Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Rat
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Rates am 23.03.2021, Nr. 0045/21
- 2.Weiterführung der Hammer Hausbesuche ab 2022Zur Vorlage · 0408/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat soll beschließen, das Angebot der „Hammer Hausbesuche“ zur aufsuchenden Elternarbeit für Familien mit Kindern bis drei Jahren ab Januar 2022 für einen Zeitraum von drei Jahren fortzuführen. Die Durchführung soll weiterhin durch die bisherigen Träger, die Arbeiterwohlfahrt, den Friedrich-Wilhelm-Stift und den Katholischen Sozialdienst, erfolgen. Voraussetzung für die Fortführung sind eine gesicherte Finanzierung sowie die Genehmigung der Haushaltspläne ab dem Jahr 2022. Die Verwaltung erhält den Auftrag, das Projekt konzeptionell zu begleiten und die Dokumentationen auszuwerten.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf Gesamtkosten von 1.004.600 Euro für den Dreijahreszeitraum. Dabei sind städtische Auszahlungen in Höhe von 326.600 Euro für das Jahr 2022, 334.800 Euro für 2023 und 343.200 Euro für 2024 vorgesehen. Gefördert werden insgesamt vier Vollzeitstellen, verteilt auf die beteiligten Träger. Für den Sachaufwand und den Overhead wird für das Jahr 2022 eine Pauschale von 13.700 Euro pro Vollzeitstelle ausgewiesen.
Die Kostenplanung des Jugendamtes umfasst neben den Personalkosten, die zwischen 271.800 Euro und 285.500 Euro liegen, auch Sachkosten zwischen 54.800 Euro und 57.700 Euro. Da im Budget des Jugendamtes seit 2016 jährlich mindestens 250.000 Euro zur Verfügung standen, ist eine Aufstockung der Mittel erforderlich, um eine bisherige Unterfinanzierung auszugleichen. Diese Anpassung soll im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung ab 2022 berücksichtigt werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die vorliegende Vorlage.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 3.Fortschreibung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm!“ ab 2022 ff.Zur Vorlage · 0448/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0448/21_VL sieht die Fortführung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm!“ vor. Der Rat der Stadt Hamm soll beauftragen, die altersgerechte Quartiersarbeit in sieben Stadtteilen über den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024 fortzusetzen. Für diesen Zeitraum ist zudem eine Verlängerungsoption bis zum 31. Dezember 2026 vorgesehen. Dies umfasst auch zwei Drittmittel-Quartiere in Heessen und Uentrop ab dem jeweiligen Sommer bzw. Herbst 2022.
Zusätzlich ist geplant, die Arbeit in den Stadtteilen Hamm-Mitte und Bockum-Hövel ab 2022 sowie in Uentrop und Herringen ab 2023 durch die Einrichtung jeweils einer zusätzlichen 0,5-Stelle zu intensivieren. Die Laufzeit dieser personellen Erweiterung ist ebenfalls bis Ende 2024 mit einer Option bis Ende 2026 befristet.
Aufgrund des Finanzvolumens ist die Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens mit Einzelvergaben pro Los vorgesehen. Die finanziellen Aufwendungen für den städtischen Eigenanteil belaufen sich auf insgesamt 2.859.750 Euro. Die Kosten gliedern sich in Personalkosten sowie Sachkosten für die Quartiersarbeit. Die jährlichen Aufwendungen für die Personalkosten werden für die Jahre 2022 bis 2026 mit Beträgen zwischen etwa 442.850 Euro und 620.800 Euro veranschlagt, während die Sachkosten jeweils bei 54.000 Euro liegen. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt ab 2022 eingeplant.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 06.09.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 02.09.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 25.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Aktualisierung des Vertrages mit der Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle HammZur Vorlage · 0421/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, die vertragliche Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale NRW zur Weiterführung der Beratungsstelle in Hamm zu aktualisieren. Der Rat hat unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung des Haushaltsplans beschlossen, sich weiterhin mit 50 % an den Kosten der allgemeinen Verbraucherberatung sowie an den ungedeckten Kosten der Verbraucherinsolvenzberatung zu beteiligen.
Für den Zeitraum von 2022 bis 2026 wurde der Zuschuss für die Verbraucherberatung auf maximal 892.061 € festgesetzt. Die Kosten für die Verbraucherinsolvenzberatung werden für denselben Zeitraum auf maximal 93.174 € begrenzt. Die Verwaltung ist beauftragt, einen entsprechenden Vertrag mit der Verbraucherzentrale NRW zu schließen. Mit der neuen Vereinbarung wird ab dem Jahr 2022 zudem das Beratungsangebot „Energiearmut“ integriert, welches sich auf die Unterstützung bei Zahlungsproblemen im Strom- und Gasbereich konzentriert.
Die Finanzierung der Verbraucherberatung erfolgt durch eine Kostenbeteiligung der Stadt sowie durch Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Kosten für die Verbraucherinsolvenzberatung werden vorrangig durch Landesförderung und Mittel aus dem Sparkassenfonds gedeckt, wobei die Stadt die verbleibenden Restkosten im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung übernimmt. Die Kostensteigerungen resultieren laut Verwaltung aus gestiegenen Personal- und Sachkosten sowie aus notwendigen Investitionen in die Digitalisierung der Beratungsprozesse. Die Verbraucherzentrale NRW ist verpflichtet, die Verwendung der Mittel jährlich durch detaillierte Nachweise zu belegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 06.09.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 5.Theodor-Heuss-Schule – Sanierung 2. BA (Trakt B)Zur Vorlage · 0443/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den zweiten Bauabschnitt zur Sanierung der Theodor-Heuss-Schule beschlossen. Die Maßnahme umfasst die Sanierung des mittleren Klassentraktes B. Die Umsetzung der baulichen Arbeiten ist ab Mitte 2022 geplant und wird voraussichtlich etwa ein Jahr in Anspruch nehmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Vorhaben unter Einbeziehung externer Ingenieure durchzuführen.
Die geplanten Maßnahmen umfassen eine Vielzahl technischer und baulicher Erneuerungen. Dazu gehören unter anderem die Schadstoff- und Brandschutzsanierung, die Erneuerung der Elektroinstallationen sowie der Heizungsverteilung und der Heizkörper. Zudem sind Arbeiten an der Klinkerfassade, der Montage von Akustikdecken, der Austausch von Innentüren sowie die Erneuerung der Oberböden in den Klassenräumen vorgesehen. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist zudem die bauliche Vorbereitung für einen zukünftigen Anbau durch Fassadendurchbrüche. Für die Zeit der Bauphase wurde ein Raumkonzept entwickelt, das den Betrieb ohne Container als Ausweichflächen ermöglicht.
Die Gesamtkosten für diesen Bauabschnitt belaufen sich auf 1.220.000 Euro. Davon entfallen voraussichtlich 25.000 Euro auf das Jahr 2021, 500.000 Euro auf das Jahr 2022 und 695.000 Euro auf das Jahr 2023. Die Finanzierung erfolgt durch Mittel aus dem Haushalt sowie durch einen städtischen Eigenanteil in Höhe von 122.000 Euro, der über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ abgedeckt wird. Durch die Sanierung erhöht sich die Restnutzungsdauer des Gebäudes von derzeit sieben Jahren auf voraussichtlich 72 Jahre.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 09.09.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 08.09.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.Projekt „Berufswahl-SIEGEL“Zur Vorlage · 0458/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, das Projekt „Berufswahl-SIEGEL“ ab dem Jahr 2022 fortzuführen. Das Projekt, das zuvor unter dem Namen „Qualitätssiegel Schule Beruf“ bekannt war, dient als freiwilliger Zertifizierungsprozess für allgemeinbildende, weiterführende Schulen. Ziel ist es, die Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Arbeitswelt sowie den Übergang in das Berufsleben zu unterstützen.
Die Umsetzung der Projektaufgaben erfolgt zu gleichen Teilen durch das Regionale Bildungsbüro der Stadt Hamm sowie das Kommunale Jobcenter Hamm AöR. Die Stadt stellt hierfür die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung, sofern die Finanzierung gesichert ist und der Haushaltsplan für die Jahre 2022 und folgende genehmigt wird. Die jährlichen Aufwendungen der Stadt belaufen sich auf 5.000 Euro, wobei die Kosten jeweils hälftig auf die Transferaufwendungen der zuständigen Fachbereiche verteilt werden.
Das Zertifizierungsverfahren ist Teil einer Gemeinschaftsinitiative, an der zahlreiche Institutionen aus Wirtschaft und Verwaltung beteiligt sind. Seit dem Projektbeginn im Jahr 2006 wurden in der Region insgesamt 191 Siegel vergeben, wobei 37 Schulen in Hamm die Zertifizierung bereits erhalten haben. Das Siegel wird für einen Zeitraum von drei Jahren verliehen, nach dessen Ablauf eine erneute Bewerbung möglich ist. Durch den Prozess werden Schulen dazu angehalten, ihre Maßnahmen zur Berufswahlorientierung weiterzuentwickeln und den Dialog mit der Wirtschaft zu festigen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 09.09.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 7.Beitritt der Stadt Hamm zur Charta der VielfaltZur Vorlage · 0466/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, der Charta der Vielfalt beizutreten und die Verwaltung mit der Unterzeichnung der Selbstverpflichtung zu beauftragen. Der entsprechende Antrag wurde von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP gestellt. Die Charta der Vielfalt ist eine Initiative, die sich für ein vorurteilsfreies Arbeitsumfeld einsetzt und die Förderung von Chancengleichheit zum Ziel hat.
Durch den Beitritt verpflichtet sich die Stadtverwaltung, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das die Vielfalt der Beschäftigten hinsichtlich Alter, ethnischer Herkunft, Geschlecht, körperlicher und geistiger Fähigkeiten, Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung und sozialer Herkunft wertschätzt. Ziel ist es, die Stadt Hamm als attraktive Arbeitgeberin für Fachkräfte zu positionieren und auf gesellschaftliche Entwicklungen wie den demografischen Wandel oder die Globalisierung zu reagieren.
Mit der Unterzeichnung wird die Stadt Teil eines Netzwerks, das den Austausch zwischen den Mitgliedern ermöglicht. Zudem erhält die Stadtverwaltung die Möglichkeit, das offizielle Logo der Initiative für öffentliche Auftritte zu nutzen und am jährlichen Deutschen Diversity-Tag teilzunehmen. Für den Beitritt fällt eine einmalige Verwaltungspauschale in Höhe von 300 Euro an, für die die entsprechenden Mittel im Teilergebnisplan des zuständigen Fachbereichs zur Verfügung stehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 02.09.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 23.08.2021 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 8.Projekt peer2peer Südosteuropa - NeukonzeptionierungZur Vorlage · 0465/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat im Rat eine Beschlussvorlage zur Neukonzeptionierung des Projekts „peer2peer Südosteuropa“ vorgelegt. Das Projekt, das ursprünglich als Modellprojekt zur Integrationsförderung bulgarischer Roma-Gemeinschaften startete, soll inhaltlich und organisatorisch neu ausgerichtet werden.
Die Neustrukturierung umfasst eine Erweiterung der Zielgruppe auf rumänische Zugewanderte sowie auf Alleinstehende. Ein Schwerpunkt der Arbeit soll künftig auf der Integration von Familien mit Kindern liegen, wobei neben der gesellschaftlichen Teilhabe und der Gesundheitsprävention insbesondere die Bildungsteilnahme im Fokus steht. Organisatorisch wird eine Steuerungsgruppe eingerichtet, die aus Verantwortlichen der Bereiche Integration und Prävention besteht. Die Projektleitung sowie die Verwaltung der Aufgaben werden künftig in einem städtischen Fachamt gebündelt. Auf die bisherige wissenschaftliche Begleitung aus Bulgarien sowie auf internationale Jugendbegegnungen wird verzichtet.
Die Verwaltung wurde beauftragt, das umstrukturierte Projekt bis Ende 2022 umzusetzen, sofern die Landesförderung gesichert ist und der Haushaltsplan 2022 und folgende die Finanzierung zulassen. Zudem soll die soziale Dienstleistung für die kommunal finanzierten Schlüsselfiguren aufgrund von EU-Vergabevorschriften europaweit ausgeschrieben werden, mit einem geplanten Leistungsbeginn zum 1. Mai 2022.
Die veranschlagten Projektmittel belaufen sich für das Jahr 2021 auf 281.000 Euro und für das Jahr 2022 auf 350.000 Euro. Für die europaweite Ausschreibung der sozialen Dienstleistung werden für das Jahr 2022 Kosten in Höhe von etwa 160.000 Euro veranschlagt. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen das beabsichtigte Vergabeverfahren angemeldet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 9.Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ Umsetzung des Programms des Landes NRW sowie der zusätzlichen BundesprogrammeZur Vorlage · 0481/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0481/21_VL befasst sich mit der Umsetzung des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ sowie ergänzender Bundesprogramme in der Stadt Hamm. Ziel der Maßnahmen ist der Abbau von Lernrückständen sowie die Förderung von Freizeit- und Sozialangeboten. Der Rat soll beauftragen, die zur Verfügung stehenden Fördermittel unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung und Haushaltsgenehmigung zu verwenden.
Bis Ende 2022 stehen der Stadt insgesamt 2.923.101,49 € zur Verfügung, die sich auf drei Säulen verteilen. Die erste Säule zur Reduzierung von Lernrückständen umfasst 1.912.177,00 €. Innerhalb des Programms „Extra-Geld“ sind mindestens 30 % der Mittel für Schulbudgets und weitere 30 % für Bildungsgutscheine vorgesehen, während bis zu 40 % als Schulträgerbudget zur Verfügung stehen. Die zweite Säule umfasst die Schulsozialarbeit und Freiwilligendienste, die dritte Säule die Kinder- und Jugendhilfe. Für die Finanzierung von Stellen in den Säulen II und III sind Beträge für die Jahre 2021 und 2022 vorgesehen, wobei die Umsetzung der Stellenbesetzungen für das vierte Quartal 2021 geplant ist. Ein städtischer Eigenanteil von 124.000 € ist vorgesehen.
Die Mittel werden unter anderem für Gutscheine zur sozialen Teilhabe für Familien in besonderen Belastungslagen eingesetzt, etwa für den öffentlichen Personennahverkehr oder Schwimmbäder. Zudem ist die Einrichtung zusätzlicher Babytreffs in Heessen und im Norden der Stadt vorgesehen. Für die Schulen ist die Bereitstellung der Budgets sowie eine Bedarfsabfrage unter Einbindung der Schüler- und Elternvertretungen geplant. Parallel dazu führt die Verwaltung einen Workshop mit verschiedenen Stakeholdern durch.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 10.Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 der Stadt HammZur Vorlage · 0474/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadtverwaltung Hamm enthält den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020. Der Entwurf weist einen Jahresüberschuss von 6,6 Millionen Euro aus. Nach der Verrechnung mit der allgemeinen Rücklage ergibt sich ein Verrechnungssaldo von -3,4 Millionen Euro, wodurch das Eigenkapital um 3,2 Millionen Euro auf insgesamt 141,7 Millionen Euro ansteigt. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 1.536,9 Millionen Euro.
Im Bereich der Haushaltssanierung wurde ein Volumen von 44,9 Millionen Euro bei einer Umsetzungsquote von 109 Prozent erreicht. Die Verschuldung aus Krediten für Investitionen und Liquiditätssicherung reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr von 277 Millionen Euro auf 252 Millionen Euro. Die Gewerbesteuereinnahmen verzeichneten einen Rückgang um 13,5 Millionen Euro, während Hilfszahlungen von Bund und Land, unter anderem aus dem Stärkungspakt in Höhe von 8,9 Millionen Euro, den Abschluss stützten.
