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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Hauptausschuss
- 1.Wahl von zwei stellvertretenden Vorsitzenden
- 2.Bildung eines Unterausschusses zum Ausschuss für Familie, Kinder und Jugendhilfe für die Aufgaben der JugendhilfeplanungZur Vorlage · 0096/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0096/20 die Bildung eines neuen Unterausschusses für den Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe beantragt. Ziel dieses Gremiums ist die politische Begleitung der Projekte und Maßnahmen im Bereich der Jugendhilfeplanung für die laufende Wahlperiode 2020 bis 2025.
Der vorgeschlagene Unterausschuss soll mit insgesamt acht Mitgliedern besetzt werden. Die Zusammensetzung sieht vier Mitglieder aus der Vertretungskörperschaft vor, zwei Mitglieder, die die Jugend- und Wohlfahrtsverbände repräsentieren, sowie jeweils eine Vertretung der katholischen und der evangelischen Kirche. Die Bestimmung des Vorsitzes sowie der stellvertretenden Vorsitz im Unterausschuss ist Teil des Beschlussvorschlags. Die Geschäftsführung des Gremiums soll durch die Verwaltung wahrgenommen werden.
Hintergrund der Vorlage ist die rechtliche Grundlage gemäß der Satzung des Jugendamtes der Stadt Hamm, die dem Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe die Bildung beratender Unterausschüsse ermöglicht. Ein vergleichbares Gremium zur Begleitung der Jugendhilfeplanung bestand bereits seit 1977, stellte jedoch mit dem Ende der Wahlperiode 2014/2020 seine Tätigkeit ein. Die Neubildung dient der inhaltlichen Begleitung der anstehenden Planungsschritte. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 3.Weiterführung der Willkommensbesuche in der Stadt HammZur Vorlage · 0097/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Weiterführung der Willkommensbesuche vorgelegt. Das Angebot richtet sich an Eltern von Neugeborenen sowie an zugezogene Familien mit Kindern unter zwei Jahren und ist als Teil der kommunalen Präventionskette konzipiert. Die Weiterführung der Förderung ist für den Zeitraum vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2023 vorgesehen, sofern die Finanzierung gesichert ist und der Haushalt genehmigt wird.
Die Durchführung der Besuche erfolgt in Zusammenarbeit mit den freien Trägern Arbeiterwohlfahrt Ruhr-Lippe-Ems, der Friedrich-Wilhelm-Stift gGmbH und der Outlaw gGmbH. Während das Gesundheitsamt die Besuche in den Stadtteilen Heessen, Norden, Westen und Mitte übernimmt, decken die geförderten Träger die Sozialräume Uentrop, Rhynern, Pelkum, Herringen sowie Bockum-Hövel ab. Das Angebot umfasst pädagogisches und medizinisches Fachpersonal und dient der frühzeitigen Beratung sowie der Vermittlung von Unterstützungsmöglichkeiten.
Die finanziellen Auswirkungen für den städtischen Eigenanteil belaufen sich auf insgesamt 143.800 Euro. Davon sind 53.900 Euro für den Zeitraum von April bis Dezember 2021, 71.900 Euro für das Jahr 2022 und 18.000 Euro für das erste Quartal 2023 vorgesehen. Die Mittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung zur Verfügung. Die Berechnung der Zuschüsse basiert auf der Anzahl der Geburten sowie der Anzahl der zugezogenen Familien unter Berücksichtigung einer Erreichungsquote von 70 Prozent. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.12.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 4.Umsetzung des Handlungskonzepts gegen Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit hier: Mittelweiterleitung an den Ev. Kirchenkreis HammZur Vorlage · 0112/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0112/20_VL sieht die Weiterleitung von Finanzmitteln an den Ev. Kirchenkreis Hamm vor. Ziel ist die Fortführung und Weiterentwicklung des Handlungskonzepts gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Die Mittel setzen sich aus den Fördermitteln des Landesprogramms „NRWeltoffen“ für das Jahr 2021 sowie einem kommunalen Eigenanteil zusammen.
Die Gesamtsumme der geplanten Aufwendungen beläuft sich auf 90.125 Euro. Davon entfallen 72.100 Euro auf Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen und 18.025 Euro auf den städtischen Eigenanteil. Die Mittel dienen dazu, Stellen beim Kirchenkreis zu finanzieren, um die Umsetzung des bereits im Jahr 2016 verabschiedeten Konzepts sicherzustellen.
Inhaltliche Schwerpunkte der Weiterentwicklung des Programms sind die Themenbereiche Antisemitismus, antimuslimischer Rassismus sowie institutioneller Rassismus. Zudem sollen bestehende Handlungsfelder überprüft und das Konzept um lokale thematische Schwerpunkte ergänzt werden. Die Auszahlung der Mittel erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans für die Jahre 2021 und folgende. Die Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage geprüft und keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- Umsetzung des Handlungskonzepts gegen Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit hier: Mittelweiterleitung an den Ev. Kirchenkreis HammZur Vorlage · 0112/20_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsbeschlussvorlage 0112/20_ER-1 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Weiterleitung von Finanzmitteln an den Ev. Kirchenkreis Hamm. Ziel ist die Fortführung des Handlungskonzepts gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.
