Richtlinien zur Vergabe von Mitteln zur Förderung von Integrations- und Bildungsmaßnahmen für Migrantinnen und Migranten durch den Integrationsrat
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Änderung des § 4 der Richtlinien zur Vergabe von Mitteln zur Förderung von Integrations- und Bildungsmaßnahmen für Migrantinnen und Migranten durch den Integrationsrat beschlossen. Die Neuregelung geht auf einen Anregungsprozess des Integrationsrates aus dem September 2022 zurück.
Nach der Neufassung kann eine einzelne Maßnahme oder Veranstaltung mit bis zu 100 Prozent der tatsächlich entstandenen Kosten bezuschusst werden. Dabei ist eine Prüfung des Einzelfalls vorgesehen, wobei die maximale Förderhöhe pro Projekt auf 300,00 Euro begrenzt bleibt. Die bisherige Höchstgrenze für die Förderung bleibt somit unverändert.
Für die Umsetzung der Richtlinien sind die erforderlichen Mittel vorhanden. Der Integrationsrat verfügt über ein jährliches Budget für Transferaufwendungen in Höhe von etwa 11.000 Euro. Durch die vorliegende Änderung der Richtlinien werden keine weiteren finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt erwartet. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage geprüft und keine Bedenken gegen die Änderung angemeldet.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023kein Ergebnis hinterlegt
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- 15.03.2023kein Ergebnis hinterlegt
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