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Stlgnahme

Graffiti

0640/23_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit dem Antrag Nr. 0578/23 die Beauftragung der Verwaltung angeregt, durch die Bereitstellung von Personal Graffiti-Schmierereien an städtischen Bauwerken anhand ihrer Tags zuzuordnen. Ziel dieser Maßnahme ist es, der Polizei einen zusammenfassenden Überblick über die Vorgänge zu ermöglichen. Als Anlass für den Antrag wird die nachträgliche Verunstaltung der neu gestalteten Aussichtsplattform an der Münsterstraße sowie die allgemeine Zunahme von Sachbeschädigungen an öffentlichen und privaten Bauwerken angeführt.

Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Vorlage 0640/23 dazu Stellung genommen und lehnt die Bereitstellung von zusätzlichem, aufgabenspezifischem Personal aus wirtschaftlichen Gründen ab. Die Verwaltung führt aus, dass die Zielsetzung des Antrags bereits durch die bestehenden Aufgabenbereiche vorhandener Mitarbeiter abgedeckt sei. So würden beispielsweise Beschäftigte des Kommunalen Ordnungsdienstes, Spielplatzkontrolleur:innen sowie Hausmeister:innen im Rahmen ihrer regelmäßigen Kontrollen der Infrastruktur auf Graffiti aufmerksam werden. Zudem wird klargestellt, dass das Rechtsamt der Stadt Hamm jede Graffiti-Schmiererei an städtischen Gebäuden zur Anzeige bringt, womit eine Duldung der Sachbeschädigungen ausgeschlossen sei. Die Ermittlung von strafrechtlich relevanten Sachbeschädigungen liege zudem im Aufgabenbereich der Polizei.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 173 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 28.03.2023
    kein Ergebnis hinterlegt

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