Die Mittel setzen sich aus den Fördermitteln des Landesprogramms „NRWeltoffen“ für das Jahr 2021 sowie einem kommunalen Eigenanteil zusammen. Die Weiterleitung der Gelder erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung und der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans für die Jahre 2021 und folgende. Der Kirchenkreis nutzt diese Mittel unter anderem zur Finanzierung einer befristeten Personalstelle, deren Arbeitsvertrag an den Vorliegen eines Weiterleitungsbescheids der Stadt Hamm gebunden ist.
Die Notwendigkeit einer Dringlichkeitsentscheidung ergibt sich aus dem zeitlichen Ablauf der Förderanträge. Da der Aufruf der Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus erst im September 2020 erfolgte, konnte der Antrag der Stadt Hamm erst im Oktober 2020 gestellt werden. Da die Bescheide des Landes voraussichtlich bis Mitte Dezember vorliegen, der reguläre Sitzungstermin des Hauptausschusses jedoch erst am 14. Dezember 2020 angesetzt ist, wird die Anerkennung der Dringlichkeit gemäß § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW beantragt. Dies soll sicherstellen, dass der Kirchenkreis den notwendigen Bescheid rechtzeitig erhält, um die personellen Maßnahmen fristgerecht umsetzen zu können.
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Beratungsfolge
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 5.Umsetzung von Maßnahmen des Integrationskonzepts Hier: Kofinanzierung und Weiterleitung der Mittel des Landesprogramms „Wertevermittlung, Demokratiebildung und Prävention sexueller Gewalt in und durch die Jugendhilfe“Zur Vorlage · 0131/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0131/20_VL die Fortführung des Projekts „Jugend MACHT mit!“ beantragt. Das Vorhaben ist Teil des städtischen Integrationskonzepts und dient der Wertevermittlung, Demokratiebildung sowie der Prävention sexualisierter Gewalt im Bereich der Jugendhilfe. Der Hauptausschuss soll die Weiterleitung der Mittel an den Paidaia e.V. bis zum 28. Februar 2022 beschließen, sofern die Empfehlung des Ausschusses für Familie, Kinder- und Jugendhilfe sowie die Bewilligung der Landesmittel und die Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021ff. vorliegen.
Das Projekt, das bereits seit 2018 durchgeführt wird, zielt darauf ab, die politische Teilhabe und das gesellschaftliche Engagement von Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 21 Jahren zu fördern. Durch die Entwicklung eigener Projekte und die Nutzung von Medienplattformen sollen die Teilnehmenden ihre Selbstwirksamkeit stärken und demokratische Grundwerte wie Respekt und Gleichberechtigung verinnerlichen.
Die Finanzierung erfolgt über das Landesprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen und einen städtischen Eigenanteil von 20 Prozent. Für den Zeitraum vom 1. März 2021 bis zum 28. Februar 2022 belaufen sich die Gesamtausgaben auf 118.000 Euro. Davon entfallen 99.650 Euro auf das Jahr 2021 und 18.350 Euro auf den Zeitraum bis Februar 2022. Der städtische Eigenanteil beträgt insgesamt 23.600 Euro. Die Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 6.NRW Förderaufruf „kinderstark - NRW schafft Chancen“ – Lotsendienste in Kinderarztpraxen und Geburtsklinik in HammZur Vorlage · 0159/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm beantragt im Rahmen der Beschlussvorlage 0159/20 die Teilnahme am NRW-Förderaufruf „kinderstark – NRW schafft Chancen“ für das Jahr 2021. Ziel des Vorhabens ist die Etablierung von Lotsendienstleistungen in Kinderarztpraxen sowie in einer Geburtsklinik, um die kommunalen Präventionsketten zur Stärkung der Entwicklungs- und Teilhabechancen von Kindern und Familien auszubauen.
Im Bereich der Geburtskliniken soll ein Lotsenangebot im Evangelischen Krankenhaus (EVK) nach den Richtlinien der SeeYou Stiftung eingeführt werden. Fachkräfte sollen dort frühzeitig Unterstützungsbedarfe bei Eltern erkennen und die Überleitung in Beratungsangebote ermöglichen. Parallel dazu ist die Einrichtung von Lotsendiensten in Kinderarztpraxen in den Quartieren Stadtmitte und Hamm Westen vorgesehen. Diese Dienste sollen in Kooperation mit Erziehungsberatungsstellen Beratungsleistungen zu Themen wie Erziehungsfragen, familiären Belastungen oder Entwicklungsauffälligkeiten erbringen.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Gesamtkosten von rund 104.000 Euro. Davon entfallen voraussichtlich 83.200 Euro auf Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen, während die Stadt einen Eigenanteil von etwa 20.800 Euro trägt. Die Mittel für die Lotsendienste in der Geburtsklinik sowie in Hamm Westen sollen zweckgebunden an das Evangelische Krankenhaus Hamm gGmbH bzw. an die Beratungsstelle der Caritas weitergeleitet werden. Die Projektkoordination soll durch das Jugend- und Gesundheitsamt erfolgen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 7.Förderung des Vereins Movere e. V.Zur Vorlage · 0067/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0067/20 eine Förderung des Vereins Movere e. V. für die Jahre 2021 und 2022 vorgeschlagen. Die beantragte Zuwendung beläuft sich auf jeweils maximal 50.000 Euro pro Haushaltsjahr. Ziel der Förderung ist es, die Beratung und Bildung von Eltern mit erhöhtem Bedarf zu intensivieren sowie die Teilhabe von Kindern aus Familien in prekären finanziellen Lebenslagen abzusichern.
