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Beschlussvorlage

35. Änderung des Flächennutzungsplans - Am Vikarsbusch - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

1025/23_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur 35. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Titel „Am Vikarsbusch“ vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Aufstellung eines Planungsbereichs in der Gemarkung Bockum-Hövel, der etwa 9,5 Hektar umfasst. Das Areal liegt in der nördlichen Peripherie des Siedlungsraums von Bockum-Hövel, begrenzt durch die Lipperandstraße im Nordwesten, die Römerstraße im Osten sowie das Waldstück „Vikarsbusch“.

Das derzeit landwirtschaftlich genutzte Gebiet soll primär zur Schaffung von Bau- und Nutzflächen für kleinteiliges, nicht erheblich störendes Gewerbe umgewidmet werden. Die Planung sieht vor, Flächen für Handwerk und unternehmensbezogene Dienstleistungen bereitzustellen, um dem Bedarf an Gewerbeflächen in der Stadt nachzukommen. In den Randbereichen zum Wohnquartier „Erlenfeldstraße/Uhlenfeldstraße“ sowie zum Wald sind Pufferzonen und Freiflächenentwicklungen vorgesehen. Die Erschließung des Gebiets soll über die Römerstraße erfolgen.

Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06.095 im Parallelverfahren angestrebt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Baugesetzbuch ist die Durchführung einer Bürgerversammlung vorgesehen, um die städtebauliche Konzeption zu erörtern. Die Vorlage umfasst zudem den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 170 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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