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Antrag

Bodycams für den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD)

0304/21_AT

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0304/21_AT einen Antrag gestellt, der die Ausstattung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) mit Bodycams vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und wird in der Sitzung des Rates am 14. September 2021 behandelt.

Die Fraktion begründet das Vorhaben mit der Notwendigkeit, die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes vor verbalen und körperlichen Angriffen zu schützen. Als rechtliche Grundlage wird auf eine Änderung des Ordnungsbehördengesetzes durch den Landtag Nordrhein-Westfalen verwiesen, die es Kommunen ermöglicht, Bodycams sowie Kameras in Streifenwagen einzusetzen.

Nach Angaben der Antragsteller sollen die Einsatzmittel eine präventive und deeskalierende Wirkung entfalten sowie der unmittelbaren Beweissicherung dienen. Dabei wird auf Erfahrungen von Polizeibehörden auf Bundes- und Landesebene Bezug genommen. Der Antrag sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamm beschließt, die Stadtverwaltung mit der Erstellung eines Konzepts für die Beschaffung und den Einsatz der Bodycams zu beauftragen und dessen Umsetzung anzuweisen.

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