Nach Angaben der Verwaltung dient diese Maßnahme der kommunalen Präventionsstrategie der Kinder- und Jugendhilfe und ergänzt die Angebote der Elternschule Hamm. Die Förderung soll insbesondere die Elternarbeit unterstützen, die bisher nicht ausreichend refinanziert ist. Die Finanzierung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Haushaltsmittel, wobei die Verwaltung die Berücksichtigung in der Haushaltsplanung 2021/22 vorsieht.
Die Auszahlung der Mittel erfolgt pauschal, basierend auf einer Fallzahl von 500 Kindern. Sollte sich die Anzahl der Kinder um mehr als 5 Prozent verringern, ist eine entsprechende Reduzierung der Förderung vorgesehen. Als Voraussetzung für die Weiterführung der Zuwendung ist die Einreichung eines jährlichen Evaluationsberichts sowie eines Verwendungsnachweises auf Basis von Zielvereinbarungen festgelegt. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber der Vorlage keine Bedenken geäußert.
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Beratungsfolge
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 8.Förderung der Integration und interkulturellen Arbeit in Heessen, Herringen und Werries; hier: Zuwendungen an das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Hamm e.V.Zur Vorlage · 0126/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Fortführung der Zuwendungen an den Deutschen Rote Kreuz Kreisverband Hamm e.V. vorgelegt. Ziel der Förderung ist die Unterstützung der stadtteilorientierten Integrationsarbeit und des interkulturellen Dialogs in den Stadtteilen Heessen, Herringen und Werries für die Jahre 2021 und 2022.
Die beantragten Mittel belaufen sich auf 196.000 Euro für das Jahr 2021 sowie auf 200.000 Euro für das Jahr 2022. Die Finanzierung der Mittel ist im Budget des Jugendamtes vorgesehen. Die Zuwendungen dienen der Deckung von Personalkosten sowie Sachkosten, wie etwa Mieten und Nebenkosten für die genutzten Räumlichkeiten der Treffpunkte sowie der Durchführung von Veranstaltungen.
Die Angebote des DRK umfassen unter anderem Elternbildungsangebote, Sprachförderprogramme, die Begleitung von Familien sowie interkulturelle Projekte. In den Stadtteilen Heessen, Herringen und Werries sind diese Strukturen als Bestandteil der kommunalen Infrastruktur etabliert. Zur Sicherung der Qualität sollen die Verwaltung und der DRK Kreisverband jährlich Ziele, Leistungen und Inhalte in einem Qualitätsdialog vereinbaren.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der jeweiligen Haushaltssatzungen. Zudem sind die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Hamm-Heessen, Hamm-Uentrop und Hamm-Herringen sowie des Ausschusses für Familie, Kinder- und Jugendhilfe maßgeblich. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 9.Förderung des LWL-Heilpädagogischen Kinderheims im Rahmen der Jugend- und Elternarbeit im Stadtbezirk RhynernZur Vorlage · 0128/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, um die Förderung des LWL-Heilpädagogischen Kinderheims Hamm im Rahmen der Jugend- und Stadtteilarbeit im Stadtbezirk Rhynern zu ermöglichen. Ziel der Maßnahme ist es, die Angebote der Elternarbeit, der Elternbildung sowie der stadtteilbezogenen Jugendarbeit langfristig zu etablieren und an die Strukturen der anderen Sozialräume der Stadt anzupassen. Die Umsetzung der Angebote soll über Zielvereinbarungen erfolgen, die unter Beteiligung der Akteure im Stadtteil entwickelt werden.
Die Förderung umfasst die Finanzierung von pädagogischen Fachkräften im Umfang von einer Vollzeitäquivalenz. Diese setzt sich zu gleichen Teilen aus der Präventionskoordination für Elternarbeit sowie der stadtteilbezogenen Jugendarbeit zusammen. Zusätzlich werden 13,5 Prozent der Personalkosten als Sach- und Gemeinkosten übernommen. Die finanziellen Aufwendungen belaufen sich für das Jahr 2021 auf maximal 89.900 Euro und für das Jahr 2022 auf maximal 91.698 Euro. Die Mittel sind im Budget des Jugendamtes enthalten.
