Einführung von anonymisierten Bewerbungen bei der Stadtverwaltung und den städtischen Tochtergesellschaften
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat einen Antrag mit der Nummer 0300/21 gestellt, der die Einführung von anonymisierten Bewerbungsverfahren bei der Stadtverwaltung sowie den städtischen Tochtergesellschaften zum Ziel hat. Die Vorlage bezieht sich auf die bereits bestehende Beschlussvorlage Nr. 0466/21, mit der die Stadtverwaltung aufgefordert wurde, die Charta der Vielfalt zu unterzeichnen.
Nach Ansicht der Antragsteller stellt die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt eine Absichtserklärung dar, die allein keine strukturellen Benachteiligungen abbauen könne. Als ergänzendes Instrument wird auf die Empfehlungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes verwiesen. Durch den Verzicht auf Angaben zu Namen, Geschlecht oder Herkunft im ersten Schritt des Auswahlprozesses sollen unbewusste Vorurteile vermieden und die Qualifikation der Bewerbenden in den Mittelpunkt gerückt werden.
Der Antrag sieht vor, dass die Anonymisierung der Bewerbungsunterlagen als Standard beim sogenannten „Konzern Hamm“ eingeführt wird. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Objektivität der Bewerberauswahl zu erhöhen und die Chancen für bestimmte Personengruppen, wie etwa ältere Arbeitnehmer oder Menschen mit Migrationshintergrund, zu verbessern. Die Ratsgruppe beantragt hiermit, den Rat zu beauftragen, die Umsetzung dieses Verfahrens durch die Verwaltung zu veranlassen.
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Beratungsfolge
- 22.11.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 14.09.2021kein Ergebnis hinterlegt
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