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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Rat
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Rates am 27.09.2022, Nr. 0203/22
- 2.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Rates am 22.02.2023, Nr. 0231/23
- 3.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Umsetzung von zwei Maßnahmen aus der 2. BilligkeitsrichtlinieZur Vorlage · 1032/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Umsetzung von zwei spezifischen Klimaschutzmaßnahmen für das Jahr 2023 beschlossen. Die Umsetzung erfolgt unter der Voraussetzung einer gesicherten Finanzierung und basiert auf Mitteln aus der sogenannten zweiten Billigkeitsrichtlinie der Landesregierung. Hierbei handelt es sich um Kompensationszahlungen, die Kommunen zur Förderung von Klimaschutzinvestitionen zur Verfügung gestellt werden.
Die erste Maßnahme umfasst die energetische Sanierung durch die Dämmung von Dachgeschossdecken an sieben verschiedenen Liegenschaften. Zu den betroffenen Objekten gehören unter anderem die Turnhalle der Carl-Orff-Schule, das Pädagogische Zentrum, der Brokhof sowie Gebäude am Caldenhofer Weg. Die Kosten für diese Dämmarbeiten belaufen sich auf insgesamt 162.000 Euro.
Die zweite Maßnahme sieht den Austausch der bestehenden Leuchtstoffröhren im Eingangsbereich des Gerd-Bucerius-Saals im Heinrich-von-Kleist-Forum gegen eine energieeffiziente LED-Beleuchtung vor. Für dieses Projekt ist ein Budget von 40.000 Euro vorgesehen.
Die Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich auf 207.000 Euro, wobei die Finanzierung vollständig durch Zuwendungen und allgemeine Umlagen gedeckt ist, sodass kein städtischer Eigenanteil anfällt. Die Dringlichkeit des Beschlusses ergab sich aus der Notwendigkeit, die Fördermaßnahmen bis zum 30. Juni 2023 fertigzustellen. Die Verwaltung wurde mit der Durchführung der Projekte beauftragt.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Einführung einer ganzheitlichen Schulsozialarbeit an den städtischen SchulenZur Vorlage · 1057/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung der grundsätzlichen Einführung einer ganzheitlichen Schulsozialarbeit an den städtischen Schulen ab dem Schuljahr 2023/2024 zugestimmt. Ziel der Neuregelung ist es, die bisher getrennten Systeme der Bildungsbegleitung und der kommunalen Schulsozialarbeit in einem einheitlichen System pro Schule zusammenzuführen. Durch diese organisatorische und inhaltliche Zusammenlegung sollen Synergieeffekte genutzt und die Ansprechbarkeit des Personals vor Ort verbessert werden.
Die neue Struktur orientiert sich an den aktualisierten Förderrichtlinien des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Aufgaben der künftigen Schulsozialarbeit umfassen die soziale und kulturelle Integration sowie die sozialpädagogische Unterstützung aller Schülerinnen und Schüler. Dabei stehen die Verbesserung der Kooperation innerhalb und außerhalb der Schule, die Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern sowie die Elternarbeit im Fokus.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, einen Antrag auf Landesförderung zu stellen. Die Finanzierung des neuen Systems basiert auf zwei Säulen: der Landesförderung und kommunalen Mitteln aus dem Integrationskonzept. Für das Modelljahr 2023/2024 werden Aufwendungen von rund 1.754.000 Euro veranschlagt, wobei die Erträden aus Landesmitteln etwa 763.000 Euro betragen. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf rund 991.000 Euro. Die Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 20.03.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 16.03.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 5.Resolution „Teilhabe für alle durch Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und erfordert eine aufgabenadäquate Finanzausstattung der Träger der Eingliederungshilfe“Zur Vorlage · 1088/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, sich der Resolution des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) anzuschließen. Die Resolution mit dem Titel „Teilhabe für alle durch Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und erfordert eine aufgabenadäquate Finanzausstattung der Träger der Eingliederungshilfe“ richtet sich an das Land Nordrhein-Westfalen sowie an den Bund. Ziel ist es, eine Beteiligung der höheren staatlichen Ebenen an der Finanzierung der Eingliederungshilfe einzufordern.
Die Grundlage der Vorlage ist ein Ersuchen der Direktion des LWL. Da die Finanzierung des Landschaftsverbandes über die kommunale Landschaftsverbandsumlage erfolgt, trägt die Stadt Hamm im Jahr 2023 Kosten in Höhe von 63,6 Millionen Euro. Angesichts steigender Kosten in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen werden konkrete Forderungen formuliert.
Dazu gehört die schrittweise Anhebung des Verbundsatzes im Gemeindefinanzierungsgesetz durch das Land NRW. Eine Erhöhung um einen Prozentpunkt auf 24 % könnte den Haushalt der Stadt Hamm nach Schätzungen um bis zu 9 Millionen Euro entlasten. Zudem wird die Gewährleistung des vollen Konnexitätsausgleichs für das AG-BTHG gefordert. Auf Bundesebene soll die Bundesentlastung der Eingliederungshilfe in Höhe von 5 Milliarden Euro aufgestockt und dynamisiert werden. Des Weiteren wird eine Reform des § 43a SGB XI angestrebt, um die Gleichbehandlung von pflegeversicherten Menschen mit Behinderungen in besonderen Wohnformen sicherzustellen.
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- 28.03.2023 · Rat
- 6.Public Corporate Governance Kodex der Stadt HammZur Vorlage · 0993/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den Public Corporate Governance Kodex (PCGK) beschlossen. Die Beschlussvorlage 0993/22 sieht vor, dass das Regelwerk unter Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen als verbindlicher Standard für die Steuerung der städtischen Beteiligungen gilt. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung sowie die Vertreter in den Gremien der Beteiligungsgesellschaften beauftragt, den PCGK umzusetzen.
Der Kodex legt Standards für das Zusammenwirken der beteiligten Akteure fest. Er richtet sich an die Stadt als Gesellschafterin, an die Mitglieder der Aufsichtsräte und der Gesellschafterversammlungen sowie an die Beteiligungsunternehmen selbst. Ziel des Regelwerks ist es, bestehende Handlungsanweisungen der Stadt in eine Norm mit entsprechenden Berichtspflichten zu überführen.
Durch die Einführung des PCGK sollen die Konzernsteuerung sowie die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit gesteigert werden. Das Regelwerk dient als Instrument zur Sicherstellung einer effizienten Unternehmensführung und zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Organen. Zudem soll durch die Festlegung dieser Standards die Ausrichtung der Unternehmen am Gemeinwohl sowie die Kontrolle der Beteiligungen unterstützt werden. Finanzielle Auswirkungen aus der Vorlage sind nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 7.Bildungszentrum NordZur Vorlage · 1023/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1023/23_VL der Stadtverwaltung behandelt die Vorplanungen für ein geplantes Bildungszentrum Nord. Dieses soll auf dem Gelände der ehemaligen Firma Leithäuser errichtet werden und eine vierzügige Hauptschule mit einem Stärkungsprofil sowie einen neuen Standort der PTA-Schule mit einer Kapazität von bis zu 72 Plätzen umfassen. Der Rat soll die Vorplanungen zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung soll zudem eine Machbarkeitsstudie durch die IMPULS GmbH erstellen lassen, um pädagogische, bauliche und finanzielle Eckpunkte für einen Förderantrag im 5-Standorte-Programm zu liefern. Ein Baubeginn ist für das Jahr 2027 und eine Fertigstellung für 2030 vorgesehen.
Parallel dazu sind Maßnahmen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Karlschule geplant. Aufgrund baulicher Mängel bei der Barrierefreiheit und einer PCB-Belastung der Bauteile wird ein Neubau als Konzept verfolgt, da eine Sanierung aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt wurde. Die Maßnahmen an der Karlschule, die unter anderem den Brandschutz und die Elektrotechnik betreffen, sollen die Nutzung für maximal zehn Jahre ermöglichen.
Für die Umsetzung sind im Haushaltsjahr 2023 investive Aufwendungen von 406.800 Euro sowie im Jahr 2024 investive Kosten von 675.200 Euro vorgesehen. Der städtische Eigenanteil beläuft sich insgesamt auf 1.182.000 Euro. Zudem wird die Fortführung der Schulentwicklungsplanung unter Einbeziehung eines externen Gutachterbüros beauftragt, um Schülerzahlprognosen und den Schulraumbedarf zu ermitteln.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.03.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 8.Richtlinien zur Vergabe von Mitteln zur Förderung von Integrations- und Bildungsmaßnahmen für Migrantinnen und Migranten durch den IntegrationsratZur Vorlage · 1028/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Änderung des § 4 der Richtlinien zur Vergabe von Mitteln zur Förderung von Integrations- und Bildungsmaßnahmen für Migrantinnen und Migranten durch den Integrationsrat beschlossen. Die Neuregelung geht auf einen Anregungsprozess des Integrationsrates aus dem September 2022 zurück.
Nach der Neufassung kann eine einzelne Maßnahme oder Veranstaltung mit bis zu 100 Prozent der tatsächlich entstandenen Kosten bezuschusst werden. Dabei ist eine Prüfung des Einzelfalls vorgesehen, wobei die maximale Förderhöhe pro Projekt auf 300,00 Euro begrenzt bleibt. Die bisherige Höchstgrenze für die Förderung bleibt somit unverändert.
Für die Umsetzung der Richtlinien sind die erforderlichen Mittel vorhanden. Der Integrationsrat verfügt über ein jährliches Budget für Transferaufwendungen in Höhe von etwa 11.000 Euro. Durch die vorliegende Änderung der Richtlinien werden keine weiteren finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt erwartet. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage geprüft und keine Bedenken gegen die Änderung angemeldet.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 16.03.2023 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 15.03.2023 · Integrationsrat
- 9.Kinder- und Jugendförderplan 2023 - 2025Zur Vorlage · 1049/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1049/23_VL sieht die Verabschiedung des Kinder- und Jugendförderplans 2023–2025 der Stadt Hamm vor. Der Plan umfasst verschiedene Ziele und Umsetzungsstrategien, deren Umsetzung durch die Verwaltung bis zum Jahr 2025 unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung beauftragt werden soll. Die finanziellen Aufwendungen belaufen sich auf 547.200 Euro für das Jahr 2023, 556.800 Euro für 2024 und 564.000 Euro für 2025. Die entsprechenden Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen.
Zu den inhaltlichen Schwerpunkten gehören die Förderung der Jugendpolitik, bei der Jugendforen mit 5.000 Euro und politische Jugendverbände mit bis zu 3.000 Euro unterstützt werden können. Weitere Fokusbereiche sind Medienkompetenz, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, informelle Bildung, Spiel- und Freiraumplanung, der Ferienspaß sowie Jugendschutz und Jugendberufshilfe.
Förderfähig sind Angebote von juristischen Personen, Personenvereinigungen sowie natürlichen Personen, etwa Bildungsveranstaltungen, Freizeiten oder internationale Begegnungen. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Ausgeschlossen sind Angebote mit überwiegend religiösen, gewerkschaftlichen, parteipolitischen oder sportlichen Inhalten. Schulen sind nur bei Kooperationen mit Jugendverbänden förderfähig, während Sportvereine eine Förderung nur bei Vermittlung pädagogischer Ziele erhalten. Bei Gesamtzuschüssen unter 10.000 Euro kann ein qualifiziertes Testat den Verwendungsnachweis ersetzen. Für Freizeiten und internationale Begegnungen mit Übernachtung ist eine Fehlbedarfsfinanzierung möglich, sofern ein Eigenanteil von mindestens 20 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten vorliegt und die Teilnehmenden in Hamm gemeldet sind. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 16.03.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 10.Familienbericht(en): Hamm auf dem Weg zur familienfreundlichsten StadtZur Vorlage · 1070/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat einen Familienbericht vorgelegt, der den aktuellen Sachstand und die strategische Entwicklung zur Erreichung des Ziels einer familienfreundlichen Stadt dokumentiert. Der Bericht beschreibt die Umsetzung verschiedener Kernprozesse, darunter die Etablierung eines Familienrathaus-Modells als zentrale Anlaufstelle für Verwaltungsdienstleistungen, die Einrichtung einer Jugendberufsagentur sowie die Einführung eines Kommunalen Unterstützungssystems im Schulbereich.
Die Zielstrategie basiert auf der Koordination verschiedener Handlungsfelder, die Bereiche wie Bildung, Wirtschaft, Mobilität, Gesundheit und Wohnen umfassen. Zur Umsetzung wurde innerhalb des Familiendezernates eine Koordinierungsstruktur mit einer Stabsstelle geschaffen. Ein wesentlicher Bestandteil des Prozesses ist die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger durch Instrumente wie den Familienbeirat und regelmäßige Familienbefragungen.
Der Rat hat den Bericht zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die gewonnenen Erkenntnisse bei der weiteren Entwicklung der Familienpolitik zu berücksichtigen. Zudem wurde festgelegt, dass der Familienbericht künftig in einem Turnus von zwei Jahren fortgeschrieben werden soll. Zur Überprüfung der Fortschritte soll ein Monitoring anhand relevanter Kennzahlen sowie die kontinuierliche Auswertung der Beteiligungsprozesse erfolgen.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 11.Grundsatzbeschluss: Umsetzung der strategischen Bedarfsplanung in der frühkindlichen Bildung für die Stadt HammZur Vorlage · 1071/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1071/23_VL befasst sich mit der Umsetzung der strategischen Bedarfsplanung für die frühkindliche Bildung in Hamm. Ziel ist die Schaffung von 14 zusätzlichen 4-Gruppen-Kindertagesstätten sowie 9 Großtagespflegestellen bis zum Kindergartenjahr 2027/2028. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, die erste Ausbaustufe kurzfristig umzusetzen, die 30 neue Gruppen mit insgesamt 430 Betreuungsplätzen umfasst. Um den Bau- und Finanzierungskosten zu begegnen, sollen mit den Trägern passgenaue Refinierungsregelungen vereinbart werden.
Im Rahmen der Planung sind verschiedene Projekte vorgesehen, darunter Ersatzneubauten oder Erweiterungen bei Einrichtungen wie der KiTa Am Tierpark, KiTa Drei Könige, KiTa Villa Kunterbunt, KiTa Villa Wolkenwunder, KiTa Hohe Straße, KiTa Bänklerweg, KiTa Nelkenstraße, Bauernhof-KiTa, KiTa Sylverberg, KiTa Neu und KiTa Zauberblume. Zudem ist die Inbetriebnahme eines Vertretungsstützpunktes für Kindertagespflege bis zum Jahresende geplant. Für die Jahre 2023/24 und 2024/25 sollen neue Übergangsgruppen eingerichtet werden.
Die Verwaltung wird zudem beauftragt, zwei weitere baureife Ausbaustufen zu entwickeln und jährlich im März über deren Fortschritt zu berichten. Parallel dazu soll eine mehrjährige Kampagne zur Gewinnung von Fachkräften für Erziehungs- und Kinderpflegeberufe gemeinsam mit Trägern, Berufskollegs, der Arbeitsagentur, dem JobCenter und der JuBA durchgeführt werden. Die durchschnittlichen jährlichen Betriebskosten pro Gruppe werden mit 250.000 Euro beziffert, wobei 45 Prozent als Eigenmittel aus dem kommunalen Haushalt finanziert werden sollen. Die entsprechenden Mittel sind in der Haushaltsplanung 2023 berücksichtigt.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 12.Familienrathaus Hamm: Start und weitere UmsetzungZur Vorlage · 1093/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1093/23_VL der Stadtverwaltung sieht die Einrichtung eines Familienrathauses als zentrales Element des Projekts „Familienfreundlichste Stadt“ vor. Das Vorhaben soll als zentraler Anlaufpunkt fungieren, um Leistungen von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr zu bündeln. Geplant ist die räumliche Zusammenführung von bis zu 95 Mitarbeitenden des Jugendamtes, des Standesamtes sowie der Elterngeldstelle und 35 Mitarbeitenden des Kommunalen Jobcenters. Als Standort für die erste Phase, das sogenannte „Familienrathaus Start“, wurde das Gebäude am Caldenhofer Weg identifiziert.
Die Umsetzung der Vorlage ist unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung vorgesehen. Die städtischen Kosten belaufen sich auf insgesamt 590.000 Euro, wobei 200.000 Euro für investive Maßnahmen und 390.000 Euro für konsumtive Ausgaben veranschlagt sind. Ein Teil der konsumtiven Kosten soll durch eine Instandhaltungsrückstellung aus dem Jahr 2022 gedeckt werden. Die baulichen Maßnahmen umfassen die Herrichtung des Gebäudes, die Schaffung eines Eingangsbereichs mit einer Familienservicetheke, die Einrichtung eines Spielbereichs sowie eines Still- und Wickelbereichs. Zudem sind Arbeiten an der IT-Infrastruktur, Malerarbeiten und die Aufwertung der Außenanlagen vorgesehen. Nach der Beschlussfassung sollen die baulichen Maßnahmen sowie der Umzug im Jahr 2023 abgeschlossen sein, sodass eine Eröffnung im zweiten Halbjahr 2023 erfolgen kann. Die Verwaltung soll mit der Umsetzung unter Einbeziehung externer Planer beauftragt werden.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 14.03.2023 · AFKJH und APV
- 13.Satzungsänderung und Kapitalerhöhung Tarifgemeinschaft Münsterland - Ruhr-Lippe GmbHZur Vorlage · 1036/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Satzungsänderung und Kapitalerhöhung der Tarifgemeinschaft Münsterland - Ruhr-Lippe GmbH vor. Gegenstand der Vorlage ist die Zustimmung zum Beitritt des Kreises Steinfurt zur Gesellschaft.
Die Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH fungiert als Partner der Westfalentarif-GmbH und übernimmt die Verwaltung der Einnahmenaufteilung im öffentlichen Personennahverkehr. Da der Kreis Steinfurt für verschiedene Buslinien die Einnahmeverantwortung übernommen hat, besteht gemäß dem Gesellschaftervertrag ein Anspruch auf Aufnahme in die Gesellschaft. Die Gesellschafterversammlung hat die Vorbereitungen für diesen Beitritt bereits einstimmig beschlossen.