Die Bilanzkennzahlen zeigen weitere Veränderungen: Die Rückstellungen stiegen von 358,9 Millionen Euro auf 381,6 Millionen Euro, während die Verbindlichkeiten von 395,8 Millionen Euro auf 389,2 Millionen Euro sanken. Die Eigenkapitalquote verblieb bei 9,2 Prozent, während der Aufwandsdeckungsgrad von 100,9 Prozent auf 101,4 Prozent stieg. Die Netto-Steuerquote sank von 27,9 Prozent auf 25,2 Prozent. Als Beschlussvorschlag ist die Überweisung des Entwurfs zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 11.Beschaffung von sechs Krankenkraftwagen für den Rettungsdienst der Stadt HammZur Vorlage · 0445/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Beschaffung von sechs Krankenkraftwagen für den Rettungsdienst der Feuerwehr beschlossen. Die Maßnahme umfasst den Ersatz von zwei Rettungswagen sowie vier Krankentransportwagen, die alle aus dem Jahr 2016 stammen. Die Notwendigkeit der Ersatzbeschaffung ergibt sich laut Verwaltung aus der Einsatzbeanspruchung sowie anfallenden Reparaturen und Unfallschäden, wodurch ein wirtschaftlicher Betrieb der bisherigen Fahrzeuge nicht mehr gewährleistet sei.
Die Investitionskosten belaufen sich auf insgesamt 1.300.000 Euro inklusive Umsatzsteuer und sind für das Haushaltsjahr 2023 veranschlagt. Die Finanzierung erfolgt über die entsprechenden Haushaltsmittel für Neuanschaffungen im Rettungsdienst. Die Kosten werden über einen Zeitraum von sechs Jahren abgeschrieben, wobei die Refinanzierung über die Rettungsdienstgebühren vorgesehen ist. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltspläne für die Folgejahre.
Die Inbetriebnahme der neuen Fahrzeuge ist für das Jahr 2023 geplant. Um die aktuellen Lieferzeiten und die notwendige Vorlaufzeit für das Ausschreibungsverfahren zu berücksichtigen, soll das Beschaffungsverfahren zeitnah eingeleitet werden. Bei der Ausschreibung sollen die aktuellen Standards der Medizintechnik sowie der Fahrzeug- und Umwelttechnik berücksichtigt werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 23.08.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 12.Eingruppierung einer BeigeordnetenZur Vorlage · 0472/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0472/21 die Eingruppierung einer Beigeordneten in eine höhere Besoldungsgruppe beantragt. Gemäß der vorliegenden Sachdarstellung basiert der Antrag auf § 2 Absatz 5 der Eingruppierungsverordnung. Diese Regelung sieht vor, dass Beigeordnete der Stadtverwaltung Hamm grundsätzlich in die Besoldungsgruppe B4 eingestuft werden, während für den Ersten Beigeordneten sowie unter bestimmten Voraussetzungen für weitere Beigeordnete die Gruppe B5 vorgesehen ist.
Die Begründung für die beantragte Höhergruppierung der Beigeordneten auf die Besoldungsgruppe B5 liegt in der Veränderung der Zuständigkeiten. Nach einer Neuorganisation der Dezernate zum 1. März des laufenden Jahres hat sich der Geschäftsbereich der betreffenden Beigeordneten erheblich vergrößert. Die Vorlage sieht vor, dass die Einstufung in die Gruppe B5 als weitere Beigeordnete erfolgt. Die finanziellen Auswirkungen der Entscheidung werden mit dem Unterschiedsbetrag zwischen den Besoldungsgruppen B4 und B5 angegeben. Eine Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes war für diesen Vorgang nicht erforderlich. Der Rat hat der Vorlage in der Sitzung am 14. September 202
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 13.Fortführung der Regionalagentur Westfälisches RuhrgebietZur Vorlage · 0451/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Fortführung der Beteiligung an der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet beschlossen. Die Entscheidung umfasst eine anteilige Finanzierung in Höhe von 75.645 Euro für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2022. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltspläne ab dem Jahr 2022. Zudem wurde die Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Hamm, der Stadt Dortmund und dem Kreis Unna bis zum 30. Juni 2022 beschlossen.
Die Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet fungiert als Bindeglied zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Region. Sie berät Unternehmen sowie Akteure des Arbeitsmarktes zu Förderinstrumenten und unterstützt die Umsetzung der regionalisierten Arbeitspolitik des Landes. Zu den Aufgaben gehören die Koordination von Programmlinien wie der Teilzeitberufsausbildung oder dem Bildungsscheck sowie die Entwicklung regionaler Konzepte zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit und Inklusion.
Die Trägerschaft der Agentur wird durch die Wirtschaftsförderungen der Städte Dortmund und Hamm sowie des Kreises Unna wahrgenommen, wobei die Wirtschaftsförderung Dortmund die Geschäftsstelle bereitstellt. Die Finanzierung der Agentur erfolgt durch Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Europäischen Union. Nach Informationen des zuständigen Ministeriums ist eine Weiterförderung aus dem Europäischen Sozialfonds bis zum 30. Juni 2022 möglich, während ab dem 1. Juli 2022 eine neue Förderphase beginnt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 14.Teilnahme der Stadt Hamm am Sonderprogramm ‚Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft (KRIS)‘ des LippeverbandesZur Vorlage · 0457/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat der Teilnahme am Sonderprogramm „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRIS) des Lippeverbandes zugestimmt. Das Programm, das bis 2030 angelegt ist und ein Gesamtvolumen von 250 Millionen Euro für das Ruhrgebiet vorsieht, zielt auf die Stärkung der Klimaresilienz in 53 Kommunen ab. Schwerpunkte liegen dabei auf der Reduzierung des Regenwasserabflusses in Mischsystemen, der Erhöhung der Verdunstungsrate, der Reaktivierung verrohrter Gewässer sowie der Vermeidung von Hitzeinseln.
Die Stadt Hamm plant im Rahmen dieser Initiative verschiedene Maßnahmen, die auf dem bereits beschlossenen Klimafolgenanpassungskonzept aufbauen. Dazu gehört die Aktualisierung der Starkregen-Gefahrenkarte sowie die Anbindung der Geinegge an die Lippe, um die ökologische Durchgängigkeit zu verbessern. In der Innenstadt sollen durch die Reaktivierung von Gewässern wie dem Rothebach oder der Alten Ahse sowie durch die Flutung historischer Ringanlagen Hitzeinseln reduziert werden.
Weitere Vorhaben umfassen die Identifizierung von Flächen zur Entsiegelung auf Privatgrundstücken sowie die Intensivierung von Dach- und Fassadenbegrünungen an städtischen und privaten Gebäuden. Zudem ist die Entwicklung eines Stadtparks im Heessener Zentrum vorgesehen, der als Not-Retentionsfläche bei Extremregen dienen soll. Die Umsetzung der Projekte erfordert eine fachgerechte Begleitung durch Ingenieurbüros sowie personelle Unterstützung in den Arbeitskreisen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 15.Gründung der Wasserstoffallianz Westfalen GmbHZur Vorlage · 0456/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Gründung der „Wasserstoffallianz Westfalen GmbH“ beschlossen. Die neue Gesellschaft soll als hundertprozentige Tochtergesellschaft der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH (WFH) agieren. Mit diesem Schritt reagiert die Stadt auf den Rückzug aus der Steinkohleverstromung und strebt eine wirtschaftliche Neuausrichtung durch die Nutzung von grünem Wasserstoff an.
Die Aufgaben der neuen Gesellschaft gliedern sich in vier zentrale Arbeitspakete. Dazu gehören der Aufbau eines strategischen Wasserstoffnetzwerks aus Produzenten, Abnehmern und Forschungseinrichtungen sowie die Erstellung einer regionalen Wasserstoffstrategie inklusive Infrastrukturkonzepten. Zudem soll die Allianz als Initiator für wasserstoffgetriebene Innovationsvorhaben fungieren und das übergeordnete Projektmanagement sowie die Öffentlichkeitsarbeit übernehmen.
Ziel ist es, die Standortattraktivität für wasserstoffaffine Unternehmen zu stärken und die regionale Wertschöpfung zu sichern. Die Stadt plant, die Produktion von grünem Wasserstoff voranzutreiben, unter anderem durch den Betrieb eines Elektrolyseurs ab 2024 im Bereich Hamm-Uentrop. Die Finanzierung der Gesellschaft soll primär über Fördermittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Rahmen des Programms „STARK“ erfolgen. Die Umsetzung der Gründung sowie die Entsendung einer Vertretung in die Gesellschafterversammlung wurden durch den Beschluss autorisiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.Gründung einer Entwicklungsgesellschaft zur Reaktivierung des Rangierbahnhofs HammZur Vorlage · 0463/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Gründung der „Entwicklungsagentur für nachhaltigen Güterverkehr Hamm GmbH“ beschlossen. Ziel der neuen Gesellschaft ist die Reaktivierung des ehemaligen Rangierbahnhofs Hamm zur Förderung eines modernen Bahnlogistik-Knotens. Die Gesellschaft soll als Tochterunternehmen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH (WFH) mit einer Beteiligung von 51 Prozent fungieren. Zudem beteiligt sich die Stadtwerke Hamm GmbH über die Hafen Hamm GmbH mit 14 Prozent an dem Unternehmen. Weitere Gesellschafter sind die DB Cargo AG mit 27 Prozent, die Kombiverkehr Deutsche Gesellschaft für kombinierten Güterverkehr mbH & Co. KG mit 5 Prozent sowie die Lanfer Logistik GmbH mit 3 Prozent.
Die Neugründung dient der Nutzung einer rund 58 Hektar großen Bahnflächenreserve, um die Verlagerung von Gütern auf die Schiene im Rahmen der nationalen Klimaschutzziele zu unterstützen. Durch die Kombination der Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße soll die wirtschaftliche Entwicklung der Region gestärkt werden. Die neue Gesellschaft soll die Vernetzung der beteiligten Akteure sowie die Akquise von Fördermitteln übernehmen. Hierbei steht insbesondere die Nutzung von Mitteln aus dem Bundesförderprogramm „STARK“ im Fokus. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die entsprechende Rahmenvereinbarung zum Gesellschaftsvertrag mit allen beteiligten Partnern abzuschließen und die Umsetzung der Beschlüsse einzuleiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.Gründung eines Instituts für Sektorenkopplung in der Energiewende an der Hochschule Hamm-LippstadtZur Vorlage · 0468/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Absicht der Hochschule Hamm-Lippstadt zur Gründung eines Instituts für Sektorenkopplung in der Energiewende zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wurde die Wirtschaftsförderung beauftragt, die Gründung des Instituts im Rahmen des 5-StandorteProgrammes zu begleiten.
Das geplante Institut soll die Entwicklung und Umsetzung lokaler klimafreundlicher Lösungen in den Bereichen Strom, Wärme, Klima, Verkehr sowie Gewerbe und Industrie beschleunigen. Ein zentraler Bestandteil des Vorhabens ist die Einrichtung eines sogenannten Experience Centers, das neben Weiterbildungsangeboten auch als Plattform für die Entwicklung zukunftsfähiger Systemlösungen dienen soll. Ziel ist es, die akademische Unterstützung lokaler Marktagierenden zu stärken und das bestehende Energiecluster in der Region Hamm weiterzuentwickeln. Das Institut richtet sich an verschiedene Nutzergruppen, darunter Unternehmen der Energiewirtschaft, des Handwerks und der Wohnungswirtschaft sowie Kommunen und Architekturbüros.
Die geplante Struktur des Instituts umfasst drei Bereiche: Sektorenkopplung und Quartiersentwicklung, das Experience Center mit Weiterbildungsangeboten sowie zentrale Dienste. Für den Betrieb sind insgesamt 15 Stellen vorgesehen. Die Finanzierung des Aufbaus soll primär über Fördermittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Rahmen der Richtlinie „STARK“ erfolgen. Die Stadt Hamm nutzt hierfür den Zugang über das 5-StandorteProgramm, wobei die Hochschule Hamm-Lippstadt den Eigenanteil trägt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 07.09.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 18.16. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen hier: Benennung von 3 DelegiertenZur Vorlage · 0479/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0479/21 die Benennung von drei Delegierten für die 16. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen vorgeschlagen. Die Konferenz ist für den 8. Dezember 2021 in der Geschäftsstelle des Städtetages Nordrhein-Westfalen in Köln angesetzt. Sofern die aktuelle Lage des Infektionsgeschehens dies zulässt, soll die Veranstaltung in Präsenz stattfinden.
Ziel der Konferenz ist es, die Sichtweisen ehrenamtlicher Mandatsträger verstärkt in die Meinungsbildung des Städtetages Nordrhein-Westfalen einzubringen. Gemäß den Satzungen des Städtetages steht jeder Mitgliedsstadt eine dreiköpfige Delegation zur Verfügung, die aus Mitgliedern des jeweiligen Stadtrates bestehen muss. Die Auswahl der Delegierten obliegt der Stadt Hamm, wobei das politische Kräfteverhältnis im Rat berücksichtigt werden soll.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die drei Sitze mit Vertretenden der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion zu besetzen. Gegenstand der Beratungen in der Konferenz sind aktuelle kommunalpolitische Themen. Finanzielle Auswirkungen durch die Teilnahme werden in der Vorlage nicht aufgeführt. Der Rat hat die Benennung in der Sitzung am 14. September 2021 mit Zustimmung zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 19.Umbesetzungen im Ausschuss für Digitalisierung und Innovation und Bestimmung einer neuen stellvertretenden AusschussvorsitzendenZur Vorlage · 0489/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 0489/21 wurden personelle Änderungen innerhalb des Ausschusses für Digitalisierung und Innovation beschlossen. Auf Antrag der CDU-Fraktion wurden verschiedene Umbesetzungen in der Ausschussbesetzung sowie eine Neubesetzung des stellvertretenden Vorsitzes vorgenommen.
Konkret wurde ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied für ein anderes Ratsmitglied in den Ausschuss für Digitalisierung und Innovation gewählt. Zudem wurde ein Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied für ein weiteres Ratsmitglied in den Ausschuss berufen. Darüber hinaus wurde ein Ratsmitglied als neue stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Digitalisierung und Innovation bestimmt. Die entsprechenden personellen Veränderungen wurden im Rat am 14. September 2021 mit der erforderlichen Mehrheit verabschiedet. Finanzielle Auswirkungen aus diesen personellen Anpassungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 20.Bebauungsplan Nr. 04.058 – Wielandstraße hier: 1. Kenntnisnahme der Ergebnisse erneuter Beteiligungen 2. Abwägung der vorgebrachten Anregungen 3. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0334/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamm betrifft den Bebauungsplan Nr. 04.058 – Wielandstraße. Gegenstand der Vorlage ist der Satzungsbeschluss sowie die Kenntnahme der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und die Abwägung der eingegangenen Anregungen. Der Plan umfasst eine Fläche von etwa 72.407 m², die unter anderem Wohnbauflächen, Verkehrsflächen, Regenrückhaltung und Grünflächen vorsieht.
