Verwendung der Mittel aus dem “Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut”
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen eines Antrags die zeitnahe Erstellung eines Konzepts zur Verteilung der Mittel aus dem Landesprogramm „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ gefordert. Die Stadt Hamm erhält aus diesem Programm eine Einmalzahlung in Höhe von 1,6 Millionen Euro. Die Mittel sind zweckgebunden für die Unterstützung der sozialen Infrastruktur, etwa für Sozial- und Schuldnerberatungen, Tafeln, Sozialkaufhäuser sowie für die Wohnungslosen- und Suchtberatung. Zudem können die Gelder für Einzelfallhilfen zur Vermeidung von Energiesperren und Wohnungsverlusten eingesetzt werden. Die Verwendung der Mittel muss bis zum 30. September 2023 verplant und bis spätestens 31. März 2024 ausgegeben werden, da nicht verausgabte Beträge an das Land zurückfließen.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung, dass der Förderbescheid vorliege und die Prüfung der zweckentsprechenden Nutzung für interne und externe Bereiche derzeit stattfinde. In diesem Zusammenhang stehe die Verwaltung im Austausch mit den örtlichen Trägern. Da der Bescheid des zuständigen Ministeriums für Arbeit und Soziales enge Grenzen für die Verwendung der Mittel setzt, findet aktuell ein landesweiter Austausch zwischen dem Ministerium, dem Städtetag und den Kommunen in Nordrhein-Westfalen statt. Ziel dieses Austauschs in Videokonferenzen ist eine Nachbesserung der Förderrichtlinien. Die Verwaltung gibt an, dass die Verausgabung der Mittel innerhalb der gesetzten Frist sichergestellt sei.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023kein Ergebnis hinterlegt
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