieb sowie eines Notarzteinsatzfahrzeugs im 12-Stunden-Tagesbetrieb vor.
Die Verwaltung prüft derzeit zudem eine Änderung der Arbeitszeitregelung für Tarifbeschäftigte im Rettungsdienst hin zu einer 45-Stunden-Woche. Dieses Vorhaben ist jedoch nicht Bestandteil der aktuellen Fortschreibung des Bedarfsplans. Der Entwurf der Fortschreibung wurde den Verbänden der Krankenkassen sowie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zur Stellungnahme vorgelegt. Die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen sowie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung haben ihr Einvernehmen mit der vorliegenden Planung schriftlich erklärt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022kein Ergebnis hinterlegt
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- 07.06.2022kein Ergebnis hinterlegt
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