Um den Kreis Steinfurt als neues Mitglied aufzunehmen, ist eine Erhöhung des Stammkapitals von bisher 28.000,00 Euro auf künftig 29.000,00 Euro vorgesehen. Mit dieser Kapitalerhöhung geht eine Anpassung der Gesellschaftsanteile einher, wobei sich der Anteil der bestehenden Gesellschafter von 3,57 % auf 3,45 % verringert. Die Bezirksregierung Münster hat die beteiligten Kommunen darüber informiert, dass für diesen Vorgang Beschlüsse der betroffenen Räte und Kreistage erforderlich sind. Die Stadt Hamm ist als Eigentümerin der beteiligten Verkehrsunternehmen mittelbar an der Tarifgemeinschaft beteiligt.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.Zusammenführung und Aktualisierung der bestehenden Regelungen zur finanziellen Beteiligung der Stadt Hamm am Frauenhaus in Hamm (Träger Diakonie Ruhr-Hellweg e. V.)Zur Vorlage · 1076/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Zusammenführung und Aktualisierung der bestehenden Regelungen zur finanziellen Beteiligung der Stadt Hamm am Frauenhaus vorgelegt. Die Einrichtung wird vom Diakonie Ruhr-Hellweg e. V. getragen und bietet gewaltbetroffenen Frauen sowie deren Kindern Schutz und Beratung an.
Ziel der Vorlage ist es, den ursprünglichen Vertrag aus dem Jahr 2009 sowie die verschiedenen nachträglichen Änderungen und Aktualisierungen in einer einheitlichen Regelung zusammenzuführen. Dies soll der Verwaltungsvereinfachung für die Stadt Hamm und den Träger dienen. Im Rahmen dieser Neuregelung sollen Einnahmen, Ausgaben und Berichte künftig in Form eines einzigen Verwendungsnachweises eingereicht werden. Die Verwaltung strebt eine rückwirkende Umsetzung zum 1. Januar 2023 an.
Inhaltlich sieht die Vorlage vor, dass etwaige Guthaben im Rahmen der Finanzierung hälftig zwischen der Stadt Hamm und dem Diakonie Ruhr-Hellweg e. V. aufgeteilt werden. Sollten nach Abzug aller Einnahmen, wie etwa Landesförderungen oder Beherbergungsgebühren, Fehlbeträge entstehen, beteiligt sich die Stadt Hamm weiterhin mit 50 Prozent an diesen Kosten. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt belaufen sich auf 78.000 Euro, wobei die Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung sowie in der Haushaltsplanung für die Jahre 2024 und 2025 vorgesehen sind. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage geäußert.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 20.03.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 16.03.2023 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 15.KulturFest h4 und KulturSommer 2023Zur Vorlage · 1078/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die geplanten Aktionen und Veranstaltungen des KulturFests h4 sowie des KulturSommers #h4 für das Jahr 2023 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt. Die Durchführung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Für die Rahmenplanungen und das KulturFest sind seitens der Stadt 200.000 Euro vorgesehen, wobei ein städtischer Eigenanteil von 100.000 Euro anfällt.
Der KulturSommer soll im Jahr 2023 mit der KulturNacht am 12. Mai beginnen und mit dem dreitägigen KulturFest h4 vom 8. bis 10. September enden. Das Programm umfasst verschiedene Elemente wie den KunstDünger, die Kulturzeit im Kurpark sowie das Projekt „KulturKino“ im Kurhaus. Zudem ist ein DJ-Event für Schüler und Studierende geplant. Das KulturFest h4 wird auf mehreren Plätzen in der Innenstadt stattfinden und ein Programm aus Musik, einem KünstlerMarkt und StraßenKultur beinhalten. Die Planung berücksichtigt Rückmeldungen lokaler Akteure, um die Einbindung der regionalen Kulturszene zu stärken.
Neben der Kooperation mit dem Verein zur Förderung des Martin-Luther-Viertels ist eine Zusammenarbeit mit der HSHL für das Projekt „Hamm Erfahren“ vorgesehen. Die Verwaltung unterstützt zudem private Projekte, die in das Programm integriert werden können. Die einzelnen Veranstaltungselemente werden unter der Dachmarke #h4 gebündelt, wobei die Eigenständigkeit der beteiligten Kulturvereine und -träger gewahrt bleibt.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 22.03.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 16.42. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 23. bis 25. Mai 2023 in KölnZur Vorlage · 1060/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1060/23 die Benennung von Delegierten für die 42. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages beantragt. Die Veranstaltung findet vom 23. bis 25. Mai 2023 in Köln statt und steht unter dem Motto „Unsere Städte – gemeinsam neue Wege wagen“.
Aufgrund der Einwohnerzahl der Stadt Hamm ist es möglich, zwei stimmberechtigte Delegierte zur Hauptversammlung zu entsenden. Gemäß den geltenden Satzungen soll die Hälfte dieser Delegierten aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaft bestehen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Mitgliedsstädte und Mitgliedsverbände bei der Auswahl der Delegierten eine angemessene Berücksichtigung des Frauenanteils anstreben sollen, der dem Anteil der Sitze in den jeweiligen Vertretungskörpern entspricht.
Neben den stimmberechtigten Vertretern besteht die Möglichkeit, weitere Personen als Gäste ohne Stimmrecht zur Versammlung zu entsenden. Die Vorlage wurde im Rat sowie im Hauptausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen durch die Teilnahme werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 17.40. Westfälischer Hansetag am 10. und 11. Juni 2023 in Fürstenau 43. Internationaler Hansetag vom 22. bis 25. Juni 2023 in Torun/PolenZur Vorlage · 1069/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1069/23 beschlossen, die Stadt bei zwei bevorstehenden Hansetagen zu präsentieren. Die Teilnahme umfasst den 40. Westfälischen Hansetag, der am 10. und 11. Juni 2023 in Fürstenau stattfindet, sowie den 43. Internationalen Hansetag, der vom 22. bis 25. Juni 2023 in Torun in Polen abgehalten wird.
Die Verwaltung wurde damit beauftragt, die Präsenz der Stadt an beiden Veranstaltungen sicherzustellen. Für die Teilnahme am Westfälischen Hansetag in Fürstenau sowie am Internationalen Hansetag in Torun wurde eine Delegation benannt. Diese setzt sich aus dem Oberbürgermeister oder einer Vertretung im Amt, zwei Ratsmitgliedern der Fraktionen SPD und CDU sowie einem Bezirksvertreter der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN zusammen. Die spezifische Zuweisung der Bezirksvertretung erfolgt dabei nach den jeweiligen Veranstaltungsorten. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Entscheidung sind in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 18.Umbesetzungen in städtischen AusschüssenZur Vorlage · 1039/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 1039/23_VL regelt verschiedene Umbesetzungen in den städtischen Ausschüssen der Stadt Hamm. Der Antrag auf diese personellen Änderungen wurde von der CDU-Ratsfraktion gestellt.
Im Hauptausschuss sieht der Beschluss vor, dass ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied für ein weiteres Ratsmitglied nachrückt. Im Gegenzug wird das zuvor ordentliche Mitglied als stellvertretendes Mitglied in diesen Ausschuss berufen.
Für den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen ist die Wahl einer Ratsfrau als ordentliches Mitglied sowie eines Ratsmitglieds als stellvertretendes Mitglied vorgesehen. Ähnliche Regelungen betreffen den Ausschuss für Schule und Ausbildung, in dem ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied gewählt werden soll.
Im Ausschuss für Sport und Freizeit sind mehrere Änderungen geplant. Hier soll ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied nachrücken, während ein weiteres Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied fungiert. Zudem ist die Wahl eines Bürgervertreters als stellvertretendes Mitglied für einen anderen Bürgervertreter vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen aus diesen personellen Veränderungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- Umbesetzungen in städtischen AusschüssenZur Vorlage · 1039/23_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1039/23_ER-1 eine Reihe von Umbesetzungen in den städtischen Ausschüssen der Stadt Hamm beantragt. Der Entwurf sieht Änderungen in der Zusammensetzung verschiedener Gremien vor, die auf einem Austausch von ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern basieren.
Im Hauptausschuss soll ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied anstelle eines weiteren Ratsmitglieds gewählt werden, während das zuvor ordentliche Mitglied als stellvertretendes Mitglied fungiert. Ähnliche Regelungen betreffen den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, wo ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied für ein anderes Ratsmitglied nachrückt und das ursprüngliche Mitglied die Rolle des stellvertretenden Mitglieds übernimmt.
Auch für den Ausschuss für Schule und Ausbildung ist die Wahl eines Ratsmitglieds als ordentliches Mitglied vorgesehen. Im Ausschuss für Sport und Freizeit werden mehrere personelle Änderungen vorgeschlagen: Ein Ratsmitglied soll als ordentliches Mitglied nachrücken, während ein anderes Ratsmitglied die Position des stellvertretenden Mitglieds übernimmt. Zudem ist die Wahl eines Bürgervertreters als stellvertretendes Mitglied anstelle eines anderen Bürgervertreters für diesen Ausschuss vorgesehen. Im Ausschuss für Digitalisierung und Innovation wird die Wahl eines Bürgervertreters als stellvertretendes Mitglied für ein anderes Bürgervertreter-Mitglied beantragt.
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- 28.03.2023 · Rat
- 19.Wahl eines ordentlichen Mitgliedes im Behindertenbeirat der Stadt Hamm hier: Benennung durch die ArbeiterwohlfahrtZur Vorlage · 1046/23_VL · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm einen Beschlussvorschlag zur Neubesetzung eines ordentlichen Mitglieds im Behindertenbeirat vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist die Benennung durch die Arbeiterwohlfahrt.
Nach der Sachdarstellung der Verwaltung hat die Arbeiterwohlfahrt ein neues ordentliches Mitglied für den Behindertenbeirat vorgeschlagen. Der Beschluss sieht vor, ein neues Mitglied als ordentliches Mitglied in den Beirat zu wählen, um die Position des bisherigen Mitglieds der Arbeiterwohlfahrt zu besetzen. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird die Wahl eines Vertreters der Arbeiterwohlfahrt als ordentliches Mitglied im Behindertenbeirat beantragt. Finanzielle Auswirkungen werden im Rahmen der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 20.Bestimmung eines neuen Ausschussvorsitzenden hier: Ausschuss für Schule und AusbildungZur Vorlage · 1094/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1094/23 die Bestimmung eines neuen Vorsitzenden für den Ausschuss für Schule und Ausbildung beantragt. Der Vorschlag basiert auf einer Initiative der CDU-Fraktion.
Gemäß dem vorliegenden Dokument wurde im Rat am 28. März 2023 beschlossen, ein Ratsmitglied als neuen Vorsitzenden des genannten Ausschusses zu bestimmen. Die Entscheidung erfolgte nach einer vorherigen Beratung im Hauptausschuss am 27. März 2023.
Die Vorlage enthält keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Auswirkungen des Beschlusses. Die Bestimmung dient der Neubesetzung der Leitung des Ausschusses für Schule und Ausbildung.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.Ausschuss für Schule und Ausbildung Neuwahl eines stellvertretenden beratenden MitgliedesZur Vorlage · 1096/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm einen Beschlussvorschlag zur Neubesetzung eines stellvertretenden beratenden Mitglieds im Ausschuss für Schule und Ausbildung vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist der Rücktritt der bisherigen stellvertretenden Vorsitzenden der Stadtschulpflegschaft Hamm aus ihrer Funktion im Ausschuss.
Auf Vorschlag der Stadtschulpflegschaft soll die neue stellvertretende Vorsitzende der Stadtschulpflegschaft als Nachfolgerin in das Gremium gewählt werden. Mit der Neubesetzung der Position als stellvertretendes beratendes Mitglied wird die personelle Kontinuität der Vertretung der Stadtschulpflegschaft im Ausschuss sichergestellt.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Zudem sind keine klimarelevanten Auswirkungen mit der beschlossenen Personaländerung verbunden. Der Rat hat dem Vorschlag in der Sitzung am 28. März 2023 zugestimmt.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 22.Umbesetzung im Verwaltungsrat der Sparkasse HammZur Vorlage · 1098/23_VL · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm hat über eine Umbesetzung im Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm entschieden. Im Rahmen der Beschlussvorlage 1098/23 wurde festgelegt, dass das bisherige stellvertretende Mitglied des Verwaltungsrates zum 31. März 2023 aus dem Amt ausscheidet.
Als Nachfolge wurde ein neues stellvertretendes Mitglied für den Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm bestimmt. Die Neubesetzung erfolgt zum 1. April 2023. Die Grundlage für diesen Vorschlag bildete ein Wahlvorschlag der Personalversammlung. Mit der Neubesetzung der Position ergeben sich laut der vorliegenden Unterlagen keine finanziellen Auswirkungen. Zudem wurden keine klimarelevanten Auswirkungen der Entscheidung festgestellt.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 23.Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen Bestimmung einer neuen stellvertretenden Ausschussvorsitzenden hier: Ausschuss für Schule und AusbildungZur Vorlage · 1101/23_VL · Beschlussvorlage
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In der Sitzung des Rates der Stadt Hamm am 28. März 2023 wurden verschiedene Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen beschlossen. Die Vorlage 1101/23_VL basiert auf einem Antrag der SPD-Fraktion und regelt die Neubesetzung von Mitgliedschaften sowie eine Änderung in der Ausschussleitung.
Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität wurde ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied für den verstorbenen Bürgervertreter nachgewählt. Für den Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz wurde ein weiteres Ratsmitglied als ordentliches Mitglied anstelle eines Ratsmitglieds bestimmt.
Zudem wurde die Bestimmung einer neuen stellvertretenden Vorsitzenden für den Ausschuss für Schule und Ausbildung beschlossen. Auf Vorschlag der SPD-Fraktion wurde ein Ratsmitglied für dieses Amt bestimmt. Die Vorlage enthält keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen der Beschlüsse.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 24.Qualifizierung Schulzenpark PelkumZur Vorlage · 1029/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Qualifizierung und Aufwertung des Schulzenparks in Pelkum als öffentliche Grünfläche beschlossen. Die Maßnahme umfasst die umfassende Sanierung und eine nutzungsorientierte Weiterentwicklung der rund drei Hektar großen Parkanlage. Grundlage für die Planung bildet das integrierte Stadtteilentwicklungskonzept „Bergwerk Heinrich Robert und Pelkum / Wiescherhöfen“.
Das Vorhaben sieht eine ökologische und gestalterische Aufwertung der Bestandsflächen vor, wobei der vorhandene Baumbestand berücksichtigt wird. Geplant ist unter anderem die Neugestaltung der Parkzugänge durch Blühstreifen und Eingangsskulpturen sowie die Erweiterung der Spielflächen durch hügelige Landschaften mit verschiedenen Aufstiegshilfen. Die Sportangebote sollen modernisiert werden, indem das Streetballfeld erneuert, Calisthenics-Geräte und Boulebahnen ergänzt sowie der Bolzplatz zu einem ganzjährig nutzbaren Multisportfeld umgebaut wird. Zudem soll die Skateanlage mit neuer Beleuchtung und Mobiliar ausgestattet werden.
Ein Fokus der Planung liegt auf der Barrierefreiheit und der Sicherheit. Dies umfasst die Installation insektenfreundlicher Beleuchtung entlang der Wege sowie die Bereitstellung rollstuhlgerechter Sitzgelegenheiten. Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf insgesamt 1.125.000 Euro, wobei 900.000 Euro durch Städtebauförderungsmittel gedeckt werden sollen. Der städtische Eigenanteil beträgt 225.000 Euro. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist für das Jahr 2023 vorgesehen.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 25.8. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 1056/23_VL · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm hat die 8. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage basiert auf § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), wonach Gemeinden verpflichtet sind, ein solches Konzept zu erstellen. Dieses dient dazu, technische, rechtliche und wirtschaftliche Möglichkeiten für Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie die Erforderlichkeit von beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen über einen Zeitraum von fünf Jahren darzustellen.
Das Konzept dient als Übersicht über geplante Maßnahmen und stellt keine verbindliche Entscheidung über deren Durchführung dar. Die Aufnahme der Maßnahmen in das Konzept ist zudem eine Voraussetzung, um am Förderprogramm des Landes zur Entlastung der Anlieger teilzunehmen. Durch die Aufnahme der beabsichtigten Maßnahmen können 100 Prozent des umlagefähigen Aufwandes über das entsprechende Landesförderprogramm finanziert werden.
Die vorliegende 8. Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen, beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung, sowie Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung. Die Darstellung erfolgt tabellarisch nach Bezirken und alphabetisch sortiert. Zudem enthält die Vorlage eine Korrektur zur 7. Fortschreibung, da ein Abschnitt der Maßnahme in der Pommernschleife im vorherigen Dokument fehlerhaft angegeben war; korrekt ist nun der Bereich zwischen Holstenstraße und Kösliner Weg.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 26.2. Recyclinghof: Dauerhafte Annahmestelle für Wertstoffe auf dem Ökonomierat-Peitzmeier-Platz Aufhebung Grundsatzbeschluss für den Standort GE ‚Im Ried‘Zur Vorlage · 1104/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1104/23 die Standortplanung für einen zweiten Recyclinghof neu bewertet. Nachdem zuvor das Gewerbegebiet „Im Ried“ als Standort beschlossen worden war, wurde dieser Beschluss nun aufgehoben. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Fläche im Gewerbegebiet „Im Ried“ nach Abschluss der Sanierungsarbeiten einer gewerblichen Nutzung zuzuführen.
Gleichzeitig nahm der Rat den veränderten Sachstand für den Ökonomierat-Peitzmeier-Platz zur Kenntnis. Da der Abbruch angrenzender Wohngebäude durch die Zentralhallen Hamm GmbH für das Jahr 2023 geplant ist, entfällt das bisherige Ausschlusskriterium für eine dauerhafte Annahmestelle für Wertstoffe an diesem Standort. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, die verfahrensnotwendigen Vorprüfungen durchzuführen und dem Rat einen neuen Grundsatzbeschluss vorzulegen. Diese Prüfungen sollen insbesondere die Immissionsschutzfähigkeit hinsichtlich Schall und Geruch sowie die verkehrliche Situation untersuchen.