Die städtebauliche Planung sieht eine Quartiersentwicklung mit einem Mix aus Einzel-, Doppel- und Hausgruppen sowie barrierefreien Wohnformen und einer Kindertagesstätte vor. Die Bebauung ist auf zwei bis drei Geschosse ausgelegt. Zur Klimaanpassung sind Maßnahmen wie die Begrenzung der Versiegelung, Dachbegrünungen und die Nutzung erneuerbarer Energien festgesetzt. Zudem umfasst die Planung ökologische Ausgleichsmaßnahmen, darunter die Anlage einer Obstwiese, von Feldgehölzen und Laubwald, um ein Wertpunktdefizit auszugleichen.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden Stellungnahmen unter anderem der Bezirksregierung Arnsberg, der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH, des Lippeverbandes und der unteren Naturschutzbehörde berücksichtigt. Die Planung integriert zudem Anregungen zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen. Parallel zur Bebauungsplanung wird ein öffentlich-rechtliches Umlegungsverfahren nach § 45 BauGB durchgeführt, welches der Rat der Stadt Hamm bereits im Dezember 2019 angeordnet hat. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich über die Gemarkung Pelkum.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 21.„Erlebensraum Lippeaue“: Auenpark, Wegesystem, Archäologischer InfopunktZur Vorlage · 0355/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Umsetzung der Teilprojekte im Projekt „Erlebensraum Lippeaue“ beschließen. Dies umfasst die Anlage des Auenparks, den Ausbau des Wegesystems sowie die Errichtung eines Archäologischen Infopunktes. Die Umsetzung ist an die gesicherte Finanzierung und die Genehmigung der Haushaltspläne ab dem Jahr 2022 gebunden. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Bauausführung einschließlich der erforderlichen Ingenieur- und Gutachterleistungen durchzuführen.
Die Gesamtausgaben für die drei Vorhaben belaufen sich auf 3.155.000,00 Euro. Davon entfallen 2.120.000,00 Euro auf den Auenpark, 925.000,00 Euro auf die Flächenbewirtschaftung und den Wegebau sowie 110.000,00 Euro auf den Archäologischen Infopunkt. Durch einen Förderbescheid der Bezirksregierung Arnsberg ist eine 90-prozentige Förderung sichergestellt, wodurch sich der städtische Eigenanteil auf 315.500,00 Euro reduziert.
Die bauliche Planung sieht am Hauptzugang über die Münsterstraße eine Platzerweiterung, Treppenanlagen, Sitzgelegenheiten sowie Flächen für temporäre Gastronomie vor. Das Angebot des Auenparks umfasst zudem eine Boulderwand, Outdoor-Fitnessgeräte, eine Discgolfanlage und Veranstaltungsflächen. Im Bereich der Infrastruktur sollen etwa 500 Meter neue Wege angelegt und 1.600 Meter bestehende Wege mit einer wassergebundenen Deckschicht aus Dolomitsand ertüftigt werden. Ein archäologischer Infopunkt mit einem bis zu fünf Meter hohen Erdhügel ist ebenfalls vorgesehen. Die Flächenbewirtschaftung erfolgt extensiv durch Landwirtschaft, wobei die Unterhaltung der Wege und Flächen in Abstimmung mit dem Lippeverband erfolgt. Ein wertgleicher Flächentausch zwischen der Stadt Hamm und dem Lippeverband ist zum Projektende geplant.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.Bebauungsplan Nr. 06.096 – Sophie-Scholl-Gesamtschule - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0412/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0412/21 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 06.096 – Sophie-Scholl-Gesamtschule – beantragt. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 50.000 m² in der Gemarkung Bockum-Hövel, begrenzt durch die Berliner Straße, die Marinestraße, die Hagenstraße, die Rautenstrauchstraße und die Stefanstraße.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Schulstandortes zu schaffen. Konkret soll der Bau einer zusätzlichen Dreifachturnhalle ermöglicht werden. Zudem soll das bestehende Planungsrecht an die tatsächliche Nutzung angepasst werden, da die aktuelle Festsetzung als reines Wohngebiet nicht mehr der Realität des gewachsenen Schulkomplexes aus der Gebrüder-Grimm-Schule und der Sophie-Scholl-Gesamtschule entspricht. Der neue Bebauungsplan sieht die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule / Sport“ vor. Ein Teilbereich soll als allgemeines Wohngebiet gesichert werden, während ein bestehender Kinderspielplatz als öffentliche Grünfläche planungsrechtlich festgeschrieben werden soll.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren für die Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Die inhaltliche Grundlage bildet der Flächennutzungsplan der Stadt Hamm. Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 09.09.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 08.09.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.Bebauungsplan Nr. 02.127 – Kita Alter Uentroper Weg – hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0416/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0416/21 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 02.127 mit der Bezeichnung „Kita Alter Uentroper Weg“ sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt. Das Vorhaben umfasst ein rund 13.730 Quadratmeter großes Areal in der Gemarkung Werries, bestehend aus den Flurstücken 1286, 732 und 575.
Der Planungsanlass ergibt sich aus der Notwendigkeit, einen neuen Standort für die Kindertagesstätte der Elterninitiative „Villa Kunterbunt“ zu schaffen. Das derzeitige Gebäude am Alten Uentroper Weg weist funktionale Defizite auf und ist aus baulichen Gründen sowie im Hinblick auf die Betriebssicherheit nicht dauerhaft als Kita nutzbar. Als neuer Standort wurde eine Fläche unmittelbar nördlich der bestehenden Einrichtung identifiziert, wobei die Nutzung der vorhandenen Außenbereiche und Spielflächen angestrebt wird.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Ziel des Bebauungsplans ist es, einen Teil der derzeit als öffentliche Grünfläche ausgewiesenen Flächen als Gemeinbedarfsfläche für die Kita festzusetzen. Dabei sollen auch städtebauliche Ziele der Grünachse sowie Vorgaben des Klimaaktionsplans und des Masterplans Freiraum berücksichtigt werden. Die Flächen innerhalb des Plangebiets befindensten sich im Eigentum der Stadt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.Projekt Kanalquartier Hier: Objekt C, Ausbau der Kanalkante als qualitätsvolle Grünanlage zum Abschluss des Kanalbandes vom Innenstadtkern bis zur Wasserkante des Datteln – Hamm - KanalsZur Vorlage · 0417/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm einen Beschlussvorschlag für das Projekt „Kanalquartier“ vorgelegt. Ziel der Vorlage ist der Ausbau der Kanalkante, konkret des Objekts C, um die Fläche als hochwertige Grünanlage zu gestalten und eine fußläufige Verbindung zwischen dem Innenstadtkern und der Wasserkante des Datteln-Hamm-Kanals zu schaffen.
Die Planung sieht vor, den Uferbereich durch weitläufige Rasenflächen, gezielte Gehölzpflanzungen und eine extensive Wiese neu zu gestalten. Dabei sollen bestehende Wegeverläufe beibehalten und durch neue Elemente wie Sitzbänke, drehbare Liegen, Betonsitzstufen und ein Klettergerüst ergänzt werden. Auch die Infrastruktur für die lokale Wassersportnutzung, etwa Stellplätze für Bootstrailer sowie eine wettkampfkonforme Steganlage, ist Bestandteil des Konzepts. Die Gestaltung berücksichtigt zudem die Anforderungen an die Barrierefreiheit.
Das Projekt ist Teil der Strategie „Perspektive Innenstadt 2030“ und baut auf bereits realisierten oder laufenden Maßnahmen wie dem Ausbau des Schleusenplatzes und des Nordringparks auf. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Gesamtausgaben von 1.358.196 Euro. Davon werden voraussichtlich 80 Prozent durch Städtebauförderungsmittel der Bezirksregierung Arnsberg gedeckt, sodass der städtische Eigenanteil bei 271.639 Euro liegt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- Projekt Kanalquartier Hier: Objekt C, Ausbau der Kanalkante als qualitätsvolle Grünanlage zum Abschluss des Kanalbandes vom Innenstadtkern bis zur Wasserkante des Datteln – Hamm - KanalsZur Vorlage · 0417/21_ER-1 · ErgBeschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsbeschlussvorlage 0417/21_ER-1 befasst sich mit dem Projekt Kanalquartier, konkret mit dem Ausbau des Objekts C. Ziel ist die Gestaltung der Kanalkante als Grünanlage, die das Kanalband vom Innenstadtkern bis zur Wasserkante des Datteln-Hamm-Kanals abschließt. Der Beschlussvorschlag sieht den Ausbau der öffentlichen Grünfläche gemäß der vorliegenden Planung vor, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Der überarbeitete Entwurf integriert Empfehlungen der Bezirksvertretung Hamm-Mitte. Im Rahmen der Flächengestaltung entfällt eine geplante Parkfläche am östlichen Rand des Plangebietes ersatzlos. Stattdessen werden versiegelte Flächen zurückgebaut und in die Grünfläche einbezogen. Der bereits östlich eingeplante Parkplatz soll mit wasserdurchlässigen Rasenfugensteinen ausgestattet werden.
Hinsichtlich des Baumbestandes ist vorgesehen, Fällungen auf das notwendige Maß zu reduzieren. Erforderliche Ersatzpflanzungen sollen mit dem Blauglockenbaum erfolgen, um die Beschattung des Bereichs sicherzustellen. Für die Gestaltung der Einzäunung des Bootstrailerplatzes ist eine künstlerische Umsetzung durch das Amt für schulische Bildung bzw. das Kulturbüro vorgesehen. Zudem sollen an drei Standorten entlang des Kanals Stationen für Individualsport in Form von Calisthenics errichtet werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 25.Bebauungsplan Nr. 07.035 - Hülskamp - / 8. Änderung hier: 1. Verlängerung der Satzung über eine VeränderungssperreZur Vorlage · 0422/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0422/21_VL wird die erste Verlängerung der Satzung über eine Veränderungssperre im Rahmen der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 07.035 – Hülskamp in der Gemarkung Heessen beantragt. Die bisherige Veränderungssperre, die am 23.06.2020 erlassen wurde, ist bis zum 08.11.2021 befristet. Durch den vorliegenden Beschlussvorschlag soll die Geltungsdauer der Sperre um ein Jahr bis spätestens zum 08.11.2022 verlängert werden.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst ein Gebiet in der Gemarkung Heessen, das zwischen der Palzstraße, der Ahlener Straße, dem Hülskamp und der Bahnstrecke Hamm-Hannover liegt. Ziel der Maßnahme ist die planungsrechtliche Steuerung von Ansiedlungsvorhaben, um die Versorgungsstruktur und die Mischstrukturen im Bereich der Ahlener Straße zu schützen. Konkret sollen Prozesse wie Trading-Down-Tendenzen durch die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel, Vergnügungsstätten, Wettvermittlungsstellen oder Betrieben mit sexuellem Charakter verhindert werden. Hintergrund der Vorlage ist unter anderem ein Bauantrag auf Einrichtung einer Wettvermittlungsstelle.
Die Veränderungssperre untersagt im betroffenen Gebiet die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie größere Erdbewegungen wie Aufschüttungen oder Abgrabungen. Ausgenommen von dieser Regelung sind bereits baurechtlich genehmigte Vorhaben, Unterhaltungsarbeiten sowie die Fortführung bestehender Nutzungen. Die Verlängerung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft und endet mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplans. Zuständig für die Beratung sind die Bezirksvertretung Hamm-Heessen, der Hauptausschuss sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität; das Entscheidungsorgan ist der Rat der Stadt Hamm.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 26.3. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 06.047 – südlich Warendorfer Straße - hier: 1. Teilung des Geltungsbereiches 2. Abwägung vorgebrachter Anregungen 3. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0423/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0423/21_VL behandelt die 3. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 06.047 für das Gebiet südlich der Warendorfer Straße in Hamm. Gegenstand der Planung ist die Teilung des Geltungsbereichs in die Verfahren der 3. und 4. Änderung auf einer Gesamtfläche von 194.967 m². Ziel der Änderung ist die planungsrechtliche Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten, Wettannahmestellen und Betrieben mit sexuellem Charakter. Durch ergänzende textliche Festsetzungen sollen die Ansiedlung von Nutzungen, die zu einem Qualitätsverlust des Gewerbegebiets führen könnten, unterbunden und die Vermeidung von Agglomerationen sichergestellt werden.
Die Vorlage sieht einen generellen Ausschluss von Vergnügungsstätten vor, wobei die Ausweisung von Diskotheken, Festhallen oder Tanzlokalen in den Gebieten GE 3 und GE 4 als Ausnahme vorgesehen ist, um Konflikte mit der Wohnbebauung zu vermeiden. Als Orientierungswert für die zulässige Ansiedlung solcher Ausnahmen dient ein Abstand von 100 Metern. Bestehende Spielhallen unterliegen dem passiven Bestandsschutz. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Stellungnahme eines Einwenders nach Abwägung der Belange berücksichtigt.
Die Beteiligung der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel, des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie des Hauptausschusses ist erfolgt. Der Rat der Stadt Hamm soll am 14.09.2021 über die Verabschiedung der Satzung nebst der Begründung vom 03.05.2021 entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 27.4. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 06.047 – südlich Warendorfer Straße - hier: 1. Teilung des Geltungsbereiches 2. Abwägung vorgebrachter Anregungen 3. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0424/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0424/21_VL der Stadt Hamm betrifft die 4. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 06.047 im Bereich südlich der Warendorfer Straße. Gegenstand der Planung ist die Teilung des Geltungsbereichs in die Verfahren der 3. und 4. Änderung sowie die planungsrechtliche Steuerung bestimmter Nutzungen im gewerblichen Quartiersteil von Bockum-Hövel. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 18.447 m².
Durch die Änderung sollen Vergnügungsstätten, Wettannahmestellen sowie Betriebe mit sexuellem Charakter, darunter Bordelle und Erotikfachmärkte, im Geltungsbereich planungsrechtlich ausgeschlossen werden. Ziel der Maßnahme ist es, eine Kumulation dieser Nutzungen zu verhindern, Agglomerationen zu vermeiden und die städtebauliche Ordnung sowie die Stabilisierung des Gewerbegebiets zu gewährleisten. Die Verwaltung schlägt vor, die Anregung eines Einwenders, der eine ausnahmsweise Zulässigkeit von Diskotheken, Festhallen und Tanzlokalen fordert, nach Abwägung der Belange nicht zu übernehmen, um Konflikte mit der angrenzenden Wohnbebauung zu vermeiden.
Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der Satzung nebst der Begründung vom 03.05.2021 vor. Die Verfahrenshistorie umfasst die Beteiligung von Fachbehörden und die öffentliche Auslegung im Zeitraum vom 31.05.2021 bis zum 02.07.2021, wobei keine fachplanerischen Einwände der Behörden vorlagen. Der Rat der Stadt Hamm soll über den Vorschlag in der Sitzung am 14.09.2021 entscheiden. Vorbereitende Sitzungen der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel, des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie des Hauptausschusses sind für den Zeitraum zwischen dem 25.08.2021 und dem 13.09.2021 angesetzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 28.Bebauungsplan Nr. 01.155 – Werler Straße/ westlich Drosselkamp - hier: 1. Beschluss einer neuen Geltungsbereichsbeschreibung 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0426/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0426/21_VL behandelt den Bebauungsplan Nr. 01.155 für das Gebiet Werler Straße/westlich Drosselkamp. Gegenstand der Vorlage ist der Beschluss des Bebauungsplans sowie der Begründung vom 25.05.2021 als Satzung. Zudem wird eine redaktionelle Änderung der Geltungsbereichsbeschreibung vorgeschlagen, um die Beschreibung an die aktuellen Flurstücksbezeichnungen des Katasters anzupassen, wobei die Fläche von etwa 14.10<0xE2><0x80><0xAF>100 m² unverändert bleibt.
