Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Hauptausschuss
- 1.Ausbauplan S 13/21 – Museumstraße und StadthausstraßeZur Vorlage · 0406/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0406/21 den Ausbauplan S 13/21 für die Museumsstraße und die Stadthausstraße vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist es, die Museumsstraße und die Stadthausstraße im Zuge der Entwicklung des Kanalquartiers städtebaulich einheitlich zu gestalten und als Verbindungselement zwischen der Innenstadt und dem Kanalquartier zu etablieren.
Der Plan sieht vor, die Museumsstraße als verlängerte Fußgängerzone mit Anliegerbefriedung umzugestalten. Dabei sollen Gestaltungselemente wie Pflasterbeläge, Beleuchtung und Begrünung an den Schleusenplatz angepasst werden. Im Bereich der Museumsstraße sollen Parkplätze entfallen, während das Angebot an Fahrradbügeln sowie die Barrierefreiheit durch ein Blindenleitsystem gestärkt werden. Auch die Stadthausstraße soll in zwei Bereiche unterteilt werden: Ein Abschnitt soll als verkehrsberuhigter Bereich mit Parkplätzen ausgebaut, während der zweite Abschnitt bis zur Weststraße als Fußgängerzone gestaltet werden soll.
Die veranschlagten Gesamtausgaben belaufen sich auf 728.000 Euro, wobei 528.000 Euro auf die Museumsstraße und 200.000 Euro auf die Stadthausstraße entfallen. Die Finanzierung erfolgt durch Anliegerbeiträge, Stadtbauförderungsmittel sowie einen städtischen Eigenanteil in Höhe von 107.200 Euro. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Die Anwohner wurden im Vorfeld des Plans informiert und die Ergebnisse einer digitalen öffentlichen Auslegung wurden berücksichtigt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2022Zur Vorlage · 0612/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Ergänzung des Erneuerungsprogramms für die öffentliche Straßenbeleuchtung im Jahr 2022 vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Diese Fördermittel sollen dazu dienen, die finanzielle Belastung der Anlieger bei kommunalen Beitragsforderungen zu reduzieren.
Die Notwendigkeit der Arbeiten ergibt sich aus dem Alter und der Abnutzung der bestehenden Anlagen, wodurch eine sachgerechte Wartung und Instandsetzung nicht mehr wirtschaftlich darstellbar ist. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie des Beschlusses über das Straßen- und Wegekonzept durch den Rat. Im Falle einer Umsetzung soll die Stadtwerke Hamm GmbH mit der Durchführung der aufgeführten Maßnahmen beauftragt werden.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage umfassen ein investives Budget von 461.200 Euro sowie ein konsumtives Budget von 390.400 Euro. Die Mittel werden aus Instandhaltungsrückstellungen des Jahres 2019 gedeckt. Die Höhe der künftigen Anliegerbeiträge ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Die Vorlage dient dazu, die Anforderungen der Förderrichtlinien zu erfüllen, die für die Beantragung von Zuwendungen aus dem landeseigenen Förderprogramm einen entsprechenden Beschluss der zuständigen Gremien voraussetzen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Planung Sanierung Fassade HauptgebäudeZur Vorlage · 0615/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm hat die Planung für die Sanierung der Fassade des Hauptgebäudes des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums beschlossen. Die Entscheidung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltsplans ab dem Jahr 2022. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, ein EU-weites Vergabeverfahren für Planungsleistungen durchzuführen. Ziel ist es, Planer bis zur Leistungsphase 3, welche den Entwurf und die Kostenberechnung umfasst, zu beauftragen und im Anschluss einen Baubeschluss zur Ausführungsphase vorzulegen.
Die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt sich aus dem Zustand der Fassadenkonstruktion, die aus Beton-Sandwichelementen besteht. Laut Sachdarstellung weist die tragende Stahlbeton-Unterkonstruktion Korrosionsschäden auf, und auch die vorgehängten Fassadenplatten zeigen Abplatzungen durch korrodierte Bewehrung. Zudem sind die Dämmung durch Umwelteinflüsse sowie die Verglasung der Fenster durch Witterung beeinträchtigt, wodurch der aktuelle Standard des Wärmeschutzes nicht erfüllt wird. Ein vorliegendes Gutachten bestätigt diesen Zustand.
Die geplanten Maßnahmen umfassen die vollständige Erneuerung der Fassade inklusive der Fenster und des Blitzschutzes. Für die Jahre 2022 und 2023 sind Auszahlungen in Höhe von 50.000 Euro beziehungsweise 500.000 Euro vorgesehen, wobei ein städtischer Eigenanteil von insgesamt 550.000 Euro bereitgestellt wird. Die Verwaltung prüft zudem die Möglichkeit von Förderungen. Durch die Sanierung wird eine Verlängerung der Nutzungsdauer des Gebäudes um 40 Jahre angestrebt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.Sanierung der Haupteingangsfassade des RathausesZur Vorlage · 0621/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0621/22_VL die Sanierung der Haupteingangsfassade des Rathauses beantragt. Das Vorhaben umfasst umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen an der denkmalgeschützten Fassade, die zuletzt in den Jahren 1991/1992 saniert wurde. Aufgrund von Witterungseinflüssen und Umwelteinflüssen weist die Sandsteinstruktur Schäden auf, die laut einem Fachgutachten aus dem Jahr 2016 eine fundierte Sanierung erforderlich machen.
Die geplanten Maßnahmen beinhalten Reinigungsarbeiten mittels Heißdampfverfahren, den Austausch von Natursandsteinwerkstücken, Nachverankerungen, Neuverfugungen sowie die Bearbeitung von Rissen. Zudem sind Arbeiten am Gerüstbau, die Restaurierung historischer Holzfenster, Klempnerarbeiten an Fallrohren und Gesimsabdeckungen sowie Putz- und Malerarbeiten vorgesehen.
Die Gesamtkosten für die Sanierung der Fassade zum Theodor-Heuss-Platz werden auf 900.000 Euro beziffert. Die Finanzierung ist durch eine Instandhaltungsrückstellung aus dem Jahr 2019 gesichert, die im Haushaltsplan 2022 berücksichtigt wurde. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Umsetzung der Maßnahmen unter Einbindung externer Ingenieurbüros durchzuführen. Ziel ist es, die Ausschreibung und die vollständige Durchführung der Arbeiten im Jahr 2022 zu realisieren. Die Erfahrungen aus dieser Maßnahme sollen als Grundlage für die Planung weiterer Sanierungen am historischen Rathaus in kommenden Haushaltsjahren dienen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 23.03.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.Friedrich-List-Berufskolleg, Standort Spichernstraße, Anmietung/Kauf von Containern und Fortsetzung der Sanierung.Zur Vorlage · 0632/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss hat die Fortsetzung der ganzheitlichen Sanierung des Friedrich-List-Berufskollegs am Standort Spichernstraße beschlossen. Die Maßnahme umfasst die Anmietung oder den Kauf von Containern sowie die Durchführung umfangreicher Sanierungsarbeiten am Schulgebäude und der Sporthalle. Da die baulichen Eingriffe im laufenden Betrieb nicht möglich sind, soll das Gebäude für die Dauer der Arbeiten freizuziehen. Als temporäre Ausweichmöglichkeit ist das Gebäude in der Langestraße vorgesehen, während auf dem Schulgelände eine zweigeschossige Containeranlage errichtet werden soll, um acht Klassen und Nebenräume unterzubringen.
Die geplanten Sanierungsarbeiten beinhalten unter anderem die Schadstoffsanierung, die brandschutztechnische Ertüchtigung, die Erneuerung der Elektro-, Sanitär- und Heizungsinstallationen sowie die Modernisierung der Sporthalle. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Umsetzung unter Einbeziehung externer Fachplaner voranzutreiben. Für die Planungsleistungen ist eine EU-weite Ausschreibung vorgesehen.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 5.523.750 Euro. Die Kosten für die Containerlösung werden auf 1.700.000 Euro geschätzt, während die Sanierungskosten für das Schulgebäude und die Sporthalle inklusive einer Reserve auf 3.823.750 Euro kalkuliert sind. Die Finanzierung erfolgt über die Schulpauschale. Im Rahmen der Umsetzung wird eine Wirtschaftlichkeitsanalyse durchgeführt, um zwischen der Anmietung und dem Kauf der Container zu entscheiden. Ein Baubeginn ist für die Zeit nach den Sommerferien 2023 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 6.Fortführung der Zusammenarbeit mit dem freien Träger Caritasverband Hamm e.V. im Projekt „Guter Lebensabend NRW – Kultursensible Altenhilfe und Altenpflege für Seniorinnen und Senioren mit Einwanderungsgeschichte“Zur Vorlage · 0640/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss soll die Fortführung der Zusammenarbeit mit dem Caritasverband Hamm e.V. im Projekt „Guter Lebensabend NRW – Kultursensible Altenhilfe und Altenpflege für Seniorinnen und Senioren mit Einwanderungsgeschichte“ beschließen. Die Bezuschussung ist für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 vorgesehen, unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushalts durch die Bezirksregierung. Ziel des Projekts ist der Abbau von Zugangsbarrieren für Senioren mit Zuwanderungsgeschichte.
Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2022 umfassen Aufwendungen in Höhe von 127.174,55 Euro sowie Erträge in Höhe von 101.739,64 Euro. Daraus ergibt sich ein städtischer Eigenanteil von 25.434,91 Euro. Die Kosten setzen sich aus Personalkosten von 104.899,55 Euro und Sachausgaben von 22.275,00 Euro zusammen. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem die Aufwendungen 55.553,28 Euro betrugen, zeigt sich eine Veränderung der Mittelstruktur.
Die Zusammenarbeit im Rahmen dieses Projekts besteht seit Juni 2021, wobei der Caritasverband Hamm e.V. seit September 2021 eingebunden ist. Grundlage für die weitere Förderung ist ein Zuwendungsbescheid des Landes, der seit dem 31. Januar 2022 besteht. Sofern der Rat der Vorlage zustimmt, ist die Erstellung eines Weiterleitungsvertrags an den Caritasverband Hamm e.V. vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 17.03.2022 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 16.03.2022 · Integrationsrat
- 7.Gewährung eines Zuschusses zur Weiterführung der Maßnahme Nr. 1 „Unterstützung von von Gewalt betroffenen, geflüchteten und zugewanderten Frauen.“Zur Vorlage · 0706/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Hauptausschuss eine Beschlussvorlage zur Weiterführung eines Zuschusses für die Maßnahme „Unterstützung von Gewalt betroffenen, geflüchteten und zugewanderten Frauen“ vor. Die Förderung ist an die Diakonie-Ruhr Hellweg e.V. gerichtet und umfasst zwei spezifische Projekte. Das erste Projekt beinhaltet die Vernetzungs- und Informationsstelle für Hilfeangebote, während das zweite Projekt ein Beratungs- und Begleitangebot für die betroffene Zielgruppe umfasst.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 91.300 Euro. Davon entfallen 55.550 Euro auf das erste Projekt und 35.750 Euro auf das zweite Projekt. Die Mittel sind im Teilergebnisplan des Stadtamtes zur Verfügung gestellt.
Die Maßnahme ist Bestandteil des Kommunalen Integrationskonzeptes der Stadt Hamm und wird seit 2016 durchgeführt. Die Fortführung der Projekte basiert auf einem Beschluss des Runden Tisches gegen Häusliche Gewalt Hamm. Ziel der Projekte ist es, durch Vernetzung und Information sowie durch fachliche Begleitung und Beratung auf die spezifischen Bedarfe von Frauen mit Fluchterfahrung und Gewalterfahrung einzugehen. Dies umfasst unter anderem die Unterstützung bei der Suche nach Hilfeangeboten sowie die Bewältigung komplexer Problemlagen wie Sprachbarrieren oder rechtliche Fragen. Die Bezuschussung ist zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2022, wobei eine spätere Überprüfung der weiteren Entwicklung und der Mittelbereitstellung vorgesehen ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 17.03.2022 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 8.Beschaffung von drei Einsatzleitwagen für die Feuerwehr HammZur Vorlage · 0671/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss hat der Verwaltung die Beschaffung von drei neuen Einsatzleitwagen für die Feuerwehr Hamm beauftragt. Die Umsetzung der Anschaffung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Die Gesamtkosten für die Investition belaufen sich auf circa 665.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Davon sind 190.000 Euro im Haushalt 2022 und 475.000 Euro im Haushalt 2023 zu veranschlagen. Die Mittel für die Neuanschaffungen im Bereich Feuerschutz sind vorhanden.
Die Beschaffung dient der Ersatzbeschaffung sowie der technischen Modernisierung des Fuhrparks. Zwei der Fahrzeuge sollen ältere Einsatzleitwagen ersetzen, die aufgrund ihres Alters und gestiegener technischer Anforderungen nicht mehr den aktuellen Standards entsprechen. Das betroffene Altfahrzeuge sind bereits vollständig abgeschrieben. Ein drittes Fahrzeug soll als technische Reserve dienen, da das bisherige Ersatzfahrzeug nicht dem aktuellen technischen Standard eines Einsatzleitwagens entspricht. Die neuen Fahrzeuge sollen zur Führung und Koordination von taktischen Einheiten sowie zur Erkundung von Einsatzstellen bei Ereignissen wie Sturmeinsätzen oder Hochwasser genutzt werden.
Die Verwaltung soll das Beschaffungsverfahren zeitnah einleiten, um den Vorlauf für das Ausschreibungsverfahren und die Auftragsabwicklung zu berücksichtigen. Eine Inbetriebnahme der drei Fahrzeuge ist für das Jahr 2023 vorgesehen. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben. Die Investitionskosten werden auf eine Dauer von 15 Jahren abgeschrieben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 14.03.2022 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 9.Beschaffung und Einbau von 108 Digitalfunkgeräten für die Feuerwehr HammZur Vorlage · 0686/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0686/22_VL die Beschaffung und den Einbau von 108 digitalen Funkgeräten für die Feuerwehr Hamm beantragt. Ziel der Maßnahme ist die Ausweitung des Fahrzeugfunks auf den landesweiten Tetra-Digitalfunk. Damit soll die flächendeckende Kommunikation mit der Leitstelle sowie die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sichergestellt werden.