Die inhaltlichen Schwerpunkte der Arbeit umfassen unter anderem Elternberatung, Familienarbeit, internationale Jugendarbeit, medienpädagogische Bildung sowie interkulturelle und intergenerative Angebote. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber der Vorlage keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.Förderung des LWL-Heilpädagogischen Kinderheims im Rahmen der Jugend- und Elternarbeit im Stadtbezirk HeessenZur Vorlage · 0076/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Hauptausschuss eine Beschlussvorlage zur Förderung des LWL-Heilpädagogischen Kinderheims Hamm im Rahmen des Stadtteilkonzeptes Hamm-Heessen vor. Die beantragte Förderung dient der Durchführung von Angeboten der Jugend- und Stadtteilarbeit sowie der Weiterführung der Elternarbeit und Präventionskoordination.
Konkret sieht die Vorlage die Finanzierung von insgesamt 1,0 Vollzeitäquivalenten vor. Davon entfallen 0,5 Stellen auf die Präventionskoordination und Elternarbeit sowie 0,5 Stellen auf die Ausweitung der stadtteilbezogenen Jugendarbeit. Die Jugendarbeit soll Bereiche wie die offene und aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit, Ferienangebote, medienpädagogische Bildung sowie internationale Jugendbegegnungen abdecken. Die Verwaltung begründet den Bedarf mit der Notwendigkeit, die pädagogische Betreuung im Stadtteil qualitativ und quantitativ zu erhöhen und personelle Ressourcen für die aufsuchende Arbeit zu schaffen.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf maximal 89.900 Euro für das Jahr 2021 und maximal 91.698 Euro für das Jahr 2022. Die Förderung der Personalkosten erfolgt ziel- und ergebnisorientiert über jährliche Zielvereinbarungen und unter Einbeziehung der Stadtteilakteure. Die Auszahlung der Mittel steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab 2021. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber der Vorlage keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 11.Zuschuss an den Jugend und Kultur e. V. Hamm – Kulturrevier Radbod – für das Jahr 2021Zur Vorlage · 0068/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, nach der der Jugend und Kultur e. V. für das Jahr 2021 einen Zuschuss in Höhe von 50.000,00 Euro für den Betrieb des Kulturreviers Radbod erhalten soll. Die Gewährung der Förderung steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssamenplans 2021 und der Folgejahre. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen und werden in der Budgetplanung 2021 berücksichtigt.
Der Antrag des Vereins umfasst einen Bericht über die Tätigkeiten im Jahr 2020 sowie eine Wirtschaftsplanung für das Jahr 2021. Letztere weist unter normalen Bedingungen ein Finanzvolumen von etwa 192.000,00 Euro aus, wobei bei fortbestehenden pandemiebedingten Einschränkungen des Veranstaltungsbetriebs mit einem Volumen von 152.000,00 Euro gerechnet wird. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass eine städtische Förderung zur Sicherung des Betriebs notwendig bleibt.
Die Verwaltung schlägt die Bewilligung des Zuschusses vor, wobei die Förderung mit der Auflage verbunden sein soll, die Angebote mit der Kulturwerkstatt und, sofern möglich, mit der Freien Jugendkunstschule zu vernetzen. Investitionen und Instandsetzungsmaßnahmen sind nicht förderfähig. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben. Die Auszahlung einer ersten Rate zu Beginn des Jahres 2021 wird als erforderlich dargestellt, um den laufenden Betrieb des Kulturreviers zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 12.Zuschuss an die Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V. für das Jahr 2021.Zur Vorlage · 0114/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0114/20_VL die Gewährung eines Zuschusses an die Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V. für das Jahr 2021 beantragt. Der beantragte Betrag beläuft sich auf 45.000,00 Euro. Die Förderung ist unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 und folgender Jahre vorgesehen.
Die Kulturwerkstatt betreibt seit 1989 das soziokulturelle Zentrum Oberonstraße und ist Trägerin der Freien Jugendkunstschule. Der Antrag umfasst Berichte zur aktuellen Situation bezüglich der Miete, der Personalsituation sowie der Finanzplanung, wobei auch die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Veranstaltungsbetrieb dargelegt werden. Die Wirtschaftsplanung der Einrichtung weist für das Jahr 2021 ein Volumen von etwa 248.600,00 Euro aus.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag stattzugeben, um den Betrieb des Kulturzentrums und der Jugendkunstschule zu sichern. Die Mittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung zur Verfügung. Die Gewährung des Zuschusses soll mit der Auflage verbunden werden, eine Vernetzung der Angebote mit dem Kulturrevier Radbod anzustreben. Investitionen oder Instandsetzungsmaßnahmen sind nicht förderfähig. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 13.Zuschuss an die Freie Jugendkunstschule der Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V.Zur Vorlage · 0119/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Hauptausschuss eine Beschlussvorlage vor, nach der die Freie Jugendkunstschule der Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V. für das Jahr 2021 einen Zuschuss in Höhe von 50.000,00 Euro erhalten soll. Die Gewährung der Förderung steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 und der Folgejahre. Die entsprechenden Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen und in die Budgetplanungen für das Jahr 2021 eingeflossen.
Die Einrichtung bietet kulturelle Bildungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an und arbeitet unter anderem in Kooperation mit städtischen Fachämtern, etwa im Rahmen des Landesprogramms Kulturrucksack NRW oder der Hammer Kulturnacht. Nach einem Standortwechsel in die Innenstadt an die Ostenallee nutzt die Institution neben weiteren Räumlichkeiten auch die „Kleine Bühne“ der Kulturwerkstatt.
