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Antrag

menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Aufwandsentschädigung für studiengbegleitende Praktika

0575/23_AT 18.09.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0575/23_AT einen Antrag gestellt, der eine finanzielle Vergütung für studienbegleitende Praktika im Konzern Stadt Hamm vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und wurde für die Sitzung des Rates am 28. März 2023 vorbereitet.

In der Begründung führt die Fraktion aus, dass studienbegleitende Praktika der Vermittlung praktischer Kenntnisse und der beruflichen Vorbereitung dienen. Es wird darauf verwiesen, dass der Konzern Stadt Hamm sowie dessen Tochtergesellschaften bereits seit längerer Zeit Praktikumsplätze anbieten, was zur Gewinnung von Fachkräften beitragen kann. Die Fraktion weist darauf hin, dass Studierende im Rahmen von Vollzeitpraktika Arbeitsbeiträge leisten und dass die Durchführung dieser Praktika mit Kosten verbunden sein kann.

Der Antrag fordert den Rat der Stadt Hamm dazu auf, eine Entscheidung zu treffen, nach der für studienbegleitende Vollzeitpraktika innerhalb des Konzerns Stadt Hamm ab dem 1. Juli 2023 eine monatliche Aufwandsentschädigung von mindestens 150,00 Euro gezahlt werden soll.

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