Der Standort Ökonomierat-Peitzmeier-Platz wird hinsichtlich der Lage und Erreichbarkeit als geeignet eingestuft. Die planungsrechtliche Ausweisung der Fläche muss für die neue Nutzung angepasst werden. Eine gleichzeitige Nutzung des Platzes als Veranstaltungsfläche für Zirkus oder Trödelmärkte soll nach einer ersten Einschätzung beibehalten werden können. Die konkrete Ausgestaltung der Annahmestelle sowie die Abschirmung des Geländes sind bis zum Grundsatzbeschluss zu konkretisieren.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 27.Sammlung und Verwertung von Bio- und Grünabfällen hier: MachbarkeitsstudieZur Vorlage · 1105/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, die Verwaltung mit der Untersuchung der Möglichkeiten zur flächendeckenden Sammlung und Verwertung von Bio- und Grünabfällen zu beauftragen. Diese Untersuchung soll im Rahmen der laufenden Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts erfolgen.
Die Verwaltung begründet den Antrag mit den Vorgaben des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen, wonach die Stadt ein Abfallwirtschaftskonzept als Planungsgrundlage für die kommenden fünf Jahre erstellen muss. Aktuelle Daten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zeigen, dass die in Hamm gesammelten Mengen aus der Biotonne unter dem Durchschnitt der vergleichbaren kreisfreien Städte und Kreise liegen. Derzeit werden die anfallenden Bioabfälle zusammen mit dem Restmüll in der Müllverbrennungsanlage Hamm verbrannt.
Im Rahmen der geplanten Maßnahmen sollen zwei Machbarkeitsstudien in Auftrag gegeben werden. Die erste Studie soll die Möglichkeiten einer flächendeckenden Sammlung untersuchen, um die Mengen an Bio- und Grünabfällen zu steigern. Die zweite Studie soll die Verwertung dieser Abfallmengen unter Berücksichtigung ökologischer und energetischer Potenziale prüfen. Dabei sollen auch Abhängigkeiten zur zukünftigen Deponieentwicklung sowie die Wechselwirkungen zwischen der Sammlung und der Verwertung betrachtet werden. Bei positiven Ergebnissen der konzeptionellen Studien können die Untersuchungen nach weiteren Beschlüssen vertieft werden.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 28.Bebauungsplan Nr. 07.108 - An der Dessauer Straße - hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 0846/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0846/22_VL befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 07.108 „An der Dessauer Straße“ im Hamm-Heessener Stadtteil. Ziel der Planung ist die gewerbliche Entwicklung eines rund 17.390 m² großen Areals am Rand des Gewerbegebietes „Zeche Sachsen“. Das Gebiet, welches derzeit aus Brachflächen und einer Parkpalette besteht, soll Flächen für kleinteilige, nicht störende Gewerbebetriebe bereitstellen. Die Entwicklung erfolgt auf Grundlage des § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren zur Innenentwicklung, wobei keine Anpassung des Flächennutzungsplans erforderlich ist.
Die planungsrechtlichen Festsetzungen umfassen Vorgaben zur Vollgeschossanzahl, die teilweise zwischen drei und fünf Geschossen variiert, sowie zur Gebäudehöhe mit Werten zwischen 12 und 20 Metern. Zudem sind eine Grundflächenzahl von 0,8 und eine Geschossflächenzahl von 2,4 festgelegt. Zur Förderung klimagerechter Maßnahmen werden Dach- und Fassadenbegrünungen vorgeschrieben. Die Planung sieht zudem die Vermeidung hitzespeichernder Elemente wie Kies- oder Schottergärten sowie die Nutzung heller Fassadenfarben vor.
Der Entwurf des Bebauungsplans nebst Begründung vom 26.01.2023 soll gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt werden. In die Planung wurden bereits Anregungen verschiedener Behörden und Institutionen, darunter die Bezirksregierung Arnsberg, die Deutsche Bahn AG und der Geologische Dienst NRW, einbezogen. Der Aufstellungsbeschluss erfolgte bereits im September 2021.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 29.33. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Hamm - Nachnutzung ehemaliger Bergwerkstandort Heinrich Robert (CreativRevier) hier: 1. Abwägung der vorgebrachten Anregungen 2. FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 0917/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0917/22_VL behandelt die 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerkstandorts Heinrich Robert als „CreativRevier“. Das Planungsgebiet umfasst 59,9 Hektar und sieht eine Nutzungsmischung aus Wohnbauflächen, Grünflächen, urbanen Gebieten, Wald, Sondergebieten für Erneuerbare Energien sowie Flächen für Handel und Gewerbe vor. Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohn-, Kultur- und Gewerbequartieren auf Basis des Rahmenplans „2020 Heinrich Robert CreativRevier“.
Im Rahmen der Abwägung wurden Stellungnahmen verschiedener Träger berücksichtigt. Die Emschergenossenschaft und der Lippeverband forderten präzisere Angaben zur Entwässerung und zum Starkregenschutz nach dem Schwammstadt-Prinzip. Die Bezirksregierung Arnsberg sowie die Höhere Naturschutzbehörde regten Artenschutzprüfungen und die Berücksichtigung von Landschaftsbestandteilen an. Die Industrie- und Handelskammer zu Dortmund sowie der Handelsverband Westfalen-Münsterland äußerten Bedenken hinsichtlich möglicher Umsatzverlagerungen im Einzelhandel zum Nachteil der Stadtteilzentren Pelkum/Wiescherhöfen sowie der Städte Bönen, Bergkamen und Werne.
Die Verwaltung hat die Planunterlagen entsprechend ergänzt und weist darauf hin, dass durch die Reduzierung von Verkaufsflächen negative Auswirkungen auf die zentrale Versorgung vermieden werden können. Die regionaleplanerische Voraussetzung wurde durch die Wirksamkeit der Regionalplanänderung am 10.02.2023 erfüllt. Einwendungen von Grundstückseigentümern und Anwohnern zur Verkehrsicherheit und zur Gefährdung der Nahversorgung wurden von der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Die Umsetzung der Bauleitplanverfahren ist trotz laufender bergrechtlicher Abschlussbetriebsplanverfahren möglich.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 30.35. Änderung des Flächennutzungsplans - Am Vikarsbusch - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1025/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur 35. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Titel „Am Vikarsbusch“ vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Aufstellung eines Planungsbereichs in der Gemarkung Bockum-Hövel, der etwa 9,5 Hektar umfasst. Das Areal liegt in der nördlichen Peripherie des Siedlungsraums von Bockum-Hövel, begrenzt durch die Lipperandstraße im Nordwesten, die Römerstraße im Osten sowie das Waldstück „Vikarsbusch“.
Das derzeit landwirtschaftlich genutzte Gebiet soll primär zur Schaffung von Bau- und Nutzflächen für kleinteiliges, nicht erheblich störendes Gewerbe umgewidmet werden. Die Planung sieht vor, Flächen für Handwerk und unternehmensbezogene Dienstleistungen bereitzustellen, um dem Bedarf an Gewerbeflächen in der Stadt nachzukommen. In den Randbereichen zum Wohnquartier „Erlenfeldstraße/Uhlenfeldstraße“ sowie zum Wald sind Pufferzonen und Freiflächenentwicklungen vorgesehen. Die Erschließung des Gebiets soll über die Römerstraße erfolgen.
Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06.095 im Parallelverfahren angestrebt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Baugesetzbuch ist die Durchführung einer Bürgerversammlung vorgesehen, um die städtebauliche Konzeption zu erörtern. Die Vorlage umfasst zudem den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 22.03.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.Bebauungsplan Nr. 06.095 - Am Vikarsbusch - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1024/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1024/23 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 06.095 „Am Vikarsbusch“ sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt. Das Planungsgebiet befindet sich in der Gemarkung Bockum-Hövel und umfasst ein etwa 8,3 Hektar großes Areal, das derzeit landwirtschaftlich genutzt wird. Die Fläche liegt in der nördlichen Peripherie des Siedlungsbereichs von Bockum-Hövel, südwestlich der Römerstraße und südöstlich der Lipperandstraße.
Ziel der Planung ist die Schaffung von Bau- und Nutzflächen für kleinteiliges, nicht erheblich störendes Gewerbe, etwa für das Handwerk oder dienstleistungsorientierte Unternehmen. Die Erschließung des Gebiets soll über die Römerstraße erfolgen. Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung sind zudem Freiflächenentwicklungen in den Randbereichen zum angrenzenden Wohnquartier und zum Waldgebiet „Vikarsbusch“ vorgesehen. Die Planung sieht Maßnahmen zur klimagerechten Quartiersentwicklung vor, darunter Vorgaben zur Dach- und Fassadenbegrünung sowie zur Förderung versiegelungsoffener Flächen.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans wird eine Änderung des Flächennutzungsplans (35. Änderung des FNP) durchgeführt, um die Flächennutzung entsprechend der geplanten Entwicklung anzupassen. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben im Rahmen einer Bürgerversammlung erfolgen, um die städtebauliche Gesamtkonzeption zu erörtern.
Automatisch erzeugt durch
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 22.03.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 32.Bebauungsplan Nr. 01.161 - Am Stadtbad - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1035/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 1035/23_VL wird der Aufstellungsbeschluss sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 01.161 „Am Stadtbad“ in Hamm-Mitte beantragt. Das geplante Plangebiet erstreckt sich über eine Gesamtfläche von 2495 m² und liegt im Bereich zwischen der Neuen Bahnhofstraße, der Straße Am Stadtbad sowie der Heinrich-Reinköster-Straße.
Das Ziel der Planung ist die städtebauliche Aufwertung des Gebiets durch die Errichtung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes, das als „Urbanes Gebiet“ (MU) definiert werden soll. Das Verfahren ist als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB vorgesehen, was eine entsprechende Berichtigung des Flächennutzungsplans nach sich zieht. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit soll gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eine Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung eingerichtet werden.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Festlegung des Geltungsbereichs auf Basis spezifischer Flurstücksnummern. Der Vorlage sind ein Übersichtsplan des Geltungsbereichs, ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan sowie ein Luftbild als Anlagen beigefügt.
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- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- Bebauungsplan Nr. 01.161 - Am Stadtbad - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1035/23_ER-1 · ErgBeschluss
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Die vorliegende Ergänzungsbeschlussvorlage 1035/23 zum Bebauungsplan Nr. 01.161 „Am Stadtbad“ ergänzt die Sachdarstellung und Begründung um das Kapitel „Klimaschutz und Klimaanpassung“. Dieser Schritt erfolgt auf Empfehlung der Bezirksvertretung Hamm-Mitte.
Die Ergänzung dient der Umsetzung bereits beschlossener Standards zur klimawandelgerechten Stadtentwicklung, wie sie im Kommunalen Klimaaktionsplan Hamm 2020-2025, im Klimafolgenanpassungskonzept sowie im Masterplan Freiraum festgelegt wurden. Ziel der Planung für das innerstädtische Gebiet an der Neuen Bahnhofstraße ist es, die bauliche Entwicklung im Sinne der Innenentwicklung zu gestalten und dabei die Bodenversiegelung auszugleichen.
Im Rahmen der Bebauungsplanung sollen Maßnahmen zur Erreichung eines angemessenen Grünanteils sowie eine verpflichtende Dachbegrünung für zukünftige Gebäude festgesetzt werden. Diese Maßnahmen sollen mikroklimatische Auswirkungen wie Hitze, Starkregen oder Trockenheit reduzieren. Zudem werden textliche und zeichnerische Festsetzungen zur Nutzung erneuerbarer Energien in das Festsetzungsgefüge integriert. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die verbindliche Bauleitplanung als Teil der stadtweiten Strategie zur Klimaanpassung dient, jedoch räumlich und in ihren rechtlichen Möglichkeiten begrenzt ist.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 33.Bebauungsplan Nr. 06.099 - St. Josef-Areal - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1038/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1038/23_VL sieht den Aufstellungsbeschluss sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 06.099 – St. Josef-Areal – in der Gemarkung Bockum-Hövel vor. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 21.260 Quadratmetern auf dem Gelände des ehemaligen St. Josef-Krankenhauses. Die städtebauliche Neunutzung des Areals ist darauf ausgerichtet, im westlichen Teil medizinische Dienstleistungen zu konzentrieren, während im östlichen und zentralen Bereich Wohnbauflächen, einschließlich besonderer Wohnformen, entwickelt werden sollen. Die Erschließung des Gebiets ist über die Hohenhöveler Straße und die Albert-Struck-Straße vorgesehen.
Im Rahmen der Planung ist eine Anpassung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm erforderlich. Der aktuelle Flächennutzungsplan weist das Gebiet derzeit als Fläche für Gemeinbedarf sowie als Grünfläche aus. Im Zuge der 50. Berichtigung des Flächennutzungsplans soll die Darstellung künftig überwiegend als Wohnbaufläche erfolgen, ergänzt durch mögliche Mischbauflächen, Gemeinbedarfsflächen oder Sondergebiete.
Für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB vorgeschlagen. Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit soll eine Bürgerversammlung nach § 3 Abs. 1 BauGB stattfinden. Ziel dieser Veranstaltung ist es, über die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung zu informieren und Möglichkeiten zur Erörterung zu bieten. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 34.Bebauungsplan Nr. 02.129 – östlich Maximilianpark – hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1047/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 02.129 „östlich Maximilianpark“ aufzustellen. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 79.400 m² in der Gemarkung Braam-Ostwennemar, die derzeit vorwiegend landwirtschaftlich genutzt wird. Ziel des Verfahrens ist die Schaffung von Planungsrecht für das IGA-Projekt „Maximilianpark und Gartenkompetenzzentrum“ im Hinblick auf die IGA 2027 sowie die Sicherung städtebaulicher Maßnahmen, wie etwa die Verlagerung von Stellplätzen. Im Rahmen dieses Vorhabens wird zudem die Lage des Betriebshofes des Maximilianparks geprüft.
Das Verfahren wird als qualifizierter Bebauungsplan inklusive Umweltbericht durchgeführt. Dabei sollen Klimaschutzmaßnahmen, die Nutzung regenerativer Energien und die Förderung der Biodiversität auf Basis des Handlungsleitfadens des Rates vom 14.12.2021 integriert werden. Da im Geltungsbereich kein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert, ist die förmliche Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 02.068 – Braamer Straße – vom 11.06.1980 vorgesehen. Der Flächennutzungsplan der Stadt Hamm weist das Gebiet aktuell vorwiegend als Grünfläche aus.
Neben dem Aufstellungsbeschluss liegt ein Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB vor, welche in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt werden soll. Der planungsrechtliche Rahmen wird durch angrenzende Bebauungspläne sowie den Regionalplan Arnsberg vorgegeben. Die Vorlage wurde im Rat der Stadt Hamm am 28.03.2023 behandelt.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 35.Änderung des Flächennutzungsplanes (31. Änderung) – An der Ostdorfstraße – hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 1053/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 1053/23_VL wird die 31. Änderung des Flächennutzungsplans „An der Ostdorfstraße“ zur Offenlegung vorgeschlagen. Gegenstand der Planung ist die Neunutzung eines etwa 0,9 Hektar großen Areals im Stadtbezirk Hamm-Rhynern, auf dem sich ein ehemaliges Gartencenter befindet. Die Änderung sieht vor, das bisherige Sondergebiet „Großflächiger Handel - Gartenmarkt“ in ein Sondergebiet „Büra und Verwaltung“ umzuwandeln.
Das geplante Projekt umfasst die Errichtung einer Büroimmobilie mit einer Grundfläche von circa 2.445 m² und einer Mietfläche von insgesamt 8.800 m². Das Gebäude soll drei bis vier Geschosse umfassen. Zudem ist die Bereitstellung von etwa 91 Stellplätzen vorgesehen, wobei mehr als drei Viertel dieser Plätze mit Ladestationen ausgestattet werden sollen. Die Nachnutzung der versiegelten Fläche soll Maßnahmen zum Klimaschutz beinhalten, darunter Dachbegrünungen, die Nutzung regenerativer Energien sowie versiegelungsoffene Flächen.
Die Vorlage sieht vor, die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren zur Kenntnis zu nehmen und den Entwurf der Änderung nebst Begründung für die Dauer eines Monats gemäß den gesetzlichen Vorgaben öffentlich auszulegen. In die Planung wurden bereits Stellungnahmen der Bezirksregierung Arnsberg, des Lippeverbandes, des LWL-Archäologie für Westfalen und der Stadtwerke Hamm eingearbeitet. Der Regionalverband Ruhr hat dem Vorhaben bereits zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 36.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 03.098 – An der Ostdorfstraße – hier: 1. Änderung des Geltungsbereiches und Antrag auf Verfahrensumstellung 2. OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 1054/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1054/23_VL behandelt die erste Änderung des Geltungsbereiches sowie den Offenlegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03.098 „An der Ostdorfstraße“. Das Plangebiet in Hamm-Berge umfasst etwa 12.497 m² und ist für die Errichtung einer Büroimmobilie mit einer Grundfläche von circa 2.445 m² und einer Mietfläche von 8.80erm m² vorgesehen. Das Vorhaben der BOB project management GmbH sieht zudem die Schaffung von 91 Stellplätzen vor, von denen über 75 % mit Ladestationen ausgestattet werden sollen.
Die Vorlage sieht die Neudefinition des Geltungsbereiches durch präzise Flurstücksgrenzen sowie die Zustimmung zum Antrag des Vorhabenträgers auf Verfahrensumstellung gemäß § 12 Abs. 2 BauGB vor. Parallel dazu wird die 31. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt. Der Planungsbereich umfasst ein Sondergebiet für Büro und Verwaltung sowie Flächen für öffentliche Verkehrsanlagen. Klimaschutzmaßnahmen wie Dachbegrünungen und versiegelungsoffene Flächen sind Bestandteil des Entwurfs.
Im Rahmen der Verfahrenshistorie wurden Stellungnahmen verschiedener Behörden und Fachämter, darunter der Lippeverband, die untere Naturschutzbehörde, die Stadtwerke Hamm und die Bezirksregierung Arnsberg, in den Entwurf eingearbeitet. Die Vorlage beantragt den Verzicht auf eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Einleitung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Auslegung wird durch Gutachten zu Artenschutz, Schallschutz und Verkehr sowie durch einen Umweltbericht ergänzt.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 37.5. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.024 - Herringer Heide - hier: 1. ÄnderungsbeschlussZur Vorlage · 1055/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.024 „Herringer Heide“ vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Entwicklung einer etwa 3.944 m² großen Brachfläche in der Gemarkung Herringen, die sich an der Kreuzung Herringer Heide und August-Bebel-Straße befindet. Das Gelände wird derzeit als Grabeland genutzt und liegt in unmittelbarer Nähe zur Kita Heilig Kreuz.