Der Zuschuss dient der Sicherung des laufenden Betriebs, insbesondere zur Deckung der Personalkosten für die Leitung sowie für Honorarkräfte. Die Verwaltung führt aus, dass die Einrichtung Aufgaben der kulturellen Bildung übernimmt, die nicht durch städtische Angebote abgedeckt werden, und so zur interkulturellen Arbeit sowie zur gesellschaftlichen Teilhabe beiträgt. Eine Auszahlung der ersten Rate zu Beginn des Jahres 2021 wird als notwendig dargestellt, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Investitionen oder Instandsetzungsmaßnahmen sind nicht förderfähig. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 14.Kulturelle Weiterbildung – 1. Halbjahr 2021Zur Vorlage · 0073/20_VL · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft einen Beschlussvorschlag zur Durchführung kultureller Weiterbildungsangebote der Volkshochschule (VHS) für das erste Halbjahr 2021 vor. Die Durchführung der geplanten Veranstaltungen ist unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 vorgesehen.
Das Programm umfasst verschiedene Einzelveranstaltungen, darunter Lesungen, Kabarett sowie ein Konzert, die im Gerd-Bucerius-Saal stattfinden sollen. Geplant sind unter anderem eine Lesung zur Medienbildung in Kooperation mit dem Jugendamt, eine literarische Veranstaltung zum Thema Demokratie sowie ein Kabarettprogramm zum Internationalen Frauentag in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsstelle der Stadt Hamm. Zudem ist ein musikalisches Programm im Stil des französischen Chansons vorgesehen. Die Durchführung des Kabarett-Jahresrückblicks „STORNO 2020“ wird derzeit unter Berücksichtigung der geltenden Corona-Bestimmungen geprüft.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen belaufen sich auf Aufwendungen in Höhe von 16.000 Euro und erwarteten Erträgen von 13.600 Euro, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von 2.400 Euro ergibt. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten. Sollten die Veranstaltungen aufgrund der pandemischen Lage nicht stattfinden können, entstehen keine Aufwendungen oder Erträge.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 15.Studio-Ausstellung 2021 In der Reihe Hellweg Konkret II – Der Blick zurück nach vorn hier: Rita Rohlfing – transparent space (Arbeitstitel) 21.02. bis 05.09.2021Zur Vorlage · 0077/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0077/20_VL die Durchführung einer Studio-Ausstellung im Gustav-Lübcke-Museum für das Jahr 2021 beantragt. Die geplante Schau mit dem Arbeitstitel „transparent space“ ist Teil der Ausstellungsreihe Hellweg Konkret II – Der Blick zurück nach vorn und ist für den Zeitraum vom 21. Februar bis zum 5. September 2021 vorgesehen. Gegenstand der Ausstellung sind die Arbeiten der Kölner Künstlerin Rita Rohlfing, die sich durch eine ortsspezifische Auseinandersetzung mit den Räumlichkeiten des Museums auszeichnen. Geplant sind unter anderem eine Folieninstallation an der Fensterfront sowie Arbeiten mit Glaskästen aus Acrylglas.
Der Beschlussvorschlag sieht die Zustimmung zur Ausstellung vor, sofern die Finanzierung gesichert ist und die Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 ff. vorliegt. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Aufwendungen in Höhe von 50.000 Euro. Dem stehen Erträge in Höhe von 19.500 Euro gegenüber, die sich aus Zuwendungen und privatrechtlichen Leistungsentgelten zusammensetzen. Der städtische Eigenanteil beträgt somit 30.500 Euro. Die entsprechenden Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorhanden und werden in der Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt. Die Ausstellung wird durch ein Rahmenprogramm sowie einen Katalog ergänzt.
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Beratungsfolge
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 16.Studio-Ausstellung 2021 Rhizom Oktober 2021 bis Februar 2022Zur Vorlage · 0151/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Hauptausschuss eine Beschlussvorlage zur Realisierung der Ausstellung „Rhizom“ vor. Bei dem Projekt handelt es sich um eine Kooperation zwischen dem Gustav-Lübcke-Museum Hamm und dem Institut für Kunst und Materielle Kultur der TU Dortmund, die im Zeitraum von Oktober 2021 bis Februar 2022 im STUDIO des Museums stattfinden soll. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021.
Ziel der Zusammenarbeit ist die Öffnung des Museums für ein jüngeres Publikum. Im Rahmen des Projekts beteiligen sich Studierende unter universitärer Anleitung an allen Phasen, von der Projektentwicklung über den Aufbau der Ausstellung bis hin zur Vermittlung und Programmentwicklung. Die Exponate werden von den Studierenden aus verschiedenen Fachbereichen wie Malerei, Fotografie und Design erstellt und durch eine Jury ausgewählt, der auch Kuratorinnen und Kuratoren des Museums angehören. Inhaltlicher Schwerpunkt der Ausstellung ist das Thema Netzwerke.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 5.000 Euro. Die entsprechenden Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen und werden in der Haushaltsplanung 2021/2022 berücksichtigt. Die Ausstellung wird durch einen Katalog sowie ein Rahmenprogramm, unter anderem mit Führungen durch die Studierenden, ergänzt.
