Änderung der „Richtlinien zur Vergabe von Mitteln zur Förderung von Integrations- und Bildungsmaßnahmen für Migrantinnen und Migranten durch den Integrationsrat“
✦ KI-Zusammenfassung
Der Integrationsrat der Stadt Hamm hat eine Anregung zur Änderung der Richtlinien zur Vergabe von Mitteln zur Förderung von Integrations- und Bildungsmaßnahmen für Migrantinnen und Migranten vorgelegt. Die aktuelle Regelung in § 4 Abs. 2 der am 18. Mai 2010 beschlossenen Richtlinien sieht vor, dass einzelne Maßnahmen bis zu einer Höhe von 50 Prozent der tatsächlich entstandenen Kosten, jedoch auf maximal 300 Euro begrenzt, bezuschusst werden können.
Mit der vorliegenden Anregung wird eine Neufassung der Richtlinien angestrebt, um die Bezuschussung für Vereine, Gruppen und Organisationen, die in der Migrations- und Integrationsarbeit tätig sind, auf 100 Prozent der Kosten zu erhöhen. Begründet wird dies mit dem Ziel, eine Angleichung an andere kommunale Förderprogramme wie die Stadtteilbudgets oder die Aktionsfonds zu erreichen, die eine vollständige Kostenübernahme ermöglichen. Die Deckelung der maximalen Fördersumme auf 300 Euro soll von dieser Änderung unberührt bleiben.
Die Verwaltung hat die Gewährung eines Zuschusses bis zu der genannten Höchstgrenze bereits geprüft. Sofern der Rat die Anregung beschließt, kann die Verwaltung mit der Umsetzung der Richtlinienänderung beauftragt werden.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 13.12.2022kein Ergebnis hinterlegt
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