Nachdem der digitale Funkverkehr in Bereichen wie dem Führungskanal und dem Einsatzstellensprechfunk bereits umgerüstet wurde, besteht nun Bedarf an 108 digitalen Fahrzeugfunkgeräten (MRT) zum Festeinbau. Da die Einbauleistung nicht in Eigenleistung durch die Verwaltung erbracht werden kann, soll die entsprechende Leistung ausgeschrieben werden.
Die veranschlagten Investitionskosten belaufen sich auf 349.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die Finanzierung ist durch bereitgestellte Mittel gesichert. Die Kosten werden über die Restnutzungsdauer der jeweiligen Fahrzeuge abgeschrieben. Die bisher genutzten analogen Altgeräte sollen verschrottet und außerplanmäßig abgeschrieben werden, da ein Verkauf nicht mehr möglich ist. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben. Das Beschaffungsverfahren soll nach der Sicherstellung der Finanzierung zeitnah eingeleitet werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 14.03.2022 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 10.Ausstellungsplanung 2022/2023 hier: Faszination PapierZur Vorlage · 0693/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0693/22_VL die Durchführung der Sonderausstellung „Faszination Papier“ im Gustav-Lübcke-Museum für den Zeitraum vom 14. August 2022 bis zum 15. Januar 2023 beantragt. Die Vorlage wurde im Hauptausschuss sowie im Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft mit dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung befürwortet.
Die geplante Ausstellung präsentiert die Arbeiten von 30 internationalen Künstlerinnen und Künstlern, die verschiedene Techniken wie Faltobjekte, Collagen, Skulpturen und Installationen nutzen. Die Exponate werden unter anderem im Oberlichtsaal, im Foyer sowie in Teilen der Sammlung Angewandte Kunst gezeigt. Neben der künstlerischen Darstellung thematisiert die Schau auch Aspekte wie Nachhaltigkeit, Upcycling sowie Bezüge zu Mathematik und Architektur. Begleitend zur Ausstellung ist ein 200-seitiger Katalog sowie ein Rahmenprogramm mit Vorträgen, Workshops, Theaterdarbietungen und einer Modenschau geplant. Kooperationspartner sind unter anderem das Design College Düsseldorf, das Helios Theater, die Stadtbücherei sowie die Ruhrkunstmuseen.
Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2022 belaufen sich auf Aufwendungen in Höhe von 343.000 Euro und Erträge von 90.000 Euro, woraus ein städtischer Eigenanteil von 253.000 Euro resultiert. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 20.000 Euro ist bereits gesichert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 23.03.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 11.Ausstellungsplanung 2023/2024 hier: Music! Hören + Machen + Fühlen – die Mitmachausstellung (Arbeitstitel)Zur Vorlage · 0695/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0695/22 den Vorschlag vorgelegt, die Sonderausstellung „Music! Hören + Machen + Fühlen“ für die Jahre 2023 und 2024 im Gustav-Lübcke-Museum zu realisieren. Die Ausstellung ist für den Zeitraum von Oktober 2023 bis Juni 2024 geplant und soll im Oberlichtsaal sowie im Studio des Museums stattfinden. Das Projekt ist eine internationale Kooperation, an der unter anderem das LVR-LandesMuseum Bonn und das Museon Den Haag beteiligt sind.
Die Ausstellung umfasst rund 25 bis 30 interaktive Stationen sowie fünf interaktive Tische des Mobilen Musik Museums. Die Inhalte behandeln Themen wie die Funktionsweise des Gehörs, Musikgeschichte, Rhythmus und Bewegung sowie die Verbindung von Musik und Emotionen. Neben interaktiven Angeboten werden Originalinstrumente und technische Exponate, etwa zur Entwicklung von Hörhilfen, gezeigt. Geplant ist zudem, die Ausstellung um ein Modul mit lokalem Bezug zu ergänzen und eine dezentrale Präsentation im Stadtgebiet zu ermöglichen.
Die Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Für das Jahr 2023 werden Aufwendungen in Höhe von 395.000 Euro veranschlagt, für 2024 sind 160.000 Euro vorgesehen. Dem gegenüber stehen erwartete Erträge von jeweils 50.000 Euro pro Jahr. Der städtische Eigenanteil beläuft sich für 2023 auf 345.000 Euro und für 2024 auf 110.000 Euro. Eine Zusammenarbeit mit der Städtischen Musikschule Hamm sowie weiteren städtischen Einrichtungen wie der Stadtbibliothek oder dem Stadtarchiv ist beabsichtigt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 23.03.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Änderung der Richtlinien über die Vergabe von Aufträgen der Stadt HammZur Vorlage · 0613/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Vergaberichtlinien vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der städtischen Regelungen an die aktualisierten Kommunalen Vergabegrundsätze des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung. Diese neuen Grundsätze wurden durch einen Runderlass vom Dezember 2021 veröffentlicht und verlängern die bisherigen Regelungen bis zum 31. Dezember 2022.
Im Rahmen der Anpassung werden die Wertgrenzen für Direktaufträge bei Bauleistungen sowie bei Liefer- und Dienstleistungen von bisher 15.000 Euro netto auf 25.000 Euro netto angehoben. Zudem werden die Schwellenwerte für die freihändige Vergabe bei Bauleistungen erhöht: Die Grenze für Einzelaufträge pro Gewerk steigt von 75.000 Euro auf 100.000 Euro netto, während der Gesamtauftragswert für eine Baumaßnahme von 125.000 Euro auf 200.000 Euro netto angehoben wird. Auch bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb erhöht sich der Anwendungsbereich für Einzelaufträge auf 1.000.000 Euro netto und für Gesamtaufträge auf 2.000.000 Euro netto.
Zusätzlich sieht die Vorlage die Streichung einer Regelung zu Bauleistungen für Wohnzwecke vor, da die zugrunde liegende Ausnahmeregelung der V/OB/A ausgelaufen ist. Die Verwaltung beantragt die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, um die neuen Erleichterungen in der Beschaffungspraxis zeitnah nutzen zu können und Verzögerungen in der Ausschreibung zu vermeiden. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 2.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung 42. Internationaler Hansetag vom 26. bis 29. Mai 2022 in NeussZur Vorlage · 0634/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Teilnahme an dem 42. Internationalen Hansetag beschlossen. Die Veranstaltung findet vom 26. bis 29. Mai 2022 in Neuss statt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Stadt Hamm auf dem Hansetag zu präsentieren. Als Delegation für die Teilnahme wurden der Oberbürgermeister oder eine Vertretung im Amt sowie drei weitere Personen benannt, die den Ratsmitgliedern und einem Bürgervertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angehören.
Die Entscheidung erfolgte im Wege der Dringlichkeit, da die Anmeldefrist für die Delegierten bereits am 28. Februar 2022 ablief und die reguläre Sitzung des Rates erst am 29. März 2022 anberaumt war. Die Dringlichkeit gemäß der Gemeindeordnung wurde dabei anerkannt. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 3.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Benennung von Delegierten für die Delegiertenversammlung 2022 der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas am 24. und 25. März 2022 in HannoverZur Vorlage · 0646/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0646/22_VL der Verwaltung befasst sich mit der Benennung von Delegierten für die Delegiertenversammlung 2022 der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas. Die Versammlung findet am 24. und 25. März 2022 in Hannover unter dem Thema „Europas Zusammenhalt = Europas Zukunft“ statt.
Da die Stadt Hamm Mitglied in der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas ist, stehen ihr für die Versammlung vier Stimmrechte zu. Gemäß der Gemeindeordnung ist der Oberbürgermeister als Teil der Vertretung vorgesehen. Die weiteren drei Stimmrechte sind nach dem Zählverfahren Hare-Niemeyer proportional auf die Fraktionen der SPD, der CDU und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu verteilen.
Die Vorlage wurde als Dringlichkeitsentscheidung vorgelegt, da die reguläre Sitzung des Rates erst am 29. März 2022 stattfindet, der Termin der Delegiertenversammlung jedoch bereits Ende März liegt. Die Dringlichkeit gemäß der Gemeindeordnung wurde im Dokument anerkannt. Finanzielle Auswirkungen durch die Benennung der Delegierten werden nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 4.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Ergänzung der BV 0465/21: Ausweitung des Projektes peer2peer Südosteuropa auf die rumänische Bevölkerung sowie auf alle Stadtteile mit entsprechender europaweiter Ausschreibung.Zur Vorlage · 0724/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Ergänzung der Beschlussvorlage 0465/21 beschlossen. Ziel der Änderung ist die Ausweitung des Projektes „peer2peer Südosteuropa“. Das Vorhaben soll künftig auch die rumänische Bevölkerung sowie alle Stadtteile umfassen.
Im Zuge der Vorbereitung einer europaweiten Ausschreibung wurde festgestellt, dass die bisher geplanten 3,0 Vollzeitäquivalente (VZÄ), die durch Landesmittel finanziert werden, sachzusammenhängend mit den 5,0 VZÄ, die aus kommunalen Mitteln finanziert werden, gemeinsam ausgeschrieben werden müssen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die erforderlichen Leistungen entsprechend europaweit auszuschreiben. Das Vergabeverfahren soll für den Zeitraum vom 1. Mai 2022 bis zum 31. Dezember 2022 durchgeführt werden, wobei eine Option auf ein einjährige Verlängerung für die zusätzlichen 2,0 VZÄ besteht.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage belaufen sich auf Aufwendungen in Höhe von 200.000 Euro. Davon sind 80.000 Euro für den Zeitraum vom 1. Mai 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und 120.000 Euro für das Jahr 2023 vorgesehen. Auf der Einnahmenseite werden für das Jahr 2022 Erträge in Höhe von 80.000 Euro veranschlagt. Der städtische Eigenanteil für das Jahr 2023 beträgt 120.000 Euro. Das Kommunale Prüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken zur Entscheidung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 5.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Erleichterungen für Vergabeverfahren im Zusammenhang mit der Aufnahme von Flüchtlingen aus der UkraineZur Vorlage · 0738/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Genehmigung von Erleichterungen bei Vergabeverfahren vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es, die Abweichung von den städtischen Vergaberichtlinien, konkret gemäß Ziffer 5.9, für alle dringlichen Vergabeverfahren zu ermöglichen, die der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine dienen. Dies umfasst Lieferungen und Leistungen in Bereichen wie der Einrichtung von Unterkünften, Sanitäreinrichtungen, Reinigung, Catering sowie Sicherheitsdiensten.
Die Verwaltung begründet das Ersuchen damit, dass für die kurzfristige Aufnahme von Geflüchteten eine schnelle und effiziente Durchführung von Beschaffungsprozessen notwendig sei. Um auf Bedarfe zeitnah reagieren zu können, wird eine pauschale Ermächtigung für künftige Dringlichkeitsvergaben in diesem Zusammenhang beantragt, statt für jeden Einzelfall einen separaten Beschluss zu erwirken. Die konkreten Einzelfälle sollen verwaltungsintern dokumentiert und mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber der Vorlage keine Bedenken angemeldet.
Zudem wird der Rat gebeten, die Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen, da die nächste reguläre Ratssitzung erst in zwei Wochen stattfindet. Es wird darauf hingewiesen, dass durch ein Aufschieben der Entscheidung die rechtzeitige Verfügbarkeit von Gütern und Dienstleistungen gefährdet sein könnte. Die Vorlage sieht vor, dass bei Auftragswerten von mehr als 30.000 Euro netto die zuständigen Ausschüsse über die Zulassung von Ausnahmen entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 6.Auflösung und Neubildung des HauptausschussesZur Vorlage · 0703/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0703/22 die Auflösung und Neubildung des Hauptausschusses beantragst. Grund für diesen Vorgang ist ein Fraktionsübertritt eines Ratsmitglieds von der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN zur SPD-Fraktion, wodurch eine personelle Neuregelung der Ausschussbesetzung notwendig wurde.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Hauptausschuss aufzulösen und mit dem identischen inhaltlichen Zuständigkeitsbereich neu zu bilden. Dabei bleiben die Zusammensetzung und die Befugnisse des Ausschusses unverändert. Die Vorlage umfasst die Festlegung der regulären Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder durch eine Listenwahl.
Zusätzlich ist vorgesehen, die im Hauptausschuss nicht vertretenen Ratsmitglieder einer Fraktion in alphabetischer Reihenfolge zu weiteren stellvertretenden Ausschussmitgliedern zu wählen. Hierbei wird klargestellt, dass es sich bei den gewählten Stellvertretern um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung handelt. Der Oberbürgermeister ist gemäß der Gemeindeordnung bei der personellen Besetzung der Ausschüsse nicht stimmberechtigt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Maßnahme sind nicht angegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 7.Auflösung und Neubildung des RechnungsprüfungsausschussesZur Vorlage · 0709/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0709/22 die Auflösung und anschließende Neubildung des Rechnungsprüfungsausschusses beantragt. Grund für diesen Vorgang ist ein Fraktionsübertritt eines Ratsmitglieds von der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN zur SPD-Ratsfraktion.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den bestehenden Rechnungsprüfungsausschuss aufzulösen und mit dem identischen inhaltlichen Zuständigkeitsbereich neu zu bilden. Die Zusammensetzung und die Befugnisse des Ausschusses sollen dabei unverändert bleiben. Von den insgesamt 13 zu wählenden Mitgliedern müssen mindestens sieben Ratsmitglieder sein.
Der Vorschlag umfasst zudem die Wahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder. Zusätzlich zu den bereits gewählten stellvertretenden Ausschussmitgliedern sollen die im Rechnungsprüfungsausschuss nicht vertretenen Ratsmitglieder einer Fraktion bzw. Gruppe in alphabetischer Reihenfolge als weitere stellvertretende Mitglieder gewählt werden. Dabei wird klargestellt, dass es sich bei den gewählten Stellvertretern um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung handelt. Der Oberbürgermeister ist bei der personellen Besetzung der Ausschüsse gemäß der Gemeindeordnung nicht stimmberechtigt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Neubesetzung sind nicht vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 8.Auflösung und Neubildung des Ausschusses für Digitalisierung und InnovationZur Vorlage · 0710/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0710/22 die Auflösung und Neubildung des Ausschusses für Digitalisierung und Innovation beantragft. Grund für diesen Vorgang ist ein Fraktionsübertritt eines Ratsmitglieds von der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN zur SPD-Ratsfraktion.