Das Vorhaben sieht die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 24 Wohneinheiten und einer Wohnfläche von 1.210 m² vor. Um eine Straßenrandbebauung parallel zur Herringer Heide zu ermöglichen, sollen die überbaubaren Grundstücksflächen im Planbereich um 90 Grad gedreht werden. Da die aktuelle Fassung des Bebauungsplans eine andere Ausrichtung der bebaubaren Flächen vorsieht, ist diese Anpassung erforderlich.
Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird dabei verzichtet; die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt stattdessen im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Im Zuge der Planung sollen zudem Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung, wie etwa die Begrünung von Flächen oder die Nutzung regenerativer Energien, untersucht werden. Der gesamte Planbereich ist bereits im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 38.Bebauungsplan Nr. 06.096 - Sophie-Scholl-Gesamtschule - hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 1061/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 1061/23_VL wird die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 06.096 für die Sophie-Scholl-Gesamtschule in Hamm-Bockum-Hövel beantragt. Das Planungsgebiet umfasst etwa 56.000 Quadratmeter zwischen der Stefanstraße und der Hagenstraße. Ziel des Vorhabens ist die rechtliche Sicherung des Schulstandortes sowie die Schaffung der Voraussetzungen für den Bau einer Dreifachsporthalle. Durch das beschleunigte Aufstellungsverfahren nach § 13a BauGB soll die bestehende Nutzung als Gemeinbedarfsfläche für Bildung, Forschung und sportliche Nutzung festgeschrieben und die Differenzen zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 bereinigt werden.
Die Planung integriert Standards zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung, um den Umgang mit Hitze, Starkregen und Trockenheit zu regeln. In den Planungsprozess flossen Stellungnahmen verschiedener Behörden und Träger öffentlicher Belange ein, darunter die Bezirksregierung Arnsberg, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, die Emschergenossenschaft/Lippeverband sowie die Untere Naturschutzbehörde. Dabei wurden Aspekte wie Lärmschutz, Artenschutz und Regenwasserbewirtschaftung berücksichtigt.
Auf die Forderung der Unteren Naturschutzbehörde wird durch die Anpassung der Dachbegrünung sowie die Vorlage eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrags reagiert. Dem Antrag des Lippeverbandes zur Sicherung einer Leitungstrasse wird durch die Festsetzung eines sechs Meter breiten Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes entsprochen. Zudem wird die Bestätigung der Stadtwerke zur ausreichenden Löschwasserversorgung zur Kenntnis genommen. Der Entwurf des Bebauungsplans soll gemäß § 3 (2) BauGB zusammen mit der Begründung vom 27. Januar 2023 öffentlich ausgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 39.Planungsleistungen für das IGA-2027 Projekt der Stadt Hamm „Maximilianpark und Gartenkompetenzzentrum“Zur Vorlage · 1091/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1091/23_VL befasst sich mit der Ausschreibung und Vergabe von Planungsleistungen für das Projekt „Maximilianpark und Gartenkompetenzzentrum“ im Rahmen der Internationalen Gartenbauausstellung (IGA) 2027 in Hamm. Die Planung umfasst eine Fläche von etwa 3,8 Hektar und beinhaltet verschiedene Bausteine wie Mustergärten, die Neugestaltung von Vorplätzen sowie Erschließungsflächen. Neben den planerischen Leistungen sind auch mögliche zusätzliche Ingenieurs- und Rechtsberatungsleistungen Bestandteil der Ausschreibung.
Die finanziellen Auswirkungen der Planungsleistungen belaufen sich auf insgesamt 1.125.000 Euro, verteilt auf die Jahre 2023 bis 2027, wobei für das Jahr 2023 Kosten in Höhe von 75.000 Euro veranschlagt sind. Die Stadt erwartet Fördereinzahlungen in Höhe von 956.250 Euro, was einem Förderanteil von 85 Prozent entspricht. Der städtische Eigenanteil für die Planungsleistungen beträgt somit 168.750 Euro. Die geschätzten Baukosten für die beschriebenen Maßnahmen werden auf 9.300.000 Euro beziffert.
Der Beschluss sieht vor, die Verwaltung mit der Ausschreibung der Planungsleistungen gemäß der HOAI zu beauftragen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Die Planung erfolgt in Abstimmung zwischen der Stadt Hamm und der Maximilianpark Hamm GmbH und ist Teil der Gesamtentwicklung für den Stadtteil Werries. Die Ergebnisse der Planung sowie künftige Baubeschlüsse werden den zuständigen politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Die Mittelbereitstellung erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanungen für die Jahre 2024/25 und folgende.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 27.03.2023 · Hauptausschuss
- 21.03.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 21.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- B.Anträge
- 1.9-Euro-Ticket für HammZur Vorlage · 0508/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0508/22 gestellt, der die Einführung eines 9-Euro-Tickets für den lokalen Personennahverkehr zum Gegenstand hat. Mit Verweis auf den Beschluss zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans Hamm aus dem Jahr 2021 wird argumentiert, dass der öffentliche Personennahverkehr eine bezahlbare Mobilität für alle Bevölkerungsgruppen sicherstellen müsse.
In der Begründung des Antrags wird auf die Erfahrungen mit dem 9-Euro-Ticket im Sommer 2022 verwiesen, welches die Attraktivität des ÖPNV gesteigert habe. Im Gegensatz dazu wird das angekündigte 49-Euro-Ticket als unzureichend in Bezug auf die soziale Komponente für Kurzstrecken bewertet. Da die bundes- und landesweiten Regelungen zur Fortführung günstiger Tarife nur begrenzt vorgesehen seien, wird eine ergänzende lokale Lösung gefordert.
Der Antrag sieht vor, dass die Stadtwerke Hamm dazu aufgefordert werden, ein 9-Euro-Ticket einzuführen. Dieses Ticket soll einen Preis von 9 Euro pro Monat haben und die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs im gesamten Stadtgebiet an allen Wochentagen ermöglichen. Das Angebot soll ergänzend zum bestehenden Tarifsystem bestehen und sowohl in digitaler als auch in Papierform erhältlich sein.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 13.12.2022 · Rat
- 2.Einführung eines kostenlosen Nahverkehrs an den WochenendenZur Vorlage · 0530/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0530/22 gestellt, der die Einführung eines kostenlosen Nahverkehrs an den Wochenenden zum Ziel hat. In der Vorlage wird auf Beispiele aus anderen Kommunen wie Bochum, Hannover oder Herford verwiesen, in denen die kostenfreie Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu bestimmten Anlässen wie Adventswochenenden oder verkaufsoffenen Sonntagen umgesetzt wird.
Die Antragstellerin bezieht sich zudem auf den Nahverkehrsplan 2019 sowie ergänzende Anträge der damaligen Großen Koalition, die perspektivisch eine kostenfreie Nutzung für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren vorsahen. Die Wählergruppe Pro Hamm fordert jedoch, dass eine solche Maßnahme nicht auf bestimmte Altersgruppen beschränkt sein sollte, sondern alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt einschließen muss. Als Ziel wird die Reduzierung des Verkehrsaufkommens in der Innenstadt sowie die Unterstützung der Klimaneutralität der Stadt Hamm angeführt.
Der Antrag sieht vor, dass der Rat die Stadtverwaltung dazu auffordert, in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken ein Handlungskonzept zu entwerfen. Dieses Konzept soll die technische und organisatorische Umsetzung einer stadtweiten, kostenfreien Nutzung des Nahverkehrs an den Wochenenden ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Rat
- 20.06.2023 · Rat
- 28.03.2023 · Rat
- 13.12.2022 · Rat
- 3.SozialkompassZur Vorlage · 0535/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0535/23 gestellt, um die Erstellung einer Informationsbroschüre mit dem Titel „Sozialkompass“ zu veranlassen. Ziel des Antrags ist es, die Orientierung für Menschen in prekären Lebenslagen zu verbessern, indem wichtige Informationen zu Sozialleistungen, Hilfs- und Beratungsangeboten sowie Vergünstigungen an einem zentralen Ort zusammengefasst werden.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit der Zunahme von Armut und den Auswirkungen aktueller Krisen. Als Vorbild für die inhaltliche und strukturelle Gestaltung soll der „Sozialkompass“ der Ratsfraktion Die Linke aus Bielefeld dienen. Die Broschüre soll in einfacher Sprache verfasst werden, um die Zugänglichkeit der Informationen zu gewährleisten.
Nach Umsetzung des Antrags soll das Informationsmaterial in allen Ämtern der Stadtverwaltung ausgelegt sowie an relevante Beratungsstellen und Anlaufpunkte versandt werden. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und wurde zur Beratung im Rat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- SozialkompassZur Vorlage · 0589/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen eines Antrags die Erstellung einer Informationsbroschüre beantragt, die als „Sozialkompass“ bezeichnet wird. Ziel des Vorhabens ist es, Informationen zu Sozialleistungen, Vergünstigungen sowie Hilfs- und Beratungsangeboten in einem einzigen Dokument zusammenzufassen und flächendeckend zu verteilen. Die Broschüre soll in einfacher Sprache verfasst sein und in allen Ämtern sowie bei relevanten Beratungsstellen ausgelegt werden. Als inhaltliche Vorlage dient ein entsprechendes Dokument der Ratsfraktion Bielefeld.
Die Verwaltung hat zu diesem Antrag Stellung genommen und empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Die Verwaltung vertritt den Standpunkt, bereits eine zielgruppenorientierte Informationspolitik zu verfolgen. Hierzu werden verschiedene digitale und gedruckte Angebote genutzt, wie etwa das Kita-Portal, der Familien-Info-Brief, die Seniorenzeitschrift „Das Fenster“ sowie Informationen der Wohn- und Pflegeberatung, des Kinderbüros und des Kommunalen Jobcenters. Laut der Stellungnahme der Verwaltung wäre die Zusammenfassung aller Informationen in einer einzigen Broschüre aufgrund der breiten Streuung der Themen schwer aktuell zu halten. Die Verwaltung schlägt daher vor, an der bestehenden Strategie der zielgerichteten Information für die verschiedenen Altersgruppen und Bedarfe festzuhalten.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 4.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. WLAN-Infrastruktur in der InnenstadtZur Vorlage · 0545/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, der die Stadtverwaltung zur Fertigstellung des Konzepts für eine kostenlose, öffentliche WLAN-Infrastruktur in hochfrequentierten Bereichen der Innenstadt auffordert. Das ursprüngliche Konzept, welches bereits 2019 vorgestellt wurde, sah eine flächendeckende Versorgung vor. Die Planung umfasste zunächst den Bahnhofsvorplatz sowie die Bahnhofsstraße und die Weststraße. Mittelfristig war die Ausleuchtung von Bereichen zwischen dem Bahnhof und der Musikschule, der Achse zwischen Bahnhof und Allee-Center, dem Martin-Luther-Viertel sowie perspektivisch der Kanalkante und des Auenparks vorgesehen.
Der Antrag bezieht sich zudem auf die im März 2022 beschlossene Digitalisierungsstrategie der Stadt Hamm. Ziel dieser Strategie ist die Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur im Rahmen der Entwicklung zur Smart City Hamm, wozu auch die WLAN-Versorgung öffentlicher Plätze gehört. Die Ratsfraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung das bestehende Konzept abschließt und die Ergebnisse in der nächsten Sitzungsfolge öffentlich vorstellt.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 5.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Bürgerfreundliches Rathaus: Neuer Info-CounterZur Vorlage · 0572/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0572/23 gestellt, der die Einrichtung eines neuen Informationsschalters im Eingangsbereich des Rathauses zum Gegenstand hat. Ziel des Antrags ist es, die Besucherbetreuung im Rathaus am Theodor-Heuss-Platz zu verbessern und eine erste Anlaufstelle für Ratsuchende zu schaffen.
Der Antrag sieht vor, dass im Eingangsbereich des Rathauses, der gleichzeitig das Bürgeramt für den Stadtbezirk Hamm-Mitte beherbergt, ein ständig personell besetzter Info-Counter während der Kernarbeitszeiten der Verwaltung eingerichtet wird. Die Aufgaben der dort tätigen Mitarbeiter sollen unter anderem die Begrüßung der Besucher sowie die Unterstützung bei Fragen umfassen. Dies schließt Hilfestellungen für körperlich beeinträchtigte Menschen sowie Unterstützung bei der Orientierung für Personen mit unzureichenden Deutschkenntken ein.
Zusätzlich wird beantragt, dass das Personal des Info-Counters Aufgaben des Sitzungsdienstes übernehmen kann, wie etwa die Bereitstellung von Getränken, die Einrichtung von Sitzordnungen oder die Vorbereitung der Technik in den Sitzungsräumen. Die Ratsfraktion fordert zudem, dass die entsprechenden Personal- und Sachkosten umgehend eingestellt werden. Der beantragte Counter soll als offenes und kommunikatives Angebot gestaltet werden.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Bürgerfreundliches Rathaus: Neuer Info-CounterZur Vorlage · 0630/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit dem Antrag Nr. 0572/23 die Einrichtung eines ständig personell besetzten Info-Counters im Eingangsbereich des Rathauses beantragt. Ziel des Antrags ist es, Besucher im Rathaus zu begrüßen, Orientierungshilfe bei Anliegen zu bieten und Unterstützung für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen oder Sprachbarrieren bereitzustellen. Zudem sollen die Mitarbeiter des Counters Aufgaben des Sitzungsdienstes übernehmen, wie die Bereitstellung von Getränken oder die Vorbereitung der Technik. Die Kosten für Personal und Sachmittel sollen hierfür umgehend eingestellt werden.
Die Verwaltung hat zu diesem Antrag Stellung genommen und bewertet die dauerhafte Einrichtung einer zusätzlichen Stelle mit jährlichen Personalkosten von etwa 45.000 Euro als unwirtschaftlich. Die Verwaltung führt an, dass die angestrebten Ziele der Erstorientierung bereits mit anderen Mitteln umgesetzt werden oder in Umsetzung sind. Zudem wird darauf hingewiesen, dass im Altbau des Rathauses durch die Schaffung des Familienrathauses und den Umzug des Standesamtes künftig primär interne Serviceämter verbleiben werden, was zu einem geringeren Besucheraufkommen führt.
Statt eines physischen Counters plant die Verwaltung alternative Lösungswege. Dazu gehören die Erneuerung der Beschilderung sowie die Prüfung digitaler Empfangslösungen durch die zuständige Fachabteilung. Diese sollen Informationsbildschirme mit Touch-Funktion, Videotelefonie zur Zuschaltung von Personal aus dem Bürgeramt Mitte sowie eine Live-Translation-Funktion umfassen, um auch mehrsprachige Informationen bereitzustellen.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 6.Errichtung einer weiteren Gesamtschule in HammZur Vorlage · 0573/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppen Wählergruppe Pro Hamm und DIE LINKE haben im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0573/23 gestellt. Ziel des Antrags ist die Errichtung einer weiteren Gesamtschule im Hammer Norden sowie im Bereich Heessen.
Die Antragsteller begründen das Vorhaben mit den Erkenntnissen des Schulentwicklungsplans 2.0, der einen hohen Bedarf an längeren, gemeinsamen Lernformen in der Stadt ausweist. Es wird angeführt, dass ein integratives Schulsystem dazu beitragen kann, Chancenungleichheiten im Bildungswesen abzubauen. Die Fraktionen beziehen sich dabei auf die Erfahrungen mit bestehenden Gesamtschulen in der Stadt und verweisen auf die Notwendigkeit eines ortsnahen Angebots für die Familien in den nördlichen Stadtbezirken.
Mit dem Antrag wird der Stadtverwaltung der Auftrag erteilt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Einrichtung einer solchen Gesamtschule einzuleiten. Die Antragsteller lehnen die Planung eines Hauptschulneubaus ab und plädieren stattdessen für die strukturelle Erweiterung der kommunalen Bildungslandschaft durch die neue Schulform.
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- 28.03.2023 · Rat
- Errichtung einer weiteren Gesamtschule in HammZur Vorlage · 0631/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppen Wählergruppe Pro Hamm und DIE LINKE haben im Rahmen eines Antrages die Errichtung einer weiteren Gesamtschule im Hammer Norden sowie in Heessen beantragt. Die Antragsteller führen an, dass der Schulentwicklungsplan 2.0 einen hohen Bedarf an gemeinsamem, längerfristigem Lernen aufzeige. Ziel des Antrags ist es, der Stadtverwaltung den Auftrag zu erteilen, alle notwendigen Maßnahmen einzuleiten, um die Gründung einer solchen Schule zu realisieren. Die Antragsteller beziehen sich dabei auf die Funktion des integrativen Schulsystems zur Förderung von Bildungsgerechtigkeit und verweisen auf die Akzeptanz bestehender Gesamtschulen im Stadtgebiet.
Die Verwaltung hat zu diesem Antrag Stellung genommen und sieht zum aktuellen Zeitpunkt keinen Bedarf für die Errichtung einer weiteren Gesamtschule in Hamm. Als Voraussetzung für die Gründung einer Gesamtschule wird eine Mindestgröße von mindestens vier Parallelklassen pro Jahrgangsstufe angeführt, was etwa 100 Anmeldungen für die Jahrgangsstufe 5 entspräche. Die Verwaltung weist darauf hin, dass im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2023/24 alle Wünsche für die Schulform Gesamtschule berücksichtigt werden konnten. Lediglich an der Sophie-Scholl-Gesamtschule mussten 26 Ablehnungen ausgesprochen werden, während an den anderen Gesamtschulen ausreichend freie Kapazitäten zur Verfügung standen.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 7.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Wiedereinführung standortsweiser GrünabfallsammlungZur Vorlage · 0574/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag zur Wiedereinführung der standortweisen Grünabfallsammlung gestellt. Das Vorhaben sieht vor, das Angebot zur Abgabe von Grünabfällen in den Stadtbezirken während der Vegetationsperiode von Frühjahr bis Herbst wieder aufzunehmen.
Nach Angaben der Fraktion war eine solche dezentrale Sammlung zuletzt für das Jahr 2020 geplant, konnte jedoch aufgrund der Pandemie-Situation nicht umgesetzt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt bestand ein Angebot des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebs Hamm (ASH), bei dem Kleinmengen an verschiedenen Standorten abgegeben werden konnten. Als ehemalige Standorte werden der Parkplatz der Eissporthalle in Uentrop, der Bereich Am Südbad in Rhynern, der Parkplatz der Sachsenhalle in Heessen sowie die Kamener Straße in Pelkum angeführt.
