Verschuldete Minderjährige beim kommunalen Jobcenter Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der Ratsgruppe Die Linke Informationen über Forderungen des kommunalen Jobcenters gegenüber Minderjährigen vorgelegt. Die Anfrage bezog sich auf die Anzahl der betroffenen Kinder und Jugendlichen, die Gesamtsumme der Forderungen sowie die Handhabung von Befreiungen von Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum der letzten drei Jahre.
Nach Angaben der Verwaltung belief sich die Gesamtsumme der Forderungen gegenüber Minderjährigen im Zeitraum von 2018 bis April 2021 auf 64.659,57 Euro. Die Anzahl der betroffenen Personen und Bedarfsgemeinschaften lag in den Jahren 2018 bis 2021 jeweils zwischen 24 und 46. Der Anteil der betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie der betroffenen Bedarfsgemeinschaften an der Gesamtheit der jeweiligen Gruppen lag dabei bei maximal einem Prozent.
Eine Auswertung darüber, wie viele Personen heute als Volljährige Forderungen aus ihrer Minderjährigkeit begleichen müssen, ist laut der Verwaltung nicht möglich, da diese Daten nicht in der gewünschten Form dokumentiert werden.
Hinsichtlich der Verpflichtungen zur Rückzahlung teilte die Verwaltung mit, dass das Kommunale Jobcenter Hamm auf die Heranziehung von Minderjährigen verzichtet. Forderungen werden gegenüber den erwachsenen Verursachern geltend gemacht, sofern dies gesetzlich möglich ist. Sobald die betroffenen Minderjährigen das 18. Lebensjahr vollenden, wird die Forderung gegen sie nicht weiter verfolgt. Eine explizite Information der Betroffenen über eine Befreiung von den Zahlungsverpflichtungen ist daher nicht vorgesehen.
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- 14.09.2021kein Ergebnis hinterlegt
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