Resolution „Teilhabe für alle durch Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und erfordert eine aufgabenadäquate Finanzausstattung der Träger der Eingliederungshilfe“
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, sich der Resolution des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) anzuschließen. Die Resolution mit dem Titel „Teilhabe für alle durch Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und erfordert eine aufgabenadäquate Finanzausstattung der Träger der Eingliederungshilfe“ richtet sich an das Land Nordrhein-Westfalen sowie an den Bund. Ziel ist es, eine Beteiligung der höheren staatlichen Ebenen an der Finanzierung der Eingliederungshilfe einzufordern.
Die Grundlage der Vorlage ist ein Ersuchen der Direktion des LWL. Da die Finanzierung des Landschaftsverbandes über die kommunale Landschaftsverbandsumlage erfolgt, trägt die Stadt Hamm im Jahr 2023 Kosten in Höhe von 63,6 Millionen Euro. Angesichts steigender Kosten in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen werden konkrete Forderungen formuliert.
Dazu gehört die schrittweise Anhebung des Verbundsatzes im Gemeindefinanzierungsgesetz durch das Land NRW. Eine Erhöhung um einen Prozentpunkt auf 24 % könnte den Haushalt der Stadt Hamm nach Schätzungen um bis zu 9 Millionen Euro entlasten. Zudem wird die Gewährleistung des vollen Konnexitätsausgleichs für das AG-BTHG gefordert. Auf Bundesebene soll die Bundesentlastung der Eingliederungshilfe in Höhe von 5 Milliarden Euro aufgestockt und dynamisiert werden. Des Weiteren wird eine Reform des § 43a SGB XI angestrebt, um die Gleichbehandlung von pflegeversicherten Menschen mit Behinderungen in besonderen Wohnformen sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023kein Ergebnis hinterlegt
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