Der Antrag fordert den Rat, die standortweise Grünabfallsammlung umgehend wieder einzuführen. Dabei sollen an vier dezentralen Standorten an etwa 20 Samstagen pro Jahr Grünabfälle entgegengenommen werden. Ziel der Anfrage ist es, eine Alternative zu den zentralen Sammelstellen an den Zentralhallen bzw. zur Deponie Am Lausbach zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Wiedereinführung standortsweiser GrünabfallsammlungZur Vorlage · 0627/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, die standortweise Grünabfallsammlung während der Vegetationsperiode von Frühjahr bis Herbst wieder einzuführen. Das Vorhaben sieht vor, an vier dezentralen Standorten an etwa 20 Samstagen pro Jahr Grünabfälle entgegenzunehmen. Als Hintergrund wird angeführt, dass ein solches Angebot seit 2020 aufgrund der Pandemie nicht mehr durchgeführt wurde und die Wege zu den zentralen Sammelstellen als zu weit empfunden werden.
Die Verwaltung nimmt zu diesem Antrag Stellung und lehnt die Wiedereinführung der dezentralen Sammelstellen aus wirtschaftlichen Gründen sowie im Hinblick auf die Gebührengerechtigkeit ab. Als Kompensation für den Wegfall der standortweisen Sammlung wurde 2020 die Annahmestelle auf dem Ökonomierat-Peitzmeier-Platz eingerichtet, die neben Grünabfällen auch Papier, Pappe, Kartonagen sowie Sperrmüll annimmt. Die Verwaltung verweist auf die erweiterten Sommeröffnungszeiten dieser Annahmestelle sowie des Recyclinghofs in Bockum-Hövel, die eine Abgabe zu unterschiedlichen Zeiten ermöglichen.
Ein wesentlicher Aspekt der Ablehnung ist die Finanzierung der standortweisen Sammlung, welche ausschließlich über die Restmüllgebühr erfolgen würde. Die Verwaltung führt aus, dass damit die Kosten für diesen Service von allen Bürgerinnen und Bürgern getragen würden, während die Nutzung primär Gartenbesitzern vorbehalten wäre.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 8.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Aufwandsentschädigung für studiengbegleitende PraktikaZur Vorlage · 0575/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0575/23_AT einen Antrag gestellt, der eine finanzielle Vergütung für studienbegleitende Praktika im Konzern Stadt Hamm vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und wurde für die Sitzung des Rates am 28. März 2023 vorbereitet.
In der Begründung führt die Fraktion aus, dass studienbegleitende Praktika der Vermittlung praktischer Kenntnisse und der beruflichen Vorbereitung dienen. Es wird darauf verwiesen, dass der Konzern Stadt Hamm sowie dessen Tochtergesellschaften bereits seit längerer Zeit Praktikumsplätze anbieten, was zur Gewinnung von Fachkräften beitragen kann. Die Fraktion weist darauf hin, dass Studierende im Rahmen von Vollzeitpraktika Arbeitsbeiträge leisten und dass die Durchführung dieser Praktika mit Kosten verbunden sein kann.
Der Antrag fordert den Rat der Stadt Hamm dazu auf, eine Entscheidung zu treffen, nach der für studienbegleitende Vollzeitpraktika innerhalb des Konzerns Stadt Hamm ab dem 1. Juli 2023 eine monatliche Aufwandsentschädigung von mindestens 150,00 Euro gezahlt werden soll.
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- 18.09.2023 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 12.06.2023 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 28.03.2023 · Rat
- menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Aufwandsentschädigung für studiengbegleitende PraktikaZur Vorlage · 0639/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, der eine Aufwandsentschädigung für studienbegleitende Vollzeitpraktika im Konzern Stadt Hamm vorsieht. Mit dem Antrag wird gefordert, dass ab dem 1. Juli 2023 eine monatliche Vergütung von mindestens 150,00 Euro gezahlt wird. Die Fraktion begründet das Vorhaben damit, dass Praktikantinnen und Praktikanten durch ihre Arbeit Beiträge leisten und die Stadt als Arbeitgeberin für die zukünftige Fachkräftegewinnung stärken soll.
In einer Stellungnahme der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass die Regelungen zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen für Praktikantinnen und Praktikanten bereits Anfang März dieses Jahres überarbeitet wurden. Ziel dieser Anpassung sei es, die Arbeitgeberattraktivität zu erhöhen und eine monetäre Wertschätzung zu ermöglichen, sofern keine anderweitigen Leistungen oder Vergütungen von anderen Stellen bezogen werden.
Nach Angaben der Verwaltung werden studienbegleitende Praktika mit einer Dauer von mindestens drei Monaten bereits mit einer monatlichen Aufwandsentschädigung in Höhe von 500 Euro vergütet. Für sogenannte gelenkte Praktika, die der Erlangung der Fachhochschulreife dienen, sieht die aktuelle Regelung eine monatliche Aufwandsentschädigung von 150 Euro vor.
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- 28.03.2023 · Rat
- 9.menschlich. wertschätzend. gemeinsam Auf zum WIR. Gewerbegebiet im Ried schnellstmöglich und bedarfsgerecht entwickelnZur Vorlage · 0576/23_AT · Antrag
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Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0576/23 gestellt, der eine beschleunigte Entwicklung des Gewerbegebiets „Im Ried“ zum Ziel hat. Die Fraktion begründet das Vorhaben damit, dass die Bereitstellung von attraktiven Gewerbeflächen in ausreichender Menge und Qualität eine zentrale Aufgabe der kommunalen Wirtschaftspolitik darstelle. Da im Stadtgebiet nur noch wenige Restflächen zur Verfügung stünden, sei die Erschließung neuer Flächen für die Erweiterung ansässiger Unternehmen sowie für Neugründungen notwendig, um die Ansiedlung von Firmen in Hamm zu sichern.
Der Antrag sieht vor, dass die Stadtverwaltung beauftragt wird, das Gebiet „Im Ried“ in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für kleinteilige Gewerbeflächen zu entwickeln. Die Flächen sollen anschließend öffentlich zugänglich gemacht werden, beispielsweise durch eine zentralisierte Internetpräsenz. Zudem wird gefordert, dass die Wirtschaftsförderungsgesellschaft und die Stadtverwaltung über den Fortschritt der Entwicklung sowohl dem Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit als auch dem Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Bericht erstatten sollen. Die Entwicklung des Gebiets soll unter Berücksichtigung der Tatsache erfolgen, dass der Standort künftig nicht mehr für den Recyclinghof genutzt werden soll.
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- 28.03.2023 · Rat
- menschlich. wertschätzend. gemeinsam Auf zum WIR. Gewerbegebiet im Ried schnellstmöglich und bedarfsgerecht entwickelnZur Vorlage · 0629/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 0576/23 den Antrag gestellt, das Gewerbegebiet „Im Ried“ zeitnah und bedarfsgerecht für die Bereitstellung kleinteiliger Gewerbeflächen zu entwickeln. Die Fraktion begründet das Vorhaben damit, dass die Bereitstellung attraktiver Flächen eine zentrale Aufgabe der kommunalen Wirtschaftspolitik sei, um Erweiterungen ansässiger Unternehmen, innerstädtische Verlagerungen sowie Neugründungen zu ermöglichen. Da im Stadtgebiet nur noch wenige Restflächen zur Verfügung stünden, solle die Entwicklung des Gebiets „Im Ried“ – welches nicht mehr für den Recyclinghof genutzt werden soll – dazu beitragen, Firmen im Stadtgebiet zu binden und Wachstumschancen zu nutzen.
Der Antrag sieht vor, dass die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft das Gebiet für kleinteilige Gewerbeflächen erschließt und die Flächen öffentlich zugänglich macht, beispielsweise über eine zentralisierte Internetpräsenz. Zudem wird gefordert, dass die Wirtschaftsförderungsgesellschaft und die Stadtverwaltung über den Entwicklungsstand sowohl an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit als auch an den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung berichten.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme Bezug auf die Beschlussvorlage 1104/23 bezüglich des zweiten Recyclinghofs und weist darauf hin, dass über den weiteren Fortgang der Entwicklung berichtet werde.
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- 28.03.2023 · Rat
- 10.menschlich. werschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Beitritt zum Präventionsnetzwerk #sicherimDienstZur Vorlage · 0577/23_AT · Antrag
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Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, die Stadt als Mitglied in das landesweite und ressortübergreifende Präventionsnetzwerk #sicherimDienst aufzunehmen. Der Antrag bezieht sich auf Untersuchungen des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung, wonach ein Teil der Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Rahmen der Berufsausübung Gewalt, Beleidigungen oder Bedrohungen erlebt hat.
Ziel des Beitritts ist es, den Schutz der städtischen Beschäftigten, die unter anderem in der Feuerwehr, den Ordnungsämtern, den Veterinärämtern sowie in der Sozial- und Bürgerverwaltung tätig sind, zu stärken. Durch die Mitgliedschaft in dem Netzwerk sollen die Teilnahme an Veranstaltungen zur Gewaltprävention sowie an Sicherheitstrainings ermöglicht werden. Zudem soll der Austausch von bewährten Maßnahmen zwischen verschiedenen Behörden gefördert werden. Als Beispiele für mögliche Präventionsansätze werden im Antrag unter anderem Deeskalationstrainings sowie Orientierungssysteme in Behördengebäuden angeführt. Die Fraktion sieht in dem Netzwerk eine Möglichkeit, durch den Austausch von Best-Practice-Beispielen aus anderen Kommunen geeignete Maßnahmen für die Stadt Hamm zu identifizieren.
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- 28.03.2023 · Rat
- menschlich. werschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Beitritt zum Präventionsnetzwerk #sicherimDienstZur Vorlage · 0641/23_ST · Stlgnahme
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Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm den Antrag gestellt, der Stadt Hamm als Mitglied dem landesweiten und ressortübergreifenden Präventionsnetzwerk #sicherimDienst beizutreten. Hintergrund der Anfrage ist der Hinweis auf Untersuchungen des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung, wonach ein Teil der Beschäftigten im öffentlichen Dienst Gewalt, Beleidigungen oder Bedrohungen im Rahmen der Berufsausübung erfährt. Ziel des Beitritts ist es, durch die Teilnahme an Veranstaltungen zur Gewaltprävention, Sicherheitstrainings sowie den Austausch von Best-Practice-Beispielen mit anderen Behörden den Schutz der städtischen Beschäftigten zu fördern.
In einer Stellungnahme zur Vorlage 0641/23 teilte die Verwaltung mit, dass bereits ein umfassendes Gewaltpräventionskonzept in der Entwurfsphase befinde. Dieses Konzept enthalte verschiedene Handlungsempfehlungen für den Berufsalltag und sehe eine institutionelle Mitgliedschaft im Netzwerk #sicherimDienst vor. Ein formeller Beitritt der Stadt Hamm sei vorgesehen und hänge lediglich noch von einem offiziellen Pressetermin mit dem Netzwerk ab, der voraussichtlich im zweiten Quartal stattfinden wird. Zudem wird darauf hingewiesen, dass bereits verschiedene städtische Beschäftigte aktiv in dem Netzwerk mitwirken.
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- 28.03.2023 · Rat
- 11.GraffitiZur Vorlage · 0578/23_AT · Antrag
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Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0578/23_AT einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der sich mit der Problematik von Graffiti an öffentlichen und privaten Bauwerken befasst. In der Begründung wird auf Sachbeschädigungen an Gebäuden in der Stadt hingewiesen, wobei beispielhaft die neu gestaltete Aussichtsplattform an der Münsterstraße angeführt wird, an der nach einer Renovierung Graffiti angebracht wurden.
Die Fraktion fordert im Rahmen des Antrags eine aktive Maßnahme der Stadtverwaltung gegen diese Schmierereien. Konkret wird die Verwaltung beauftragt, Personal bereitzustellen, um Graffiti an städtischen Bauwerken anhand der darauf befindlichen „Tags“ zuzuordnen. Ziel dieser Maßnahme ist es, der ermittelnden Polizei eine strukturierte und kompakte Übersicht über die vorliegenden Vorgänge zur Verfügung zu stellen, um die Aufklärung der Sachbeschädigungen zu unterstützen.
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- 28.03.2023 · Rat
- GraffitiZur Vorlage · 0640/23_ST · Stlgnahme
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Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit dem Antrag Nr. 0578/23 die Beauftragung der Verwaltung angeregt, durch die Bereitstellung von Personal Graffiti-Schmierereien an städtischen Bauwerken anhand ihrer Tags zuzuordnen. Ziel dieser Maßnahme ist es, der Polizei einen zusammenfassenden Überblick über die Vorgänge zu ermöglichen. Als Anlass für den Antrag wird die nachträgliche Verunstaltung der neu gestalteten Aussichtsplattform an der Münsterstraße sowie die allgemeine Zunahme von Sachbeschädigungen an öffentlichen und privaten Bauwerken angeführt.
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Vorlage 0640/23 dazu Stellung genommen und lehnt die Bereitstellung von zusätzlichem, aufgabenspezifischem Personal aus wirtschaftlichen Gründen ab. Die Verwaltung führt aus, dass die Zielsetzung des Antrags bereits durch die bestehenden Aufgabenbereiche vorhandener Mitarbeiter abgedeckt sei. So würden beispielsweise Beschäftigte des Kommunalen Ordnungsdienstes, Spielplatzkontrolleur:innen sowie Hausmeister:innen im Rahmen ihrer regelmäßigen Kontrollen der Infrastruktur auf Graffiti aufmerksam werden. Zudem wird klargestellt, dass das Rechtsamt der Stadt Hamm jede Graffiti-Schmiererei an städtischen Gebäuden zur Anzeige bringt, womit eine Duldung der Sachbeschädigungen ausgeschlossen sei. Die Ermittlung von strafrechtlich relevanten Sachbeschädigungen liege zudem im Aufgabenbereich der Polizei.
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- 28.03.2023 · Rat
- 12.Leistungen für abgelehnte AsylbewerberZur Vorlage · 0579/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0579/23_AT einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt. Die Fraktion fordert, dass die zuständige Ausländerbehörde der Stadt Hamm die aktuellen Aufenthaltstitel aller eingewanderten Personen einer Prüfung unterzieht. Dabei soll sich die Behörde aktiv für die Beseitigung bestehender Abschiebhindernisse einsetzen oder sich auf höherer Ebene für deren Beseitigung einsetzen.
Zudem beantragt die Fraktion, die städtischen Leistungen auf Personen zu beschränken, die als Kriegsflüchtlinge oder als politisch Verfolgte im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden. Die Begründung des Antrags führt an, dass die Kapazitäten zur Flüchtlingsaufnahme und -betreuung begrenzt seien. Die Ressourcen sollen nach Ansicht der Fraktion ausschließlich für Personen verwendet werden, die aufgrund von Krieg oder Vertreibung Schutz suchen.
Die Fraktion verweist in der Begründung auf die Notwendigkeit einer Differenzierung zwischen Personen mit Asylgrund und Personen, die aus wirtschaftlichen Gründen einwandern. Als Argument für die Kostenentwicklung wird angeführt, dass in der Stadt Hamm Personen registriert seien, die ausreisepflichtig sind, aber Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Fraktion fordert eine Konzentration der Mittel auf die Gruppe der Schutzbedürftigen, um die dauerhafte Unterstützung von Kriegsflüchtlingen zu gewährleisten.
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- 28.03.2023 · Rat
- Leistungen für abgelehnte AsylbewerberZur Vorlage · 0623/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit dem Antrag Nr. 0579/23 die Durchführung einer Prüfung der aktuellen Aufenthaltstitel aller in der Stadt lebenden eingewanderten Personen beantragt. Die Fraktion fordert die zuständige Ausländerbehörde dazu auf, sich aktiv für die Beseitigung von Abschiebehindernissen einzusetzen oder sich auf höherer Ebene für deren Entfernung einzusetzen. Zudem wird beantragt, die städtischen Leistungen auf Personen zu beschränken, die als Kriegsflüchtlinge oder politisch Verfolgte im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt sind.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Kapazitäten zur Flüchtlingsaufnahme und -betreuung begrenzt seien. Die Ressourcen sollen primär für Menschen verwendet werden, die vor Krieg und Vertreibung fliehen. Die Fraktion verweist auf die Kosten für Personen, die ausreisepflichtig sind, und fordert eine Differenzierung zwischen Schutzbedürftigen und Wirtschaftsmigranten.
In der Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 0623/23 wird ausgeführt, dass die Stadt Hamm ihre Aufgaben gemäß dem Aufenthaltsgesetz als Pflichtaufgabe nach Weisung wahrnimmt. Dabei werde stets das geltende Recht angewendet.
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- 28.03.2023 · Rat
- 13.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Parken auf öffentlichen Parkplätzen in Verbindung mit der EhrenamtskarteZur Vorlage · 0580/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 0580/23_AT einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der die Nutzung öffentlicher Parkflächen für Inhaber der Ehrenamtskarte NRW regeln soll. Im Zentrum des Antrags steht die Prüfung, ob Personen, die sich in Hamm überdurchschnittlich ehrenamtlich engagieren, auf den von der Stadt Hamm bewirtschafteten oberirdischen Parkplätzen eine Vergünstigung erhalten können.
Konkret wird die Verwaltung dazu aufgefordert, zu untersuchen, inwieweit Inhaber der Ehrenamtskarte auf diesen Parkplätzen für eine Dauer von bis zu drei Stunden kostenfrei parken dürfen. Als Nachweis für diesen Anspruch soll das Vorzeigen der Ehrenamtskarte in Verbindung mit der Nutzung einer Parkscheibe in der Windschutzscheibe ausreichen. Der Antrag begründet das Vorhaben mit der Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements für die Gesellschaft und dem Ziel, den Einsatz ehrenamtlicher Personen durch materielle Anerkennung zu würdigen. Da das Fahrzeug für viele Engagierte ein notwendiges Transportmittel für Termine und Besorgungen im Rahmen ihrer Tätigkeit darstellt, soll die Ehrenamtskarte als Instrument der Wertschätzung dienen.
