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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 06.096 - Sophie-Scholl-Gesamtschule - hier: Offenlegungsbeschluss

1061/23_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 1061/23_VL wird die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 06.096 für die Sophie-Scholl-Gesamtschule in Hamm-Bockum-Hövel beantragt. Das Planungsgebiet umfasst etwa 56.000 Quadratmeter zwischen der Stefanstraße und der Hagenstraße. Ziel des Vorhabens ist die rechtliche Sicherung des Schulstandortes sowie die Schaffung der Voraussetzungen für den Bau einer Dreifachsporthalle. Durch das beschleunigte Aufstellungsverfahren nach § 13a BauGB soll die bestehende Nutzung als Gemeinbedarfsfläche für Bildung, Forschung und sportliche Nutzung festgeschrieben und die Differenzen zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 bereinigt werden.

Die Planung integriert Standards zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung, um den Umgang mit Hitze, Starkregen und Trockenheit zu regeln. In den Planungsprozess flossen Stellungnahmen verschiedener Behörden und Träger öffentlicher Belange ein, darunter die Bezirksregierung Arnsberg, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, die Emschergenossenschaft/Lippeverband sowie die Untere Naturschutzbehörde. Dabei wurden Aspekte wie Lärmschutz, Artenschutz und Regenwasserbewirtschaftung berücksichtigt.

Auf die Forderung der Unteren Naturschutzbehörde wird durch die Anpassung der Dachbegrünung sowie die Vorlage eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrags reagiert. Dem Antrag des Lippeverbandes zur Sicherung einer Leitungstrasse wird durch die Festsetzung eines sechs Meter breiten Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes entsprochen. Zudem wird die Bestätigung der Stadtwerke zur ausreichenden Löschwasserversorgung zur Kenntnis genommen. Der Entwurf des Bebauungsplans soll gemäß § 3 (2) BauGB zusammen mit der Begründung vom 27. Januar 2023 öffentlich ausgelegt werden.

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