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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 06.096 – Sophie-Scholl-Gesamtschule - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

0412/21_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0412/21 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 06.096 – Sophie-Scholl-Gesamtschule – beantragt. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 50.000 m² in der Gemarkung Bockum-Hövel, begrenzt durch die Berliner Straße, die Marinestraße, die Hagenstraße, die Rautenstrauchstraße und die Stefanstraße.

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Schulstandortes zu schaffen. Konkret soll der Bau einer zusätzlichen Dreifachturnhalle ermöglicht werden. Zudem soll das bestehende Planungsrecht an die tatsächliche Nutzung angepasst werden, da die aktuelle Festsetzung als reines Wohngebiet nicht mehr der Realität des gewachsenen Schulkomplexes aus der Gebrüder-Grimm-Schule und der Sophie-Scholl-Gesamtschule entspricht. Der neue Bebauungsplan sieht die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule / Sport“ vor. Ein Teilbereich soll als allgemeines Wohngebiet gesichert werden, während ein bestehender Kinderspielplatz als öffentliche Grünfläche planungsrechtlich festgeschrieben werden soll.

Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren für die Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Die inhaltliche Grundlage bildet der Flächennutzungsplan der Stadt Hamm. Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen.

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