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Beschlussvorlage

Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2022

0612/22_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Ergänzung des Erneuerungsprogramms für die öffentliche Straßenbeleuchtung im Jahr 2022 vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Diese Fördermittel sollen dazu dienen, die finanzielle Belastung der Anlieger bei kommunalen Beitragsforderungen zu reduzieren.

Die Notwendigkeit der Arbeiten ergibt sich aus dem Alter und der Abnutzung der bestehenden Anlagen, wodurch eine sachgerechte Wartung und Instandsetzung nicht mehr wirtschaftlich darstellbar ist. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie des Beschlusses über das Straßen- und Wegekonzept durch den Rat. Im Falle einer Umsetzung soll die Stadtwerke Hamm GmbH mit der Durchführung der aufgeführten Maßnahmen beauftragt werden.

Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage umfassen ein investives Budget von 461.200 Euro sowie ein konsumtives Budget von 390.400 Euro. Die Mittel werden aus Instandhaltungsrückstellungen des Jahres 2019 gedeckt. Die Höhe der künftigen Anliegerbeiträge ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Die Vorlage dient dazu, die Anforderungen der Förderrichtlinien zu erfüllen, die für die Beantragung von Zuwendungen aus dem landeseigenen Förderprogramm einen entsprechenden Beschluss der zuständigen Gremien voraussetzen.

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