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- 28.03.2023 · Rat
- menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Parken auf öffentlichen Parkplätzen in Verbindung mit der EhrenamtskarteZur Vorlage · 0636/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit dem Antrag Nr. 0580/23 die Prüfung beantragt, Inhaber der Ehrenamtskarte NRW auf den von der Stadt Hamm bewirtschafteten oberirdischen Parkplätzen für eine Dauer von bis zu drei Stunden kostenfrei parken zu lassen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Vergünstigung soll die Auslage der Karte in Verbindung mit der Parkscheibe sein. Ziel des Antrags ist die Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements durch eine materielle Entlastung.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme zur Vorlage 0636/23 Stellung und rät von der Umsetzung ab. Es wird darauf hingewiesen, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen für die Ehrenamtskarte spezifische Vergünstigungen, etwa bei kulturellen oder sportlichen Einrichtungen, definiert hat. Eine Privilegierung bei Parkgebühren sei in den teilnehmenden Kommunen nicht vorgesehen und werde dort nicht praktiziert.
Die Verwaltung führt weiter aus, dass eine solche Regelung in Hamm einen Sonderweg darstellen würde, der dem interkommunalen System der Ehrenamtskarte fremd sei. Zudem werden praktische Schwierigkeiten bei der Kontrolle angeführt. Um eine missbräuchliche Nutzung der Karte durch unbefugte Dritte oder nach Ablauf der Gültigkeit zu verhindern, müssten Kontrollmechanismen entwickelt werden, die mit dem Aufwand für Parkausweise für Menschen mit Gehbehinderung vergleichbar wären. Die Verwaltung sieht hierin einen erheblichen bürokratischen Aufwand oder die Gefahr einer hohen Missbrauchsanfälligkeit.
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- 28.03.2023 · Rat
- 14.Verwendung der Mittel aus dem “Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut”Zur Vorlage · 0581/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, der die zeitnahe Erstellung eines Verteilungskonzepts für Mittel aus dem Landesprogramm „Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut“ fordert. Die Stadt Hamm erhält aus diesem Programm eine Einmalzahlung in Höhe von 1,6 Millionen Euro.
Die Mittel sind zweckgebunden und können für die Unterstützung von Sozial- und Schuldnerberatungen, soziale Infrastruktur wie Tafeln, Sozialkaufhäuser sowie Wohnungslosen- und Suchtberatungen eingesetzt werden. Zudem ist eine Verwendung für Einzelfallhilfen vorgesehen, die der Vermeidung von Energiesperren und Wohnungsverlusten dienen sollen.
Gemäß den Vorgaben der Landesregierung müssen die Mittel bis zum 30. September 2023 verplant und bis spätestens 31. März 2024 ausgegeben werden. Bei Nichteinhaltung dieser Fristen müssen die nicht verausgabten Gelder an das Land zurückgezahlt werden. Mit dem Antrag wird die Verwaltung aufgefordert, ein Konzept zur Verteilung dieser Mittel zeitnah vorzulegen, um eine Verfristung der Fördermittel zu verhindern.
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- 28.03.2023 · Rat
- Verwendung der Mittel aus dem “Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut”Zur Vorlage · 0626/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen eines Antrags die zeitnahe Erstellung eines Konzepts zur Verteilung der Mittel aus dem Landesprogramm „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ gefordert. Die Stadt Hamm erhält aus diesem Programm eine Einmalzahlung in Höhe von 1,6 Millionen Euro. Die Mittel sind zweckgebunden für die Unterstützung der sozialen Infrastruktur, etwa für Sozial- und Schuldnerberatungen, Tafeln, Sozialkaufhäuser sowie für die Wohnungslosen- und Suchtberatung. Zudem können die Gelder für Einzelfallhilfen zur Vermeidung von Energiesperren und Wohnungsverlusten eingesetzt werden. Die Verwendung der Mittel muss bis zum 30. September 2023 verplant und bis spätestens 31. März 2024 ausgegeben werden, da nicht verausgabte Beträge an das Land zurückfließen.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung, dass der Förderbescheid vorliege und die Prüfung der zweckentsprechenden Nutzung für interne und externe Bereiche derzeit stattfinde. In diesem Zusammenhang stehe die Verwaltung im Austausch mit den örtlichen Trägern. Da der Bescheid des zuständigen Ministeriums für Arbeit und Soziales enge Grenzen für die Verwendung der Mittel setzt, findet aktuell ein landesweiter Austausch zwischen dem Ministerium, dem Städtetag und den Kommunen in Nordrhein-Westfalen statt. Ziel dieses Austauschs in Videokonferenzen ist eine Nachbesserung der Förderrichtlinien. Die Verwaltung gibt an, dass die Verausgabung der Mittel innerhalb der gesetzten Frist sichergestellt sei.
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- 28.03.2023 · Rat
- 15.VerhütungsmittelfondsZur Vorlage · 0582/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0582/23_AT einen Antrag gestellt, der die Erstellung eines Konzepts zur Einführung eines Verhütungsmittelfonds vorsieht. Ziel des Antrags ist es, die Verwaltung damit zu beauftragen, ein Modell zu entwickeln, über das Betroffene in sozialen Notlagen Zuschüsse für verschreibungspflichtige Langzeitverhütungsmittel erhalten können.
Nach Begründung der Fraktion sollen durch den Fonds Kosten für Methoden wie die Spirale, die Dreimonatsspritze oder eine Sterilisation abgedeckt werden können. Als Grundlage für den Antrag wird angeführt, dass die Kosten für diese Verhütungsmittel zwischen 200 und 750 Euro liegen und die im Bürgergeld-Regelsatz vorgesehenen Mittel für die Gesundheitspflege nicht ausreichen, um diese Ausgaben zu decken. Die Fraktion führt aus, dass der Zugang zu sicheren Verhütungsmitteln für eine selbstbestimmte Familienplanung und zur Vermeidung von Schwangerschaftsabbrüchen relevant sei. Die Auszahlung der Zuschüsse soll über eine anerkannte Beratungsstelle erfolgen.
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- 28.03.2023 · Rat
- VerhütungsmittelfondsZur Vorlage · 0632/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, der die Erstellung eines Konzepts zur Einführung eines Verhütungsmittelfonds vorsieht. Ziel der Initiative ist es, Frauen in sozialen Notlagen einen finanziellen Zuschuss für verschreibungspflichtige Langzeitverhütungsmittel wie die Spirale, die Dreimonatsspritze oder Sterilisationen zu ermöglichen. Begründet wird der Antrag mit den gestiegenen Kosten für diese medizinischen Leistungen, die zwischen 200 und 750 Euro liegen können, sowie der Unzulänglichkeit der bestehenden Regelsätze im Bürgergeld zur Deckung dieser Ausgaben.
In einer Stellungnahme zur Vorlage 0632/23 bestätigt die Verwaltung, dass durch die Zusammenarbeit mit den Trägern der Schwangerschaftsberatungsstellen in Hamm bekannt ist, dass die Finanzierung solcher Kosten in Einzelfällen für Betroffene schwierig ist. Da die Sozialleistungssysteme nach SGB II und SGB XII keine gesonderte Finanzierung für diese Kosten vorsehen, ist eine Ansparung aus den Regelbedarfen oft nicht möglich. Bisher wurden in Einzelfällen Leistungen der Krankenkassen oder Mittel aus Stiftungen und Spenden der Beratungsstellen genutzt. Die Verwaltung erklärt sich bereit, ein Konzept zur Einführung eines kommunal finanzierten Fonds zu entwickeln. Dieser soll der Politik als Entscheidungsgrundlage dienen, um im Rahmen der nächsten Haushaltsplanaufstellung eine Finanzierung des Fonds zu ermöglichen.
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- 28.03.2023 · Rat
- 16.Prüfantrag: öffentliches Umsetzungsregister für RatsbeschlüsseZur Vorlage · 0583/23_AT · Antrag
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Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0583/23_AT einen Antrag gestellt, der die Einrichtung eines öffentlichen Umsetzungsregisters für Ratsbeschlüsse zum Gegenstand hat. Ziel des Antrags ist es, die Transparenz der politischen Entscheidungsprozesse zu erhöhen und die Nachvollziehbarkeit des Umsetzungsstandes von Beschlüssen für die Öffentlichkeit zu verbessern. Ein solches Register soll beispielsweise den Fortschritt von Infrastrukturprojekten wie dem Straßenbau für die Bürgerinnen und Bürger einsehbar machen.
Die Fraktion beantragt, die Verwaltung mit einer Prüfung zu beauftragen, wie ein solches Register technisch und organisatorisch in Hamm eingerichtet werden kann. Das Register soll dabei regelmäßig mit Daten aus der Verwaltung gespeist und über das Internetportal der Stadt Hamm abrufbar sein. Im Rahmen dieser Prüfung soll die Verwaltung zudem ermitteln, welcher Finanz- und Personalbedarf für den Betrieb eines solchen Registers entstehen würde. Ein entsprechender Bericht über die Ergebnisse der Prüfung ist für die Ratssitzung im Juni vorgesehen.
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- 28.03.2023 · Rat
- 17.Essbare Stadt – Obst und Gemüse für alle einfacher zugänglich machenZur Vorlage · 0584/23_AT · Antrag
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Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Rat einen Antrag mit der Nummer 0584/23 gestellt, um die Zugänglichkeit des Konzepts „Essbare Stadt“ zu verbessern. Die Verwaltung wird darin beauftragt, zwei zentrale Prüfungsaspekte zu untersuchen.
Erstens soll geprüft werden, wie und mit welchen Kosten die Standorte von Obstgehölzen und Streuobstwiesen auf städtischem Grund in die Hamm:App integriert werden können. Ziel ist es, Informationen über Standorte von Obstbäumen und Urban-Gardening-Flächen über die App digital verfügbar zu machen, um den Nutzen der Anwendung im Rahmen der Smart-City-Strategie zu erweitern.
Zweitens soll die Beteiligung der Stadt Hamm an der Ernteaktion „Gelbes Band“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft untersucht werden. Diese Aktion ermöglicht es, durch Kennzeichnungen an privaten Standorten die Ernte von Obst zu signalisieren, um Lebensmittelverschwendung zu reduzieren. Der Antrag sieht vor, vor einer dauerhaften Einrichtung der Beteiligung eine Testphase zur Prüfung der Machbarkeit durchzuführen. Die Initiative soll die Verbindung zwischen Obstbaumbesitzern und Verbrauchern fördern und die Sensibilisierung für den Umgang mit regionalen Lebensmitteln unterstützen.
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- 28.03.2023 · Rat
- C.Anfragen
- 1.Personelle Verstärkung des Kommunalen OrdnungsdienstesZur Vorlage · 0341/22_AF · Anfrage
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Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm eine Anfrage zur personellen Situation des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Umsetzung einer vorangegangenen Beschlussvorlage der Verwaltung, die eine personelle Verstärkung und Neuausrichtung des KOD in drei Stufen bis zur Jahresmitte 2022 vorsah. Ziel dieser Maßnahme war eine Belegschaft von 49 Mitarbeitenden sowie die Einteilung des Dienstes in sieben Teams, die jeweils fest für einen Stadtbezirk zuständig sein sollten.
Die Fraktion bittet den Oberbürgermeister um detaillierte Auskünfte zum aktuellen Personalstand und zum Fortschritt der geplanten Stellenbesetzungen. Konkret wird nach der Anzahl der Mitarbeitenden zum Stichtag 31. März 2021 sowie zum 30. November 2022 gefragt. Dabei wird eine Aufschlüsselung nach Art und Umfang der Beschäftigung verlangt, einschließlich Planstellen, Stellen mit Förderung nach § 16i SGB II, Teilzeit- und Vollzeitstellen sowie der Verteilung auf Aufgabenbereiche wie Streifendienst, Leitstelle, Sachbearbeitung des ruhenden Verkehrs und Führungskräfte.
Zudem werden Informationen zur zeitlichen Umsetzung der verschiedenen Szenarien zur Personalgewinnung angefordert. Die Anfrage umfasst die Abfrage der Besetzungsdaten für zehn KOD-Stellen und eine Führungsposition zum 1. April 2021 sowie für zwei weitere Tranchen von jeweils sieben Stellen mit Förderung nach § 16i SGB II. Abschließend wird nach der Anzahl der Mitarbeitenden gefragt, die aktuell in den Bezirksteams tätig sind, und um eine Aufstellung der Einrichtung der Bezirksdienste in den jeweiligen Stadtbezirken gebeten.
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- 28.03.2023 · Rat
- 13.12.2022 · Rat
- 2.SporthalleZur Vorlage · 0363/22_AF · Anfrage
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Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zum Thema Sporthallen Informationen über die weitere Nutzung und die damit verbundenen Kosten der mobilen Sporthalle im Stadtbezirk Bockum-Hövel angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Situation der Ferdi-Hübner-Sporthalle an der Geinegge, deren Nichtbenutzbarkeit die Verwaltung aufgrund baulicher Mängel im Jahr 2019 erklärt hatte. Als kurzfristige Ersatzmaßnahme wurde eine mobile Sporthalle an der Kreuzung Oswaldstraße/Eichstedtstraße angemietet und zum 1. April 2020 errichtet.
Im Zusammenhang mit einer anstehenden Beratung im Rat über den möglichen Neubau einer Dreifach-Sporthalle stellt die Fraktion konkrete Fragen zur finanziellen und zeitlichen Planung. Es wird um Auskunft darüber gebeten, wie lange die mobile Sporthalle weiterhin angemietet wird und welche Kosten für einen etwaigen verlängerten Mietzeitraum inklusive Umsatzsteuer anfallen würden. Zudem fordert die Fraktion eine Aufstellung der Kosten, die bis zum ursprünglich vorgesehenen Ende des Mietzeitraums für die mobile Sporthalle anfallen werden. Diese Aufstellung soll die Kosten für die Errichtung, die Miete, die Außenanlage, den Anschluss der Versorgungsleitungen sowie weitere Einmalkosten enthalten.
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- 28.03.2023 · Rat
- 13.12.2022 · Rat
- 3.Kultursensible SchulungenZur Vorlage · 0367/22_AF · Anfrage
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Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zu den Schulungen des kommunalen Ordnungsdienstes angefordert. Gegenstand der Anfrage ist die Durchführung von Schulungen zum Thema Kultursensibilität durch den kommunalen Ordnungsdienst.
Die Fraktion bittet um eine detaillierte Auskunft darüber, welche Inhalte in diesen Schulungen vermittelt werden. Zudem wurde die Verwaltung aufgefordert, das entsprechende Lehrmaterial als Anlage zur Beantwortung der Anfrage zur Verfügung zu stellen. Die Anfrage wurde am 5. Dezember 2022 gestellt und war für die Sitzung des Rates am 13. Dezember 2022 vorgesehen.
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- 28.03.2023 · Rat
- 13.12.2022 · Rat
- 4.Lippepark als EntwicklungsschwerpunktZur Vorlage · 0372/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum weiteren Entwicklungsstatus des Lippeparkes sowie zur Rolle des Parks als stadtentwicklungspolitischer Schwerpunkt in den westlichen Stadtteilen Hamm angefordert.
Im Zentrum der Anfrage steht der aktuelle Stand der Umsetzung des Stadtratsbeschlusses zur Gründung eines Fördervereins. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister bereits erfolgt ist und wann mit einer aktiven Tätigkeit des Vereins zu rechnen ist. Zudem wird die Rechtsauffassung des Versammlungsleiters der Gründungsversammlung thematisiert, wonach Bezirksbürgermeister den Vorsitz des Vereins nicht von Amts wegen übernehmen könnten. Die Anfrage fragt nach der Einschätzung der Stadtverwaltung zu dieser vereinsrechtlichen Fragestellung sowie nach einer möglichen Beanstandung des ursprünglichen Beschlusses.
Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, in welchem Umfang die Stadt Hamm den Förderverein finanziell oder personell unterstützt. Hinsichtlich der kulturellen und sportlichen Nutzung des Parks werden Informationen über geplante Veranstaltungen für das Jahr 2023 und die Folgejahre sowie über die Bereitstellung finanzieller Mittel erbeten. Abschließend wird nach dem Stand der Umsetzung der angekündigten Pop-up-Gastronomie im Lippepark gefragt, insbesondere nach dem zeitlichen Rahmen, dem Antragsverfahren sowie den einzuhaltenden Voraussetzungen für Interessenten.
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- 28.03.2023 · Rat
- Lippepark als EntwicklungsschwerpunktZur Vorlage · 0598/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Fraktion den Status des Lippeparkes als Entwicklungsschwerpunkt sowie den aktuellen Stand der Vereinsbildung erläutert. Die Parkanlage wird weiterhin als zentrales Freizeitangebot der Stadt geführt.
Hinsichtlich der Gründung eines Fördervereins, der auf privatrechtlicher Basis erfolgt, gab die Verwaltung an, dass im Rahmen des Modells „Vereinsguides“ Unterstützung bei der Erstellung einer Mustersatzung geleistet wurde. Der Verein wird beim Amtsgericht unter einem spezifischen Aktenzeichen geführt. Eine Beanstandung des Stadtratsbeschlusses zur Besetzung des Vereinsvorsitzes sei nicht erforderlich, da der Bezirksbürgermeister des Bezirks Herringen sich zur Wahl gestellt und die Wahl zum Vorsitz angenommen habe. Eine finanzielle Unterstützung durch die Stadt in Form eines einmaligen Zuschusses von 500 Euro zur Vereinsgründung sei möglich.
Bezüglich der Veranstaltungsplanung teilte die Verwaltung mit, dass die Stadt nicht Veranstalter des Lippeparkfestes sei, jedoch in der Vergangenheit finanzielle und personelle Unterstützung geleistet habe. Für den 13. Mai 2023 sei das Fest der Kulturen im Lippepark geplant, welches vom Jugend- und Stadtteilzentrum Herringen organisiert wird. Zuschüsse für Veranstaltungen können bei der Stadt beantragt werden. Für die Umsetzung einer geplanten Pop-up-Gastronomie im Park können Anträge bei der Stadt gestellt werden, woraufhin die zuständige Fachabteilung die weiteren Details und Genehmigungsverfahren mit den Interessenten klären wird.