Der Beschluss sieht vor, den Ausschuss mit dem identischen inhaltlichen Zuständigkeitsbereich neu zu bilden. Die Zusammensetzung und die Befugnisse des Gremiums bleiben dabei unverändert. Von den insgesamt 13 zu wählenden Mitgliedern müssen mindestens sieben Ratsmitglieder sein. Die personelle Besetzung erfolgt über eine Listenwahl.
Zusätzlich zu den regulär gewählten stellvertretenden Ausschussmitgliedern sollen die im Ausschuss nicht vertretenen Ratsmitglieder einer Fraktion bzw. Gruppe in alphabetischer Reihenfolge als weitere stellvertretende Mitglieder gewählt werden. Dabei handelt es sich um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung. Der Oberbürgermeister ist bei der personellen Besetzung der Ausschüsse gemäß der Gemeindeordnung nicht stimmberechtigt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Neubildung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 9.Auflösung und Neubildung des Ausschusses für Finanzen und BeteiligungenZur Vorlage · 0711/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0711/22 die Auflösung und anschließende Neubildung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen beantragt. Grund für diesen Vorgang ist ein Fraktionsübertritt eines Ratsmitglieds von der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN zur SPD-Fraktion, wodurch eine personelle Neuregelung der Ausschussbesetzung notwendig wurde.
Der Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss mit dem identischen inhaltlichen Zuständigkeitsbereich neu gebildet wird. Die bestehende Zusammensetzung und die Befugnisse des Gremiums bleiben dabei unverändert. Von den insgesamt 13 zu wählenden Mitgliedern müssen mindestens sieben Ratsmitglieder sein.
Der Vorschlag umfasst zudem die Wahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder. Ergänzend sollen die im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen nicht vertretenen Ratsmitglieder einer Fraktion bzw. Gruppe in alphabetischer Reihenfolge zu weiteren stellvertretenden Ausschussmitgliedern gewählt werden. Dabei wird klargestellt, dass es sich bei den bereits gewählten Stellvertretern um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung handelt. Der Oberbürgermeister ist bei der personellen Besetzung der Ausschüsse gemäß der Gemeindeordnung nicht stimmberechtigt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 10.Auflösung und Neubildung des Ausschusses für Gleichstellung und VielfaltZur Vorlage · 0712/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0712/22 die Auflösung und Neubildung des Ausschusses für Gleichstellung und Vielfalt beantragt. Grund für diesen Vorgang ist ein Fraktionsübertritt eines Ratsmitglieds von der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN zur SPD-Fraktion, wodurch eine Neubesetzung der Ausschussmitglieder erforderlich wurde.
Der Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss mit dem bisherigen inhaltlichen Zuständigkeitsbereich neu gebildet wird. Die Zusammensetzung und die Befugnisse des Gremiums bleiben dabei grundsätzlich unverändert. Von den insgesamt 13 zu wählenden stimmberechtigten Mitgliedern müssen mindestens sieben Ratsmitglieder sein. Zudem wird der Ausschuss um ein beratendes Mitglied erweitert, welches auf Vorschlag des Integrationsrates bestimmt wird.
Die personelle Besetzung erfolgt über eine Listenwahl. Zusätzlich zu den primär gewählten stellvertretenden Mitgliedern werden Ratsmitglieder einer Fraktion oder Gruppe, die im Ausschuss nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge zu weiteren stellvertretenden Ausschussmitgliedern gewählt. Dabei wird klargestellt, dass es sich bei den gewählten Stellvertretern um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung handelt. Der Oberbürgermeister ist bei der personellen Besetzung der Ausschüsse gemäß der Gemeindeordnung nicht stimmberechtigt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Neubesetzung sind nicht vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 11.Auflösung und Neubildung des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und NaturschutzZur Vorlage · 0713/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0713/22 die Auflösung und Neubildung des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz beantragt. Grund für diesen Vorgang ist ein Fraktionsübertritt eines Ratsmitglieds von der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN zur SPD-Ratsfraktion, wodurch eine personelle Neubesetzung der Ausschussstruktur notwendig wurde.
Der Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss mit identischem inhaltlichem Zuständigkeitsbereich neu gebildet wird. Die Zusammensetzung und die Befugnisse des Gremiums bleiben dabei unverändert. Von den insgesamt 13 zu wählenden Mitgliedern müssen mindestens sieben Ratsmitglieder sein. Die Vorlage regelt zudem die Wahl der Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder.
Zusätzlich zu den bereits gewählten stellvertretenden Ausschussmitgliedern sollen die Ratsmitglieder einer Fraktion bzw. Gruppe, die im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge zu weiteren stellvertretenden Mitgliedern gewählt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Besetzung der stellvertretenden Mitglieder eine listenmäßige und keine persönliche Vertretung darstellt. Der Oberbürgermeister ist bei der personellen Besetzung der Ausschüsse gemäß der Gemeindeordnung nicht stimmberechtigt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Maßnahme sind nicht vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 12.Auflösung und Neubildung des Ausschusses für Kultur, Kreativwirtschaft und StädtepartnerschaftZur Vorlage · 0714/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0714/22 den Rat um die Auflösung und anschließende Neubildung des Ausschusses für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft gebeten. Grund für diesen Vorgang ist ein Fraktionsübertritt eines Ratsmitglieds von der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN zur SPD-Fraktion, wodurch eine personelle Neuregulierung der Ausschussbesetzung notwendig wurde.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss mit dem identischen inhaltlichen Zuständigkeitsbereich neu gebildet wird. Die Zusammensetzung und die Befugnisse des Gremiums bleiben dabei unverändert. Vorgeschrieben ist, dass von den insgesamt 13 zu wählenden Mitgliedern mindestens sieben Ratsmitglieder bestehen müssen.
Zusätzlich zur Wahl der regulären Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder sieht die Vorlage vor, dass Ratsmitglieder einer Fraktion bzw. Gruppe, die im Ausschuss nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge zu weiteren stellvertretenden Ausschussmitgliedern gewählt werden. Dabei wird klargestellt, dass es sich bei den gewählten Stellvertretern um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung handelt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Maßnahme sind nicht angegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 13.Auflösung und Neubesetzung des Ausschusses für Personal und VerwaltungsmodernisierungZur Vorlage · 0715/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0715/22 den Rat um die Auflösung und Neubesetzung des Ausschusses für Personal und Verwaltungsmodernisierung gebeten. Grund für diesen Vorgang ist ein Fraktionsübertritt eines Ratsmitglieds von der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN zur SPD-Ratsfraktion, wodurch eine Neubildung des Ausschusses erforderlich wurde.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Ausschuss mit einem inhaltlich identischen Zuständigkeitsbereich neu zu bilden. Die Zusammensetzung und die Befugnisse des Gremiums bleiben dabei unverändert. Von den insgesamt 13 zu wählenden Mitgliedern müssen mindestens sieben Ratsmitglieder sein. Die Vorlage regelt zudem die Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder.
Zusätzlich zu den bereits gewählten stellvertretenden Ausschussmitgliedern sollen die Ratsmitglieder einer Fraktion bzw. Gruppe, die im Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge als weitere stellvertretende Mitglieder gewählt werden. Dabei wird klargestellt, dass es sich bei den gewählten Stellvertretern um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung handelt. Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass der Oberbürgermeister bei der personellen Besetzung der Ausschüsse gemäß der Gemeindeordnung nicht stimmberechtigt ist. Finanzielle Auswirkungen durch diese Maßnahme sind nicht vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 14.Auflösung und Neubildung des Ausschusses für Schule und AusbildungZur Vorlage · 0716/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0716/22_VL die Auflösung und anschließende Neubildung des Ausschusses für Schule und Ausbildung beantragt. Grund für diesen Vorgang ist ein Fraktionsübertritt eines Ratsmitglieds von der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN zur SPD-Ratsfraktion.
Der inhaltliche Zuständigkeitsbereich des Ausschusses bleibt bei der Neubildung unverändert. Auch die bestehenden Befugnisse und die Zusammensetzung der Mitglieder bleiben in ihrer Struktur bestehen. Von den insgesamt 13 zu wählenden Mitgliedern müssen mindestens sieben Ratsmitglieder sein. Der Ausschuss wird zudem um drei beratende Mitglieder erweitert. Diese werden durch den Stadtsportbund, die Bezirksschülervertretung und die Stadtschulpflegschaft vorgeschlagen.
Zusätzlich zu den bereits gewählten stellvertretenden Ausschussmitgliedern sieht der Beschluss vor, dass Ratsmitglieder einer Fraktion bzw. Gruppe, die im Ausschuss für Schule und Ausbildung nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge als weitere stellvertretende Mitglieder gewählt werden. Dabei handelt es sich um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung. Die Vorlage weist daraufم hin, dass der Oberbürgermeister bei der personellen Besetzung der Ausschüsse gemäß der Gemeindeordnung nicht stimmberechtigt ist. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Vorgang sind nicht vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 15.Auflösung und Neuwahl des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und RettungswesenZur Vorlage · 0717/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0717/22 die Auflösung und Neubesetzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen beantragt. Grund für diesen Vorgang ist ein Fraktionswechsel eines Ratsmitglieds von der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN zur SPD-Ratsfraktion.
Der Beschluss sieht vor, den Ausschuss mit dem bisherigen Zuständigkeitsbereich neu zu bilden. Die Zusammensetzung und die Befugnisse des Gremiums bleiben dabei unverändert. Von den insgesamt 13 zu wählenden Mitgliedern müssen mindestens sieben Ratsmitglieder sein. Die Vorlage regelt zudem die Wahl der Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder.
Zusätzlich zu den bereits gewählten stellvertretenden Ausschussmitgliedern sollen die im Ausschuss nicht vertretenen Ratsmitglieder einer Fraktion oder Gruppe in alphabetischer Reihenfolge als weitere stellvertretende Mitglieder gewählt werden. Dabei wird klargestellt, dass es sich bei den gewählten Stellvertretern um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung handelt. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Vorgang sind nicht vorgesehen. Der Oberbürgermeister ist bei der personellen Besetzung der Ausschüsse gemäß der Gemeindeordnung nicht stimmberechtigt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 16.Auflösung und Neubildung des Ausschusses für Soziales und GesundheitZur Vorlage · 0718/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0718/22_VL sieht die Auflösung und die anschließende Neubildung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vor. Grund für diesen Vorgang ist ein Fraktionsübertritt eines Ratsmitglieds von der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN zur SPD-Ratsfraktion, wodurch eine Neuregelung der personellen Zusammensetzung erforderlich wurde.
Der inhaltliche Zuständigkeitsbereich des Ausschusses bleibt bei der Neubildung unverändert. Auch die bestehenden Befugnisse und die grundsätzliche Zusammensetzung bleiben bestehen. Von den insgesamt 13 zu wählenden Mitgliedern müssen mindestens sieben Ratsmitglieder sein. Die Neuregelung sieht zudem eine Erweiterung des Ausschusses um drei beratende Mitglieder vor. Diese Mitglieder werden durch die Hammer Wohlfahrtsverbände sowie den Seniorenbeirat vorgeschlagen.
Hinsichtlich der stellvertretenden Mitglieder wird festgelegt, dass zusätzlich zu den bereits gewählten Stellvertretern jene Ratsmitglieder einer Fraktion bzw. Gruppe als weitere stellvertretende Mitglieder in den Ausschuss gewählt werden, die im Ausschuss bisher nicht vertreten sind. Die Auswahl der Stellvertreter erfolgt dabei in alphabetischer Reihenfolge. Die Vorlage stellt klar, dass es sich bei den gewählten Stellvertretern um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung handelt. Der Oberbürgermeister ist bei der personellen Besetzung der Ausschüsse gemäß der Gemeindeordnung nicht stimmberechtigt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 17.Auflösung und Neubildung des Ausschusses für Sport und FreizeitZur Vorlage · 0719/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0719/22 die Auflösung und Neubildung des Ausschusses für Sport und Freizeit beantragt. Grund für diesen Vorgang ist ein Fraktionsübertritt eines Ratsmitglieds von der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN zur SPD-Ratsfraktion, wodurch eine personelle Neuregelung der Ausschussbesetzung notwendig wurde.
Der Beschluss sieht vor, den Ausschuss für Sport und Freizeit mit dem bisherigen inhaltlichen Zuständigkeitsbereich neu zu bilden. Die Zusammensetzung und die Befugnisse des Gremiums bleiben dabei grundsätzlich unverändert. Von den insgesamt 13 zu wählenden Mitgliedern müssen mindestens sieben Ratsmitglieder sein. Zudem wird der Ausschuss um ein beratendes Mitglied erweitert, dessen Vorschlag durch den Stadtsportbund erfolgt.
Hinsichtlich der Stellvertreterregelung sieht die Vorlage vor, dass zusätzlich zu den bereits gewählten stellvertretenden Ausschussmitgliedern weitere Ratsmitglieder einer Fraktion bzw. Gruppe in alphabetischer Reihenfolge als stellvertretende Mitglieder gewählt werden. Dabei handelt es sich um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung. Der Oberbürgermeister ist bei der personellen Besetzung der Ausschüsse gemäß der Gemeindeordnung nicht stimmberechtigt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Neubildung sind nicht vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 18.Auflösung und Neubildung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und MobilitätZur Vorlage · 0720/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm einen Beschlussvorschlag zur Auflösung und Neubildung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist ein Fraktionsübertritt eines Ratsmitglieds von der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN zur SPD-Ratsfraktion, wodurch eine personelle Neubesetzung des Ausschusses notwendig wurde.