Das Planungsziel ist die Sicherung und Stärkung der Versorgungsfunktionen sowie die Steuerung von Nutzungen, um die Wohnnutzung zu schützen. Planungsrechtlich wird für weite Teile des Gebiets die Kategorie von einem Kerngebiet zu einem Urbanen Gebiet geändert, während drei Flurstücke zur Sicherung von Erweiterungsoptionen eines Einzelhändlers als Kerngebiet verbleiben. In beiden Gebieten werden Vergnügungsstätten, Wettannahmestellen und Betriebe mit sexuellem Charakter ausgeschlossen; im Kerngebiet sind zudem Bordelle nicht zulässig. Für das gesamte Gebiet wird eine Geschossflächenzahl von 3,0 festgesetzt. Die Grundflächenzahl wird im Urbanen Gebiet auf 0,8 und im Kerngebiet bei 1,0 belassen. Zulässig sind Gebäude mit zwei bis vier Vollgeschossen.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung äußerten verschiedene Träger keine bauleitplanerischen Bedenken, wobei die Thyssengas GmbH auf Gasfernleitungen hinwies. Stellungnahmen aus der öffentlichen Beteiligung wurden von der Verwaltung teilweise berücksichtigt. Das Verfahren wurde als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 29.Bebauungsplan Nr. 04.075 - Kupferstraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. Satzungsbeschluss 3. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses 04.002 - Liboriusweg (früher: Kirchweg) -Zur Vorlage · 0427/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0427/21_VL betrifft den Bebauungsplan Nr. 04.075 – Kupferstraße, der die Schaffung von Wohnbauland auf einer etwa 8.500 m² großen städtischen Fläche im Stadtteil Wiescherhöfen vorsieht. Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren nach § 1mu13a BauGB zur Innenentwicklung durchgeführt. Der Plan umfasst ein ca. 54.800 m² großes Plangebiet, das eine kleinteilige Bebauung mit Einzel-, Doppelhäusern und Geschosswohnungsbauten vorsieht.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen verschiedener Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgewogen. Die Beiträge der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH, der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund sowie der Emschergenossenschaft/des Lippeverbandes wurden berücksichtigt. Die Verwaltung reagierte auf Bedenken aus der Bürgerbeteiligung, unter anderem durch eine Reduzierung der Bebauungsdichte, die Anpassung der Durchfahrtsmöglichkeiten für den PKW-Verkehr und die Erhöhung der Anschlusspunkte an die Ringerschließung. Zudem sind für die geplanten 25 bis 30 Wohneinheiten etwa 8 bis 10 öffentliche Stellplätze vorgesehen.
Hinsichtlich der Bodenbeschaffenheit im Bereich einer Altablagerung wurde ein Bodenaustausch durch den Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung vereinbart. Die Verwaltung weist darauf hin, dass Themen wie Baustellenverkehr, Haftungsfragen oder die genaue Erschließung im Rahmen der späteren Erschließungsverträge geregelt werden. Mit dem Beschluss der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 04.075 soll gleichzeitig der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 04.002 – Liboriusweg aufgehoben werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 30.2. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0432/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die zweite Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW). Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinde zur Erstellung eines Konzepts, das die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie die Erforderlichkeit von beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahmen darstellt.
Das Konzept dient als Übersicht über geplante Maßnahmen über einen Zeitraum von fünf Jahren und ist mindestens alle zwei Jahre zu aktualisieren. Ein wesentlicher Zweck der Fortschreibung ist die Sicherung der Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes. Durch die Aufnahme der beitragspflichtigen Maßnahmen in das Konzept kann die Stadt die Hälfte des umlagefähigen Aufwandes für diese Ausbaumaßnahmen über entsprechende Landesmittel finanzieren. Dabei handelt es sich um eine unverbindliche Planung, die bestehende Einzel- oder Sammelbeschlüsse zu konkreten Bauvorhaben nicht ersetzt.
Die vorliegende zweite Fortschreibung umfasst geplante, voraussichtlich beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen ohne Änderungen sowie beabsichtigte, beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich Maßnahmen an der Straßenbeleuchtung. Zudem sind beabsichtigte, voraussichtlich beitragspflichtige Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung enthalten. Die Darstellung erfolgt tabellarisch nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Muster. Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch, wie die erstmalige Herstellung von Straßen, sind nicht Bestandteil dieses Konzepts.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 31.Bebauungsplan Nr. 07.093 – Schlossmühle Heessen – Hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0446/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0446/21_VL sieht ein ergänzendes Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 07.093 – Schlossmühle Heessen gemäß § 214 Abs. 4 BauGB vor. Ziel dieses Verfahrens ist die Erhöhung der Rechtssicherheit durch die Einbeziehung neuer Abwägungsmaterialien. Dazu gehören insbesondere die wasserrechtliche Plangenehmigung vom 14. Juni 2021 zur Verlegung des Enniger Baches sowie ergänzende technische Ausführungen eines Ingenieurbüros.
Im Rahmen des Verfahrens werden zudem die Einwendungen aus der Offenlegung und der Behördenbeteiligung abgewogen. Betroffen sind unter anderem Stellungnahmen der LWL-Denkmalpflege, des Umweltamtes, des Lippeverbandes sowie der Bezirksregierung Arnsberg. Die Vorlage schlägt vor, die Anregungen aus der Beteiligung nach dem Verfahren der Vorlage Nr. 1989/19 zu behandeln. Zudem soll die Satzung für den Bebauungsplan Nr. 07.093 sowie die Begründung vom 31. Oktober 2019 beschlossen und rückwirkend zum 26. Februar 2021 in Kraft gesetzt werden.
Das Planungsgebiet befindet sich in der Gemarkung Heessen (Flur 11). Die räumliche Begrenzung erfolgt im Norden durch die Dolberger Straße, im Osten durch den Enniger Bach sowie im Süden durch den Mühlengraben und den Mühlenteich. Im Westen wird das Areal durch das Regenüberlaufbecken des Lippeverbandes begrenzt. Die genaue Abgrenzung der Fläche ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 32.Städtebauliche Rahmenplanung WDI-GeländeZur Vorlage · 0447/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0447/21_VL befasst sich mit der städtebaulichen Rahmenplanung für das etwa sechs Hektar große nördliche Teilgelände der Westfälischen Drahtindustrie GmbH an der Wilhelmstraße. Das Konzept dient als Grundlage für die künftige Bauleitplanung und die Integration des Standorts in die Stadtentwicklung der Hammer Weststadt. Die Planung umfasst drei verschiedene Szenarien für die Entwicklung des Areals.
Das erste Szenario ist als Vorzugsvariante vorgesehen und sieht eine Nutzungsmischung aus Wohnen, Dienstleistung und Gewerbe vor. Diese Variante beinhaltet den Erhalt historischer Hallenstrukturen, die Schaffung von Grünstrukturen sowie zwei Nord-Süd-Wegachsen und Maßnahmen zur Regenwasserversickerung. Zudem werden die Nutzung von Photovoltaikanlagen und Fernwärme geprüft. Das zweite Szenario konzentriert sich auf eine primäre Wohnnutzung zur Schaffung eines Wohnquartiers, was jedoch eine eingeschränkte öffentliche Zugänglichkeit zur Folge hätte. Das dritte Szenario sieht den Verbleib der Westfälischen Drahtindustrie auf dem Gelände vor, wodurch Wohnnutzungen aufgrund von Lärmkonflikten ausgeschlossen sind; ergänzend ist hier eine Bebauung an der Wilhelmstraße und der Hobreckerstraße vorgesehen.
Die verkehrliche Erschließung soll vorrangig über die Otto-Brenner-Straße erfolgen, ergänzt durch Quartiersgaragen und Mobilitätsangebote wie Car-Sharing. Da das Gelände als Altlastenverdachtsfläche geführt wird, wurden bereits Zuwendungen bei der Bezirksregierung Arnsberg für weiterführende Untersuchungen beantragt. Der Rat soll über die Verabschiedung der Rahmenplanung als Konzept für weitere Entwicklungsschritte entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 07.09.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 33.Bebauungsplan Nr. 07.108 - An der Dessauer Straße - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0449/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0449/21_VL wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 07.108 „An der Dessauer Straße“ sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt. Das betroffene Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 17.500 m² in der Gemarkung Heessen, angrenzend an das Gewerbegebiet „Zeche Sachsen“. Die geplante Entwicklung sieht die Ansiedlung von kleinteiligen, nicht störenden Gewerbebetrieben vor. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Ein Ziel der Planung ist eine klimagerechte Quartiersentwicklung, die durch Vorgaben zur Begrünung und eine Begrenzung der Flächenversiegelung umgesetzt werden soll.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele, Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert werden. Hierzu werden Möglichkeiten zur Äußerung und Erörterung der Planungsschritte geschaffen, wobei die Beteiligung als Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen ist. Die Vorlage wurde für die Sitzungen der Bezirksvertretung Hamm-Heessen, des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, des Hauptausschusses sowie für die Sitzung des Rates im September 2021 vorbereitet. Über finanzielle Auswirkungen der Vorlage liegen keine Angaben vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- B.Anträge
- 1.Bilanz: Familienfreundlichste Stadt DeutschlandsZur Vorlage · 0264/21_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0264/21 gestellt, um eine regelmäßige Berichterstattung über die Entwicklung spezifischer Kennzahlen zur Familienfreundlichkeit der Stadt einzufordern. Ziel des Antrags ist es, eine Bilanz zu den Zielen zu ziehen, die im Rahmen des Wahlkampfs des Oberbürgermeisters formuliert wurden, Hamm zur familienfreundlichsten Stadt Deutschlands zu entwickeln.
Der Antrag fordert, dass der Oberbürgermeister dem Rat jährlich schriftlich über die Entwicklung einer Reihe von Indikatoren berichtet. Zu den genannten Kennzahlen gehören unter anderem die Armutsquote bei Familien mit zusammenlebenden Eltern sowie bei Alleinerziehenden, die Zahl der Kinder in Bedarfsgemeinschaften, die Verschuldungsquote von Familien sowie das verfügbare Familieneinkommen. Des Weiteren sollen die Entwicklung der Wohnraumkosten, die Betreuungsquoten in Kitas und Ganztagsangeboten, die Ausstattung mit Schulsozialarbeit sowie die Schulabbrecherquote erfasst werden. Auch die medizinische Versorgung, insbesondere durch Kinderärzte und Therapeuten, soll Teil der Berichterstattung sein.
Die vorliegende Vorlage verlangt, dass diese Kennzahlen im zeitlichen Verlauf sowie im Vergleich zur Entwicklung auf Bundes- und Landesebene und im Vergleich zu den Jahren 2019/20 dargestellt werden. Der erste Bericht soll laut Antrag noch im Jahr 2021 vorgelegt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- Bilanz: Familienfreundlichste Stadt DeutschlandsZur Vorlage · 0161/21_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen eines Antrags die Erstellung einer jährlichen Berichterstattung über die Entwicklung verschiedener Kennzahlen zur Familienfreundlichkeit in der Stadt Hamm gefordert. Ziel der Anfrage ist es, eine Bilanz zu den im Wahlkampf angekündigten Zielen zu ziehen. Die beantragten Kennzahlen umfassen unter anderem die Armutsquote von Familien sowie Alleinerziehenden, die Kinderarmut, die Verschuldungsquote von Familien, das verfügbare Familieneinkommen sowie die Entwicklung der Wohnkosten. Zudem sollen Daten zur Betreuungsquote in Kitas und Ganztagsangeboten, zur Schulsozialarbeit, zu Schulabbrecherquoten sowie zur medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen ausgewertet werden. Die Kennzahlen sollen dabei im zeitlichen Verlauf sowie im Vergleich zur Entwicklung auf Bundes- und Landesebene sowie im Vergleich zu den Jahren 2019 und 2020 betrachtet werden.
Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag Stellung und weist darauf hin, dass eine Bilanz für das Jahr 2020 aufgrund des Amtsantritts des Oberbürgermeisters am 1. November 2020 nicht möglich sei. Ein erster Bericht soll im Jahr 2022 den politischen Gremien vorgelegt werden. Die von der Fraktion genannten Kennzahlen sollen in die Überlegungen zur Gestaltung der entsprechenden Indikatorik einfließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 2.Arbeitsplätze sichern - Investitionsprüfung anstoßenZur Vorlage · 0265/21_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag (Vorlagennummer 0265/21_AT) gestellt, der eine Intervention der Stadtverwaltung im Zusammenhang mit dem möglichen Verkauf der Aktienmehrheit des Autozulieferers Hella fordert. Hintergrund ist das Interesse ausländischer Finanzinvestoren an einer Übernahme des Unternehmens, nachdem ein bisheriger Übernahmekandidat von dem Vorhaben Abstand genommen hat.
Der Antrag fordert, dass sich die Verwaltung der Stadt Hamm umgehend an die Bundesregierung wendet, um eine Investitionsprüfung durch das Bundeswirtschaftsministerium einzuleiten. Ziel der Initiative ist es, die Auswirkungen des Verkaufs auf die lokale Beschäftigung und die regionale Kaufkraft zu berücksichtigen.
In der Begründung wird darauf verwiesen, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Übernahme inländischer Unternehmen durch Investoren außerhalb der EU oder des EFTA-Raums prüfen kann, sofern die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt sein könnte. Der Antrag weist darauf hin, dass Hella aufgrund seiner Bedeutung für die inländische Wertschöpfung sowie seiner Beteiligung an sicherheitsrelevanten Technologien, wie etwa der Fertigung von Komponenten für gepanzerte Fahrzeuge oder den Eurofighter, die Voraussetzungen für eine solche Prüfung erfüllen könnte. Zudem wird angeführt, dass das Unternehmen in der Vergangenheit staatliche Forschungs- und Investitionsförderungen erhalten hat. Die Ratsgruppe regt an, dass die Stadtverwaltung proaktiv handeln sollte, um eine rechtzeitige Prüfung durch die Bundesbehörden zu unterstützen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- Arbeitsplätze sichern - Investitionsprüfung anstoßenZur Vorlage · 0258/21_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen der Vorlage 0258/21 einen Antrag gestellt, der die Stadtverwaltung dazu auffordert, sich an die Bundesregierung zu wenden. Ziel ist es, eine Investitionsprüfung durch das Bundeswirtschaftsministerium für den Fall eines Verkaufs der Anteilsmehrheit des Autozulieferers Hella zu erwirken. Die Antragstellerin begründet dies mit dem Interesse an der Sicherung von Arbeitsplätzen und der Erhaltung der lokalen Kaufkraft. Da ausländische Finanzinvestoren Interesse an einer Übernahme bekundet haben, soll eine Prüfung der Auswirkungen auf die öffentliche Ordnung oder Sicherheit angestrebt werden.
Der Antrag verweist auf die Relevanz des Unternehmens für die nationale Sicherheit, da Hella in der Vergangenheit Genehmigungen für den Ausfuhr von Technologien im Bereich der Wehrtechnik erhalten hat und als bedeutendes Unternehmen der inländischen Wertschöpfung gilt. Zudem wird auf die Bedeutung von Forschungs- und Entwicklungsförderungen durch staatliche Stellen hingewiesen.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung und weist darauf hin, dass die Firmenanteile der Familie Hueck nach vorliegenden Informationen bereits an das französische Unternehmen Faurecia verkauft wurden. Aus Sicht der Verwaltung besteht daher kein Anlass mehr für eine Investitionsprüfung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 3.Straßenbenennung zu Ehren von Esther BejaranoZur Vorlage · 0269/21_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0269/21 gestellt, der eine Straßenbenennung zu Ehren der verstorbenen Antifaschistin und Überlebenden des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau vorsieht.
