Gemeindeordnung NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm eine Anfrage zur Anwendung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit dem Rederecht in Ausschüssen gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Erfahrung eines Ratsmitglieds, dem in einer Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses das Rederecht verweigert wurde, mit Verweis auf die Gemeindeordnung.
Die Anfrage bezieht sich zudem auf eine Berichterstattung über die kommende Sitzung des Sozialausschusses, in der einer Bezirksbürgermeisterin Rederecht eingeräumt werden soll. In diesem Kontext bittet die Ratsgruppe um die Beantwortung spezifischer Fragen zur Rechtslage. Es wird gefragt, ob die Gemeindeordnung NRW im Falle einer Bezirksbürgermeisterin, die nicht dem Rat der Stadt Hamm angehört, eine andere Anwendung erfährt oder ob die Regelungen der Gemeindeordnung lediglich für Ratsmitglieder der Opposition gelten.
Des Weiteren möchte die Ratsgruppe klären, ob die Entscheidung über die Einräumung eines Rederechts eine Ermessensentscheidung der Ausschussvorsitzenden darstellt, die entweder spontan oder nach Absprache mit dem Oberbürgermeister getroffen werden kann. Abschließend wird um eine Auskunft zur grundsätzlichen Verbindlichkeit der Gemeindeordnung innerhalb der Stadt Hamm gebeten.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021kein Ergebnis hinterlegt
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