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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 07.093 – Schlossmühle Heessen – Hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. Satzungsbeschluss

0446/21_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 0446/21_VL sieht ein ergänzendes Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 07.093 – Schlossmühle Heessen gemäß § 214 Abs. 4 BauGB vor. Ziel dieses Verfahrens ist die Erhöhung der Rechtssicherheit durch die Einbeziehung neuer Abwägungsmaterialien. Dazu gehören insbesondere die wasserrechtliche Plangenehmigung vom 14. Juni 2021 zur Verlegung des Enniger Baches sowie ergänzende technische Ausführungen eines Ingenieurbüros.

Im Rahmen des Verfahrens werden zudem die Einwendungen aus der Offenlegung und der Behördenbeteiligung abgewogen. Betroffen sind unter anderem Stellungnahmen der LWL-Denkmalpflege, des Umweltamtes, des Lippeverbandes sowie der Bezirksregierung Arnsberg. Die Vorlage schlägt vor, die Anregungen aus der Beteiligung nach dem Verfahren der Vorlage Nr. 1989/19 zu behandeln. Zudem soll die Satzung für den Bebauungsplan Nr. 07.093 sowie die Begründung vom 31. Oktober 2019 beschlossen und rückwirkend zum 26. Februar 2021 in Kraft gesetzt werden.

Das Planungsgebiet befindet sich in der Gemarkung Heessen (Flur 11). Die räumliche Begrenzung erfolgt im Norden durch die Dolberger Straße, im Osten durch den Enniger Bach sowie im Süden durch den Mühlengraben und den Mühlenteich. Im Westen wird das Areal durch das Regenüberlaufbecken des Lippeverbandes begrenzt. Die genaue Abgrenzung der Fläche ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

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