In der Begründung des Antrags wird auf das Lebenswerk der Verstorbenen verwiesen, die als Ehrenvorsitzende der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) sowie als Mitglied im Internationalen Auschwitz-Komitee tätig war. Der Antrag hebt ihr Engagement für die Demokratie, die Erinnerungskultur und die Gleichberechtigung hervor. Zudem wird auf ihre Besuche in der Stadt Hamm, unter anderem im Jahr 2018 in der evangelischen Jugendkirche, sowie auf ihre kulturelle Tätigkeit verwiesen.
Der Antrag fordert den Rat der Stadt Hamm dazu auf, zu beschließen, dass die nächste im Stadtgebiet neu zu benennende Straße, ungeachtet des jeweiligen Stadtbezirks, nach der Verstorbenen benannt werden soll. Ziel der Vorlage ist es, die Erinnerung an ihr Wirken in der Stadt zu bewahren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- Straßenbenennung zu Ehren von Esther BejaranoZur Vorlage · 0222/21_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat mit dem Antrag Nr. 0269/21 den Rat der Stadt Hamm dazu aufgefordert, die nächste neu zu benennende Straße in der Stadt, unabhängig vom Stadtbezirk, zu Ehren der verstorbenen Antifaschistin und KZ-Überlebenden Esther Bejarano zu benennen. Der Antrag begründet die Benennung mit dem gesellschaftspolitischen Engagement der Verstorbenen für Demokratie, Erinnerungskultur und Gleichberechtigung sowie ihren Besuchen in der Stadt Hamm.
In der Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 0222/21 wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hingewiesen. Gemäß § 8 Abs. 12 der Hauptsatzung der Stadt Hamm liegt die Entscheidungsbefugnis für die Benennung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen grundsätzlich bei den jeweiligen Bezirksvertretungen. Eine Entscheidung durch ein anderes Gremium ist laut Verwaltung nur dann möglich, wenn die Bedeutung der Angelegenheit über den Stadtbezirk hinausgeht, beispielsweise wenn eine Straße mehrere Stadtbezirke berührt. Die Verwaltung gibt an, den Antrag inhaltlich zu prüfen und gegebenenfalls einen geeigneten sowie der Person angemessenen Vorschlag für eine Benennung zu unterbreiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 4.Richtlinie zur Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU) schnellstmöglich überarbeitenZur Vorlage · 0276/21_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, die Richtlinien zur Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU) schnellstmöglich zu überarbeiten. Ziel des Antrags ist es, dass der Rat beschließt, ein Konzept zur Ermittlung der Angemessenheit des Bedarfs für Unterkunft zu erarbeiten, welches zu einer Entlastung der betroffenen Bedarfsgemeinschaften führt.
Der Antrag bezieht sich auf die vorangegangene Überarbeitung der Richtlinien (Vorlage 1804/19). Als Grundlage werden statistische Daten angeführt: Im Jahr 2017 wiesen 13,5 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften eine durchschnittliche Differenz von 85 Euro zwischen den tatsächlichen und den anerkannten Kosten der Unterkunft auf. Für das Jahr 2020 wird ein Anteil von 13,6 Prozent der Bedarfsgemeinschaften angegeben, die eine durchschnittliche Differenz von 97,24 Euro tragen müssen.
Besondere Aufmerksamkeit widmet die Ratsgruppe den Bedarfsgemeinschaften mit Kindern sowie Alleinerziehenden. Hier seien laut Antrag 15,5 Prozent der Haushalte von monatlich durchschnittlich 103,28 Euro nicht übernommenen Kosten der Unterkunft betroffen. Die Überarbeitung der Richtlinien soll an die aktuellen Bedingungen des Wohnungsmarktes angepasst werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.03.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 14.09.2021 · Rat
- 5.Erstellung eines Handlungskonzepts zur Wohnungslosen-, Drogen- und StraßenszeneZur Vorlage · 0299/21_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat einen Antrag mit der Nummer 0299/21 gestellt, der die Erstellung eines Handlungskonzepts zur Wohnungs-, Drogen- und Straßenszene fordert. Die Vorlage bezieht sich auf die aktuelle öffentliche Diskussion über die Situation in der Hammer Innenstadt, die durch die Neugestaltung der Kanalkante verstärkt wurde.
In dem Antrag wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, Menschen in schwierigen Lebenslagen durch gezielte sozialpolitische Maßnahmen zu unterstützen und die Entwicklung der Suchtkranken sowie der Obdachlosen zu adressieren. Die Ratsgruppe sieht die Stadt in der Verantwortung, Instrumente zur Vermeidung von Prekarität und zur Förderung der Selbsthilfe bereitzustellen. Als konkrete Maßnahmen werden ein Ausbau der personellen Ressourcen in der Straßensozialarbeit sowie die Prüfung der Umsetzbarkeit einer Notfallunterkunft in Innenstadtnähe in Abstimmung mit den Trägern der Wohnungslosenhilfe vorgeschlagen.
Zudem kritisiert die Ratsgruppe die bisherige politische Arbeit und fordert eine Umorientierung in der Arbeits- und Sozialpolitik. Der Antrag zielt darauf ab, durch die Entwicklung eines strukturierten Konzepts der Stadtverwaltung der Problematik der Straßenszene zu begegnen, anstatt lediglich eine Verlagerung der betroffenen Gruppen in andere Stadtteile zu bewirken.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 14.09.2021 · Rat
- 6.Einführung von anonymisierten Bewerbungen bei der Stadtverwaltung und den städtischen TochtergesellschaftenZur Vorlage · 0300/21_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat einen Antrag mit der Nummer 0300/21 gestellt, der die Einführung von anonymisierten Bewerbungsverfahren bei der Stadtverwaltung sowie den städtischen Tochtergesellschaften zum Ziel hat. Die Vorlage bezieht sich auf die bereits bestehende Beschlussvorlage Nr. 0466/21, mit der die Stadtverwaltung aufgefordert wurde, die Charta der Vielfalt zu unterzeichnen.
Nach Ansicht der Antragsteller stellt die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt eine Absichtserklärung dar, die allein keine strukturellen Benachteiligungen abbauen könne. Als ergänzendes Instrument wird auf die Empfehlungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes verwiesen. Durch den Verzicht auf Angaben zu Namen, Geschlecht oder Herkunft im ersten Schritt des Auswahlprozesses sollen unbewusste Vorurteile vermieden und die Qualifikation der Bewerbenden in den Mittelpunkt gerückt werden.
Der Antrag sieht vor, dass die Anonymisierung der Bewerbungsunterlagen als Standard beim sogenannten „Konzern Hamm“ eingeführt wird. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Objektivität der Bewerberauswahl zu erhöhen und die Chancen für bestimmte Personengruppen, wie etwa ältere Arbeitnehmer oder Menschen mit Migrationshintergrund, zu verbessern. Die Ratsgruppe beantragt hiermit, den Rat zu beauftragen, die Umsetzung dieses Verfahrens durch die Verwaltung zu veranlassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.11.2021 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 14.09.2021 · Rat
- 7.Anschluss der Stadt Hamm an das Netzwerk „Biostädte“Zur Vorlage · 0301/21_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat einen Antrag gestellt, der den Anschluss der Stadt Hamm an das Netzwerk „Biostädte“ vorsieht. Mit der Vorlage 0301/21_AT wird die Stadtverwaltung beauftragt, zeitnah eine Beschlussvorlage zu erarbeiten, die einen Beitritt der Stadt zu diesem Netzwerk regelt.
Das Netzwerk „Biostädte“ wurde im Jahr 2010 gegründet, um die Förderung von ökologischem Anbau und Bio-Lebensmitteln zu unterstützen. Ziel des Zusammenschlusses ist es, den Einsatz von Bio-Produkten bei öffentlichen Einrichtungen, Veranstaltungen und Märkten zu stärken. Ein besonderer Fokus soll dabei auf der Essensversorgung von Kindern und Jugendlichen liegen. Durch den Zusammenschluss der beteiligten Städte soll die politische Bedeutung ökologischer Themen erhöht werden.
Die Antragstellerin sieht in einer Mitgliedschaft beim Netzwerk „Biostädte“ eine Ergänzung zum bestehenden Programm „Essbare Stadt“, für dessen Konzepterstellung die Stadtverwaltung im Rahmen der Haushaltsverabschiedung 2021 bereits beauftragt wurde. Die Ratsgruppe begründet den Antrag mit dem wirtschaftlichen und ökologischen Nutzen des Netzwerks.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- Anschluss der Stadt Hamm an das Netzwerk „Biostädte“Zur Vorlage · 0254/21_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat mit dem Antrag Nr. 0301/21 den Rat der Stadt Hamm dazu aufgerufen, die Stadtverwaltung mit der Erarbeitung einer Beschlussvorlage für einen Beitritt zum Netzwerk „Biostädte“ zu beauftragen. Das Netzwerk, das im Jahr 2010 gegründet wurde, verfolgt das Ziel, den ökologischen Anbau sowie Bio-Lebensmittel zu fördern. Dabei soll unter anderem die Versorgung in öffentlichen Einrichtungen, bei Veranstaltungen und auf Märkten mit Bio-Produkten priorisiert werden, wobei ein besonderer Fokus auf der Ernährung von Kindern und Jugendlichen liegt. Die Antragstellerin sieht in einer Mitgliedschaft eine Ergänzung zum bereits bestehenden Programm „Essbare Stadt“.
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Vorlage 0254/21 dazu Stellung bezogen und empfiehlt den Einstieg in das Netzwerk „Biostädte“ nicht. Die Verwaltung führt an, dass sich die Stadt Hamm bereits an verschiedenen Verbänden beteiligt, um den Herausforderungen des Klimawandels und der Klimaanpassung zu begegnen. Als Beispiele für bestehende Kooperationen werden die Mitgliedschaft in der „Essbaren Stadt“ sowie die Rolle als Erstunterzeichnerin der „Charta Faire Metropole Ruhr“ angeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 8.Sanierungsgebiet MünsterstraßeZur Vorlage · 0302/21_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0302/21_AT einen Antrag gestellt, der die Vorbereitung und Festlegung eines Sanierungsgebietes für die an die Münsterstraße angrenzenden Grundstücke vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und soll im Rat der Stadt behandelt werden.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass im Bereich der Kreuzung Münsterstraße und Heessener Straße durch den Erwerb und Abriss der ehemaligen Gammel-Hochhäuser sowie durch einen städtebaulichen Wettbewerb und die anschließende Neubebauung eine städtebauliche Aufwertung stattgefunden habe. Zudem wird auf die Entwicklung des Erlebensraums Lippeaue verwiesen, der durch den Auenpark eine Funktion als Naherholungsraum einnimmt.
Gleichzeitig wird im Antrag auf bauliche Zustände entlang der Münsterstraße hingewiesen, die als städtebauliche Missstände beschrieben werden. Es wird angeführt, dass einzelne Gebäude Verfallserscheinungen aufweisen und teilweise Fenster sowie Türen zugemauert wurden. Um derartigen Entwicklungen entgegenzuwirken, fordert die Fraktion, die notwendigen Untersuchungen für die Ausweisung eines Sanierungsgebietes durchzuführen. Dies soll insbesondere den Bereich zwischen der Einmündung der Straße Am Riemerskamp und der Lippe umfassen, um die entsprechenden Instrumente des Baurechts nutzen zu können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.09.2021 · Rat
- 9.Radfahrprüfungen nachholenZur Vorlage · 0303/21_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0303/21_AT einen Antrag gestellt, der die Schaffung von Nachholmöglichkeiten für Radfahrprüfungen zum Gegenstand hat. Hintergrund der Anfrage ist die Begründung, dass aufgrund der Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie und des damit verbundenen Homeschoolings in vielen Grundschulen die Abnahme von Radfahrprüfungen nicht möglich war. Da Schülerinnen und Schüler durch den Wechsel auf weiterführende Schulen nun teils längere Schulwege mit dem Fahrrad zurücklegen, wird die Notwendigkeit einer verkehrssicheren Teilnahme am Straßenverkehr angeführt.
Der Antrag fordert den Rat der Stadt Hamm dazu auf, die Stadtverwaltung zu beauftragen, in Kooperation mit der Polizei Möglichkeiten für solche Nachholprüfungen zu schaffen. Diese sollen für alle Sozialräume in Hamm zur Verfügung stehen. Der Antrag wurde am 2. September 2021 eingereicht und war für die Sitzung des Rates am 14. September 2021 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- Radfahrprüfungen nachholen
- 10.Bodycams für den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD)Zur Vorlage · 0304/21_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0304/21_AT einen Antrag gestellt, der die Ausstattung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) mit Bodycams vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und wird in der Sitzung des Rates am 14. September 2021 behandelt.
Die Fraktion begründet das Vorhaben mit der Notwendigkeit, die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes vor verbalen und körperlichen Angriffen zu schützen. Als rechtliche Grundlage wird auf eine Änderung des Ordnungsbehördengesetzes durch den Landtag Nordrhein-Westfalen verwiesen, die es Kommunen ermöglicht, Bodycams sowie Kameras in Streifenwagen einzusetzen.
Nach Angaben der Antragsteller sollen die Einsatzmittel eine präventive und deeskalierende Wirkung entfalten sowie der unmittelbaren Beweissicherung dienen. Dabei wird auf Erfahrungen von Polizeibehörden auf Bundes- und Landesebene Bezug genommen. Der Antrag sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamm beschließt, die Stadtverwaltung mit der Erstellung eines Konzepts für die Beschaffung und den Einsatz der Bodycams zu beauftragen und dessen Umsetzung anzuweisen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.03.2022 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 22.11.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 14.09.2021 · Rat
- 11.Elektromobilität – Ladenetzstrategie für Hamm entwickelnZur Vorlage · 0306/21_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0306/21_AT gestellt, um die Entwicklung einer stadtweiten Ladenetzstrategie für die Elektromobilität zu veranlassen. Ziel des Antrags ist es, die Ladeinfrastruktur in der Stadt auszubauen, da die aktuelle Anzahl von knapp 60 öffentlichen Ladepunkten als nicht ausreichend bewertet wird.
Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung eine Strategie entwickelt, die unter Einbeziehung privater Partner verschiedene Schwerpunkte setzt. Dazu gehört der Ausbau von Schnellladestationen an Hauptausfahrstraßen sowie in der Innenstadt. Ein weiterer Fokus liegt auf der Versorgung von Wohngebieten mit Mehrfamilienhäusern durch die Zusammenarbeit mit Wohnungsbaugesellschaften sowie der Schaffung von Ladepunkten an Nahversorgungszentren auf öffentlichen und privaten Flächen. Zudem sollen ansässige Unternehmen einbezogen werden, um die Installation von Ladesäulen auf Firmenparkplätzen zu ermöglichen.
Zur Umsetzung dieser Strategie wird die Einrichtung einer Koordinierungsstelle im Stadtplanungsamt beantragt. Die Stadtverwaltung soll beauftragt werden, die Gesamtstrategie zeitnah auszuarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Antrag verweist zudem auf die Bedeutung einer strukturierten Infrastruktur für die Reduzierung von CO2-Emissionen und nennt die Bundesförderrichtlinie „Ladeinfrastruktur vor Ort“ als mögliche finanzielle Unterstützung für die beteiligten Akteure.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.09.2021 · Rat
- 12.Prüfung einer Städtepartnerschaft mit (West-)AfrikaZur Vorlage · 0307/21_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat einen Antrag mit der Nummer 0307/21_AT gestellt, der die Prüfung einer Städtepartnerschaft mit einer Stadt in Westafrika zum Ziel hat. Die Ratsgruppe fordert die Stadtverwaltung auf, die Grundlagen für einen Kontakt zu Städten in dieser Region zu erarbeiten. Als mögliche Anknüpfungspunkte werden dabei unter anderem Nigeria oder die Republik Guinea angeführt.
