Befangenheit
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der AfD-Fraktion die rechtlichen Grundlagen für den Ausschluss von Mitgliedern aus Gremien bei Befangenheit erläutert. Die Anfrage bezog sich auf die Bedingungen, unter denen persönliche oder wirtschaftliche Vorteile zu einem Mitwirkungsverbot führen sowie auf die Einschränkungen bei Rederecht, Abstimmung und der Vorstellung eigener Anträge.
Nach Angaben der Verwaltung ergibt sich die Grundlage für einen Ausschluss aus der Beratung oder Entscheidung gemäß § 31 Abs. 1 der Gemeindeordnung. Ein Mitglied, das zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit berufen ist, darf weder beratend noch entscheidend an einer Angelegenheit nicht mitwirken, wenn die Entscheidung der Sache selbst, einem Angehörigen oder einer von der Person kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Als unmittelbar gilt in diesem Zusammenhang, wenn die Entscheidung eine natürliche oder juristische Person direkt berührt.
Die Verwaltung führt aus, dass eine abschließende Aufzählung aller möglichen Fälle nicht möglich ist. Im Falle von Unklarheiten über einen möglichen Ausschlussgrund muss die Entscheidung im Einzelfall auf Basis der konkreten Sachlage erfolgen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021kein Ergebnis hinterlegt
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