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Beratungsfolge
- 19.09.2022 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 15.09.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 17.Ausstellungsplanung 2022 hier: Im Dazwischen – Hans Kaiser – Der Nachlass 05. Juni–04. September 2022Zur Vorlage · 0175/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Ausstellungsplanung für das Jahr 2022 die Durchführung der Schau „Im Dazwischen – Hans Kaiser – Der Nachlass“ im Gustav-Lübcke-Museum vorgeschlagen. Die Ausstellung ist für den Zeitraum vom 5. Juni bis zum 4. September 2022 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht eine Zustimmung zur Ausstellung vor, sofern die Finanzierung gesichert ist und der Haushaltssanierungsplan ab 2021 genehmigt wird.
Die Grundlage für das Projekt bildet das Förderprogramm „Forschungsvolontariat Kunstmuseen NRW“ des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen dieser Initiative wurde eine Forschungsstelle zur Erschließung des zeichnerischen und malerischen Nachlasses von Hans Kaiser eingerichtet. Die Ausstellung soll die Ergebnisse dieser kunsthistorischen Forschung präsentieren und die verschiedenen Schaffensphasen des Künstlers sowie dessen künstlerische Entwicklung aufzeigen. Der Nachlass umfasst etwa 500 Werke, darunter Porträts, Landschaften, Stillleben und abstrakte Kompositionen.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf Aufwendungen in Höhe von 37.000 Euro. Nach Abzug von erwarteten Erträgen in Höhe von 5.000 Euro verbleibt ein städtischer Eigenanteil von 32.000 Euro. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten und werden in der Haushaltsplanung 2021/2022 berücksichtigt. Die Ausstellung wird durch eine wissenschaftliche Publikation sowie ein Begleitprogramm ergänzt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 18.Sonderausstellung 2021/2022 Hier: Treffpunkt Kneipe – Hammer Lokalgeschichten: Eine stadtgeschichtliche Ausstellung zur Geschichte der Geselligkeit, Freizeit und Politik in Hamm 7. Mai 2021 – 9. Januar 2022Zur Vorlage · 0176/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Durchführung einer Sonderausstellung im Gustav-Lübcke-Museum für den Zeitraum vom 7. Mai 2021 bis zum 9. Januar 2022 vorgelegt. Die geplante Ausstellung mit dem Titel „Treffpunkt Kneipe – Hammer Lokalgeschichten“ widmet sich der kulturgeschichtlichen Entwicklung von Gaststätten in Hamm sowie deren Bedeutung für die Geselligkeit, Freizeitgestaltung und Politik.
Inhaltlich thematisiert die Schau die historische Rolle von Schenkwirtschaften, beginnend bei den Braukellern der Klöster und der Bedeutung des Bierexports für die Stadt bis hin zur Entstehung spezialisierter Lokale im 19. Jahrhundert. Die Ausstellung beleuchtet die Funktion von Kneipen als soziale Begegnungsorte für verschiedene gesellschaftliche Gruppen, darunter Schützengesellschaften, politische Parteien und die Arbeiterschaft während der Industrialisierung. Zudem wird der Wandel der Gastronomie durch die Verlagerung gesellschaftlicher Funktionen und die durch Internationalisierung entstandene Vielfalt an kulinarischen Angeboten dargestellt.
Der Beschluss der Sonderausstellung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 ff. Die kalkulierten Gesamtausgaben belaufen sich auf 231.500 Euro, wobei 216.500 Euro im Jahr 2021 und 15.000 Euro im Jahr 2022 anfallen. Dem gegenüber stehen erwartete Einnahmen in Höhe von 80.000 Euro aus Zuwendungen und privatrechtlichen Leistungsentgelten. Der städtische Eigenanteil wird mit 151.500 Euro beziffert. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 19.Programmvorschlag für die Reihen Sinfoniekonzerte und Kammerkonzerte 2021/22 sowie für zwei SilvesterkonzerteZur Vorlage · 0093/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung wird beauftragt, die Konzertreihen für die Spielzeit 2021/22 gemäß dem vorliegenden Programmvorschlag durchzuführen. Dies umfasst Sinfoniekonzerte, Kammerkonzerte sowie zwei Silvesterkonzerte, welche in Zusammenarbeit mit der Nordwestdeutschen Philharmonie Herford geplant sind. Voraussetzung für die Umsetzung sind eine gesicherte Finanzierung sowie die Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 ff. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 143.900,00 Euro. Den Einzahlungen von 85.200 Euro steht ein städtischer Eigenanteil von 58.700 Euro gegenüber. Die entsprechenden Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen und werden in der Haushaltsplanung 2021/22 berücksichtigt.