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- 28.03.2023 · Rat
- 5.Einsatz Kommunaler Ordnungsdienst zum Jahreswechsel 2022/2023 und Entwicklung tätlicher Angriffe auf städtische BediensteteZur Vorlage · 0373/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat zum Jahreswechsel 2022/2023 eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt. Gegenstand der Anfrage ist der Einsatz des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) sowie die Entwicklung von körperlichen Angriffen auf städtische Bedienstete.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, in welchem Umfang und mit wie viel Personal der KOD an Silvester und am Neujahrstag im Einsatz war. Dabei wird nach den Schwerpunkten der Einsatztätigkeiten sowie nach Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verkauf und dem Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen gefragt. Zudem wird nach der Durchführung von präventiven Kontrollen durch den KOD im Zeitraum des Jahreswechsels gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Sicherheit des Personals. Die Fraktion möchte wissen, ob es im zeitlichen Zusammenhang mit dem Jahreswechsel zu tätlichen Angriffen auf Bedienstete des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und des KOD gekommen ist. Darüber hinaus wird eine statistische Entwicklung der Zahl und Intensität solcher Angriffe auf städtische Bedienstete für das Jahr 2022 im Vergleich zu den Jahren 2019, 2020 und 2021 angefordert. Abschließend wird die Verwaltung gefragt, ob für den kommenden Jahreswechsel 2023/24 spezifische Maßnahmen geplant sind.
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- 28.03.2023 · Rat
- Einsatz Kommunaler Ordnungsdienst zum Jahreswechsel 2022/2023 und Entwicklung tätlicher Angriffe auf städtische BediensteteZur Vorlage · 0575/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme auf die Anfrage der CDU-Fraktion zum Einsatz des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) zum Jahreswechsel 2022/2023 sowie zur Entwicklung von Angriffen auf städtische Bedienstete reagiert.
Am Silvestertag waren zwei Teams des KOD im Einsatz, wobei ein Team ab 3 Uhr morgens für das Abschleppen von Fahrzeugen am Santa Monica Parkplatz zuständig war, um den Aufbau des Wochenmarktes zu ermöglichen. Ein weiteres Team war zwischen 13 und 20 Uhr tätig. Die Schicht verlief ruhig; es wurden lediglich Meldungen zu einem Falschparker, einem defekten Straßenschild und illegaler Müllablagerung registriert. Am Neujahrstag war der KOD nicht im Einsatz. Präventive Einsätze wurden nicht durchgeführt, da aufgrund der geltenden Regelungen keine Notwendigkeit bestand.
Im Zeitraum des Jahreswechsels kam es zu keinen tätlichen Angriffen auf Mitarbeitende des Rettungsdienstes, der Feuerwehr oder des KOD. Ein Rückblick auf die Jahre 2020 bis 2022 zeigt jedoch unterschiedliche Zahlen bei Gewalt gegen Einsatzkräfte. Bei der Feuerwehr wurden für 2020 sechs, für 2021 zwei und für 2022 zwölf Fälle gemeldet, wobei die Statistik auch unkontrollierte Handlungen von Patienten umfasst. Beim KOD wurden für 2020 sieben, für 2021 zehn und für 2022 acht Fälle erfasst. Die erfassten Vorfälle umfassen verbale Angriffe, Bespucken, Schlagen, Treten sowie Drohungen mit Waffen. Für den kommenden Jahreswechsel 2023/2024 sind aufgrund der ruhigen Lage zum Vorjahr keine unmittelbaren Maßnahmen geplant.
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- 28.03.2023 · Rat
- 6.Leih-Roller/E-Scooter: Klimarelevanz, VerstößeZur Vorlage · 0380/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Nutzung und den Auswirkungen von Leih-E-Scootern in Hamm angefordert. Hintergrund der Anfrage sind Berichte über die Ausweitung des E-Scooter-Angebots sowie die Einschätzungen des Umweltbundesamtes zur Klimarelevanz dieser Verkehrsmittel. Die Anfrage verweist auf Studien, wonach E-Scooter-Fahrten nur in geringem Umfang Autofahrten ersetzen, sondern häufig Wege übernehmen, die ansonsten zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem öffentlichen Personennahverkehr zurückgelegt worden wären.
Die Ratsgruppe bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme dazu, ob die Stadt die Einschätzung des Umweltbundesamtes teilt, dass die Nutzung von E-Scootern anstelle von Fuß- und Radverkehr negative Auswirkungen auf Umwelt, Klima und Gesundheit haben kann. Zudem wird gefragt, ob der Stadt Hinweise vorliegen, dass in Hamm ein höherer Anteil an Fahrten durch E-Scooter ersetzt wird, als in den zitierten Studien des Umweltbundesamtes angegeben.
Des Weiteren werden Maßnahmen der Stadt erfragt, um die klimapolitische Wirksamkeit von E-Scootern zu erhöhen und einer Verringerung des Umweltverbundes entgegenzuwirken. Die Anfrage thematisiert zudem die Diskrepanz zwischen der offiziellen Einschätzung geringer Beeinträchtigungen und den Berichten der Polizei über tägliche Verstöße. Abschließend wird die Verwaltung gefragt, ob aufgrund dieser unterschiedlichen Darstellungen eine Änderung der bisherigen Datengrundlage, die primär auf Informationen der Betreiberfirmen basiert, beabsichtigt ist.
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- 28.03.2023 · Rat
- Leih-Roller/E-Scooter: Klimarelevanz, VerstößeZur Vorlage · 0588/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen einer Anfrage zur Klimarelevanz und zu möglichen Verstösten durch Leih-E-Scooter verschiedene Fragen an die Stadtverwaltung gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die Diskrepanz zwischen der Darstellung der E-Scooter als umweltfreundliche Ergänzung zur Mobilitätskette und den Erkenntnissen des Umweltbundesamtes, wonach diese Dienste oft Fahrten ersetzen, die ansonsten zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt worden wären. Zudem wurde auf Berichte der Polizei Hamm über tägliche Verstöße sowie auf die Frage nach einer möglichen Änderung der Datengrundlage zur Erfassung von Beeinträchtigungen durch die Anbieter hingewiesen.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung, dass die Ergebnisse der zitierten Studien des Umweltbundesamtes nicht überprüft oder kommentiert werden können. Die Stadt betont jedoch die Bedeutung von Angeboten für die sogenannte „letzte Meile“, da auch in Hamm ein erheblicher Anteil der Wege unter drei Kilometern Länge liegt und die Schaffung von Alternativen zur Förderung der Mobilitätskette Priorität hat. Carsharing, Leihräder und E-Scooter werden als Bestandteile einer effektiven Verkehrsmittelwahl betrachtet. Auf die Dimensionierung des Angebots haben die kommunalen Organe keinen direkten Einfluss, da diese durch die privaten Anbieter erfolgt; die Stadt nutzt jedoch bestehende Instrumente wie Sondernutzungsgebühren oder Qualitätsvereinbarungen. Bezüglich der Beschwerden über falsch abgestellte Scooter werden diese derzeit an die Anbieter weitergeleitet. Eine detaillierte Erfassung der Beschwerdezahlen erfolgt aktuell noch nicht spezifisch, der kommunale Ordnungsdienst wird diese jedoch künftig dokumentieren.
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- 28.03.2023 · Rat
- 7.GedenkbuchZur Vorlage · 0384/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm eine Anfrage zur Finanzierung des Projekts „Gedenkbuch“ gestellt. Das Projekt befasst sich mit den verfolgten sowie widerstandleistenden Menschen in Hamm während der Zeit des Nationalsozialismus von 1933 bis 1945. Grundlage der Anfrage ist ein Beschluss des Kulturausschusses vom 23. März 2022.
Anlass der Anfrage ist eine Veranstaltung vom 29. Januar 2023, bei der erste Ergebnisse der entsprechenden Forschungsarbeit vorgestellt wurden. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde durch eine Vertretung des Geschichtsvereins Hamm auf den Umstand hingewiesen, dass die Finanzierung für die geplante Veröffentlichung des Buches noch nicht geklärt sei, und um Spenden gebeten.
Die Ratsgruppe bittet die Verwaltung nun um die Beantwortung von zwei Fragen. Es soll geklärt werden, ob der Sachverhalt korrekt ist, dass die Finanzierung der geplanten Veröffentlichung noch offen ist. Zudem wird gefragt, wann mit einer Klärung der Finanzierungssituation zu rechnen ist.
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- 28.03.2023 · Rat
- GedenkbuchZur Vorlage · 0635/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Stellungnahme zur Vorlage 0635/23 auf die Anfrage der Ratsgruppe Die Linke bezüglich der Finanzierung eines geplanten Gedenkbuches über die Verfolgten und Widerstandsleistenden in Hamm zwischen 1933 und 1945 reagiert. Hintergrund der Anfrage war eine Veranstaltung im Januar 2023, bei der im Rahmen des Geschichtsvereins Hamm um Spenden für die Veröffentlichung gebeten wurde.
Die Verwaltung stellt dazu fest, dass die Sammlung in Abstimmung mit dem Geschichtsverein Hamm erfolgt. Die Finanzierung solcher Projekte wird im Einzelfall über die allgemeinen Haushaltsmittel des zuständigen Stadtamtes sichergestellt. Dabei wird darauf hingewiesen, dass Kostendeckungsbeiträge durch Förderungen, Spenden oder Sponsoring bei diesen Projekten generell notwendig sind.
Zudem wird berichtet, dass die Erarbeitung einer zusätzlichen digitalen Veröffentlichung, die durch den Ausschuss für Kultur, Sport und Sportstätten (AKKS) im März 2022 beschlossen wurde, derzeit ebenfalls im Gange ist.
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- 28.03.2023 · Rat
- 8.Grüner WegZur Vorlage · 0404/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage mit der Nummer 0404/23_AF Informationen zum Sachstand des Stichwegs „Grüner Weg“, der zu den Häusern 33c und 34a führt, angefordert. Die Anfrage richtet sich an den Oberbürgermeister und wurde zur Behandlung in der Ratssitzung am 28. März 2023 vorgesehen.
Die Fraktion bittet um die Beantwortung von drei spezifischen Fragen zur baulichen Situation des besagten Weges. Konkret wird nach den grundsätzlichen Möglichkeiten gefragt, die eine Asphaltierung der Straße ermöglichen würden. Zudem wird nach den Gründen für die bisher unterlassene Asphaltierung des Weges sowie nach dem aktuellen Sachstand zu diesem Themenkomplex gefragt. Die Anfrage dient der Klärung des Planungs- und Umsetzungsstandes bezüglich der Oberflächengestaltung des betreffenden Stichwegs.
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- 28.03.2023 · Rat
- Grüner WegZur Vorlage · 0633/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der AfD-Fraktion den aktuellen Stand bezüglich der Asphaltierung des Stichwegs „Grüner Weg“, der zu den Anwesen 33c und 34a führt, dargelegt.
Hinsichtlich der technischen Möglichkeiten zur Asphaltierung führt die Verwaltung aus, dass sich die Straße derzeit in einem nicht ausgebauten Zustand befindet. Eine Asphaltierung würde daher einen erstmaligen Ausbau der Straße voraussetzen.
Auf die Frage nach den Gründen für die bisher unterbliebene Asphaltierung wird erläutert, dass die Verwaltung im Zeitraum zwischen 2016 und 2020 verschiedene Varianten für eine Ausbaufinanzierung mit den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke erörtert hat. Eine einvernehmliche Lösung für die Finanzierung konnte dabei jedoch nicht erzielt werden. Der Sachstand zu diesem Themenkomplex ist seit dem Jahr 2020 unverändert.
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- 28.03.2023 · Rat
- 9.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Interkommunale Zusammenarbeit fördernZur Vorlage · 0405/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm eine Anfrage zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit gestellt. Ziel des Antrags ist es, die Potenziale einer verstärkten Kooperation zwischen Kommunen zu identifizieren und als Grundlage für zukünftige politische Überlegungen zu dienen. Als mögliche Anwendungsbereiche für solche Kooperationen werden unter anderem der Fachkräftemangel, Haushaltsengpässe, die Klimaanpassung sowie die Modernisierung der Infrastruktur angeführt.
Der Antrag sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamm die Verwaltung mit der Erstellung eines umfassenden Berichts beauftragt. Dieser Bericht soll den aktuellen Stand der interkommunalen Zusammenarbeit aufzeigen. Dabei sollen insbesondere die grundsätzlichen Erwägungen untersucht werden, die in der Vergangenheit und aktuell für die Verwaltung bei der Zusammenarbeit mit anderen Kommunen handlungsleitend waren.
Des Weiteren soll der Bericht darlegen, welche Aufgaben derzeit aus welchen Gründen in Kooperation mit anderen Kommunen erbracht werden. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, zu bewerten, welche der aktuell eigenständig wahrgenommenen Aufgaben Potenzial für eine zukünftige verstärkte interkommunale Zusammenarbeit bieten und welche Aufgaben aus Sicht der Verwaltung nicht für eine solche Kooperation infrage kommen und welche Gründe dafür vorliegen.
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- 28.03.2023 · Rat
- menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Interkommunale Zusammenarbeit fördernZur Vorlage · 0622/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 0622/23_ST die Erstellung eines umfassenden Berichts durch die Verwaltung beantragt. Gegenstand der Anfrage ist die Untersuchung der interkommunalen Zusammenarbeit als möglicher Lösungsansatz für Herausforderungen wie den Fachkräftemangel oder die Modernisierung der Infrastruktur. Der Bericht soll den aktuellen Stand der Kooperationen aufzeigen, bestehende Handlungsleitlinien sowie Potenziale und Grenzen zukünftiger Zusammenarbeit darlegen.
Die Verwaltung führt bereits verschiedene bestehende Kooperationen auf, unter anderem die Onleihe-Hellweg-Sauerland e.V., die Ausbildungsgemeinschaft ARGE SCHU sowie die Aufgabenwahrnehmung des Veterinärwesens durch den Kreis Unna. Zudem bestehen Netzwerke in den Bereichen IT-Sicherheit, Kultur, Sport und Integration.
Im Bereich Stadtplanung, Bauwesen, Wohnen und Mobilität sind weitere Kooperationen dokumentiert. Dazu gehören der Austausch im Bereich Klimaanpassung mit der Stadt Mannheim und der Zukunftsinitiative Klima.Werk sowie die Mitgliedschaft der Bauverwaltung im Arbeitskreis Kommunaler Vergabejuristen. Im Bereich der Stadtplanung besteht eine Zusammenarbeit mit 17 Städten des östlichen Ruhrgebiets sowie die Teilnahme am Zusammenschluss „Städteregion 2030“ und im Netzwerk Innenstadt NRW. Weitere Kooperationen bestehen unter anderem im Verkehrsverbund ZRL, der AG Fahrradfreundliche Städte und dem Metropolrad Ruhr. Ein Facharbeitskreis zur ÖPNV-Förderung umfasst zudem die Kreise Unna, Märkischer Kreis und Hochsauerlandkreis. Im Bereich der Katasterverwaltung erfolgt eine gemeinsame Beschaffung der ALKIS-Verfahrenslösung mit Städten wie Bonn, Köln, Remscheid und Wuppertal.
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- 28.03.2023 · Rat
- 10.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Entwicklung des Hammer Wohnungsmarktes und der Baugenehmigungen in den Jahren 2020-2022Zur Vorlage · 0406/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0406/23_AF eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Entwicklung des Hammer Wohnungsmarktes sowie der Baugenehmigungen in den Jahren 2020, 2021 und 2022.
Die Fraktion bittet um detaillierte Auskünfte zu verschiedenen Kennzahlen der Bauwirtschaft und des Wohnungsbestands. Konkret werden Informationen zur Entwicklung des Wohnungsbestands sowie zur Anzahl der erteilten Baugenehmigungen und der damit verbundenen Wohneinheiten für den Zeitraum von drei Jahren angefordert. Zudem wird nach der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von Baugenehmigungen durch die Stadtverwaltung sowie nach der Anzahl der Baufertigstellungen und der entsprechenden Wohneinheiten gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf dem geförderten Mietwohnungsbau. Hierbei werden Daten zur Wohnungsbindung, zur Anzahl der Wohnungssuchenden sowie zur Entwicklung des geförderten Bau-, Förder- und Investitionsvolumens sowie der Anzahl der geförderten Wohneinheiten benötigt. Die Fraktion fordert dabei eine Unterscheidung zwischen Mietwohnungsneubau und Modernisierungssanierung. Abschließend wird um Angaben zur Entwicklung des strukturellen Leerstands, ermittelt anhand der Stromzählermethode, für die Jahre 2020 bis 2022 gebeten.
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- 20.06.2023 · Rat
- 28.03.2023 · Rat
- 11.SilvesterZur Vorlage · 0407/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zur Silvesternacht eine Reihe von Fragen an den Oberbürgermeister gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die polizeiliche und ordnungsrechtliche Lage während der Feierlichkeiten zum Jahreswechsel 2022/23.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie viele Einsätze der Polizei, der Feuerwehr und des Ordnungsamtes im Stadtgebiet Hamm aufgrund welcher Delikte verzeichnet wurden. Zudem wird gefragt, ob der Stadtverwaltung Ausschreitungen bekannt sind, die mit Vorfällen in anderen Städten wie Berlin oder Hagen vergleichbar sind. Sollten solche Ereignisse stattgefunden haben, wird nach den beteiligten Tätergruppen hinsichtlich ihres Alters und ihrer Herkunft gefragt. Des Weiteren wird die Information angefordert, ob es zu Angriffen auf Einsatzkräfte oder Einsatzfahrzeuge gekommen ist. Die Anfrage bezieht sich auf die Beobachtung bundesweiter Entwicklungen, wonach es in den vergangenen Jahren vermehrt zu Einsätzen und Angriffen auf Rettungs- und Sicherheitspersonal gekommen sei.
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- 28.03.2023 · Rat
- SilvesterZur Vorlage · 0638/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Stellungnahme zur Vorlage 0638/23 auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm reagiert. Die Anfrage bezog sich auf die Ereignisse während der Silvesternacht zum Jahreswechsel 2022/23 und thematisierte die Anzahl der Einsätze von Polizei, Feuerwehr und Ordnungsamt sowie mögliche Delikte im Stadtgebiet. Zudem wurden Informationen zu etwaigen Ausschreitungen, der Identität von Tätergruppen hinsichtlich Alter und Herkunft sowie zu möglichen Angriffen auf Rettungs- und Ordnungskräfte oder Einsatzfahrzeuge angefragt.
