Eingruppierung einer Beigeordneten
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0472/21 die Eingruppierung einer Beigeordneten in eine höhere Besoldungsgruppe beantragt. Gemäß der vorliegenden Sachdarstellung basiert der Antrag auf § 2 Absatz 5 der Eingruppierungsverordnung. Diese Regelung sieht vor, dass Beigeordnete der Stadtverwaltung Hamm grundsätzlich in die Besoldungsgruppe B4 eingestuft werden, während für den Ersten Beigeordneten sowie unter bestimmten Voraussetzungen für weitere Beigeordnete die Gruppe B5 vorgesehen ist.
Die Begründung für die beantragte Höhergruppierung der Beigeordneten auf die Besoldungsgruppe B5 liegt in der Veränderung der Zuständigkeiten. Nach einer Neuorganisation der Dezernate zum 1. März des laufenden Jahres hat sich der Geschäftsbereich der betreffenden Beigeordneten erheblich vergrößert. Die Vorlage sieht vor, dass die Einstufung in die Gruppe B5 als weitere Beigeordnete erfolgt. Die finanziellen Auswirkungen der Entscheidung werden mit dem Unterschiedsbetrag zwischen den Besoldungsgruppen B4 und B5 angegeben. Eine Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes war für diesen Vorgang nicht erforderlich. Der Rat hat der Vorlage in der Sitzung am 14. September 202
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Beratungsfolge
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