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Antrag

Lärmblitzer

0454/22_AT

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag zur Prüfung und zum Einsatz von sogenannten Lärmblitzern gestellt. Mit dem Antrag wird die Stadtverwaltung beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung von automatischen Schallemissionskontrollvorrichtungen zu untersuchen. Dabei soll sowohl die Möglichkeit einer rein visuellen Darstellung der Lärmbelastung, vergleichbar mit Dialogdisplays, als auch die Option einer technischen Sanktionierung durch Kennzeichenerfassung geprüft werden.

Der Antrag bezieht sich auf technische Maßnahmen, die Fahrzeuge identifizieren können, welche einen zulässigen Lautstärkepegel überschreiten. Als Referenz werden die Entwicklungen in Frankreich und der Schweiz angeführt. Die Fraktion fordert zudem, dass die Verwaltung Gespräche mit dem Land Nordrhein-Westfalen aufnimmt, um sich um die Teilnahme an einem Modellprojekt zum Einsatz solcher Geräte zu bewerben.

Über die Ergebnisse der rechtlichen Prüfung und die Möglichkeiten eines Modellprojekts soll dem zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität Bericht erstattet werden. Eine endgültige Entscheidung über die Aufstellung von Lärmblitzern oder ähnlichen Vorrichtungen soll nach der Prüfung durch die Verwaltung als Beschlussvorlage dem Rat der Stadt Hamm zur Entscheidung vorgelegt werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 168 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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