Die Verwaltung nahm zu den gestellten Fragen nicht inhaltlich neu Stellung, sondern verwies auf eine bereits vorliegende Antwort. Die Beantwortung der Fragen erfolgte nach Angaben der Verwaltung bereits durch die Stellungnahme Nr. 0575/23 im Zusammenhang mit der Anfrage Nr. 0373/23. Damit sind die Informationen zu den Einsätzen und Vorfällen in der Silvesternacht bereits in einem früheren Dokument der Stadtverwaltung dokumentiert.
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- 28.03.2023 · Rat
- 12.KRISZur Vorlage · 0408/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum aktuellen Stand der Umsetzung des KRIS-Programms angefordert. Grundlage der Anfrage ist ein Ratsbeschluss vom 14. September 2021, mit dem die Stadt Hamm der Vorlage 0457/21 einstimmig zugestimmt hat. Dieser Beschluss sieht vor, dass sich die Verwaltung der Stadt Hamm inhaltlich aktiv an der Umsetzung der Maßnahmen des KRIS-Programms beteiligen soll.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob in den Bereichen des Umweltamtes, der unteren Wasserbehörde sowie des Tiefbauamtes bereits gemeinsame Aktivitäten mit dem Lippeverband entwickelt wurden. Darüber hinaus fordert die Anfrage Informationen zu den bisherigen Ergebnissen, zur Umsetzung der Maßnahmen sowie zu den für die Stadt Hamm erzielten Erfolgen aus dem KRIS-Programm. Die Anfrage bezieht sich auf den Zeitraum seit der Verabschiedung des Ratsbeschlusses vor mehr als einem Jahr.
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- 28.03.2023 · Rat
- KRISZur Vorlage · 0625/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zum Stand des KRiS-Programms reagiert. Die Fraktion hatte nachgefragt, ob in den zuständigen Ämtern bereits Aktivitäten in Zusammenarbeit mit dem Lippeverband entwickelt wurden und welche Ergebnisse oder Erfolge aus dem Programm bisher erzielt werden konnten.
Die Verwaltung berichtet, dass im vergangenen Jahr gemeinsam mit der Zukunftsinitiative „Klima.Werk“ eine erste Evaluierung von Stadtgebieten hinsichtlich ihrer Fördertauglichkeit für das KRiS-Programm durchgeführt wurde. Für die Umsetzung konkreter Maßnahmen ist die Ausweisung eines sogenannten Betrachtungsraumes erforderlich. Die Ermittlung von Defiziten und Potenzialen in diesen Gebieten soll durch eine Konzeptstudie erfolgen, die von einem externen Dienstleister erstellt wird. Die Kosten für diese Studie sind vollständig förderfähig.
Ein entsprechender Förderantrag zur Erstellung dieser Konzeptstudie wurde Anfang Februar gestellt und wird derzeit vom Projektträger Jülich geprüft. Die Verzögerung bei der Entscheidung beruht laut Verwaltung darauf, dass der Projektträger auf die Freigabe des Landeshaushalts durch das Land Nordrhein-Westfalen wartet. Die Stadt Hamm hat als erste Lippekommune einen Förderantrag eingereicht, was im Kontext des Wettbewerbsverfahrens um die Fördergelder als Erfolg gewertet wird. Das KRiS-Programm ist auf eine Laufzeit bis zum Jahr 2030 angelegt.
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- 28.03.2023 · Rat
- 13.NotstromZur Vorlage · 0409/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0409/23_AF eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit der Sicherstellung der Notstromversorgung und dem Katastrophenschutz befasst. Hintergrund der Anfrage ist ein Hinweis des Landkreistags NRW auf die Vorbereitungen der Kreise auf mögliche Gasmangellagen und Stromausfälle.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, welche konkreten Maßnahmen die Stadt Hamm ergreift, um die Energieversorgung besonders schutzbedürftiger Einrichtungen zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wird gefragt, ob die Stadt an Netzwerkbemühungen oder Patenschutzprogrammen mit Nachbarkommunen beteiligt ist.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Information der Bevölkerung. Es wird gefragt, wie der kommunale Krisenstab plant, die Bürgerinnen und Bürger im Krisenfall über das gebotene Verhalten zu informieren und ob die Errichtung von sogenannten Leuchttürmen als Anlaufstellen im Stadtgebiet in Erwägung gezogen wird.
Zudem fordert die Fraktion Informationen zum Status der Notstromaggregate in den Pflegeheimen der Stadt Hamm an. Es ist zu klären, ob alle Einrichtungen über eigene Aggregate verfügen und wie die Stromversorgung jener Heime sichergestellt wird, die nicht über eine eigene technische Ausstattung verfügen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Rat
- 28.03.2023 · Rat
- 14.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Sachstand bzgl. Brandschutzbedarfsplan und Neubau von Feuerwehrgerätehäusern.Zur Vorlage · 0410/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zum 28. März 2023 Informationen zum aktuellen Sachstand des Brandschutzbedarfsplans sowie zu geplanten Neubauten von Feuerwehrgerätehäusern angefordert.
Im Zentrum der Anfrage steht der aktuelle Stand der Fortschreibung des kommunalen Brandschutzbedarfsplans. Die Fraktion bittet hierzu um eine detaillierte Darstellung des Fortschritts sowie um Auskunft über die bisher angefallenen Kosten für diesen Prozess.
Des Weiteren befasst sich die Anfrage mit den im Haushaltsplan für die Jahre 2022-2023 vorgesehenen Mitteln für den Neubau zweier Feuerwehrgerätehäuser in Modulbauweise. Während für den Standort Uentrop/Haaren eine konkrete Haushaltsstelle benannt ist, bleibt der Standort für die zweite Haushaltsstelle offen. Die Fraktion bittet um Informationen zum Planungsstand des Neubaus in Uentrop/Haaren, insbesondere im Hinblick auf die Standortfindung und den zeitlichen Ablauf.
Zudem wird die Verwaltung gefragt, ob bereits eine Entscheidung über den Standort für das zweite Feuerwehrgerätehaus getroffen wurde. Falls eine Festlegung erfolgt ist, werden die Gründe für die Standortwahl sowie der weitere Planungsstand inklusive der beabsichtigten zeitlichen Schritte erbeten.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Sachstand bzgl. Brandschutzbedarfsplan und Neubau von Feuerwehrgerätehäusern.Zur Vorlage · 0634/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zum Sachstand des Brandschutzbedarfsplans und des Neubaus von Feuerwehrgerätehäusern auf die Anfrage der CDU-Ratsfraktion reagiert.
Hinsichtlich der Fortschreibung des kommunalen Brandschutzbedarfsplans befindet sich die Erstellung im Zeitplan. Die Gliederung des Plans liegt bereits vor und wird inhaltlich fortlaufend abgestimmt. Der Gesamtauftragswert für das entsprechende Gutachten beläuft sich auf 107.695 Euro inklusive Umsatzsteuer zuzüglich Reisekosten, wovon bislang 42.351,65 Euro inklusive Reisekosten und Umsatzsteuer abgerechnet wurden.
Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Uentrop/Haaren wird derzeit auf eine Zusage für den Erwerb eines Grundstücks gewartet. Sobald diese vorliegt, soll die Detailplanung des Gerätehauses in Abstimmung mit den Einheiten Uentrop und Haaren auf Basis der ausgearbeiteten Pläne beginnen.
Bezüglich der Haushaltsstelle für ein weiteres Feuerwehrgerätehaus in Modulbauweise werden die Bereiche Bockum und Heessen weiterhin mit hoher Priorität behandelt. Das Stadtplanungsamt sucht in diesen Gebieten aktuell nach geeigneten Grundstücken. Die Rahmenplanungen zur Modulbauweise der Feuerwachen sind weitgehend abgestimmt. Eine detaillierte Planung der einzelnen Standorte kann jedoch erst erfolgen, wenn die verfügbaren Grundstücke feststehen, um die weiteren Schritte gemeinsam mit den betroffenen Einheiten festzulegen.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 15.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Sachstand Einführung LoRaWANZur Vorlage · 0411/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Vorlage 0411/23_AF eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit dem aktuellen Sachstand bei der Einführung von LoRaWAN befasst. Die Technologie LoRaWAN ist Bestandteil der Strategie für digitale Infrastruktur im Rahmen der Smart-City-Entwicklung der Stadt Hamm und zeichnet sich durch eine hohe Reichweite bei geringem Energieverbrauch aus.
Mit der Anfrage werden Informationen zum Fortschritt des Projekts, welches im Jahr 2022 begonnen hat, erbeten. Konkret werden zwei Punkte abgefragt: Zum einen geht es um die Ermittlung geeigneter Standorte für die sogenannten Gateways, die für den Betrieb der Funktechnologie notwendig sind. Zum anderen bittet die Fraktion um Auskunft darüber, welche weiteren Schritte für das weitere Ausrollen der LoRaWAN-Technologie innerhalb der Stadt geplant sind. Die Anfrage wurde im März 2023 eingereicht und ist für die Sitzung des Rates am 28. März 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Sachstand Einführung LoRaWANZur Vorlage · 0624/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme zum Sachstand der Einführung von LoRaWAN auf die Anfrage der CDU-Ratsfraktion geantwortet. Gegenstand der Anfrage waren die Ermittlung von Standorten für die sogenannten Gateways sowie die Planung der weiteren Schritte zum Ausbau dieser Funktechnologie, die als Teil der digitalen Infrastruktur der Stadt Hamm dient.
Nach Angaben der Verwaltung befindet sich die Strategie der digitalen Infrastruktur derzeit noch in der Erarbeitung. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Strategie ist die Gigabit-Infrastruktur, wobei aktuell neue förderrechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden müssen. Die fertige Strategie wird den politischen Gremien nach ihrer Fertigstellung vorgelegt.
Hinsichtlich der Standortsuche für die LoRaWAN-Gateways ist die Verwaltung von den Ergebnissen einer analytischen Netzplanung abhängig, die derzeit bearbeitet wird. Ziel dieser Analyse ist die Schaffung eines flächendeckenden Netzes. Sobald die Ergebnisse der Netzplanung vorliegen, sollen Suchräume definiert und potenzielle Standorte für die Gateways ausgewählt werden. Der abschließende Schritt des Prozesses umfasst die Installation der Gateways sowie deren Anbindung an die LoRaWAN-Serverinfrastruktur.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 16.menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Sachstand Sanierung oder Neubau Glückauf HalleZur Vorlage · 0413/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum Sachstand bezüglich der Sanierung oder eines möglichen Neubaus der Glückauf-Sporthalle angefordert. Im Zentrum der Anfrage steht die Klärung der wirtschaftlichen und baulichen Rahmenbedingungen für die zukünftige Nutzung der Halle.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, seit wann der Verwaltung ein Gutachten zu den Sanierungskosten vorliegt und welche konkreten Maßnahmen darin aufgeführt sind. Dabei wird gefragt, ob neben dem Hallenboden auch eine neue Tribüne berücksichtigt wurde und ob durch eine solche Maßnahme die Zuschauerkapazität erhöht werden kann. Zudem werden die Kosten für den Neubau einer Dreifach-Sporthalle mit einer Tribüne für etwa 1.000 Besucher erfragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft den Rollhockey-Sport. Es wird nach der Eignung der derzeit im Bau befindlichen Zweifach-Sporthalle an der Arnold-Freymuth-Gesamtschule gefragt, insbesondere im Hinblick auf die Vorbereitung oder Einbaubarkeit von Verankerungen für eine Trainingsbande. Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, welche Ausweichhallen in Hamm während einer Sanierungsphase grundsätzlich zur Verfügung stehen. Abschließend werden Informationen zur zeitlichen Planung einer Sanierung für das Jahr 2024 sowie zur Dauer der Nichtnutzbarkeit der Glückauf-Sporthalle verlangt.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Sachstand Sanierung oder Neubau Glückauf HalleZur Vorlage · 0628/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Ratsfraktion den Sachstand bezüglich einer möglichen Sanierung oder eines Neubaus der Glückauf-Sporthalle dargelegt. Ein Gutachten zur Sanierung des Hallenbodens liegt der Verwaltung seit Anfang 2022 vor. Die Kosten für den Austausch des Bodens belaufen sich nach Stand Februar 2022 auf etwa 2,15 Millionen Euro. Die geplanten Maßnahmen umfassen neben dem Bodenersatz auch eine neue Tribüne in der derzeitigen Größe; eine Vergrößerung der Tribüne ist aufgrund der Hallenmaße und der Fluchtwegbreiten nicht möglich.
Für den Neubau einer Dreifach-Sporthalle mit einer Tribüne für rund 1.000 Besucher werden nach Stand März 2023 Kosten von etwa 15,5 Millionen Euro veranschlagt. Bezüglich der Nutzung der Zweifach-Sporthalle an der Arnold-Freymuth-Gesamtschule für Rollhockey ist festzuhalten, dass diese nicht für diesen Sport vorgesehen ist. Als Ausweichhallen für die Sanierungsphase sollen andere Hallen baulich angepasst werden, insbesondere durch Vorrichtungen für Rollhockeybanden und Fangnetze.
Ein Baubeginn für eine Sanierung ist nach aktueller Einschätzung erst Ende 2025 oder Anfang 2026 möglich, da zunächst die Bereitstellung der Haushaltsmittel sowie eine EU-weite Ausschreibung und Planung erforderlich sind. Die Dauer der Sanierungsarbeiten wird auf etwa ein Jahr geschätzt, wobei ein konkreter Terminplan derzeit noch nicht vorliegt.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- D.Anregungen
- 1.Änderung der „Richtlinien zur Vergabe von Mitteln zur Förderung von Integrations- und Bildungsmaßnahmen für Migrantinnen und Migranten durch den Integrationsrat“Zur Vorlage · 0082/22_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Integrationsrat der Stadt Hamm hat eine Anregung zur Änderung der Richtlinien zur Vergabe von Mitteln zur Förderung von Integrations- und Bildungsmaßnahmen für Migrantinnen und Migranten vorgelegt. Die aktuelle Regelung in § 4 Abs. 2 der am 18. Mai 2010 beschlossenen Richtlinien sieht vor, dass einzelne Maßnahmen bis zu einer Höhe von 50 Prozent der tatsächlich entstandenen Kosten, jedoch auf maximal 300 Euro begrenzt, bezuschusst werden können.
Mit der vorliegenden Anregung wird eine Neufassung der Richtlinien angestrebt, um die Bezuschussung für Vereine, Gruppen und Organisationen, die in der Migrations- und Integrationsarbeit tätig sind, auf 100 Prozent der Kosten zu erhöhen. Begründet wird dies mit dem Ziel, eine Angleichung an andere kommunale Förderprogramme wie die Stadtteilbudgets oder die Aktionsfonds zu erreichen, die eine vollständige Kostenübernahme ermöglichen. Die Deckelung der maximalen Fördersumme auf 300 Euro soll von dieser Änderung unberührt bleiben.
Die Verwaltung hat die Gewährung eines Zuschusses bis zu der genannten Höchstgrenze bereits geprüft. Sofern der Rat die Anregung beschließt, kann die Verwaltung mit der Umsetzung der Richtlinienänderung beauftragt werden.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- 13.12.2022 · Rat
- 2.Ausstattung der Mitglieder des Integrationsrates mit digitalen EndgerätenZur Vorlage · 0083/22_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Integrationsrat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0083/22_AR eine Anregung an den Rat gestellt, die Mitglieder des Gremiums mit digitalen Endgeräten auszustatten. Hintergrund der Anfrage ist die im Rahmen einer Digitalisierungsoffensive durchgeführte Ausstattung von Mandatsträgern und Mitgliedern politischer Gremien in der vorangegangenen Legislaturperiode.
Nach Angaben des Integrationsrates verfügen Ratsmitglieder sowie sachkundige Bürger über digitale Endgeräte, die den Zugriff auf das Ratsinformationssystem ermöglichen. Dies erlaubt die zeitnahe Einsicht in Beschlussvorlagen und Anträge. Die Mitglieder des Integrationsrates wurden nach Angaben des Gremiums jedoch nicht im gleichen Maße mit digitalen Endgeräten ausgestattet. Dies führe zu einer unterschiedlichen Arbeitsgrundlage zwischen den vom Rat entsandten Ratsleuten und den direkt von der Bevölkerung gewählten Mitgliedern des Integrationsrates.
Die Anregung führt aus, dass die fehlende Ausstattung die politische Arbeit des Gremiums erschwere. Zudem wird angeführt, dass eine einheitliche Ausstattung zur Gleichbehandlung der Mitglieder beitragen würde. Ein weiterer Aspekt der Anregung ist der Umweltschutz, da durch die digitale Nutzung der Druck und die postalische Zusendung von Dokumenten wie Tagesordnungen und Vorlagen durch die Stadtverwaltung reduziert werden könnten.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Rat
- Ausstattung der Mitglieder des Integrationsrates mit digitalen EndgerätenZur Vorlage · 0637/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Integrationsrat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung vom 30. November 2022 eine Anregung beschlossen, die Mitglieder des Gremiums mit digitalen Endgeräten auszustatten. Hintergrund der Anfrage ist die im Rahmen einer Digitalisierungsoffensive durchgeführte Ausstattung anderer Mandatsträger und Mitglieder politischer Gremien in der vergangenen Legislaturperiode.
Nach Angaben des Integrationsrates verfügen Mitglieder des Rates sowie sachkundige Bürger über digitale Endgeräte, was den Zugriff auf das Ratsinformationssystem und die zeitnahe Einsicht in Beschlussvorlagen oder Anträge ermöglicht. Da die Mitglieder des Integrationsrates nicht über eine solche Ausstattung verfügen, wird eine Benachteiligung bei der politischen Arbeit sowie eine Ungleichbehandlung der verschiedenen Gremiumsmitglieder angeführt. Zudem wird angeführt, dass die digitale Arbeitsweise zur Vermeidung des Ausdrucks und Versands von Dokumenten wie Tagesordnungen und Vorlagen beitragen würde.
Die Verwaltung hat zu dieser Anregung Stellung genommen und weist darauf hin, dass die Ausstattung mit digitalen Endgeräten ein Geschäft der laufenden Verwaltung darstellt. Der Ältestenrat wird in seiner nächsten Sitzung über die vorliegende Anregung beraten.
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- 28.03.2023 · Rat
- E.Verschiedenes