Straßen- und Wegekonzept
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der AfD-Fraktion vom 13. Juni 2022 Informationen zum aktuellen Straßen- und Wegekonzept vorgelegt. Hintergrund der Anfrage ist die Entscheidung des Stadtrats aus der Sitzung im März, den Antrag 0639/22 nicht zu behandeln. Dieser Antrag sah eine Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 gemäß § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen vor, was die Erhebung von Anliegerbaubeiträgen ermöglicht hätte.
Die Fraktion stellte die Frage, nach welchem Straßen- und Wegekonzept Bauvorhaben im Zeitraum zwischen dem 29. März und dem 21. Juni durchgeführt wurden. Die Verwaltung stellte in der Stellungnahme klar, dass es sich bei dem Bezug nehmenden Dokument nicht um eine Anfrage, sondern um die Beschlussvorlage Nr. 0639/22 handelt. Bezüglich der Durchführung von Bauvorhaben gab die Verwaltung an, dass diese unter Berücksichtigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 8. April 2022 nach dem bestehenden Straßen- und Wegekonzept 2021 der Stadt Hamm vorgenommen wurden.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022kein Ergebnis hinterlegt
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