Der Beschluss sieht vor, den bestehenden Ausschuss aufzulösen und mit identischem inhaltlichem Zuständigkeitsbereich neu zu bilden. Die Zusammensetzung und die Befugnisse des Gremiums bleiben dabei unverändert. Von den insgesamt 13 zu wählenden Mitgliedern müssen mindestens sieben Ratsmitglieder sein.
Zusätzlich zur Wahl der regulären Mitglieder und der bereits gewählten stellvertretenden Ausschussmitglieder sieht der Vorschlag vor, dass Ratsmitglieder einer Fraktion bzw. Gruppe, die im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität bisher nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge zu weiteren stellvertretenden Ausschussmitgliedern gewählt werden. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Oberbürgermeister bei der personellen Besetzung der Ausschüsse gemäß der Gemeindeordnung nicht stimmberechtigt ist. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Vorgang sind nicht vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 19.Auflösung und Neubildung des Ausschusses für Wirtschaft und ArbeitZur Vorlage · 0721/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0721/22 die Auflösung und Neubildung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit beantragend vorgelegt. Grund für diesen Vorgang ist ein Fraktionsübertritt eines Ratsmitglieds von der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN zur SPD-Ratsfraktion, wodurch eine personelle Neuregelung der Ausschussbesetzung notwendig wurde.
Der Beschluss sieht vor, den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit aufzulösen und mit dem identischen inhaltlichen Zuständigkeitsbereich neu zu bilden. Die Zusammensetzung und die Befugnisse des Gremiums bleiben dabei unverändert. Von den insgesamt 13 zu wählenden Mitgliedern müssen mindestens sieben Ratsmitglieder sein.
Der Vorschlag umfasst zudem die Festlegung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder durch Listenwahl. Zusätzlich zu den bereits gewählten stellvertretenden Ausschussmitgliedern sollen die im Ausschuss nicht vertretenen Ratsmitglieder einer Fraktion bzw. Gruppe in alphabetischer Reihenfolge als weitere stellvertretende Mitglieder gewählt werden. Dabei wird klargestellt, dass es sich bei den bereits gewählten Stellvertretern um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung handelt. Der Oberbürgermeister ist gemäß der Gemeindeordnung bei der personellen Besetzung der Ausschüsse nicht stimmberechtigt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Maßnahme sind nicht angegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 20.Auflösung und Neubildung des WahlprüfungsausschussesZur Vorlage · 0723/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0723/22 den Rat der Stadt Hamm um die Auflösung und anschließende Neubildung des Wahlprüfungsausschusses gebeten. Grund für diesen Vorgang ist ein Fraktionsübertritt eines Ratsmitglieds von der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN zur SPD-Ratsfraktion, wodurch eine Neubesetzung der Ausschussstruktur notwendig wurde.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Wahlprüfungsausschuss mit identischem inhaltlichem Zuständigkeitsbereich neu zu bilden. Die Zusammensetzung und die Befugnisse des Ausschusses bleiben dabei unverändert. Von den insgesamt 13 zu wählenden Mitgliedern müssen mindestens sieben Ratsmitglieder sein. Die Vorlage legt zudem fest, dass zusätzlich zu den bereits gewählten stellvertretenden Ausschussmitgliedern die im Wahlprüfungsausschuss nicht vertretenen Ratsmitglieder einer Fraktion bzw. Gruppe in alphabetischer Reihenfolge zu weiteren stellvertretenden Mitgliedern gewählt werden. Dabei wird klargestellt, dass es sich bei den gewählten Stellvertretern um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung handelt.
Der Oberbürgermeister ist gemäß der geltenden Gemeindeordnung bei der personellen Besetzung der Ausschüsse nicht stimmberechtigt. Finanzielle Auswirkungen durch die Neubesetzung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 21.Fortschreibung Schulentwicklungsplanung FörderschulenZur Vorlage · 0611/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0611/22_VL befasst sich mit der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die Förderschulen der Stadt Hamm auf Grundlage eines externen Gutachtens. Der Rat soll die Fortschreibung zur Kenntnis nehmen und verschiedene Maßnahmen beschließen. Dazu gehört die Einleitung von Planungen zur Deckung des Raumbedarfs an der Erich-Kästner-Schule sowie die Entwicklung eines neuen Flächenmanagements für die gemeinsam genutzten Gebäude der Lindenschule und Jahnschule. Für die Erich-Kästner-Schule wird vorgeschlagen, das Primarangebot vorerst beizubehalten und eine mögliche Auflösung erst bei sinkenden Schülerzahlen in den kommenden fünf bis acht Jahren zu prüfen. Zur Deckung des Raumbedarfs sollen Raumreserven genutzt und Interimslösungen wie Pavillons geprüft werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der qualitativen Weiterentwicklung der Beschulung und der Berücksichtigung steigender Schülerzahlen durch höhere Geburtenraten sowie den Ausbau der Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27. Im Bereich der Kitas sollen der Übergang zur Grundschule und die Unterstützung bei Zuzügen aus dem Ausland durch ein Ankommensprogramm untersucht werden. Zudem wird die Einführung einer Beitragsfreiheit für die Offene Ganztagsschule (OGS) sowie die Übernahme der Kosten für die Mittagsverpflegung durch den Schulträger vorgeschlagen, um die Beteiligung zu erhöhen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Übernahme der Kosten für die Mittagsverpflegung jährliche Zusatzkosten von etwa 1.509.000,00 Euro verursachen würde, für die aktuell keine Haushaltsmittel vorgesehen sind. Das Gutachten wird den Schulkonferenzen zur Stellungnahme vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 22.Maßnahmen für die Offenen Ganztagsschulen in HammZur Vorlage · 0637/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat eine Beschlussvorlage (0637/22_VL) vorgelegt, die bauliche und organisatorische Maßnahmen für verschiedene Offene Ganztagsschulen (OGS) umfasst. Ziel ist die Vorbereitung auf einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für die erste Jahrgangsstufe ab dem Schuljahr 2026/27, der bis 2029/30 alle Jahrgangsstufen des Primarbereichs umfassen soll. Die Verwaltung strebt dabei eine Betreuungsquote von 80 % an.
Die Vorlage sieht vor, dass der Rat die aufgeführten Maßnahmen beschließt, wobei bei unzureichenden Haushaltsmitteln eine Priorisierung erfolgt. Für die Umsetzung sind ein städtischer Eigenanteil von 1.435.000 € sowie Fördermittel in Höhe von etwa 2.300.000 € vorgesehen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Aufhebung des Baubeschlusses zur Aufstockung der Von-Vincke-Schule zugunsten eines ebenerdigen Erweiterungsbaus.
An der Selmigerheideschule ist aufgrund von Flächenmangel die Ausschreibung von Planungsleistungen für einen Erweiterungsbau vorgesehen. Für die Bodelschwinghschule wird ein Erweiterungsbau zur Kapazitätserweiterung geplant. Weitere Maßnahmen umfassen die Ausschreibung von Planungsleistungen für einen neuen Speiseraum an der Theodor-Heuss-Schule sowie für die Freiligrathschule. An der Johannesschule ist zudem die Wärmedämmung der OGS-Dächer sowie die Erstellung eines Schulraumkonzepts durch ein Gutachterbüro vorgesehen. Für weitere Schulen wie die Kettelerschule oder die Jahnschule/Lindenschule wird die Erarbeitung pädagogisch-räumlicher Konzepte in einer Planungsphase Null empfohlen. Die endgültige Entscheidung über Baumaßnahmen soll dem Rat nach Abschluss der Leistungsphase 3 vorgelegt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 23.Projekt „Jugend Stärken: Brücken in die Eigenständigkeit“Zur Vorlage · 0684/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Durchführung des Modellprogramms „Jugend stärken: Brücken in die Eigenständigkeit“ für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2027 beschließen. Die Umsetzung des Projekts steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Projektbewilligung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das Jugendamt der Stadt Hamm fungiert dabei als Antragstellerin und Träger der Jugendhilfe und trägt die Verantwortung für die finanzielle Abwicklung, während das Kommunale Jobcenter Hamm AöR die organisatorische Umsetzung übernimmt.
Das Projekt richtet sich an 500 junge Menschen im Alter zwischen 15 und 26 Jahren. Ziel ist die Entwicklung individueller Integrationspläne für alle Teilnehmenden. Die Gesamtaufwendungen für das Programm belaufen sich auf 1.090.553 Euro. Davon entfallen 423.024 Euro auf Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds. Der kommunale Kofinanzierungsanteil beträgt 667.528 Euro und wird aus dem Budget des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege bereitgestellt.
Die Kostenstruktur setzt sich aus Personalkosten in Höhe von 899.844 Euro, inklusive einer kalkulierten Dynamisierung von zwei Prozent, sowie Restkostenpauschalen in Höhe von 190.708 Euro zusammen. Die Berechnung der Personalkosten durch das fördernde Ministerium erfolgt auf Basis von Fallpauschalen. Die Stadt Hamm und das Kommunale Jobcenter Hamm AöR stellen die erforderlichen Mittel gemäß den städtischen Regelwerken zur Verfügung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 24.Menschlich.Lebenswert.Innovativ - Strategie für das digitale HammZur Vorlage · 0656/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0656/22 legt dem Rat die Digitalisierungsstrategie „Menschlich.Lebenswert.Innovativ - Strategie für das digitale Hamm“ zur Entscheidung vor. Die Erarbeitung dieser Strategie erfolgte im Auftrag der Verwaltung aus der Grundsatzvorlage 0400/21 vom 29. Juni 2021.
Der Entwicklungsprozess begann im August 2021 und wurde in vier Phasen unterteilt: Kompetenzentwicklung, Entwicklung einer Vision, Projektentwicklung sowie Konsolidierung. An der Erstellung beteiligte sich eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe, der die Verwaltungsspitze, Fachbereichsleitungen, Amtsleitungen, die Datenschutzbeauftragte, die Gleichstellungsbeauftragte sowie Vertreter des Personalrates und politische Vertreter angehörten. Der Prozess wurde zudem wissenschaftlich durch die Firma Niehaves & Friends GmbH begleitet.
Das Ergebnis der Strategie umfasst eine als Zielbild definierte Vision sowie fünf ausgewählte Handlungsfelder. Darin enthalten sind 15 Leitprojekte, die über bereits laufende, geförderte oder gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen hinausgehen. Die Vision dient künftig als Maßstab für die Auswahl und Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen in der Stadt. Die Strategie bietet einen Überblick über bestehende sowie neu entwickelte Projekte. Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen sind bei Bedarf gesonderte Beschlüsse erforderlich. Mit der Verabschiedung der Strategie sollen zudem die Voraussetzungen geschaffen werden, um an Förderprogrammen im Bereich Smart City auf Bundes- und Landesebene teilzunehmen, wie etwa an den Modellprojekten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.03.2022 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 25.Einführung der Ehrenamtskarte NRW in der Stadt HammZur Vorlage · 0668/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0668/22_VL wird die Einführung der Ehrenamtskarte NRW in der Stadt Hamm zum 1. Juli 2022 beantragt. Der Rat soll die Einführung der Karte unter Festlegung der Vergabekriterien und Vergünstigungen beschließen sowie die Verwaltung mit dem Abschluss der notwendigen Vereinbarung mit dem Land Nordrhein-Westfalen beauftragen. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Die landesweiten Kriterien für den Erhalt der Karte setzen ein Engagement von mindestens 250 Stunden pro Jahr bzw. fünf Stunden pro Woche voraus. Die kommunalen Kriterien für Hamm umfassen ein Mindestalter von 16 Jahren, einen Wohnsitz sowie einen Einsatzort in der Stadt sowie eine Mindestdauer des Engagements von zwei Jahren. Die Gültigkeit der Karte ist auf drei Jahre befristet.
Für die finanzielle Umsetzung ist für das Jahr 2022 eine Auszahlung von 3.000 Euro vorgesehen, wobei das Land Nordrhein-Westfalen eine einmalige Anschubfinanzierung für die Öffentlichkeitsarbeit bereitstellt. Der städtische Eigenanteil liegt für 2022 bei null Euro. Für das Jahr 2023 werden wiederkehrende Kosten von etwa 1.000 Euro veranschlagt, die unter anderem die Druckkosten der Karten beinhalten. Die Verwaltung wird die politischen Gremien Anfang 2023 über die ersten Erfahrungen bei der Einführung und Nutzung informieren. Die Vergünstigungsangebote werden auf der offiziellen Webseite der Ehrenamtskarte veröffentlicht und laufend aktualisiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 21.03.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 26.Abschluss jeweils einer Zusatzvereinbarung zu den Verträgen zwischen der Stadt Hamm und dem Katholischen Sozialdienst e. V. sowie der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. über die Schuldnerberatung in HammZur Vorlage · 0683/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rat eine Beschlussvorlage zur Erweiterung der Schuldner- und Insolvenzberatung vorgelegt. Ziel ist der Abschluss von Zusatzvereinbarungen zu den bestehenden Verträgen mit dem Katholischen Sozialdienst e. V. sowie der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.
Die Vorlage sieht vor, unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Landesförderung, zusätzliche Stellenanteile für die Verbraucherinsolvenzberatung zu finanzieren. Konkret sollen beim Katholischen Sozialdienst e. V. ein zusätzlicher Anteil von 0,75 Stellen und bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. ein Anteil von 0,25 Stellen durch Kofinanzierung abgedeckt werden. Hintergrund ist ein Förderaufruf des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, der eine Erhöhung der Fördermittel für die Verbraucherinsolvenzberatung vorsieht.
Da die Landesförderung die tariflichen Personalkosten sowie Sach- und Overheadkosten nicht vollständig abdeckt, übernimmt die Stadt Hamm die verbleibenden Kostenanteile. Für das Jahr 2022 sind hierfür Aufwendungen in Höhe von 19.250 Euro vorgesehen. Die weiteren jährlichen Aufwendungen belaufen sich für die Jahre 2023 bis 2025 auf 7.150 Euro, 7.400 Euro beziehungsweise 7.600 Euro. Der städtische Eigenanteil für den betrachteten Zeitraum wird mit insgesamt 41.400 Euro beziffert. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 21.03.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 27.Umsetzung der strategischen Bedarfsplanung in der frühkindlichen Bildung – Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen von Kindertageseinrichtungen in der Stadt HammZur Vorlage · 0692/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die Umsetzung der strategischen Bedarfsplanung für die frühkindliche Bildung in Hamm auf Grundlage eines Beschlusses vom 14. Dezember 2021. Die Planung umfasst verschiedene Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen, die unter anderem durch Investorenmodelle mit einer Mietvertragslaufzeit von 20 Jahren realisiert werden sollen. Durch den Ausbau entstehen voraussichtlich jährliche Mehraufwendungen von etwa 2.160.000 Euro, denen jährliche Mehrerträge von circa 1.188.000 Euro gegenüberstehen.
