Änderung des Gesellschaftsvertrages der Hallenmanagement Hamm GmbH
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Hallenmanagement Hamm GmbH (HMH) mit der Umsetzung von Änderungen am Gesellschaftsvertrag zu beauftragen. Die Vorlage 0824/22 sieht Anpassungen in den Paragrafen 8 und 9 des bestehenden Vertrages vor.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft die Modernisierung der Gremienarbeit. Zukünftig soll die Einberufung der Gesellschafterversammlung sowie die Abstimmung über Beschlüsse außerhalb von Versammlungen auch auf elektronischem Wege möglich sein. Während bisher primär die schriftliche, fernschriftliche, telegrafische oder mündliche Form vorgesehen war, ermöglicht die Neuregelung nun die elektronische Einladung und Beschlussfassung, sofern sich alle Gesellschafter an der Abstimmung beteiligen und mit diesem Verfahren einverstanden sind.
Ein weiterer Punkt der Vorlage ist die Vereinheitlichung der Regelungen zur Besetzung der Geschäftsführung. Ziel ist es, eine einheitliche Struktur für die Vertretungsregeln in den Gesellschaftsverträgen aller Mehrheitsbeteiligungen der Stadt Hamm zu schaffen. Die Neufassung regelt die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung durch die Gesellschafterversammlung sowie die Vertretungsmacht der Geschäftsführung nach außen. Dabei wird festgelegt, wie die Gesellschaft bei einer einzelnen oder mehreren Geschäftsführern vertreten wird und dass die Geschäftsführung von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist.
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Beratungsfolge
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