Das Programm beinhaltet Aufführungen der Neuen Philharmonie Westfalen, des Folkwang-Kammerorchesters Essen, der Württembergischen Philharmonie Reutlingen, des Ensembles L´arte del mondo sowie der Philharmonie Südwestfalen. Fünf der Veranstaltungen werden durch das Kultursekretariat NRW Gütersloh gefördert. Der Veranstaltungszeitraum von Oktober 2021 bis April 2022 umfasst zudem Auftritte des Landesjugendorchesters NRW im Kurhaus Bad Hamm sowie verschiedene Schlosskonzerte im Schloss Heessen. Zu den Programmpunkten gehören unter anderem das Ensemble Cembaless, das Programm „Traumgesichter“, das Abschiedskonzert des Auryn-Quartetts sowie „The Wolf Gang Cellists“. Weitere Termine sind ein Ballett-Liederabend und ein Auftritt des Männerchors Sonat Vox vorgesehen. Die Förderung der Veranstaltungen erfolgt durch das Kultursekretariat NRW Gütersloh oder den Deutschen Musikrat.
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- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 20.Auswahl des städtischen Theaterprogramms der Reihe B (Schauspiel), C (Komödie/Unterhaltung) und Esprit (Kabarett/Kleinkunst) der Spielsaison 2021/2022.Zur Vorlage · 0115/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0115/20_VL befasst sich mit der Auswahl des städtischen Theaterprogramms für die Spielsaison 2021/2022. Das Programm gliedert sich in die Reihen B (Schauspiel), C (Komödie/Unterhaltung) und Esprit (Kabarett/Kleinkunst). Der Beschlussvorschlag sieht die Festlegung des beigefügten Programms vor, unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 ff.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Aufwendungen von 75.975 € im Jahr 2021 und 76.320 € im Jahr 2022. Bei erwarteten Erträgen von jeweils 41.750 € ergibt sich ein städtischer Eigenanteil von 34.225 € für 2021 und 34.570 € für 2022. Die Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen. Geplant sind jeweils sechs Veranstaltungen pro Reihe im Kurhaus Bad Hamm, wobei Produktionen des Landestheaters Nordrhein-Westfalen sowie des Landestheater Castrop-Rauxel im Fokus stehen.
Das Programm umfasst verschiedene Inszenierungen, darunter „Ein Kuss“, das musikalische Schauspiel „Der Spielmann“, die Magie-Show „DIE MAGIER 3.0“ sowie das Krimienstück „Marlow“. Weitere Programmpunkte sind „Shakespeare in Love“, „Lügen haben junge Beine“, „Grimms sämtliche Märchen leicht gekürzt“ und „Chaos auf Schloss Haverham“. Zudem ist das „17. Hammer Kulturfrühstück“ vorgesehen, welches neben studentischen Theateraufführungen auch Kabarett, Klavierkabarett und Chanson-Elemente beinhaltet. Eine inhaltliche Abstimmung zwischen dem Kulturbüro und der musikalischen Leitung des Landestheaters steht noch aus.
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- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 21.Auswahl des städtischen Theaterprogramms der Reihe A (Musiktheater) für die Spielsaison 2021/2022.Zur Vorlage · 0116/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0116/20_VL den Auswahlvorschlag für das städtische Theaterprogramm der Reihe A (Musiktheater) für die Spielsaison 2021/2022 vorgelegt. Der Vorschlag sieht vor, vier Produktionen als Abonnement anzubieten, die eine Mischung aus klassischem Musiktheater, modernem Musical und Revue-Elementen umfassen. Das Programm beinhaltet das Musical „Kinky Boots“, die Revue „Himmlische Zeiten!“, die Musikrevue „Als gäb’s kein Morgen – Die wilden 20er Jahre“ sowie die Filmmusik- und Musicalgala „Hollywood meets Broadway“. Alle Aufführungen sind für 19:30 Uhr im Kurhaus Bad Hamm geplant.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage belaufen sich auf Aufwendungen von 37.300 Euro im Jahr 2021 und 37.485 Euro im Jahr 2022. Den Erträgen in Höhe von jeweils 19.000 Euro stehen städtische Eigenanteile von 18.300 Euro für 2021 beziehungsweise 18.485 Euro für 2022 gegenüber. Die Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen und werden in der Haushaltsplanung 2021/22 berücksichtigt.
Der Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft ist unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 ff. zu verstehen. Die Verwaltung gibt an, dass die Voraussetzungen zur Weiterführung notwendiger Aufgaben gemäß der Gemeindeordnung NRW erfüllt sind.
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- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 22.Eduard-Spranger-Berufskolleg, Fällung von 4 Bäumen für die geplante Errichtung einer Lernfabrik 4.0Zur Vorlage · 0035/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0035/20_VL die Fällung von vier Bäumen sowie die Rodung von Gehölzen auf dem Gelände des Eduard-Spranger-Berufskollegs beantragt. Hintergrund ist die geplante Errichtung einer sogenannten Lernfabrik 4.0. Da der Förderbescheid des Landes Nordrhein-Westfalen für das Projekt die Nutzung der Grünanlage östlich des Vorheider Weges als einzige mögliche Baufläche festlegt, sind die Maßnahmen für den Vorplanungsprozess des Neubaus erforderlich.