Das Vorhaben beinhaltet konkrete Projekte wie den Ersatzbau der Kita „Waldorfhaus“ im Sozialraum Mitte sowie den Neubau der Kita „Am Tierpark“, wodurch die Kapazität von 55 auf 85 Plätze steigt. Weitere Maßnahmen betreffen die Erweiterung der Kitas „Zauberblument“, „Schwalbennest“ und „Villa Kunterbunt“, wobei letztere durch den Ersatzbau die Gruppenanzahl von drei auf vier und die Platzanzahl von 5angerschaft 55 auf 65 erhöht. Im Sozialraum Heessen ist die Erweiterung einer Einrichtung des DJK SV Eintracht 22/26 Heessen e.V. von 40 auf 65 Plätze vorgesehen.
Zudem sind Umstrukturierungen in der Kita „Große Werlstraße“ im Sozialraum Pelkum sowie Erweiterungen der Einrichtung „Haus 2“ geplant. Für die neuen Einrichtungen übernimmt die Stadt einen freiwilligen, vertraglichen Betriebskostenzuschuss in Höhe des verbleibenden Trägeranteils. Die Inbetriebnahme mehrerer Projekte ist für das Kindergartenjahr 2023/24 oder 2024/25 vorgesehen. Weitere Neubauten in den Sozialräumen Osten/Uentrop, Pelkum und Herringen befinden sich in der weiteren Planung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 28.Resolution zur Verlegung der NotfallpraxisZur Vorlage · 0753/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung vom 29. März 2022 einer Resolution zugestimmt, die sich gegen die dauerhafte Verlegung der Notfallpraxis ausspricht. Die Vorlage 0753/22_VL basiert auf einer einstimmigen Empfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit aus der Sitzung vom 21. März 2022.
Gegenstand der Resolution ist die Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), die Notfallpraxis vom zentralen Standort am St. Marien-Hospital in der Hammer Innenstadt zur St. Barbara-Klinik im Nordwesten der Stadt zu verlegen. Der Rat lehnt diese dauerhafte Ansiedlung am Stadtrand ab. In der Begründung wird angeführt, dass die bisherige Verlagerung nach Heessen als zeitlich begrenzte Maßnahme zur Sicherung des Infektionsschutzes während der Corona-Pandemie kommuniziert wurde. Es fanden laut Vorlage keine Gespräche zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und der Stadt Hamm über eine dauerhafte Verlegung statt.
Die Resolution führt weiter aus, dass eine zentrale Erreichbarkeit für die medizinische Grundversorgung aus allen Stadtbezirken notwendig sei. Eine Verlagerung an den Stadtrand könne die Gesundheitsversorgung für mobil eingeschränkte sowie sozial schwache Gruppen beeinträchtigen. Zudem wird die Befürchtung geäußert, dass die Ambulanzen der Innenstadtkrankenhäuser durch die Entscheidung stärker beansprucht werden könnten. Der Rat fordert die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe auf, die Entscheidung zu überprüfen und im Dialog mit der Stadt Hamm eine einvernehmliche Lösung für einen zentralen Standort zu finden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 29.KulturFest h4 und KulturSommer 2022Zur Vorlage · 0685/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die geplanten Aktionen und Veranstaltungen des KulturFests h4 sowie des KulturSommers 2022 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt. Die Durchführung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Unter der neuen Dachmarke „KulturSommer #h4“ sollen verschiedene kulturelle Angebote der Stadt gebündelt und gemeinsam beworben werden. Der Veranstaltungszeitraum erstreckt sich vom Auftakt mit der KulturNacht am 13. Mai 2022 bis zum abschließenden KulturFest am Wochenende vom 9. bis 11. September 2022. Zu den geplanten Elementen gehören unter anderem der KunstDünger mit Straßentheater, die KulturZeit im Kurhausgarten sowie die Teilnahme an dem Projekt „!Sing - Day of Song!“. Zudem sind Konzertreihen auf dem Martin-Luther-Platz, ein KulturKino an der Kanalkante sowie eine „School’s Out Party“ vorgesehen.
Die finanzielle Planung sieht für die Rahmenplanungen und das KulturFest einen Gesamtaufwand von 200.000 Euro vor. Davon sollen 150.000 Euro durch Zuwendungen gedeckt werden, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von 50.000 Euro ergibt. Die Mittel stehen zur Verfügung. Die Verwaltung prüft zudem weitere mögliche Veranstaltungen und die Einbindung privater Angebote unter der Dachmarke. Die Umsetzung der einzelnen Programmpunkte bleibt von der aktuellen pandemischen Lage abhängig.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 23.03.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 30.Nutzungs- und Entgeltordung für Räumlichkeiten der Volkshochschule HammZur Vorlage · 0690/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur neuen Nutzungs- und Entgeltordnung für die Räumlichkeiten der Volkshochschule Hamm im Heinrich-von-Kleist-Forum vorgelegt. Hintergrund der Neuregelung ist der Übergang der Bewirtschaftung des Gerd-Bucerius-Saals von der Hallenmanagement Hamm GmbH auf die Volkshochschule zum 1. Januar 2022. Durch die Zusammenführung der Verantwortlichkeiten für die Vermietung und Vermarktung aller Räumlichkeiten im Forum wird eine einheitliche Grundlage für die Überlassung geschaffen.
Die Ordnung regelt die Entgelte für die Nutzung verschiedener Räume, darunter der Gerd-Bucerius-Saal, das Foyer, die Küche sowie Seminar- und Vortragsräume. Die Gebühren für die Räumlichkeiten sind als Pauschalen für Halbtages- oder Tagesnutzung festgesetzt. Von der Entrichtung dieser Nutzungsentgelte sind städtische Ämter sowie Vereine und Institutionen befreit, sofern die Veranstaltungen inhaltlich den Zielen der Volkshochschule oder der Stadtbüchereien entsprechen.
Die Vorlage sieht vor, dass die Festlegung von Entgelten für Technik, Medien und spezifische Dienstleistungen, wie etwa Umbau- oder Reinigungsarbeiten, künftig in der eigenverantwortlichen Zuständigkeit der Volkshochschule liegt, um flexibel auf wechselnde Anforderungen reagieren zu können. Die Kosten für technische Hilfsmittel wie Beamer oder Beschallungsanlagen sowie personelle Dienstleistungen sind separat aufgeführt. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 31.Anpassung der Nutzungsordnung für städtische Räume und FreiflächenZur Vorlage · 0708/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0708/22 eine Anpassung der Nutzungsordnung für städtische Räume und Freiflächen beantragt. Ziel der Änderung ist die Ergänzung des Geltungsbereichs unter dem Punkt 1.2 der bestehenden Ordnung.
Hintergrund der Vorlage ist eine organisatorische Änderung, nach der die Bewirtschaftung des Gerd-Bucerius-Saals zum 1. Januar 2022 von der Hallenmanagement Hamm GmbH auf die Volkshochschule übergegangen ist. Damit liegen die Vermietung und Vermarktung dieses Veranstaltungsraums sowie der weiteren Räumlichkeiten der Volkshochschule im Heinrich-vom-Kleist-Forum nun in der Verantwortung der Volkshochschule.
Zudem wird auf eine bereits beschlossene Nutzungs- und Entgeltordnung für das Gustav-Lübke-Museum verwiesen. Damit diese spezifische Ordnung wirksam werden kann, muss die allgemeine Nutzungsordnung der Stadt Hamm entsprechend angepasst werden. Durch die vorgeschlagene Ergänzung des Begriffs „in der Volkshochschule (inkl. Gerd-Bucerius-Saal)“ im zweiten Abschnitt des Geltungsbereichs wird klargestellt, dass die allgemeine Ordnung nicht für Räumlichkeiten gilt, für die eigene Nutzungsordnungen bestehen. Dies umfasst neben der Volkshochschule auch Schloss Oberwerries, das Gustav-Lübke-Museum sowie die Hallenmanagement GmbH. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Anpassung werden nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 32.6. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Hamm vom 15. November 2000 Hier: Berücksichtigung Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)Zur Vorlage · 0651/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage 0651/22_VL wird die sechste Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Hamm vorgelegt. Kernstück der Neuregelung ist die Einführung eines Befreiungstatbestandes für Assistenzhunde, um die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes umzusetzen. Zudem wird eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, die es dem Amt für Finanzen und Controlling ermöglicht, die Voraussetzungen für eine solche Befreiung zu überprüfen. Die bestehenden Steuersätze bleiben von dieser Änderung unberührt. Aufgrund der Annahme von maximal fünf zusätzlich steuerbefreiten Assistenzhunden wird mit einem jährlichen Minderertrag von etwa 450,00 € gerechnet. Die Stadt Hamm verzeichnet aktuell rund 12.300 meldepflichtige Hunde mit einem jährlichen Aufkommen von 1,15 Mio. €.
Die Vorlage enthält zudem redaktionelle Anpassungen sowie Regelungen zu den Pflichten der Hundehalter. Die Antragsfrist für die jährliche Zahlungsweise wird vom 31. Dezember auf den 15. Dezember vorverlegt. Hunde müssen innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme, nach Erreichen des Alters von drei Monaten oder nach einem Zuzug beim Oberbürgermeister, dem Amt für Finanzen und Controlling oder den Bürgerämtern angemeldet werden. Eine Abmeldung ist ebenfalls innerhalb von zwei Wochen bei Veräußerung, Verlust, Tod oder Wegzug vorzunehmen, wobei die Steuermarke zurückzugeben ist. Die Hundesteuermarke muss am Hund sichtbar befestigt sein; bei Verlust kann eine neue Marke gegen eine Gebühr von 2,50 € beantragt werden. Ordnungswidrigkeiten entstehen durch versäumte Anmeldungen, fehlende Kennzeichnung oder unvollständige Halterdaten. Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 23.03.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 33.Erste Änderungssatzung der Satzung der Stadt Hamm für die Benutzung der städtischen Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge mit GebührenordnungZur Vorlage · 0679/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0679/22_VL behandelt die erste Änderungssatzung der Satzung der Stadt Hamm für die Benutzung der städtischen Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge sowie die dazugehörige Gebührenordnung. Ziel der Änderung ist eine Anpassung der Gebührenstruktur, da die Kosten pro Unterbringungsplatz aufgrund sinkender Belegungszahlen gestiegen sind.
Die Neuregelung sieht eine Erhöhung der monatlichen Grundgebühr von 266,81 Euro auf 340,33 Euro pro Platz und Person vor. Im Gegenzug sinkt die Verbrauchsgebühr von 32,21 Euro auf 29,38 Euro pro Person. Für Personen, die Leistungen nach dem SGB II, VIII oder XII beziehen, werden gestaffelte Sätze angewandt, die sich nach der Haushaltsgröße richten. So beläuft sich die monatliche Gesamtgebühr für eine Person in einem solchen Haushalt auf 369,71 Euro, während der Betrag bei einer siebenköpfigen Haushaltsgröße auf 156,35 Euro sinkt. Jede weitere Person in diesen Haushalten wird mit 124,61 Euro berechnet. Für alle übrigen Personen gilt ein einheitlicher Betrag von 369,71 Euro pro Person.
Die Gebühren, die aus einer Grundgebühr und einer Verbrauchsgebühr bestehen, dürfen die Kostendeckung nicht überschreiten. Die Grundgebühr orientiert sich dabei an den durchschnittlichen Kosten für Kaltmiete, Betriebskosten und Personalkosten im Verhältnis zur Belegung. Das geplante Inkrafttreten der Änderung ist der 1. Mai 2022. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage angemeldet. Verstöße gegen die Satzung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 23.03.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 17.03.2022 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 34.Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Hamm zum 31.12.2018Zur Vorlage · 0700/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 29. März 2022 den geprüften Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr zum 31. Dezember 2018 bestätigt. Die vorliegende Beschlussvorlage 0700/22 legt fest, dass der Abschluss eine Bilanzsumme von 1.846.531.677,38 Euro sowie einen Jahresüberschuss von 8.415.040,44 Euro ausweist. Der daraus resultierende Überschuss wird der allgemeinen Rücklage zugeführt.
Die Erstellung des Entwurfs erfolgte im Oktober 2021 durch die zuständige Kämmerei und wurde durch den Oberbürgermeister bestätigt. Zur Überprüfung der Richtigkeit des Abschlusses sowie des Lageberichts wurde der Rechnungsprüfungsausschuss tätig. Dieser zog für die Prüfung eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hinzu. Die WIBERA Wirtschaftberatung AG erteilte nach Abschluss der Prüfung am 15. November 2021 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Gesamtabschluss und den dazugehörigen Lagebericht der Stadt Hamm.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Abschluss unter Berücksichtigung des externen Prüfungsberichts ebenfalls geprüft. Die Vorlage enthält zudem den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses sowie den Entwurf des Gesamtabschlusses für das Vorjahr 2017 zur Information.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 23.03.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 35.Entlastung des Oberbürgermeisters für den Gesamtabschluss der Stadt Hamm zum 31.12.2018Zur Vorlage · 0701/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 29. März 2022 über die Entlastung des Oberbürgermeisters für den Gesamtabschluss der Stadt zum 31. Dezember 2018 entschieden. Die Beschlussvorlage 0701/22_VL basierte auf den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW.
