menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Aufwandsentschädigung für studiengbegleitende Praktika
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, der eine Aufwandsentschädigung für studienbegleitende Vollzeitpraktika im Konzern Stadt Hamm vorsieht. Mit dem Antrag wird gefordert, dass ab dem 1. Juli 2023 eine monatliche Vergütung von mindestens 150,00 Euro gezahlt wird. Die Fraktion begründet das Vorhaben damit, dass Praktikantinnen und Praktikanten durch ihre Arbeit Beiträge leisten und die Stadt als Arbeitgeberin für die zukünftige Fachkräftegewinnung stärken soll.
In einer Stellungnahme der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass die Regelungen zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen für Praktikantinnen und Praktikanten bereits Anfang März dieses Jahres überarbeitet wurden. Ziel dieser Anpassung sei es, die Arbeitgeberattraktivität zu erhöhen und eine monetäre Wertschätzung zu ermöglichen, sofern keine anderweitigen Leistungen oder Vergütungen von anderen Stellen bezogen werden.
Nach Angaben der Verwaltung werden studienbegleitende Praktika mit einer Dauer von mindestens drei Monaten bereits mit einer monatlichen Aufwandsentschädigung in Höhe von 500 Euro vergütet. Für sogenannte gelenkte Praktika, die der Erlangung der Fachhochschulreife dienen, sieht die aktuelle Regelung eine monatliche Aufwandsentschädigung von 150 Euro vor.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023kein Ergebnis hinterlegt
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