Hinzuziehung von Versicherungsleistungen im SGB XII-Bezug
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Handhabung von Versicherungsleistungen im Zusammenhang mit dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Beobachtung, dass in anderen Kommunen Beiträge, die als öffentliche Versicherungen deklariert sind und gemäß § 82 II Nr. 3 SGB XII abgesetzt werden können, von Sozialämtern aufgrund einer vermeintlich unangemessenen Höhe nicht anerkannt werden. Da die Entscheidung über die Angemessenheit solcher Beiträge bei den Sozialhilfeträgern liegt, bittet die Ratsgruppe um eine Klärung der aktuellen Situation in Hamm.
Die Anfrage umfasst vier spezifische Fragestellungen an die Stadtverwaltung. Es wird um Auskunft darüber gebeten, welche Gründe für die Ablehnung von Versicherungsbeiträgen angeführt werden und wie viele Ablehnungen in den vergangenen drei Jahren verzeichnet wurden. Zudem soll die Verwaltung die prozentuale Verteilung der genannten Ablehnungsgründe pro Jahr darlegen. Des Weiteren wird gefragt, ob sich die Höchstgrenze beim Absetzen dieser öffentlichen Versicherungen im betrachteten Zeitraum verändert hat und wie dieser Verlauf aussieht. Abschließend wird die Stadtverwaltung aufgefordert, die Berechnungen zu benennen, die als Grundlage für die Bewertung der Beiträge dienen, und mitzuteilen, ob sich diese Berechnungsverfahren in den letzten drei Jahren geändert haben.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021kein Ergebnis hinterlegt
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