Die Grundlage für diesen Beschluss bildete die Feststellung des Rechnungsprüfungsausschusses aus einer Sitzung vom 2. März 2022. Der Ausschuss stellte fest, dass der Gesamtabschluss 2018 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden- und Finanzgesamtlage der Stadt Hamm einschließlich der verselbstständigten Aufgabenbereiche vermittelt. Dabei wurde bestätigt, dass die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten wurden. Zudem wurde festgestellt, dass der Gesamtlagebericht in wesentlichen Belangen mit dem Abschluss übereinstimmt und die Chancen sowie Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.
Aufgrund dieser Einschätzung empfahl der Rechnungsprüfungsausschuss dem Rat, dem Oberbürgermeister die Entlastung zu erteilen. Die Vorlage hielt zudem fest, dass dem Oberbürgermeister im Rahmen der Abstimmung über die eigene Entlastung kein Stimmrecht zukommt. Die Entscheidung über die Entlastung wurde daher formal von der Beschlussfassung zur Bestätigung des Gesamtabschlusses und zur Behandlung des Jahresergebnisses getrennt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 23.03.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 36.Richtlinie zur Genehmigung von Elektro-Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum der Stadt HammZur Vorlage · 0469/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0469/21_VL regelt die Einführung einer Richtlinie zur Genehmigung von Elektro-Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum der Stadt Hamm. Ziel der Richtlinie ist die Etablierung eines transparenten und diskriminierungsfreien Genehmigungsverfahrens für straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnisse. Die Regelung umfasst Vorgaben zu Standortkriterien, Lade- und Bezahlsystemen sowie zum Flächenschutz.
Nach den Vorgaben der Richtlinie darf die Belegung von öffentlichen Parkplätzen auf maximal 5 Prozent begrenzt werden. Zudem gilt eine Begrenzung auf 5 Prozent der Parkplätze auf einer 200 Meter langen Strecke. Die Parkhöchstdauer ist auf den Ladevorgang oder maximal drei Stunden festgesetzt. Technische Anforderungen beinhalten die Einhaltung der Ladesäulenverordnung, die Gewährleistung der Roaming-Fähigkeit sowie eine Reaktionszeit bei der Störungsbehebung von maximal acht Stunden an Werktagen zwischen 8 und 20 Uhr. Eine Mindestgehwegbreite von 1,50 Metern ist einzuhalten.
Anträge auf Sondernutzungserlaubnisse sind beim Tiefbau- und Grünflächenamt einzureichen und müssen detaillierte Angaben zu Standort, Leistung und technischen Plänen enthalten. Anträge auf Aufbruchgenehmigungen sowie verkehrsrechtliche Anordnungen müssen mindestens zwei Wochen vor Arbeitsbeginn gestellt werden. Der Netzanschluss ist bei den Stadtwerken Hamm zu beantragen. Die Erlaubnis ist auf sieben Jahre befristet und setzt eine Inbetriebnahme innerhalb von sechs Monaten nach Unanfechtbarkeit voraus. Die Richtlinie trat am 1. Juni 2022 in Kraft; Gebühren für die Genehmigung werden derzeit nicht erhoben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 37.Wasserstoffallianz Westfalen GmbH – Aufnahme des Kreises UnnaZur Vorlage · 0728/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0728/22 sieht die Aufnahme des Kreises Unna als Mitgesellschafter der Wasserstoffallianz Westfalen GmbH vor. Ziel dieser Maßnahme ist die Etablierung der Region Westfalen als Zentrum der Wasserstoffwirtschaft sowie der Aufbau einer interkommunalen Wasserstoffwertschöpfungskette. Durch die Beteiligung des Kreises Unna sollen Synergieeffekte genutzt und Doppelstrukturen in der Region vermieden werden.
Im Zuge der Erweiterung der Gesellschafterstruktur ist eine Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft von 25.000 Euro auf 28.000 Euro vorgesehen. Im Anschluss daran sollen 2/7 der Geschäftsanteile an den Kreis Unna abgetreten werden. Dies erfordert eine entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages. Mit der neuen Struktur wird die Besetzung der Gesellschafterversammlung angepasst: Der Rat der Stadt Hamm entsendet künftig fünf Mitglieder, während der Kreistag des Kreises Unna zwei Mitglieder stellt. Der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Person wird als Vertreter in die Versammlung berufen.
Die inhaltliche Zusammenarbeit umfasst unter anderem die Durchführung von jährlichen Veranstaltungen im Kreis Unna sowie die Einbeziehung des Gebiets in Studien und Machbarkeitsanalysen zur Infrastrukturentwicklung. Zudem soll ein Projektmanager einen Tag pro Woche für Beratungen von Unternehmen vor Ort im Kreis Unna zur Verfügung stehen. Die Betriebskosten der Gesellschaft werden anteilig nach den Geschäftsanteilen von den Gesellschaftern getragen. Der Sitz der Gesellschaft verbleibt in Hamm.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 23.03.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 23.03.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 38.Programm zur Förderung von PV-AnlagenZur Vorlage · 0730/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat für das Jahr 2022 die Einrichtung eines kommunalen Förderprogramms zur Unterstützung von Photovoltaik-Anlagen beschlossen. Das Programm mit dem Namen „Hammer PV“ zielt darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien im Stadtgebiet zu fördern. Die Umsetzung der entsprechenden Richtlinie wurde der Verwaltung übertragen.
Finanziert wird das Vorhaben durch Mittel aus der sogenannten Billigkeitsrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen. Für das Förderprogramm sind insgesamt 50.000 Euro vorgesehen, während für eine begleitende Werbekampagne 10.000 Euro veranschlagt wurden. Die Mittel stammen aus Kompensationszahlungen der Landesregierung, die zur Unterstützung kommunaler Klimaschutzmaßnahmen bereitgestellt werden.
Das Förderprogramm richtet sich an Hausbesitzer, Vermieter sowie Mieter. Die finanzielle Unterstützung für Photovoltaik-Anlagen beträgt 100 Euro pro angefangener Kilowatt-Peak (kWp), wobei der Zuschuss auf maximal 2.000 Euro pro Anlage und Antragsteller begrenzt ist. Für Stecker-Photovoltaik-Anlagen wird eine Pauschale in Höhe von 200 Euro gewährt. Der Start des Programms ist für den 1. April 2022 geplant. Die zeitliche Befristung des Programms auf das Jahr 2022 ergibt sich aus den Vorgaben der landesweiten Billigkeitsrichtlinie. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 39.Umbesetzungen in städtischen AusschüssenZur Vorlage · 0599/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Hamm am 29. März 2022 wurde über verschiedene Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen entschieden. Die Beschlussvorlage 0599/21_VL basierte auf einem Antrag der AfD-Fraktion.
Im Ausschuss für Digitalisierung und Innovation wurde ein Bürgervertreter als stellvertretendes Mitglied für einen weiteren Bürgervertreter gewählt. Für den Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe wurden zwei Neubesetzungen vorgenommen: Eine Bürgervertreterin tritt als ordentliches Mitglied für einen Ratsherrn in den Ausschuss ein, während ein Bürgervertreter als stellvertretendes Mitglied für einen Ratsherrn nachrückt.
Ähnliche personelle Änderungen gab es im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz. Hier wurde ein Bürgervertreter als ordentliches Mitglied für einen Ratsherrn bestimmt und eine Bürgervertreterin als stellvertretendes Mitglied für einen Ratsherrn berufen. Im Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung wurde ein Bürgervertreter als ordentliches Mitglied für einen Bürgervertreter sowie ein Bürgervertreter als stellvertretendes Mitglied für einen Ratsherrn gewählt.
Im Ausschuss für Sport und Freizeit erfolgte die Wahl einer Bürgervertreterin als ordentliches Mitglied für einen Bürgervertreter sowie eines Bürgervertreters als stellvertretendes Mitglied für einen Ratsherrn. Schließlich wurden im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität ein Bürgervertreter als stellvertretendes Mitglied für einen Ratsherrn sowie im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit ein Bürgervertreter als stellvertretendes Mitglied für einen Bürgervertreter neu besetzt. Finanzielle Auswirkungen aus diesen personellen Veränderungen wurden nicht angegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 40.Umbesetzung im KreispolizeibeiratZur Vorlage · 0601/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm einen Beschlussvorschlag zur Umbesetzung im Kreispolizeibeirat vorgelegt. Der Antrag geht auf ein Ersuchen der AfD-Fraktion zurück.
Gegenstand der Vorlage ist die Wahl eines neuen ordentlichen Mitglieds für das Gremium. Ein Ratsmitglied soll als ordentliches Mitglied in den Kreispolizeibeirat gewählt werden, um den Platz eines bisherigen Bürgervertreters einzunehmen.
Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung des Hauptausschusses am 28. März 2022 beraten. Der entsprechende Beschluss wurde für die Sitzung des Rates am 29. März 2022 vorbereitet. Finanzielle Auswirkungen durch diese personelle Änderung werden in der Beschlussvorlage nicht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 41.Neuwahl eines ordentlichen Mitgliedes im Behindertenbeirat der Stadt HammZur Vorlage · 0616/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm einen Beschlussvorschlag zur Neubesetzung eines ordentlichen Mitglieds im Behindertenbeirat vorgelegt. Gegenstand der Vorlage 0616/22_VL ist die Wahl einer neuen Vertreterin für den Bürgermeister.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, eine Bürgervertreterin als ordentliches Mitglied in den Behindertenbeirat zu berufen. Diese personelle Änderung erfolgt auf Antrag der CDU-Ratsfraktion, um die Vakanz im Gremium zu besetzen. Mit der Neubesetzung wird die Vertretung des Bürgermeisters im Beirat neu geregelt.
Finanzielle Auswirkungen durch diese Umbesetzung werden in der Beschlussvorlage nicht aufgeführt. Der Beschluss wurde im Hauptausschuss am 28. März 2022 beraten und dem Rat zur Entscheidung am 29. März 2022 vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 42.Bestellung einer Vorsitzenden für die Kommunale Gesundheitskonferenz in der Stadt HammZur Vorlage · 0608/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0608/22_VL die Neubesetzung des Vorsitzes der Kommunalen Gesundheitskonferenz beschlossen. Die Verwaltung schlug vor, eine Stadträtin zur Vorsitzenden der Konferenz zu bestellen. Dieser Beschluss erfolgte als Reaktion auf das Ausscheiden des bisherigen Fachbereichsleiters für Jugend, Gesundheit und Soziales sowie auf eine veränderte Geschäftsverteilung innerhalb der Verwaltung.
Die Kommunale Gesundheitskonferenz wurde zuvor auf Grundlage der Vorgaben des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) durch den Rat einberufen und in ihrer Zusammensetzung festgelegt. Mit der Neubesetzung der Vorsitzenden ändert sich die personelle Leitung des Gremiums. Gemäß der Geschäftsordnung der Kommunalen Gesundheitskonferenz ist die Vertretung des Vorsitzes durch die Leitung des Gesundheitsamtes geregelt. Finanzielle Auswirkungen durch diese personelle Entscheidung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 21.03.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 43.Benennung von Delegierten hier: Mitgliederversammlung 2022 des Städtetages Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 0644/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0644/22 die Benennung der Delegierten für die Mitgliederversammlung 2022 des Städtetages Nordrhein-Westfalen beantragt. Die Versammlung findet am 1. und 2. Juni 2022 in Essen statt und steht unter dem Motto „Lebenswertes Zuhause. Die Städte in NRW.“
Gemäß der Satzung des Städtetages Nordrhein-Westfalen ist die Stadt Hamm berechtigt, sechs stimmberechtigte Delegierte zu entsenden. Der Vorschlag sieht vor, den Oberbürgermeister sowie fünf weitere stimmberechtigte Mitglieder zu benennen. Die Verteilung der Stimmen erfolgt dabei nach dem Zählverfahren Hare-Niemeyer im Verhältnis 2:2:1 zwischen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN. Die Vorgaben sehen vor, dass die Hälfte der Delegierten aus gewählten Ratsmitgliedern bestehen soll und bei der Besetzung der Positionen sowie der Gastdelegierten der Anteil der Frauen im Stadtrat berücksichtigt wird.
Zusätzlich zur Gruppe der stimmberechtigten Delegierten besteht die Möglichkeit, weitere Teilnehmer ohne Stimmrecht als Gastdelegierte zu entsenden. Die Vorlage enthält keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt. Der Rat hat der Vorlage in der Sitzung am 29. März 2022 zugestimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 44.Umbesetzung im Wahlausschuss für den Wahlkreis 118 (Hamm I)Zur Vorlage · 0741/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0741/22_VL eine Umbesetzung im Wahlausschuss für den Wahlkreis 118 (Hamm I) zur Vorlage gebracht. Der Antrag, der von der FDP-Fraktion gestellt wurde, sieht die Berufung eines Bürgervertreters als stellvertretendes Mitglied für das betreffende Gremium vor.
Der Rat hat dem Vorschlag in der Sitzung am 29. März 2022 zugestimmt. Zuvor wurde die Vorlage bereits im Hauptausschuss am 28. März 2022 mit demselben Ergebnis beraten. Finanzielle Auswirkungen durch diese personelle Änderung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 45.GremienbesetzungenZur Vorlage · 0742/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 29. März 2022 über die Neubesetzung verschiedener Vertretungen in kommunalen Gesellschaften und Gremien entschieden. Die Beschlussvorlage der Verwaltung sah vor, ein Mitglied aus mehreren Gremien abzuberafen und durch neue Vertreter zu ersetzen.
Im Rahmen dieser personellen Veränderungen wurde ein Mitglied aus der Gesellschafterversammlung der Sport und Freizeit Hamm gGmbH abberufen und durch eine neue Person ersetzt. Ähnliche Entscheidungen trafen die Ratsmitglieder bezüglich der Vertretung in der Gesellschafterversammlung der KIWI Bürgerwind Windkraft Hamm GmbH sowie der Klimaschutz und Energie Hamm gGmbH. In beiden Fällen wurde die Vertretung durch eine neue Person neu geregelt. Zudem wurde die Vertretung im Beirat für Klimaschutz und Energie der Klimaschutz und Energie Hamm gGmbH angepasst.
