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Beschlussvorlage

Fortsetzung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet

0809/22_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 0809/22_VL sieht die Fortsetzung der Beteiligung der Stadt Hamm an der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet vor. Der Rat soll unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung die weitere Mitgliedschaft sowie die anteilige Finanzierung für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2024 beschließen. Zudem wird die Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Hamm, der Stadt Dortmund und dem Kreis Unna bis zum Ende des genannten Zeitraums vorgeschlagen.

Die finanziellen Auswirkungen der Beteiligung belaufen sich auf Gesamtauszahlungen in Höhe von 426.803 Euro. Diese Summe verteilt sich auf 104.295 Euro für das Jahr 2022, 213.371 Euro für das Jahr 2023 und 109.137 Euro für das Jahr 2024. Während die Einzahlungen der Stadt 96.264 Euro betragen, beläuft sich der städtische Eigenanteil auf 330.539 Euro. Die Kostenstruktur setzt sich aus Personalkosten in Höhe von insgesamt 382.803 Euro und Sachkosten in Höhe von insgesamt 44.000 Euro zusammen. Die entsprechenden Mittel sind in der Planung zur Verfügung gestellt. Die detaillierte Aufstellung weist zudem aus, dass die voraussichtliche Förderung der Personalkosten 96.264 Euro beträgt und der kommunale Eigenanteil sich aus den Beträgen 80.229 Euro, 165.239 Euro und 85.071 Euro für die jeweiligen Jahre zusammensetzt.

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