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Stlgnahme

menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Parken auf öffentlichen Parkplätzen in Verbindung mit der Ehrenamtskarte

0636/23_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Ratsfraktion hat mit dem Antrag Nr. 0580/23 die Prüfung beantragt, Inhaber der Ehrenamtskarte NRW auf den von der Stadt Hamm bewirtschafteten oberirdischen Parkplätzen für eine Dauer von bis zu drei Stunden kostenfrei parken zu lassen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Vergünstigung soll die Auslage der Karte in Verbindung mit der Parkscheibe sein. Ziel des Antrags ist die Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements durch eine materielle Entlastung.

Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme zur Vorlage 0636/23 Stellung und rät von der Umsetzung ab. Es wird darauf hingewiesen, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen für die Ehrenamtskarte spezifische Vergünstigungen, etwa bei kulturellen oder sportlichen Einrichtungen, definiert hat. Eine Privilegierung bei Parkgebühren sei in den teilnehmenden Kommunen nicht vorgesehen und werde dort nicht praktiziert.

Die Verwaltung führt weiter aus, dass eine solche Regelung in Hamm einen Sonderweg darstellen würde, der dem interkommunalen System der Ehrenamtskarte fremd sei. Zudem werden praktische Schwierigkeiten bei der Kontrolle angeführt. Um eine missbräuchliche Nutzung der Karte durch unbefugte Dritte oder nach Ablauf der Gültigkeit zu verhindern, müssten Kontrollmechanismen entwickelt werden, die mit dem Aufwand für Parkausweise für Menschen mit Gehbehinderung vergleichbar wären. Die Verwaltung sieht hierin einen erheblichen bürokratischen Aufwand oder die Gefahr einer hohen Missbrauchsanfälligkeit.

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Dokumente

Beratungsfolge

  • 28.03.2023
    kein Ergebnis hinterlegt

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