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Antrag

menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Parken auf öffentlichen Parkplätzen in Verbindung mit der Ehrenamtskarte

0580/23_AT

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 0580/23_AT einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der die Nutzung öffentlicher Parkflächen für Inhaber der Ehrenamtskarte NRW regeln soll. Im Zentrum des Antrags steht die Prüfung, ob Personen, die sich in Hamm überdurchschnittlich ehrenamtlich engagieren, auf den von der Stadt Hamm bewirtschafteten oberirdischen Parkplätzen eine Vergünstigung erhalten können.

Konkret wird die Verwaltung dazu aufgefordert, zu untersuchen, inwieweit Inhaber der Ehrenamtskarte auf diesen Parkplätzen für eine Dauer von bis zu drei Stunden kostenfrei parken dürfen. Als Nachweis für diesen Anspruch soll das Vorzeigen der Ehrenamtskarte in Verbindung mit der Nutzung einer Parkscheibe in der Windschutzscheibe ausreichen. Der Antrag begründet das Vorhaben mit der Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements für die Gesellschaft und dem Ziel, den Einsatz ehrenamtlicher Personen durch materielle Anerkennung zu würdigen. Da das Fahrzeug für viele Engagierte ein notwendiges Transportmittel für Termine und Besorgungen im Rahmen ihrer Tätigkeit darstellt, soll die Ehrenamtskarte als Instrument der Wertschätzung dienen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 153 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 28.03.2023
    kein Ergebnis hinterlegt

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