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Antrag

Richtlinie zur Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU) schnellstmöglich überarbeiten

0276/21_AT

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, die Richtlinien zur Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU) schnellstmöglich zu überarbeiten. Ziel des Antrags ist es, dass der Rat beschließt, ein Konzept zur Ermittlung der Angemessenheit des Bedarfs für Unterkunft zu erarbeiten, welches zu einer Entlastung der betroffenen Bedarfsgemeinschaften führt.

Der Antrag bezieht sich auf die vorangegangene Überarbeitung der Richtlinien (Vorlage 1804/19). Als Grundlage werden statistische Daten angeführt: Im Jahr 2017 wiesen 13,5 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften eine durchschnittliche Differenz von 85 Euro zwischen den tatsächlichen und den anerkannten Kosten der Unterkunft auf. Für das Jahr 2020 wird ein Anteil von 13,6 Prozent der Bedarfsgemeinschaften angegeben, die eine durchschnittliche Differenz von 97,24 Euro tragen müssen.

Besondere Aufmerksamkeit widmet die Ratsgruppe den Bedarfsgemeinschaften mit Kindern sowie Alleinerziehenden. Hier seien laut Antrag 15,5 Prozent der Haushalte von monatlich durchschnittlich 103,28 Euro nicht übernommenen Kosten der Unterkunft betroffen. Die Überarbeitung der Richtlinien soll an die aktuellen Bedingungen des Wohnungsmarktes angepasst werden.

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