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Beschlussvorlage

Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet

0451/21_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm hat die Fortführung der Beteiligung an der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet beschlossen. Die Entscheidung umfasst eine anteilige Finanzierung in Höhe von 75.645 Euro für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2022. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltspläne ab dem Jahr 2022. Zudem wurde die Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Hamm, der Stadt Dortmund und dem Kreis Unna bis zum 30. Juni 2022 beschlossen.

Die Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet fungiert als Bindeglied zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Region. Sie berät Unternehmen sowie Akteure des Arbeitsmarktes zu Förderinstrumenten und unterstützt die Umsetzung der regionalisierten Arbeitspolitik des Landes. Zu den Aufgaben gehören die Koordination von Programmlinien wie der Teilzeitberufsausbildung oder dem Bildungsscheck sowie die Entwicklung regionaler Konzepte zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit und Inklusion.

Die Trägerschaft der Agentur wird durch die Wirtschaftsförderungen der Städte Dortmund und Hamm sowie des Kreises Unna wahrgenommen, wobei die Wirtschaftsförderung Dortmund die Geschäftsstelle bereitstellt. Die Finanzierung der Agentur erfolgt durch Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Europäischen Union. Nach Informationen des zuständigen Ministeriums ist eine Weiterförderung aus dem Europäischen Sozialfonds bis zum 30. Juni 2022 möglich, während ab dem 1. Juli 2022 eine neue Förderphase beginnt.

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