Richtigstellung Rüge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat einen Antrag mit der Nummer 0309/21_AT gestellt, der den Oberbürgermeister zur Richtigstellung eines Sachverhalts auffordern soll. Hintergrund ist eine Stellungnahme des Oberbürgermeisters aus einer Ratssitzung vom 29. Juni 2021, in der er der Fraktion einen Geheimnisverrat im Zusammenhang mit der Anfrage 0121/21 vorgeworfen hatte.
Die Fraktion weist den Vorwurf des Geheimnisverrats zurück. Sie führt aus, dass die Verschwiegenheitspflicht bei nichtöffentlichen Angelegenheiten nur dann bestehe, wenn die Geheimhaltung der Information noch möglich sei. Sobald Tatsachen offenkundig sind, also durch allgemein zugängliche Informationsquellen ohne besonderen Aufwand feststellbar sind, entfalle die Pflicht zur Geheimhaltung.
In Bezug auf die Anfrage 0121/21, welche den Sachverhalt „Phantom im Rathaus“ behandelt, gibt die Fraktion an, lediglich einen Artikel des Westfälischen Anzeigers ausweislich zitiert zu haben. Da die in der Anfrage genannten Informationen bereits durch die Tagespresse veröffentlicht worden seien, seien diese als allgemein zugängliche Informationen einzustufen. Die Fraktion stützt ihre Argumentation auf eine entsprechende Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, wonach die Verschwiegenheitspflicht endet, wenn eine verlässliche Tageszeitung über einen Ratsbeschluss berichtet hat.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021kein Ergebnis hinterlegt
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