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ErgBeschluss

4. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)

0639/22_ER-1

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm hat die vierte Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage (Nummer 0639/22_ER-1) basiert auf § 8a des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) und dient als Voraussetzung für die Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes, welches eine Entlastung der Anlieger vorsieht.

Im Rahmen der Beschlussfassung wurde zudem die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung erteilt. Die Verwaltung begründete die Dringlichkeit damit, dass die entsprechende Beschlussvorlage versehentlich von der Tagesordnung der Ratssitzung am 29. März 2022 gestrichen worden war. Da zahlreiche der im Konzept aufgeführten Baumaßnahmen bereits vor der nächsten regulären Ratssitzung am 21. Juni 2022 beginnen müssen, wurde die Entscheidung im Wege der Dringlichkeit herbeigeführt.

Nach Angaben der Verwaltung ist dieser zeitnahe Beschluss notwendig, um gemeinsame Maßnahmen zwischen der Stadt Hamm und den Stadtwerken Hamm, wie etwa die Verlegung von Versorgungsleitungen mit anschließender Erneuerung von Gehwegen, realisieren zu können. Eine zeitlich versetzte Durchführung der Arbeiten hätte laut Vorlage zu einer geringeren Wirtschaftlichkeit sowie zu längeren Verkehrsbehinderungen geführt. Zudem wurde auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Materialbeschaffung zeitnah abzuwickeln, um Preissteigerungen bei den Angeboten zu vermeiden. Die beratenden Gremien hatten den Beschluss der Vorlage bereits empfohlen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 186 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 21.06.2022
    kein Ergebnis hinterlegt

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