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Beschlussvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Umsetzung von zwei Maßnahmen aus der 2. Billigkeitsrichtlinie

1032/23_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

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Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Umsetzung von zwei spezifischen Klimaschutzmaßnahmen für das Jahr 2023 beschlossen. Die Umsetzung erfolgt unter der Voraussetzung einer gesicherten Finanzierung und basiert auf Mitteln aus der sogenannten zweiten Billigkeitsrichtlinie der Landesregierung. Hierbei handelt es sich um Kompensationszahlungen, die Kommunen zur Förderung von Klimaschutzinvestitionen zur Verfügung gestellt werden.

Die erste Maßnahme umfasst die energetische Sanierung durch die Dämmung von Dachgeschossdecken an sieben verschiedenen Liegenschaften. Zu den betroffenen Objekten gehören unter anderem die Turnhalle der Carl-Orff-Schule, das Pädagogische Zentrum, der Brokhof sowie Gebäude am Caldenhofer Weg. Die Kosten für diese Dämmarbeiten belaufen sich auf insgesamt 162.000 Euro.

Die zweite Maßnahme sieht den Austausch der bestehenden Leuchtstoffröhren im Eingangsbereich des Gerd-Bucerius-Saals im Heinrich-von-Kleist-Forum gegen eine energieeffiziente LED-Beleuchtung vor. Für dieses Projekt ist ein Budget von 40.000 Euro vorgesehen.

Die Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich auf 207.000 Euro, wobei die Finanzierung vollständig durch Zuwendungen und allgemeine Umlagen gedeckt ist, sodass kein städtischer Eigenanteil anfällt. Die Dringlichkeit des Beschlusses ergab sich aus der Notwendigkeit, die Fördermaßnahmen bis zum 30. Juni 2023 fertigzustellen. Die Verwaltung wurde mit der Durchführung der Projekte beauftragt.

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