Die Neubesetzungen betrafen auch die MVA Hamm-Eigentümer GmbH, wobei die Vertretung sowohl in der Gesellschafterversammlung als auch im Fachbeirat durch eine neue Person ersetzt wurde. Des Weiteren wurden die Stellvertretungen in den Aufsichts- bzw. Verwaltungsräten der Sparkasse Hamm, der Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH sowie der Industriegebiet Westfalen GmbH neu besetzt. Die Neubesetzung der genannten Positionen erfolgte auf Wunsch der SPD-Fraktion.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 46.Umbesetzung im KreispolizeibeiratZur Vorlage · 0743/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm einen Beschlussvorschlag zur Umbesetzung im Kreispolizeibeirat vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus diesem Gremium.
Auf Antrag der SPD-Fraktion soll ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied in den Kreispolizeibeirat gewählt werden. Die Nachfolge erfolgt für das ausgeschiedene Ratsmitglied. Der Beschluss wurde im Hauptausschuss am 28. März 2022 mit einem positiven Ergebnis behandelt. Die entsprechende Entscheidung im Rat wurde am 29. März 2022 getroffen. Finanzielle Auswirkungen durch diese personelle Änderung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 47.Umbesetzung im Integrationsrat der Stadt HammZur Vorlage · 0744/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm einen Beschlussvorschlag zur Umbesetzung im Integrationsrat vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus diesem Gremium.
Auf Antrag der SPD-Fraktion soll ein neues Mitglied für den vakanten Sitz im Integrationsrat gewählt werden. Der vorliegende Entwurf sieht vor, ein weiteres Ratsmitglied als Nachfolge für das ausgeschiedene Mitglied zu bestimmen. Mit der Umsetzung der Umbesetzung sind laut der Beschlussvorlage keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm verbunden. Die Vorlage wurde im Hauptausschuss sowie im Rat der Stadt Hamm zur Entscheidung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 48.Entsendung eines Delegierten zur Verbandsversammlung 2021-2026 des Lippeverbandes hier: Neubenennung eines DelegiertenZur Vorlage · 0745/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0745/22 einen Antrag auf Neubesetzung eines Delegierten für die Verbandsversammlung des Lippeverbandes für die Legislaturperiode 2021 bis 2026 vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus dem Gremium.
Auf Antrag der SPD-Fraktion wurde vorgeschlagen, ein Ratsmitglied als Nachfolger für das ausgeschiedene Mitglied zu entsenden. Mit der Verabschiedung der Vorlage im Rat am 29. März 2022 wurde die Neubenennung des Delegierten für die laufende Amtsperiode des Lippeverbandes beschlossen. Finanzielle Auswirkungen durch diese personelle Neubesetzung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 49.Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Ausschuss für Anregungen und BeschwerdenZur Vorlage · 0747/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Umbesetzung im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus diesem Gremium.
Auf Antrag der SPD-Fraktion wurde vorgeschlagen, ein neues stellvertretendes Mitglied für den Ausschuss zu bestimmen. Konkret soll ein Ratsmitglied als Ersatz für das ausgeschiedene Ratsmitglied in den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden gewählt werden.
Die Vorlage wurde im Hauptausschuss am 28. März 2022 beraten und im Rat am 29. März 2022 mit der entsprechenden Entscheidung versehen. Finanzielle Auswirkungen durch diese personelle Änderung im Ausschuss werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 50.Umbesetzung im Integrationsrat der Stadt HammZur Vorlage · 0750/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0750/22 eine Umbesetzung im Integrationsrat der Stadt beantragt. Der Antrag beruht auf einem Ersuchen der CDU-Fraktion.
Gegenstand der Vorlage ist die Wahl eines neuen Mitglieds für den Integrationsrat, um den Wegfall eines Mandats auszugleichen. Konkret soll ein Ratsmitglied für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied in das Gremium gewählt werden. Der entsprechende Beschluss wurde im Hauptausschuss sowie im Rat der Stadt Hamm behandelt. Finanzielle Auswirkungen durch diese personelle Änderung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 51.Entsendung eines Delegierten zur Verbandsversammlung 2021 – 2026 des LippeverbandesZur Vorlage · 0751/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0751/22 die Entsendung eines neuen Delegierten zur Verbandsversammlung des Lippeverbandes für die Legislaturperiode 2021 bis 2026 beantragt. Hintergrund des Antrags ist der Ausscheiden eines bisherigen Vertreters aus dem Dienst der Stadt Hamm, wodurch die Vertretung der Stadt in diesem Gremium neu besetzt werden muss.
Als Nachfolger für die vakante Position schlägt die Verwaltung den neuen Leiter des Umweltamtes vor. Mit der Entsendung dieser Person soll die Kontinuität der städtischen Vertretung in der Verbandsversammlung des Lippeverbandes sichergestellt werden. Der Beschluss wurde im Rahmen der entsprechenden Gremienprozesse vorbereitet. Finanzielle Auswirkungen durch diesen personellen Wechsel werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 52.Teileinziehung der Südstraße im Abschnitt zwischen Ostenwall und Martin-Luther-StraßeZur Vorlage · 0578/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm wurde beauftragt, das Verfahren zur Teileinziehung der Südstraße im Abschnitt zwischen Ostenwall und der Martin-Luther-Straße/Marktplatz durchzuführen. Ziel der Maßnahme ist die dauerhafte Sperrung dieses Bereichs für den regulären Autoverkehr.
Der betreffende Abschnitt der Südstraße ist als Gemeindestraße klassifiziert. Bereits seit Juni 2021 besteht im Bereich zwischen Ostenwall und der Martin-Luther-Straße eine vorläufige Verkehrsregelung, die auf einem Antrag der Ratsfraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP basiert. Diese Regelung umfasst ein Verbot für Fahrzeuge aller Art, wobei Radfahrer sowie der Lieferverkehr im Zeitraum von 7 bis 12 Uhr freigestellt sind. Zudem wurde der Ostenwall als abknickende Vorfahrt ausgestaltet. Die Querung der Südstraße vom Santa-Monica-Platz zur Königstraße bleibt für den Kfz-Verkehr weiterhin möglich.
Die Verwaltung führt die Teileinziehung aus, um die bisherigen Erfahrungen aus dem Verkehrsversuch straßenrechtlich abzusichern und die Verkehrsregelung dauerhaft auch für den Anliegerverkehr zu beschränken. Durch die Maßnahme sollen die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer sowie die Aufenthaltsqualität im Bereich erhöht werden. Die Erreichbarkeit von Einrichtungen wie dem Krankenhaus, dem Hotel Stadt Hamm, dem Sanitätshaus sowie der Senioreneinrichtung Medicum bleibt gewährleistet. Das Verfahren zur Teileinziehung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Straßenwegerechts Nordrhein-Westfalen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 53.4. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0639/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die vierte Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage 0639/22 basiert auf den Vorgaben des § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW). Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinden zur Erstellung eines Konzepts, das die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beitragsfähiger Straßenausbaumaßnahmen prüft.
Das Konzept dient als Übersicht über geplante Maßnahmen und ist für einen Zeitraum von fünf Jahren angelegt, wobei eine regelmäßige Aktualisierung mindestens alle zwei Jahre vorgesehen ist. Die vorliegende Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen, beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung, sowie Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung.
Die Beschlussvorlage der Verwaltung dient als notwendige Voraussetzung für die Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes. Ziel dieses Programms ist die finanzielle Entlastung der Anlieger, indem die Hälfte des umlagefähigen Aufwandes bei den aufgeführten beitragspflichtigen Maßnahmen durch Landesmittel finanziert werden kann. Die Darstellung der Maßnahmen erfolgt tabellarisch nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Muster. Das Konzept beinhaltet lediglich Maßnahmen nach dem KAG NRW; beitragsfähige Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch, wie die erstmalige Herstellung von Straßen, sind nicht Bestandteil dieser Planung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 54.8. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung 2018, zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · 0603/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK), 6. Fortschreibung 2018, um zusätzliche Maßnahmen beschlossen. Die Vorlage 0603/21 regelt die Aufnahme neuer Kanalbaumaßnahmen in das bestehende Konzept, welches als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Stadt und den Lippeverband Stadtentwässerung Hamm dient.
Die Beschlussvorlage umfasst verschiedene Projekte, die nach Baubeginn für das Jahr 2022 gruppiert sind. Im Bereich der Stadtentwässerung Hamm sind die Erneuerung der Mischwasserkanalisation im Bereich Ahornallee sowie kurzfristige Sanierungen der Mischwasserkanäle in den Gebieten Oberster Kamp und Auf dem Knuf vorgesehen. Seitens der Stadt Hamm sind der Bau eines Regenwasserkanals an der Adenauerallee sowie die Umleitung der Entwässerung am Richard-Matthaei-Platz in den vorhandenen Mischwasserkanal geplant. Zudem sind Maßnahmen zur Erschließung von Baugebieten vorgesehen, darunter der Neubau eines Mischwasserkanals im Bereich An der Erlöserkirche sowie die Errichtung von Regenwasserkanälen und eines Rückhaltebeckens im Gebiet Holtkamp.
Der Lippeverband wurde beauftragt, diese Maßnahmen gemäß der bestehenden Ausführungsvereinbarung in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen und umzusetzen. Die Verwaltung sowie der Lippeverband sind ferner mit der Erstellung der erforderlichen Planungen und dem gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb betraut. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 55.Bebauungsplan Nr. 01.157 - An der Königstraße - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0477/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0477/21 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 01.157 „An der Königstraße“ vorgelegt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 3.800 m² im Bereich des ehemaligen Chattanoogaplatzes in der zentralen Innenstadt, südöstlich des Marktplatzes.
Ziel der Planung ist die Schaffung der rechtlichen Grundlage für die Errichtung einer modernen Wohnanlage mit Mehrfamilienhäusern in Geschossbauweise. Das Vorhaben soll einen innerstädtischen Baublock vervollständigen und das Angebot an Wohnraum erweitern. Die Erschließung der neuen Gebäude soll über die bestehenden öffentlichen Verkehrsflächen der Königstraße, der Antonistraße sowie des Ostenwalls erfolgen. Im Zuge der Entwicklung ist eine Reorganisation der vorhandenen Tiefgarage durch Teilabbruch und Neubau vorgesehen, um den künftigen Stellplatzbedarf zu decken.
Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Inhaltlich soll geprüft werden, ob die Festsetzung eines urbanen Gebiets oder eines Mischgebiets erfolgt. Dabei sollen auch Maßnahmen zur klimagerechten Quartiersentwicklung, wie etwa die Prüfung von Dachbegrünungen oder regenerativen Energien, berücksichtigt werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll im Rahmen einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung stattfinden. Der Rat hat den Aufstellungsbeschluss in der Sitzung vom 29. März 2022 gefasst.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 56.14. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07.007 – Zeche Sachsen – Hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0565/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0565/21_VL behandelt die 14. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07.007 – Zeche Sachsen. Gegenstand der Planung ist die Umwidmung einer etwa 3.464 m² großen Fläche, die bislang als öffentlicher Parkplatz genutzt wurde, in ein Gewerbegebiet. Ziel der Änderung ist die Schaffung von Arbeitsplätzen durch die Festsetzung einer überbaubaren Fläche von 15 m x 27 m für Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen. Die bestehende öffentliche Stellplatzanlage soll dabei in südwestlicher Richtung um etwa 15 m erweitert werden.
Die bauliche Nutzung sieht eine maximale Gebäudehöhe von etwa 15 Metern sowie eine dreigeschossige Bauweise vor. Zur Klimaanpassung sind eine Dachbegrünungspflicht sowie die Nutzung von bis zu 50 % der Fläche für Solarenergie vorgesehen. Um die Versiegelung zu begrenzen, werden unversiegelte Freiflächen und ein Erhaltungsgebot für die Vegetation festgesetzt. Zudem wird ein 20 Meter breiter Streifen entlang der Waldfläche als bebauungsfreier Pufferstreifen definiert, um einen Waldabstand von 22 Metern einzuhalten. Ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für eine Kabeltrasse der Stadtwerke Hamm wird ebenfalls eingerichtet.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen der Stadtwerke Hamm, des Regionalverbands Ruhr, des Landesbetriebes Wald und Holz sowie der Feuerwehr Hamm berücksichtigt. Die Vorlage umfasst zudem die Berücksichtigung eines Blindgängerverdachtspunktes, bei dem Bodeneingriffe untersagt sind. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der Planänderung als Satzung vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 57.1. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 06.053 - Loddenkamp - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0607/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0607/22_VL behandelt die erste vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 06.053 – Loddenkamp. Ziel der Änderung ist die Schaffung eines neuen Produktionsstandortes für die Firma KrampeHarex GmbH & Co. KG auf einer Fläche von etwa 8.800 m² zur Herstellung von Stahlfasern. Das Plangebiet umfasst insgesamt circa 19.390 m², wobei die Änderung primär gewerbliche Bauflächen im Nordwesten vorsieht. Geplant sind drei neue Betriebsgebäude sowie Ergänzungen zu Festsetzungen bezüglich extensiver Dachbegrünung oder der Installation von Photovoltaik und Solarwärme. Zudem soll eine zusammenhängende gewerbliche Flächennutzung sowie ein optionaler Gleisanschluss an die Werner-Bockum-Höveler Eisenbahn ermöglicht werden.