In der Begründung des Antrags wird auf die bestehenden elf Städtepartnerschaften der Stadt Hamm verwiesen, die sich primär auf Städte in der westlichen Welt konzentrieren. Die Ratsgruppe weist darauf hin, dass die Stadtverwaltung die Möglichkeiten zur interkommunalen Zusammenarbeit mit afrikanischen Städten stärker berücksichtigen sollte. Als Argumente für eine solche Partnerschaft werden der kulturelle und wirtschaftliche Austausch, die Förderung der Völkerverständigung sowie die Bedeutung der kommunalen Entwicklungspolitik angeführt.
Der Antrag verweist zudem auf die Unterstützung der Bundesregierung für die städtische Zusammenarbeit mit Schwellen- und Entwicklungsländern, etwa durch Programme wie die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt. Die Ratsgruppe sieht in der Erweiterung des Partnerschaftsnetzwerks um Städte in Afrika eine Möglichkeit, zur globalen Urbanisierung und zur Bekämpfung von Fluchtursachen beizutragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- Prüfung einer Städtepartnerschaft mit (West-)AfrikaZur Vorlage · 0253/21_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen eines Antrags die Prüfung einer Städtepartnerschaft mit Städten in Westafrika beantragt. Ziel der Initiative ist es, die Stadtverwaltung dazu aufzufordern, Grundlagen für einen Kontakt zu Kommunen in der Region zu erarbeiten, wobei beispielhaft Länder wie Nigeria oder die Republik Guinea genannt werden. Die Antragstellerin begründet das Vorhaben mit dem Ziel, den kulturellen und wirtschaftlichen Austausch zu fördern und die kommunale Entwicklungspolitik zu stärken. Dabei wird auf die Bedeutung der Völkerverständigung sowie auf die Förderung von fairem Handel und der Bekämpfung von Fluchtursachen verwiesen. Zudem wird die demografische Verbindung zwischen der Stadt Hamm und Menschen aus dem afrikanischen Kontinent als Argument für eine stärkere Aufmerksamkeit dieser Region angeführt.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme zum Antrag Bezug auf einen bereits im März 2021 beschlossenen Ratsbeschluss, der eine strategische Konzeption der städtepartnerschaftlichen Verbindungen der Stadt Hamm vorsieht. Nach Auffassung der Verwaltung kann das Anliegen der Ratsgruppe Pro Hamm in die laufenden Überlegungen und die Erarbeitung dieses Konzepts einfließen. Die Stadt Hamm unterhält derzeit elf bestehende Städtepartnerschaften, die sich primär auf Städte in Europa und Nordamerika verteilen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.Austritt „Sicherer Hafen“Zur Vorlage · 0308/21_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0308/21_AT einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt. Ziel des Antrags ist es, dass die Stadt Hamm ihre Solidaritätserklärung mit den Zielen der Organisation „Seebrücke“ widerruft. Die Stadt gilt seit dem 7. September 2019 als „sicherer Hafen“, was bedeutet, dass sie sich mit den Zielen der Organisation solidarisch erklärt und über die zugewiesenen Verteilungsquoten hinaus Menschen aufnimmt, die in Seenot geraten sind.
In der Begründung des Antrags führt die Fraktion an, dass die Organisation „Seebrücke“ von Verfassungsschutzbehörden als linksextremistisch beeinflusst eingestuft wird. Zudem wird auf die mögliche Zunahme von Migration aus Afghanistan verwiesen. Die Fraktion führt in diesem Zusammenhang auf mögliche finanzielle, sicherheitspolitische und kulturelle Folgen für die Stadt aus. Dabei werden Verweise auf Kriminalstatistiken sowie auf die Befürwortung der Scharia-Anwendung durch eine Gruppe von Migranten angeführt. Die Fraktion fordert die Stadtverwaltung dazu auf, den Widerruf der Erklärung zu vollziehen, um die Bürger vor den genannten Entwicklungen zu schützen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 14.Richtigstellung RügeZur Vorlage · 0309/21_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat einen Antrag mit der Nummer 0309/21_AT gestellt, der den Oberbürgermeister zur Richtigstellung eines Sachverhalts auffordern soll. Hintergrund ist eine Stellungnahme des Oberbürgermeisters aus einer Ratssitzung vom 29. Juni 2021, in der er der Fraktion einen Geheimnisverrat im Zusammenhang mit der Anfrage 0121/21 vorgeworfen hatte.
Die Fraktion weist den Vorwurf des Geheimnisverrats zurück. Sie führt aus, dass die Verschwiegenheitspflicht bei nichtöffentlichen Angelegenheiten nur dann bestehe, wenn die Geheimhaltung der Information noch möglich sei. Sobald Tatsachen offenkundig sind, also durch allgemein zugängliche Informationsquellen ohne besonderen Aufwand feststellbar sind, entfalle die Pflicht zur Geheimhaltung.
In Bezug auf die Anfrage 0121/21, welche den Sachverhalt „Phantom im Rathaus“ behandelt, gibt die Fraktion an, lediglich einen Artikel des Westfälischen Anzeigers ausweislich zitiert zu haben. Da die in der Anfrage genannten Informationen bereits durch die Tagespresse veröffentlicht worden seien, seien diese als allgemein zugängliche Informationen einzustufen. Die Fraktion stützt ihre Argumentation auf eine entsprechende Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, wonach die Verschwiegenheitspflicht endet, wenn eine verlässliche Tageszeitung über einen Ratsbeschluss berichtet hat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 15.Stundung BaubeiträgeZur Vorlage · 0310/21_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat einen Antrag mit der Nummer 0310/21_AT gestellt, der eine Stundung von Straßenbaubeiträgen zum Gegenstand hat. In der Vorlage wird auf die finanzielle Belastung von Anwohnern durch die Kosten für Straßensanierungen verwiesen. Dabei wird ein konkreter Fall angeführt, bei dem für die Sanierung einer Straße eine Summe von 65.600 Euro von zwei Privatpersonen gefordert wird. Zudem wird auf Widerstand gegen Baubeiträge in der Lippestraße sowie auf die Unzufriedenheit von Anwohnern mit der aktuellen Ratskoalition hingewiesen. Die Fraktion bezieht sich dabei auch auf eine bereits verabschiedete Resolution des Stadtrats an die Landesregierung, die eine Abschaffung der Beiträge zum Ziel hatte.
Mit dem vorliegenden Antrag fordert die Fraktion eine weitreichende Änderung der Zahlungsmodalitäten. Konkret wird beantragt, die Fälligkeit aller Straßenbaubeiträge in das Jahr 2500 zu verlegen. Der Antrag wurde für die Sitzung des Rates am 14. September 2021 eingereicht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- C.Anfragen
- 1.Nutzung der neu erworbenen städtischen Waldfläche (34,6 ha) in Hamm-UentropZur Vorlage · 0123/21_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm eine Anfrage zur künftigen Nutzung der neu erworbenen städtischen Waldflächen in Hamm-Uentrop eingereicht. Gegenstand der Anfrage ist die Bewirtschaftung und Sicherung der rund 34,6 Hektar großen Fläche, deren Erwerb zuvor durch den Rat beschlossen wurde.
Die Anfrage bezieht sich auf die vorliegende Beschlussvorlage, die eine naturschutzrechtliche Sicherung der Waldbereiche vorsieht. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob diese Sicherung die gesamte Waldfläche umfasst und in welchem Umfang sowie in welchen Bereichen dies geplant ist. Zudem wird gefragt, ob die naturschutzrechtliche Sicherung eine standortgerechte Holznutzung und eine gesteuerte Verjüngung der Bestände vorsieht, um Maßnahmen wie flächigen Kahlschlag oder das Einbringen fremder Baumarten zu vermeiden.
Des Weiteren wird die Instandsetzung der Wege im betreffenden Bereich thematisiert, um die Nutzung durch die Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Abschließend erkundigt sich die Fraktion nach dem Kenntnisstand der Stadtverwaltung bezüglich der Mengen an Kohlendioxid, die bei den Prozessen des Verrottens und Absterbens von Bäumen auf den städtischen Waldflächen freigesetzt werden könnten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 29.06.2021 · Rat
- Nutzung der neu erworbenen städtischen Waldfläche (34,6 ha) in Hamm-UentropZur Vorlage · 0184/21_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Ratsfraktion Informationen zur künftigen Nutzung der neu erworbenen Waldflächen in Hamm-Uentrop vorgelegt. Bei den betroffenen Flächen handelt es sich um rund 34,6 Hektar Wald, deren Erwerb bereits mit der Zielsetzung verbunden war, diese im Rahmen eines späteren Verfahrens als Naturschutzgebiet zu sichern.
Aktuell existieren noch keine konkreten Planungen oder Abgrenzungsvorschläge für das geplante Schutzgebiet. Die Arbeitsgemeinschaft Biologischer Umweltschutz (ABU Soest) wurde damit beauftragt, den Zustand der Waldflächen im Bereich des Heidemühlschen Holzes zu erfassen, um eine erste Grundlage für die Abgrenzung zu schaffen. Eine forstliche Nutzung soll primär darauf ausgerichtet sein, die ökologischen Werte der Bestände, wie den Anteil an Altholz und die naturnahe Baumarten-Zusammensetzung, zu erhalten und zu entwickeln.
Hinsichtlich der Infrastruktur für die Öffentlichkeit gibt die Verwaltung an, dass derzeit nur einzelne Forstwege vorhanden sind. Ein Ausbau oder eine Neuanlage von Wegen muss unter Berücksungen der naturschutzfachlichen Anforderungen und der potenziellen Störung der Tierwelt geprüft werden.
Zu den Fragen der CO2-Speicherung und der Nutzung von Holz hält die Verwaltung fest, dass für die spezifischen Flächen keine Daten zur genauen Größenordnung der CO2-Freisetzung vorliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausweisung von Naturschutzgebieten nach Bundesnaturschutzgesetz primär der Erhaltung von Lebensstätten und Arten dient und der Klimaschutz dabei nicht das maßgebliche Kriterium darstellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 2.Verschuldete Minderjährige beim kommunalen Jobcenter HammZur Vorlage · 0128/21_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm eine Anfrage zur Situation verschuldeter Minderjähriger beim kommunalen Jobcenter eingereicht. Hintergrund der Anfrage ist eine Information des Bundesarbeitsministeriums, wonach die Forderungen der Staatskasse gegen Kinder und Jugendliche mit Stand Anfang April 2021 eine Summe von 192,1 Millionen Euro erreichten. Diese Forderungen entstehen in der Regel durch Überzahlungen, die das Jobcenter an die Eltern geleistet hat.
Die Anfrage umfasst mehrere spezifische Fragen, die für die vergangenen drei Jahre beantwortet werden sollen. Die Ratsgruppe bittet um Auskunft darüber, wie viele Kinder und Jugendliche in Hamm von solchen Forderungen betroffen sind sowie wie hoch die Gesamtsumme der Forderungen des Jobcenter Hamm gegenüber Minderjährigen ausfällt. Dabei werden auch die Anzahl der betroffenen Bedarfsgemeinschaften sowie deren Anteil an der Gesamtheit der Bedarfsgemeinschaften abgefragt.
Des Weiteren wird nach der Anzahl der Betroffenen und der Gesamtsumme der Forderungen gefragt, die Personen betreffen, welche zum Zeitpunkt der Entstehung der Forderung minderjährig waren, aber mittlerweile die Volljährigkeit erreicht haben. Zudem wird nach der Anzahl der Fälle gefragt, in denen eine Befreiung von den Zahlungsverpflichtungen nach Erreichen der Volljährigkeit ausgesprochen wurde, und es wird um Informationen zur Art und Weise der Aufklärung der Betroffenen über diese Befreiungsmöglichkeit gebeten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- Verschuldete Minderjährige beim kommunalen Jobcenter HammZur Vorlage · 0220/21_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der Ratsgruppe Die Linke Informationen über Forderungen des kommunalen Jobcenters gegenüber Minderjährigen vorgelegt. Die Anfrage bezog sich auf die Anzahl der betroffenen Kinder und Jugendlichen, die Gesamtsumme der Forderungen sowie die Handhabung von Befreiungen von Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum der letzten drei Jahre.
Nach Angaben der Verwaltung belief sich die Gesamtsumme der Forderungen gegenüber Minderjährigen im Zeitraum von 2018 bis April 2021 auf 64.659,57 Euro. Die Anzahl der betroffenen Personen und Bedarfsgemeinschaften lag in den Jahren 2018 bis 2021 jeweils zwischen 24 und 46. Der Anteil der betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie der betroffenen Bedarfsgemeinschaften an der Gesamtheit der jeweiligen Gruppen lag dabei bei maximal einem Prozent.
Eine Auswertung darüber, wie viele Personen heute als Volljährige Forderungen aus ihrer Minderjährigkeit begleichen müssen, ist laut der Verwaltung nicht möglich, da diese Daten nicht in der gewünschten Form dokumentiert werden.
Hinsichtlich der Verpflichtungen zur Rückzahlung teilte die Verwaltung mit, dass das Kommunale Jobcenter Hamm auf die Heranziehung von Minderjährigen verzichtet. Forderungen werden gegenüber den erwachsenen Verursachern geltend gemacht, sofern dies gesetzlich möglich ist. Sobald die betroffenen Minderjährigen das 18. Lebensjahr vollenden, wird die Forderung gegen sie nicht weiter verfolgt. Eine explizite Information der Betroffenen über eine Befreiung von den Zahlungsverpflichtungen ist daher nicht vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 3.Gemeindeordnung NRWZur Vorlage · 0131/21_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm eine Anfrage zur Anwendung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit dem Rederecht in Ausschüssen gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Erfahrung eines Ratsmitglieds, dem in einer Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses das Rederecht verweigert wurde, mit Verweis auf die Gemeindeordnung.
Die Anfrage bezieht sich zudem auf eine Berichterstattung über die kommende Sitzung des Sozialausschusses, in der einer Bezirksbürgermeisterin Rederecht eingeräumt werden soll. In diesem Kontext bittet die Ratsgruppe um die Beantwortung spezifischer Fragen zur Rechtslage. Es wird gefragt, ob die Gemeindeordnung NRW im Falle einer Bezirksbürgermeisterin, die nicht dem Rat der Stadt Hamm angehört, eine andere Anwendung erfährt oder ob die Regelungen der Gemeindeordnung lediglich für Ratsmitglieder der Opposition gelten.
