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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 06.095 - Am Vikarsbusch - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

1024/23_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1024/23 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 06.095 „Am Vikarsbusch“ sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt. Das Planungsgebiet befindet sich in der Gemarkung Bockum-Hövel und umfasst ein etwa 8,3 Hektar großes Areal, das derzeit landwirtschaftlich genutzt wird. Die Fläche liegt in der nördlichen Peripherie des Siedlungsbereichs von Bockum-Hövel, südwestlich der Römerstraße und südöstlich der Lipperandstraße.

Ziel der Planung ist die Schaffung von Bau- und Nutzflächen für kleinteiliges, nicht erheblich störendes Gewerbe, etwa für das Handwerk oder dienstleistungsorientierte Unternehmen. Die Erschließung des Gebiets soll über die Römerstraße erfolgen. Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung sind zudem Freiflächenentwicklungen in den Randbereichen zum angrenzenden Wohnquartier und zum Waldgebiet „Vikarsbusch“ vorgesehen. Die Planung sieht Maßnahmen zur klimagerechten Quartiersentwicklung vor, darunter Vorgaben zur Dach- und Fassadenbegrünung sowie zur Förderung versiegelungsoffener Flächen.

Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans wird eine Änderung des Flächennutzungsplans (35. Änderung des FNP) durchgeführt, um die Flächennutzung entsprechend der geplanten Entwicklung anzupassen. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben im Rahmen einer Bürgerversammlung erfolgen, um die städtebauliche Gesamtkonzeption zu erörtern.

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