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Beschlussvorlage

Änderung der Satzung der Städtischen Musikschule

0813/22_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm hat die 5. Änderungssatzung zur Satzung der Städtischen Musikschule beschlossen, die zum 1. August 2022 in Kraft tritt. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung umfasst verschiedene Anpassungen der inhaltlichen Schwerpunkte sowie redaktionelle Korrekturen.

Im Bereich des elementaren Musizierens wird das Element Tanzen als neuer Schwerpunkt in die Satzung aufgenommen. Zudem wird die Kooperationsarbeit der Musikschule auf weitere städtische Einrichtungen und Vereine ausgeweitet.

Ein wesentlicher Teil der Änderungen betrifft die Anpassung an neue Programmstrukturen. Die Bezeichnung des Programms „Jedem Kind ein Instrument“ (JeKi) wird durch die entsprechende Anpassung an das Nachfolgeprogramm „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits) ersetzt. In diesem Zusammenhang entfällt auch der Titel „JekitsPlus“ aus dem Satzungstext. Diese Änderungen sind notwendig, da das Programm JeKits seit dem Schuljahr 2021/22 sukzessive von einer zweijährigen auf eine vierjährige Laufzeit umgestellt wurde. Die Vorlage wurde zuvor in den zuständigen Ausschüssen für Finanzen und Beteiligungen sowie für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft beraten.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 153 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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