5. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.024 - Herringer Heide - hier: 1. Änderungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.024 „Herringer Heide“ vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Entwicklung einer etwa 3.944 m² großen Brachfläche in der Gemarkung Herringen, die sich an der Kreuzung Herringer Heide und August-Bebel-Straße befindet. Das Gelände wird derzeit als Grabeland genutzt und liegt in unmittelbarer Nähe zur Kita Heilig Kreuz.
Das Vorhaben sieht die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 24 Wohneinheiten und einer Wohnfläche von 1.210 m² vor. Um eine Straßenrandbebauung parallel zur Herringer Heide zu ermöglichen, sollen die überbaubaren Grundstücksflächen im Planbereich um 90 Grad gedreht werden. Da die aktuelle Fassung des Bebauungsplans eine andere Ausrichtung der bebaubaren Flächen vorsieht, ist diese Anpassung erforderlich.
Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird dabei verzichtet; die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt stattdessen im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Im Zuge der Planung sollen zudem Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung, wie etwa die Begrünung von Flächen oder die Nutzung regenerativer Energien, untersucht werden. Der gesamte Planbereich ist bereits im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 27.03.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 21.03.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 09.03.2023kein Ergebnis hinterlegt
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