Des Weiteren möchte die Ratsgruppe klären, ob die Entscheidung über die Einräumung eines Rederechts eine Ermessensentscheidung der Ausschussvorsitzenden darstellt, die entweder spontan oder nach Absprache mit dem Oberbürgermeister getroffen werden kann. Abschließend wird um eine Auskunft zur grundsätzlichen Verbindlichkeit der Gemeindeordnung innerhalb der Stadt Hamm gebeten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- Gemeindeordnung NRWZur Vorlage · 0260/21_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen einer Anfrage zur Klärung von Rederechten in Ausschüssen um eine Stellungnahme der Verwaltung gebeten. Hintergrund der Anfrage ist die Beobachtung, dass Ratsmitgliedern in der aktuellen Wahlperiode im Rechnungsprüfungsausschuss das Rederecht verweigert wurde, während gleichzeitig die Teilnahme einer Bezirksbürgermeisterin an einer Sitzung des Sozialausschusses vorgesehen war. Die Anfrage stellte die Frage, ob die Gemeindeordnung NRW in Bezug auf die Teilnahme von Personen außerhalb des Rates unterschiedliche Regelungen vorsieht und inwieweit Ausschussvorsitzende eigenständig über das Rederecht entscheiden können.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und erläutert, dass sich das Rederecht der Bezirksbürgermeisterin oder des Bezirksbürgermeisters in dem beschriebenen Fall direkt aus der Gemeindeordnung ergibt. Gemäß § 37 Abs. 5 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW ist die Bezirksvertretung zu allen wichtigen Angelegenheiten zu hören, die den Stadtbezirk berühren. Eine spezifische Regelung in Satz 7 der genannten Vorschrift sieht vor, dass der Bezirksvorsteher oder dessen Stellvertreter das Recht haben, in Beratungen des Rates oder eines Ausschusses gehört zu werden, sofern die Beratung über eine Angelegenheit erfolgt, die auf einen Vorschlag oder eine Anregung einer Bezirksvertretung zurückgeht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 4.Auftragsvergabe bei der Eröffnung von Corona-TestzentrenZur Vorlage · 0152/21_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat eine Anfrage zur Auftragsvergabe bei der Eröffnung von Corona-Testzentren in Hamm vorgelegt. Hintergrund der Anfrage ist die Forderung nach mehr Transparenz bei der Vergabe der Teststellen. Die Ratsgruppe bezieht sich dabei auf eine vorangegangene Anfrage sowie die Stellungnahme der Stadtverwaltung, die nach Ansicht der Antragsteller unzureichende Informationen zu den Zeitpunkten der Antragstellung geliefert hat.
In der vorliegenden Anfrage wird die Verwaltung aufgefordert, detaillierte Daten zum Eingang der Anträge für die 22 Teststellen zu nennen, die vor dem Stichtag am 19. März 2021 eingereicht wurden. Zudem werden Informationen über die 21 weiteren Teststellen angefordert, die nach diesem Datum eingerichtet wurden. Hierbei wird gefragt, ob diese Stellen selbst Anträge gestellt oder von der Verwaltung proaktiv kontaktiert wurden, sowie nach den genauen Eingangsdaten der jeweiligen Anträge.
Zusätzlich fordert die Ratsgruppe eine Auflistung der 56 abgelehnten Anträge. Die Stadtverwaltung hatte zuvor angegeben, dass diese Ablehnungen darauf zurückzuführen seien, dass die Anträge nach dem Stichtag eingegangen seien und für die entsprechenden Sozialräume bereits eine ausreichende Abdeckung durch andere Teststellen bestehe. Die Anfrage verlangt nun eine chronologische Datierung des Eingangs dieser 56 Anträge.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- Auftragsvergabe bei der Eröffnung von Corona-TestzentrenZur Vorlage · 0259/21_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zur Auftragsvergabe bei der Eröffnung von Corona-Testzentren in Hamm detaillierte Informationen zur Vergabe und den Ablehnungsgründen der Stadtverwaltung angefordert. Im Zentrum der Anfrage stehen Fragen zur Transparenz des Verfahrens sowie die zeitliche Abfolge der Antragstellung und Bewilligung.
Die Stadtverwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung, dass insgesamt 44 Corona-Schnelltestzentren bewilligt wurden. Davon wurden 30 Anträge bis zum Stichtag am 19. März 2021 eingereicht und genehmigt. Nach diesem Datum wurden weitere 14 Testzentren bewilligt, um eine ausreichende Versorgung in den jeweiligen Sozialräumen sicherzustellen. Die Verwaltung gibt an, dass die Beauftragung auf der Grundlage der vorliegenden Anträge erfolgte und keine Anbieter proaktiv auf Standortöffnungen angesprochen wurden.
Hinsichtlich der nicht berücksichtigten Bewerbungen teilte die Verwaltung mit, dass 59 Bewerbenden mitgeteilt wurde, dass derzeit keine weiteren Beauftragungen erfolgen. Die entsprechenden Anträge gingen zwischen dem 26. März und dem 23. August 2021 ein. Als Grund für die Nichtberücksichtigung wird angeführt, dass nach dem Stichtag eine ausreichende Abdeckung durch bereits eingerichtete Teststellen im Stadtgebiet vorhanden sei. Die Kontaktdaten der Bewerber werden im Bedarfsfall gespeichert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 5.Auswirkungen der deutlichen Preissteigerungen bei Baumaterialien für städtische InfrastrukturmaßnahmenZur Vorlage · 0153/21_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zu den Auswirkungen steigender Materialpreise auf städtische Infrastrukturmaßnahmen angefordert. Hintergrund der Anfrage sind die Preissteigerungen bei Baumaterialien wie Stahl, Holz oder Dämmstoffen sowie Lieferengpässe, die laut der Ratsgruppe zu Verzögerungen bei Fertigstellungsterminen führen können.
Die Anfrage thematisiert die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die Bautätigkeiten der Fachämter der Stadt Hamm sowie der städtischen Töchter. Zudem wird auf die Situation klein- und mittelständischer Handwerksunternehmen verwiesen, die von den Preissteigerungen betroffen sind. Die Ratsgruppe bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, ob bereits laufende oder beauftragte Projekte bekannt sind, deren Zeitpläne aufgrund der Materialpreise oder Lieferengpässe nicht eingehalten werden können.
Des Weiteren werden Fragen zur Kostenkontrolle gestellt. Es wird nach den Intervallen der Kostenkontrollen durch die Bauherrenämter sowie nach etwaigen Budgetüberschreitungen gefragt, die planerische oder bauliche Einsparungen oder Budgeterhöhungen erforderlich machen könnten. Abschließend wird die Verwaltung um eine Bewertung gebeten, wie mit der Weitergabe von Preissteigerungen durch Handwerksunternehmen an die Bauherrenämter umgegangen wird. Dabei wird konkret nach der beabsichtigten Implementierung von Preisanpassungsklauseln oder der Akzeptanz von Risikoaufschlägen bei neu abzuschließenden Verträgen gefragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- Auswirkungen der deutlichen Preissteigerungen bei Baumaterialien für städtische InfrastrukturmaßnahmenZur Vorlage · 0256/21_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat mit der Anfrage Nr. 0153/21 Fragen zu den Auswirkungen steigender Materialpreise und Lieferengpässe bei Baumaterialien wie Stahl, Holz oder Dämmstoffen auf städtische Infrastrukturmaßnahmen gestellt. Im Fokus standen dabei die Einhaltung von Fertigstellungsterminen, die Notwendigkeit von Budgetanpassungen sowie die zukünftige Gestaltung der Vertragspraxis gegenüber Handwerksunternehmen.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung, dass die Preissteigerungen im Baugewerbe unter anderem auf überlastete Märkte zurückzuführen sind, was teilweise zu fehlenden Angeboten in Ausschreibungen und daraus resultierenden Neuausschreibungen führt. Bei städtischen Baumaßnahmen konnten Preissteigerungen im Rahmen der Kostenkontrolle sowie durch die Umschichtung von Bauprozessen weitgehend kompensiert werden. Lieferengpässe konnten in den meisten Fällen ebenfalls abgefangen werden.
Hinsichtlich des Kostenmanagements führt die Verwaltung eine planungsbegleitende Kostenverfolgung durch, die alle Phasen der Objekterrichtung umfasst. Durch den Vergleich der Kostenplanungsschritte mit dem jeweiligen Kostenermittlungsstand können Preissteigerungen in einzelnen Gewerken identifiziert werden, um durch planerische Einsparungen Budgetüberschreitungen zu vermeiden.
Bezüglich der vertraglichen Gestaltung hält die Verwaltung fest, dass bei Bauverträgen grundsätzlich der Auftragnehmer das Beschaffungs- und Preisrisiko für Materialien trägt. Die Einführung einer Stoffpreisgleitklausel wird derzeit durch eine Arbeitsgruppe geprüft. Preisanpassungsbegehren in bestehenden Verträgen werden nach den Regelungen zur Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB beurteilt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 6.Impfstrategie der Stadt HammZur Vorlage · 0154/21_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur aktuellen Impfstrategie der Stadt Hamm angefordert. Hintergrund der Anfrage sind die unterschiedliche Impf-Akzeptanz in verschiedenen sozialen Gruppen sowie die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Wirksamkeit des Impfstoffs von Johnson & Johnson gegenüber der Delta-Variante. Da dieser Impfstoff in Hamm unter anderem bei wohnungslosen Menschen, Geflüchteten und in strukturbenachteiligten Stadtvierteln eingesetzt wurde, bittet die Ratsgruppe um eine detaillierte Auskunft zur Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen.
Die Anfrage umfasst konkrete Fragen zur Anzahl der Bürgerinnen und Bürger, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, und wie viele von ihnen bereits eine Zweitimpfung erhalten haben. Zudem wird nach der aktuellen Impfquote bei wohnungslosen Menschen sowie bei Geflüchteten in Hamm gefragt. Dabei soll präzisiert werden, welcher Prozentsatz der jeweiligen Gruppen geimpft ist und wie hoch der Anteil derer ist, die den Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben. Abschließend wird die Verwaltung gefragt, ob Pläne für Zweitimpfungen der mit Johnson & Johnson geimpften Gruppen existieren und ob hierfür bereits ein Impfplan vorliegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- Impfstrategie der Stadt HammZur Vorlage · 0250/21_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat mit der Anfrage Nr. 0154/21 Informationen zur Wirksamkeit der Impfstrategie in Hamm sowie zum Einsatz des Impfstoffs Johnson & Johnson angefordert. Im Fokus standen dabei die Impfquoten bei spezifischen Personengruppen wie Wohnungslosen und Geflüchteten sowie die Planung von Zweitimpfungen aufgrund der Delta-Variante.
Die Verwaltung erläuterte in ihrer Stellungnahme, dass die Impfstrategie in Hamm auf den bundesweiten Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sowie den Erlassen des Landes Nordrhein-Westfalen basiert. Eine eigenständige städtische Strategie sei nicht erforderlich gewesen. Die Stadt setzt jedoch auf dezentrale und mobile Angebote, wie etwa einen Impfbus und einen Impfanhänger, um niederschwellige Zugänge zu schaffen.
Hinsichtlich der Zahlen zum Impfstoff Johnson & Johnson gab die Verwaltung an, dass 8.805 Personen vollständig geimpft sind, wobei die Anzahl der Folgeimpfungen der Anzahl der Johnson & Johnson-Impfungen entspricht. Bei den Wohnungslosen wurde eine Impfquote von 60 % ausgewiesen, wobei alle diese Impfungen mit Johnson & Johnson durchgeführt wurden. Bei Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften lag die Quote bei 68,4 %, wobei 95,4 % der Impfungen mit Johnson & Johnson erfolgten. Für Geflüchtete in Erstaufnahmeeinrichtungen war eine genaue Quote aufgrund der Fluktuation nicht ermittelbar. Planungen für Auffrischungsimpfungen hängen laut Verwaltung von den Vorgaben der STIKO sowie von Bund und Ländern ab.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 7.Installation von Luftfilteranlagen in Hammer SchulenZur Vorlage · 0155/21_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat eine Anfrage zur Installation von Luftfilteranlagen in Hammer Schulen gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Entwicklung der Corona-Zahlen in Nordrhein-Westfalen sowie die damit verbundene Infektionsgefahr für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte. Die Ratsgruppe verweist dabei auf ein Förderprogramm der Landesregierung, welches Kommunen bei der Anschaffung und Installation solcher Anlagen finanziell unterstützen soll.
Die Anfrage umfasst mehrere spezifische Fragen an den Oberbürgermeister. Die Verwaltung wird gebeten darzulegen, ob die entsprechenden Fördermittel bereits in Hamm in Anspruch genommen werden oder ob die Absicht besteht, diese zu beantragen. Zudem wird nach dem aktuellen Stand der Installationen gefragt, insbesondere nach der Identifikation bereits ausgestatteter Schulen sowie nach dem Zeitplan für künftige Maßnahmen.
Des Weiteren möchte die Ratsgruppe erfahren, ob die Filteranlagen auf bestimmte Klassenräume beschränkt sind oder ob auch Lehrerzimmer und Sporthallen einbezogen werden. Abschließend wird um Auskunft über die durchschnittlichen Kosten einer flächendeckenden Installation an einer Schule sowie über die Frage gebeten, ob diese Kosten durch die bereitgestellten Fördermittel gedeckt werden können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- Installation von Luftfilteranlagen in Hammer SchulenZur Vorlage · 0255/21_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im September 2021 eine Anfrage zur Installation von Luftfilteranlagen in Hammer Schulen gestellt. Im Zentrum der Anfrage standen Fragen zur Nutzung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen, zum aktuellen Stand der Installationen in Unterrichtsräumen und Sporthallen sowie zu den zu erwartenden Kosten für eine flächendeckende Ausstattung.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung, dass mobile Luftreinigungsgeräte allein keinen ausreichenden Schutz bieten, da sie den Luftaustausch nicht ersetzen können. Im Frühjahr wurde eine Bestandsaufnahme der Lüftungsmöglichkeiten in Schulen und Sporthallen durchgeführt, wobei technische Defekte an Fenstern und Anlagen erfasst wurden. Infolgedessen wurden Reparaturen durchgeführt und für 51 Unterrichtsräume mit eingeschränkten Lüftungsmöglichkeiten mobile Raumluftreinigungsgeräte beschafft. Hierfür wurden Fördermittel in Höhe von 216.000 Euro für die Geräte sowie 126.166 Euro für Reparaturmaßnahmen beantragt und abgerufen.
Für Räume, die bereits ausreichend belüftet werden können, besteht laut Verwaltung aktuell kein weiterer Handlungsbedarf. Im Bereich der Sporthallen werden derzeit die Möglichkeiten für die Aufrüstung oder den Neueinbau stationärer Anlagen geprüft; entsprechende Förderanträge werden vorbereitet oder bereits gestellt. Die Kosten für ein mobiles Gerät liegen zwischen 2.500 Euro und 5.000 Euro. Eine flächendeckende Ausstattung aller rund 1.500 genutzten Räume würde nach Schätzung Kosten zwischen 6 und 7,5 Millionen Euro verursachen. Über die bereits abgerufenen Mittel für nicht lüftbare Räume sind nach aktuellen Bestimmungen keine weiteren Fördermittel zu erwarten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 8.Sozial geförderter Wohnraum in HammZur Vorlage · 0156/21_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Situation des sozial geförderten Wohnraums in Hamm angefordert. Die Vorlage mit der Nummer 0156/21_AF befasst sich mit der Entwicklung von bezahlbarem Wohnraum und der Frage nach der Schaffung neuer Kapazitäten.
Die Anfrage umfasst mehrere spezifische Erhebungsfragen an die Stadtverwaltung. Zunächst wird nach der Anzahl der im Zeitraum von 2019 bis 2021 neu errichteten Wohnungen gefragt. Dabei wird eine Aufschlüsselung nach Kalenderjahren sowie nach der Art der Finanzierung – also öffentlich gefördert, freifinanziert und Eigentumswohnungen – sowie eine Zuordnung zu den jeweiligen Sozialräumen der Stadt verlangt.
Des Weiteren bittet die Ratsgruppe um Auskunft darüber, wie viele öffentlich geförderte Wohnungen in den Jahren 2019 bis 2021 aus der sozialen Mietpreis- und Belegungsbindung gefallen sind. Hierbei soll die Entwicklung des geförderten Bestands im Verhältnis zum Gesamtwohnungsbestand unter Berücksichtigung der Sozialräume dargestellt werden.