Die Planung sieht die Entnahme einer öffentlichen Planstraße zur Erschließung über die Warendorfer Straße, die Umwidmung von Grünflächen und die Eintragung eines Trassierungsstreifens zugunsten der Open Grid Europe GmbH vor. Wesentliche Festsetzungen wie die Grundflächenzahl von 0,8, die Geschossflächenzahl von 2,4 sowie maximale Gebäudehöhen bleiben bestehen. Neue Vorgaben umfassen das Verbot von Kies- oder Schottergärten sowie die Festsetzung eines Heckenstreifens.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen Stellungnahmen verschiedener Institutionen ein, darunter der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, die Stadtwerke Hamm GmbH, die Bezirksregierung Arnsberg und die IHK Dortmund. Während der Landschaftsverband auf archäologische Fundstellen hinwies, gaben die Stadtwerke und die PLEdoc GmbH Hinweise zur Erschließung der Infrastruktur. Die Verwaltung hat Anregungen zur immissionsschutzrechtlichen Zonierung redaktionell berücksichtigt und einen Einwand des Lippeverbandes zur Abwasserbeseitigung als unbegründet zurückgewiesen. Es wird vorgeschlagen, die Satzung zur Änderung sowie die Begründung vom 01.02.2022 zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 58.Bebauungsplan Nr. 02.122 - Schützenstraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. Erneuter SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0610/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0610/22_VL betrifft den Bebauungsplan Nr. 02.122 „Schützenstraße“ zur wohnbaulichen Nachnutzung einer etwa 8.745 m² großen Brachfläche im Stadtbezirk Uentrop. Auf dem ehemaligen Gelände der „Newcastle Barracks“ ist die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt etwa 53 öffentlich geförderten Wohneinheiten durch die Hammer Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft geplant. Die Flächennutzung sieht ein Wohngebiet sowie ein Erhaltungsgebiet vor.
Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Schützenstraße. Die Planung umfasst eine zweigeschossige Bauweise mit optionalen Staffelgeschossen sowie die Bereitstellung von 55 privaten Stellplätzen, womit die bauordnungsrechtliche Anforderung von 48 Plätzen überschritten wird. Die Verwaltung schätzt das zusätzliche Verkehrsaufkommen auf etwa 220 PKW-Fahrten pro Tag. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags sind Maßnahmen zur Klimaanpassung, wie die Begrünung von Dachflächen und die Nutzung von Photovoltaikanlagen, vorgesehen. Aufgrund vorliegender Bodengutachten sind Bodenverbesserungsmaßnahmen zur Sanierung von Mineralölkohlenwasserstoffen erforderlich.
Im Rahmen der Abwägung wurden die Baufenster B und C um etwa drei Meter nach Norden verschoben, um die Abstände zu den angrenzenden Reihenhäusern zu vergrößern. Einwendungen von Anwohnern bezüglich der Gebäudehöhe, der Verkehrsbelastung und der Bebauungsdichte werden von der Verwaltung nach Prüfung nicht berücksichtigt. Der Bebauungsplan soll als Satzung beschlossen werden, wobei die Rechtswirksamkeit rückwirkend zum 25. Januar 2021 erfolgen soll.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 59.37. Änderung des Flächennutzungsplanes – Hülskamp – hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der ÖffentlichkeitZur Vorlage · 0620/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0620/22_VL behandelt die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hülskamp“ in Hamm-Heessen sowie die 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 07.035. Ziel der Planungsänderungen ist die Anpassung des Planungsrechts an die bestehende Situation sowie die Sicherung und Stärkung des zentralen Versorgungsbereichs an der Ahlener Straße. Durch die Steuerung verschiedener Nutzungen, darunter Einzelhandel, Vergnügungsstätten, Wettannahmestellen und Betriebe mit sexuellem Charakter, sollen die gewerblichen und wohnlich gemischten Strukturen im Gebiet gefestigt werden.
Das betroffene Plangebiet umfasst eine Fläche von 144.971 m², die durch die Palzstraße, die Ahlener Straße, Flächen entlang des Hülskamps und die Bahnstrecke Hamm-Hannover begrenzt wird. Die inhaltlichen Änderungen sehen die Rücknahme von Mischgebiets- und Gewerbeflächen sowie die Korrektur von Grünflächen zu Gewerbeflächen im südlichen Bereich vor. Zudem ist die Ausweisung eines Sondergebiets für Lebensmittel zur Sicherung eines Nahversorgungsstandortes vorgesehen.
Die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes werden parallel durchgeführt. Im Rahmen der Vorlage wird vorgeschlagen, die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes für den definierten Siedlungsbereich aufzustellen. Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den gesetzlichen Vorgaben wird verzichtet, da eine Unterrichtung und Erörterung der Inhalte bereits im Zeitraum von November bis Dezember 2021 stattgefunden hat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 60.Bebauungsplan Nr. 07.035 - Hülskamp - / 8. Änderung hier: 1. Teilung des Geltungsbereichs 2. OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 0617/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0617/22_VL sieht eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 07.035 – Hülskamp – vor. Geplant ist die Teilung des bisherigen Geltungsbereichs in die Weiterführung der 8. Änderung sowie die Neuaufstellung einer 9. Änderung. Der Fokus der 8. Änderung liegt auf der städtebaulichen Steuerung im Bereich der Palzstraße und westlich der Ahlener Straße. Ziel ist es, die Wohnnutzung in einem 19.295 m² großen Mischgebiet zu sichern und die Ansiedlung von Vergnügungsstätten, Wettannahmestellen sowie Betrieben mit sexuellem Charakter auszuschließen. Damit soll die Stärkung des Nahversorgungszentrums Heessen unterstützt und ein Qualitätsverlust vermieden werden.
Die Planung passt den Planungsstand an die Baunutzungsverordnung 2017 an. Dabei werden drei Grundstücke am Vogtskamp und der Palzstraße von einem Gewerbegebiet in ein Mischgebiet umgewandelt. Für die baulichen Kennzahlen werden unterschiedliche Werte festgelegt: Entlang der Ahlener Straße gelten eine Grundflächenzahl von 0,6 und eine Geschossflächenzahl von 1,2, während für die Palzstraße eine Grundflächenzahl von 0,5 und eine Geschossflächenzahl von 1,0 vorgesehen sind. Zudem werden Maßnahmen zum Klimaschutz, wie die extensive Dachbegrünung von Flachdächern und die Sicherung von Straßenbäumen, integriert.
Die Vorlage sieht die Kenntnisnahme bisheriger Beteiligungsverfahren sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 8. Änderung für die Dauer eines Monats vor. Der verkleinerte Bereich der 8. Änderung umfasst künftig etwa zwei Hektar im Norden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 61.Bebauungsplan Nr. 07.035 – Hülskamp - / 9. Änderung hier: 1. Teilung des Geltungsbereichs 2. AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0618/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0618/22_VL wird der Aufstellungsbeschluss für die 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 07.035 – Hülskamp in Hamm vorgelegt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 144.971 m² im Bereich zwischen der Palzstraße, der Ahlener Straße, der Straße Hülskamp und der Bahnstrecke Hamm-Hannover. Die Planung sieht eine Teilung des Geltungsbereichs der vorangegangenen 8. Änderung vor, um einen Teilbereich neu aufzustellen.
Die inhaltlichen Ziele der Änderung umfassen die Stärkung des Versorgungsbereichs an der Ahlener Straße sowie die Anpassung des Planungsrechts an die aktuelle Bestandssituation. Geplant ist unter anderem die Umwandlung eines Industriegebietes in ein Gewerbegebiet sowie die Ausweisung von Mischgebieten. Zudem soll ein Sondergebiet zur Sicherung eines Einzelhändlers festgesetzt werden. Die Planung sieht eine Steuerung von Nutzungen vor, wobei Vergnügungsstätten, Wettannahmestellen und Betriebe mit sexuellem Charakter ausgeschlossen werden sollen. Der großflächige Einzelhandel wird gemäß der sogenannten „Hammer Liste“ gesteuert.
Baurechtlich ist eine Umstellung auf die BauNVO 2017 vorgesehen, um die Flächenausnutzung durch vereinheitlichte GRZ- und GFZ-Werte zu optimieren. Die Planung integriert zudem Maßnahmen zum Immissionsschutz und zur Klimaanpassung, etwa durch die Begrenzung der Bodenversiegelung, die Förderung von Grünflächen und Dachbegrünungen sowie den Erhalt von Straßenbäumen. Parallel dazu erfolgt die 37. Änderung des Flächennutzungsplans. Auf eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird verzichtet, da bereits im Rahmen der 8. Änderung eine Unterrichtung und Erörterung stattgefunden hat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 62.Bebauungsplan Nr. 01.159 - Auf dem Pottkamp - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0628/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0628/22_VL wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.159 „Auf dem Pottkamp“ sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt. Das Plangebiet umfasst ein etwa 43,5 Hektar großes Areal in der Gemarkung Hamm, welches das ehemalige Gelände der Thyssen-Drahtwerke zwischen der Hafenstraße, dem Hauptbahnhof, dem Stadtquartier „Hammer Westen“ und der Dortmunder Straße einschließt.
Die Planung sieht vor, einen rechtlichen Rahmen für die Entwicklung des Industrie- und Gewerbeareals zu schaffen, der an das bestehende Siedlungsumfeld angepasst ist. Dabei sollen im östlichen und zentralen Bereich Gewerbegebiete für innovative Betriebe, Handwerk und Dienstleistungen entstehen. Im westlichen Teil des Gebiets sollen Industriegebiete gesichert und erweitert werden. Für die Gewerbeflächen sind eine Grundflächenzahl von 0,75 und eine Geschossflächenzahl von 2,0 vorgesehen, während für die Industriegebiete eine Grundflächenzahl von 0,8 sowie eine Baumassenzahl von 9,0 festgesetzt werden sollen.
Neben der Flächennutzung umfasst der Plan die Sicherung von Grün- und Verkehrsflächen sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung gemäß kommunaler Konzepte. Die Entwicklung soll zudem Verkehrsfragen und Pufferzonen zu angrenzenden Wohngebieten berücksichtigen. Parallel zur Bebauungsplanung wird eine Änderung des Flächennutzungsplans erwartet. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll gemäß Baugesetzbuch im Rahmen einer Bürgerversammlung oder durch eine Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchgeführt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 63.5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.013 - Oberonstraße - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0648/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0648/22_VL behandelt die fünfte Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.013 – Oberonstraße –, der ein rund 8.600 m² großes Areal in der Gemarkung Wiescherhöfen umfasst. Das geplante Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Ziel der Planung ist die Prüfung einer intensiveren Nutzung der Flächen zwischen der Titani-, Oberon- und Lohauserholzstraße sowie der Straße Auf der Geist, um die bestehende Gebäudestruktur zu ergänzen. Das Gebiet ist im Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen und im Flächennutzungsplan der Stadt Hamm als Wohnbaufläche dargestellt.
Die Vorlage sieht zwei wesentliche Beschlussvorschläge vor: den Aufstellungsbeschluss für das durch Flurstücksgrenzen definierte Plangebiet sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung. Im Rahmen der Bauleitplanung sollen Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz geprüft werden, darunter Durchgrünung, versiegelungsoffene Flächen, Dachbegrünung sowie die Nutzung regenerativer Energien. Dies erfolgt im Kontext des Kommunalen Klimaaktionsplans Hamm 2020-2025 sowie der bestehenden kommunalen Leitfäden und Konzepte. Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens wird auf eine Umweltprüfung verzichtet, wobei eine mögliche Berichtigung des Flächennutzungsplans gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB geprüft wird. Der Rat der Stadt Hamm soll über die förmliche Einleitung des Verfahrens entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 64.31. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm - An der Ostdorfstraße - hier: ÄnderungsbeschlussZur Vorlage · 0661/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur 31. Änderung des Flächennutzungsplans vorgelegt, die eine Neuausrichtung für das Areal „An der Ostdorfstraße“ im Stadtbezirk Hamm-Rhynern vorsieht. Das etwa 0,9 Hektar große Grundstück im Ortsteil Berge umfasst das Gelände des ehemaligen Gartencenters Kley an der Kreuzung Werler Straße / Ostdorfstraße. Da das Gebäude seit längerer Zeit ungenutzt ist und vorangegangene Planungsansätze für eine Nachnutzung nicht abgeschlossen werden konnten, soll das Verfahren nun mit geänderter Zielrichtung fortgeführt werden.
Im Gegensatz zu früheren Planungen, die unter anderem ein Business-Center oder ein Autohaus vorsahen, wird nun die Errichtung einer Büroimmobilie angestrebt. Hintergrund ist das Interesse eines Immobilien-Projektentwicklers aus Aachen, moderne und energieeffiziente Büroflächen an diesem Standort anzubieten. Die Verwaltung sieht die Entwicklung als stadtplanerisch sinnvoll an, da die Nachnutzung einer bereits versiegelten Brachfläche den Zielen einer ressourcenschonenden Flächenentwicklung entspricht.
Der Beschluss sieht vor, die 31. Änderung des Flächennutzungsplans parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 03.098 durchzuführen. Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben verzichtet, da bereits im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung Beteiligungsmöglichkeiten stattgefunden haben. Eine öffentliche Auslegung zur Stellungnahme wird nach der Konkretisierung des Planentwurfes erfolgen. Die verkehrlichen Auswirkungen auf die B63 sowie die Einhaltung städtebaulicher Qualitätsstandards sollen im weiteren Verfahren geprüft werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 65.Bebauungsplan Nr. 03.098 - An der Ostdorfstraße - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0660/22_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0660/22_VL wird ein erneuter Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 03.098 „An der Ostdorfstraße“ in der Gemarkung Berge beantragt. Das betroffene Areal umfasst etwa 0,9 Hektar auf den Flurstücken 1078 und 1080 und umfasst das Gelände des ehemaligen Gartencenters. Ziel der Planung ist die Nachnutzung des Areals für die Errichtung einer Büroimmobilie.
Parallel dazu ist die 31. Änderung des Flächennutzungsplans vorgesehen, da die geplanten Ausweisungen nicht direkt aus dem aktuellen Flächennutzungsplan abgeleitet werden können. Die Anpassung der Bauleitpläne erfolgt zur Übereinstimmung mit dem Regionalplan Ruhr, der für diesen Bereich einen Allgemeinen Siedlungsbereich vorsieht.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den bereits am 10.07.2018 gefassten Aufstellungsbeschluss mit einer geänderten Zielrichtung erneut zu fassen. Auf eine erneute Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) Nr. 2 BauGB soll verzichtet werden, da bereits im Dezember 2018 eine Besprechungsmöglichkeit durch die Verwaltung stattgefunden hat. Im weiteren Verfahren wird der Öffentlichkeit nach der Konkretisierung des Planentwurfs im Rahmen einer erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Das Verfahren umfasst die Überarbeitung der Planunterlagen sowie einen künftigen Offenlegungsbeschluss durch den Rat der Stadt Hamm. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- C.Verschiedenes