Zusätzlich werden Daten zum aktuellen Leerstand bei Mietwohnungen angefordert, wobei eine tabellarische Entwicklung der letzten fünf Jahre nach Sozialräumen gewünscht ist. Die Anfrage fragt zudem nach der Anzahl der Mietobjekte, die im Eigentum der Stadt oder einer städtischen Tochtergesellschaft stehen oder von der Stadt gefördert werden. Abschließend wird nach der aktuellen Anzahl sowie der Entwicklung der geförderten Mietreihenhäuser in den vergangenen fünf Jahren gefragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 14.09.2021 · Rat
- Sozial geförderter Wohnraum in HammZur Vorlage · 0247/21_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat mit der Anfrage Nummer 0156/21 verschiedene Fragen zur Situation des sozial geförderten Wohnraums in Hamm gestellt. Die Anfrage thematisiert die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum und die Entwicklung der Mietpreise.
Die Ratsgruppe bittet um detaillierte Informationen zu den Neuerrichtungen von Wohnungen in den Jahren 2019, 2020 und 2021. Dabei sollen die Wohnungen nach Kalenderjahr, nach der Art der Finanzierung – also öffentlich gefördert, freifinanziert oder als Eigentumswohnungen – sowie nach den jeweiligen Sozialräumen der Stadt aufgeschlüsselt werden. Zudem wird nach der Anzahl der Wohnungen gefragt, die in den genannten Jahren aus der sozialen Mietpreis- und Belegungsbindung gefallen sind, sowie nach der Entwicklung des geförderten Bestands im Verhältnis zum Gesamtwohnungsbestand, ebenfalls bezogen auf die Sozialräume.
Des Weiteren umfasst die Anfrage Informationen zur aktuellen Anzahl des Leerstands bei Mietwohnungen, aufgeschlüsselt nach Sozialräumen und mit einer tabellarischen Darstellung der Entwicklung der letzten fünf Jahre. Es wird zudem nach der Anzahl der Mietobjekte gefragt, die im Eigentum der Stadt oder einer städtischen Tochtergesellschaft stehen oder von der Stadt gefördert werden. Schließlich wird nach der aktuellen Anzahl und der Entwicklung der geförderten Mietreihenhäuser in den letzten fünf Jahren gefragt.
Die Verwaltung teilte mit, dass eine Beantwortung der Fragen in der aktuellen Sitzungsrunde aufgrund der knappen Zeit nicht möglich sei. Die Auskunft erfolgt in einer der nächsten Sitzungsrunden, sobald die Daten für das laufende Kalenderjahr 2021 vorliegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 9.Schulhöfe als freizugängliche Spiel- und SportflächenZur Vorlage · 0157/21_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat eine Anfrage zur Öffnung von Schulhöfen als öffentlich zugängliche Spiel- und Sportflächen eingereicht. Ziel der Initiative ist es, den Bewohnern des jeweiligen Quartiers neue Bewegungsangebote zur Verfügung zu stellen, wobei insbesondere Kinder und Jugendliche als primäre Nutzergruppe im Fokus stehen. Als Referenz für ein mögliches Modell wird auf die aktuelle Planung der Stadt Köln verwiesen.
Die Anfrage richtet sich an den Oberbürgermeister und bittet die Stadtverwaltung um eine Prüfung der Realisierbarkeit eines solchen Vorhabens in Hamm. Dabei sollen konkret die Gründe für eine etwaige Nicht-Umsetzbarkeit aufgezeigt werden. Zudem wird nach der Schätzung der anfallenden Kosten pro Schule gefragt, wobei insbesondere der Aufwand für den Schülerdienst sowie die Mehrkosten für die Reinigung thematisiert werden sollen.
Des Weiteren möchte die Ratsgruppe erfahren, welche Schulen in Hamm grundsätzlich für eine solche Modellumsetzung infrage kämen. Als alternative Option wird angefragt, ob ein Testlauf an einer einzelnen Schule unter Einbeziehung von Sozialarbeitern möglich wäre, falls eine flächendeckende Umsetzung mehrerer Standorte nicht realisierbar erscheint.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- Schulhöfe als freizugängliche Spiel- und SportflächenZur Vorlage · 0233/21_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat mit der Anfrage Nr. 0157/21 die Möglichkeit untersucht, ausgewählte Schulhöfe in Hamm als öffentlich zugängliche Spiel- und Sportflächen zu nutzen. Ziel der Anfrage war es, die Realisierbarkeit einer Modellumsetzung zu klären, die Kosten für Reinigungs- und Schließdienste zu ermitteln, potenzielle Standorte zu identifizieren und die Durchführung eines Testlaufs unter Einbeziehung von Sozialarbeitern zu prüfen.
Die Verwaltung nimmt in der Stellungnahme Nr. 0233/21 dazu Stellung. Sie führt aus, dass Schulhöfe grundsätzlich bereits als Spielflächen für Kinder unter 14 Jahren außerhalb der Schulzeit bis zum Einbruch der Dunkelheit freigegeben sind. Durch die Ausweitung von Ganztagsangeboten und Unterrichtszeiten bis in den Nachmittag sei dieser Zeitraum jedoch faktisch eingeschränkt, weshalb Schulhöfe in der Spielraumplanung des Jugendamtes nicht mehr als Ersatzflächen berücksichtigt werden.
Ein weiterer Aspekt der Stellungnahme betrifft den Schutz der Schulgebäude vor Vandalismus. Laut internen Auswertungen der Verwaltung hängen Schäden von der Zugänglichkeit und Einsehbarkeit der Standorte ab, wobei eine Beschränkung der Zugänglichkeit, etwa durch Zäune, als wirksamster Schutz gilt. Die Verwaltung verweist zudem auf den Beschluss des Ausschusses für Familie, Kinder- und Jugendhilfe zur Neuaufstellung des Spielraumentwicklungsplanes und empfiehlt, die Ergebnisse dieser Planungen abzuwarten. Eine detaillierte Beantwortung der spezifischen Fragen zur Kostenstruktur oder zu konkreten Standorten wird daher nicht vorgenommen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 10.Hinzuziehung von Versicherungsleistungen im SGB XII-BezugZur Vorlage · 0158/21_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Handhabung von Versicherungsleistungen im Zusammenhang mit dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Beobachtung, dass in anderen Kommunen Beiträge, die als öffentliche Versicherungen deklariert sind und gemäß § 82 II Nr. 3 SGB XII abgesetzt werden können, von Sozialämtern aufgrund einer vermeintlich unangemessenen Höhe nicht anerkannt werden. Da die Entscheidung über die Angemessenheit solcher Beiträge bei den Sozialhilfeträgern liegt, bittet die Ratsgruppe um eine Klärung der aktuellen Situation in Hamm.
Die Anfrage umfasst vier spezifische Fragestellungen an die Stadtverwaltung. Es wird um Auskunft darüber gebeten, welche Gründe für die Ablehnung von Versicherungsbeiträgen angeführt werden und wie viele Ablehnungen in den vergangenen drei Jahren verzeichnet wurden. Zudem soll die Verwaltung die prozentuale Verteilung der genannten Ablehnungsgründe pro Jahr darlegen. Des Weiteren wird gefragt, ob sich die Höchstgrenze beim Absetzen dieser öffentlichen Versicherungen im betrachteten Zeitraum verändert hat und wie dieser Verlauf aussieht. Abschließend wird die Stadtverwaltung aufgefordert, die Berechnungen zu benennen, die als Grundlage für die Bewertung der Beiträge dienen, und mitzuteilen, ob sich diese Berechnungsverfahren in den letzten drei Jahren geändert haben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- Hinzuziehung von Versicherungsleistungen im SGB XII-BezugZur Vorlage · 0251/21_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat mit der Anfrage Nr. 0158/21 Informationen zur Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen im Rahmen der Leistungen nach dem SGB XII angefordert. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, unter welchen Bedingungen Beiträge für Versicherungen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, als angemessen anerkannt werden und welche Gründe für eine Ablehnung solcher Absetzungen in der Stadt Hamm in den vergangenen drei Jahren vorlagen. Zudem wurde nach der Entwicklung von Höchstgrenzen sowie den zugrunde liegenden Berechnungsmethoden gefragt.
Die Verwaltung erläuterte in der Stellungnahme zur Vorlage 0251/21_ST, dass die Absetzung von Versicherungsbeiträgen nach § 82 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII eine Einzelfallprüfung erfordert. Da der Begriff der Angemessenheit ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, der eine individuelle Bewertung der Vorsorgemaßnahmen verlangt, können keine pauschalen Begründungen für Ablehnungen angegeben werden. Die Verwaltung führt aus, dass für die Leistungsfälle keine gesonderte Auswertung bezüglich absetzbarer Versicherungen erfolgt, da jeder Bescheid auf einer individuellen Berechnung basiert.
Hinsichtlich der Höchstgrenzen erklärte die Verwaltung, dass aufgrund der notwendigen Einzelfallprüfung keine festen Grenzwerte existieren. Die Stadt Hamm orientiert sich bei der Beurteilung an den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, den kommunalen Spitzenverbänden sowie der aktuellen Rechtsprechung. Laut Verwaltung ist der Bereich der Versicherungsbeiträge in Hamm im Hinblick auf Widersprüche und Klagen nicht auffällig.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 11.NichtöffentlichkeitZur Vorlage · 0160/21_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Vorlage 0160/21_AF eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Klärung der Kriterien für die Behandlung von Stellungnahmen zu Anfragen in der Nichtöffentlichkeit.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung der Frage, wonach sich die Entscheidung richtet, ob Stellungnahmen zu Anfragen in der nichtöffentlichen Sitzung behandelt werden. Die Anfrage wurde am 3. September 2021 eingereicht und war für die Sitzung des Rates am 14. September 2021 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- NichtöffentlichkeitZur Vorlage · 0249/21_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der AfD-Fraktion die rechtlichen Grundlagen für den Ausschluss der Öffentlichkeit bei Ratssitzungen erläutert. Grundlage für die öffentliche Durchführung von Ratssitzungen ist gemäß § 48 Abs. 2 der Gemeindeordnung die grundsätzliche Öffentlichkeit. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist jedoch durch die Geschäftsordnung möglich.
Nach § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates sind die Sitzungen für spezifische Angelegenheiten von der Öffentlichkeit ausgeschlossen. Zu diesen Themen gehören unter anderem Liegenschaftsangelegenheiten, Planungsabsichten mit Auswirkungen auf Grundstückswerte, Personalangelegenheiten sowie Auftragsvergaben. Ebenso fallen Einzelfälle in Abgabenangelegenheiten, Angelegenheiten der Rechnungsprüfung, sofern keine allgemeinen Grundsätze betroffen sind, sowie Themen, bei denen eine vertrauliche Behandlung aus Gründen des öffentlichen Wohls oder im Interesse der Stadt erforderlich ist, in den nichtöffentlichen Teil.
Diese Regelungen zur Nichtöffentlichkeit finden laut der Stellungnahme nicht nur im Rat Anwendung, sondern gelten gleichermaßen für die Bezirksvertretungen sowie die städtischen Ausschüsse. Die genannten Sachverhalte führen dazu, dass auch Anträge und Anfragen in einem nichtöffentlichen Sitzungsteil behandelt werden können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 12.BefangenheitZur Vorlage · 0161/21_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0161/21_AF eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt. Gegenstand der Anfrage sind Regelungen zur Befangenheit in den Gremien der Stadt Hamm.
Die Fraktion bittet um die Beantwortung spezifischer Fragen zu den Voraussetzungen und Folgen von Befangenheit. Konkret wird gefragt, in welchen Fällen persönliche oder wirtschaftliche Vorteile vorliegen, die eine Befangenheit begründen. Darüber hinaus werden Informationen darüber angefordert, unter welchen Umständen eine Teilnahme an Abstimmungen aufgrund von Befangenheit ausgeschlossen ist. Die Anfrage umfasst zudem die Klärung der Frage, in welchen Situationen eine Teilnahme an Debatten wegen Befangenheit nicht gestattet ist und in welchen Fällen die Vorstellung eigener Anträge aufgrund einer Befangenheit untersagt werden darf.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- BefangenheitZur Vorlage · 0248/21_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der AfD-Fraktion die rechtlichen Grundlagen für den Ausschluss von Mitgliedern aus Gremien bei Befangenheit erläutert. Die Anfrage bezog sich auf die Bedingungen, unter denen persönliche oder wirtschaftliche Vorteile zu einem Mitwirkungsverbot führen sowie auf die Einschränkungen bei Rederecht, Abstimmung und der Vorstellung eigener Anträge.
Nach Angaben der Verwaltung ergibt sich die Grundlage für einen Ausschluss aus der Beratung oder Entscheidung gemäß § 31 Abs. 1 der Gemeindeordnung. Ein Mitglied, das zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit berufen ist, darf weder beratend noch entscheidend an einer Angelegenheit nicht mitwirken, wenn die Entscheidung der Sache selbst, einem Angehörigen oder einer von der Person kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Als unmittelbar gilt in diesem Zusammenhang, wenn die Entscheidung eine natürliche oder juristische Person direkt berührt.
Die Verwaltung führt aus, dass eine abschließende Aufzählung aller möglichen Fälle nicht möglich ist. Im Falle von Unklarheiten über einen möglichen Ausschlussgrund muss die Entscheidung im Einzelfall auf Basis der konkreten Sachlage erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.RomaZur Vorlage · 0162/21_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0162/21_AF eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt. Gegenstand der Anfrage sind statistische Informationen zur Bevölkerungsgruppe der Roma in der Stadt Hamm.
Die Fraktion bittet um die Beantwortung von zwei spezifischen Fragen. Zunächst wird nach der aktuellen Anzahl der in Hamm lebenden Personen der Gruppe der Roma gefragt. Darüber hinaus wird um Auskunft zur Erwerbstätigkeit dieser Personengruppe im Alter zwischen 18 und 64 Jahren gebeten. In diesem Zusammenhang fordert die Fraktion eine Differenzierung der Daten nach der Art der Beschäftigungsverhältnisse, wobei zwischen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten und anderen Formen der Beschäftigung unterschieden werden soll. Die Anfrage wurde am 3. September 2021 eingereicht und war für die Sitzung des Rates am 14. September 2021 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- RomaZur Vorlage · 0252/21_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit einer Anfrage vom 3. September 2021 Informationen zur aktuellen Situation der Roma-Bevölkerung in der Stadt angefordert. Die Fragen der Fraktion bezogen sich konkret auf die Anzahl der in Hamm lebenden Personen der Gruppe der Roma sowie auf die Anzahl der Erwerbstätigen in der Altersgruppe zwischen 18 und 64 Jahren. Dabei wurde um eine Unterscheidung zwischen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen und anderen Formen der Erwerbstätigkeit gebeten.
In einer Stellungnahme der Verwaltung vom 10. September 2021 wurde darauf hingewiesen, dass eine exakte Beantwortung der Fragen nicht möglich sei. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Gruppe der Roma Menschen umfasst, denen insbesondere die Sprache Romanes gemeinsam ist, was jedoch auch Personen mit unterschiedlichen Nationalitäten einschließt. Da Meldedaten sowie Daten zur Beschäftigung in der amtlichen Statistik nicht nach Bevölkerungsgruppen, sondern primär nach Nationalitäten erfasst werden, lassen sich die angefragten Zahlen nicht spezifisch für diese Gruppe aus den vorhandenen Datensätzen ableiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- D.Verschiedenes