Zu den betroffenen Bäumen gehören eine Flügelnuss sowie drei Linden unterschiedlicher Größe. Zusätzlich sollen Gehölze, darunter ein immergrüner Schneeball und ein Blauregen für ein „grünes Klassenzimmer“, entfernt werden. Als Ausgleich für die Fällungen sind Ersatzpflanzungen im Verhältnis eins zu eins auf dem Schulgrundstück vorgesehen. Die genaue Art der Neupflanzungen soll mit einer weiteren Beschlussvorlage für die Baumaßnahme im ersten Quartal 2021 dargelegt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht die Umsetzung der Maßnahme durch die Verwaltung vor, knüpft diese jedoch an die Empfehlungen der Ausschüsse für Klima, Umwelt und Naturschutz sowie für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität. Zudem stehen die Sicherung der Finanzierung und die Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab 2021 unter Vorbehalt. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 500 Euro.
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Beratungsfolge
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.Sanierung SchulhöfeZur Vorlage · 0178/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Hauptausschuss eine Beschlussvorlage zur Sanierung der Schulhöfe der Bodelschwinghschule, der Johannesschule und der Josefschule vor. Die Umsetzung der Maßnahmen soll ab dem Frühjahr 2021 erfolgen, sofern die Finanzierung gesichert ist, die Fördermittel bewilligt werden und der Haushaltssanierungsplan 2021 ff. genehmigt wird. Die Finanzierung soll über das Bundesprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder erfolgen, wobei die Verwaltung einen Förderantrag beabsichtigt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 910.000 Euro, wobei die städtische Eigenanteil auf etwa 10 bis 30 Prozent geschätzt wird.
An der Bodelschwinghschule ist der Austausch des Asphaltbelags durch Betonsteinpflaster sowie die Errichtung eines Soccerspielfeldes mit Kunststoffbelag und Ballfangzaun vorgesehen. Die Kosten hierfür werden auf etwa 400.000 Euro beziffert. An der Johannesschule sollen durch die Installation eines Balancierparcours, eines Sandkastens, einer Slackline sowie einer Kurzstreckenlaufbahn neue Sport- und Spielangebote geschaffen werden. Die Kosten für diese Maßnahmen liegen bei rund 110.000 Euro. An der Josefschule soll der bestehende Asphaltbelag durch farbig gestaltetes Betonsteinpflaster ersetzt werden. Geplant ist zudem die Errichtung eines Fahrradparcours zur Verkehrserziehung. Die Kosten für diese Sanierung werden auf etwa 400.000 Euro geschätzt. Die Verwaltung ist mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragt.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 10.12.2020 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 24.Innenstadt 2030: Umgestaltung WestentorZur Vorlage · 0101/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0101/20_VL befasst sich mit der Umgestaltung des Westentors in Hamm als Teil des Programms „Innenstadt 2030“. Grundlage für das geplante Vorhaben ist ein Funktionsplan, der in Abstimmung mit den Stadtwerken erstellt wurde. Der Beschlussvorschlag sieht vor, diesen Plan als Basis für ein Wettbewerbsverfahren zur Qualifizierung des Verkehrsknotenpunktes zu verabschieden und die Verwaltung mit der Durchführung zu beauftragen. Voraussetzung hierfür sind eine gesicherte Finanzierung sowie die Genehmigung der Haushaltssanierungspläne 2021 ff.
Gegenstand des geplanten Teilnahmewettbewerbs ist die künstlerische und bauliche Neugestaltung des Bereichs. Ziel ist eine Verbindung von Kunst und Verkehrsbau unter Berücksichtigung von Innovation, Langlebigkeit, Umweltfreundlichkeit sowie der Sicherstellung der Verkehrsfunktion und Unterhaltsfähigkeit. Im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung sollen drei ausgewählte Büros Entwürfe für die Bereiche Tiefbau, Hochbau und künstlerische Gestaltung sowie Vorschläge für Bürgerbeteiligungsverfahren erarbeiten. Die Bewertung der Entwürfe erfolgt durch eine Jury, die sich aus Vertretern politischer Gremien, der Verwaltung, der Bezirksbürgermeisterin, Mitgliedern der Bezirksvertretung Hamm-Mitte sowie externen Fachleuten zusammensetzt.
Für das Wettbewerbsverfahren stehen 150.000 Euro zur Verfügung, wobei die Stadt einen Eigenanteil von 30.000 Euro trägt. Die Kosten für das Verfahren teilen sich in 120.000 Euro für die Vorentwürfe der drei Büros sowie 30.000 Euro für Honorare, Prüfung und Sachkosten auf. Die geschätzten Baukosten für die anschließende Umgestaltung werden auf etwa 1,2 Millionen Euro beziffert.
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Beratungsfolge
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.12.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 25.11.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 24.11.2021 · Integrationsrat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 25.Welterbeantrag „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“Zur Vorlage · 0152/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der die Stadt den Welterbeantrag des Landes Nordrhein-Westfalen für die „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ unterstützt. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadt mit der vorgeschlagenen Gebietsauswahl sowie den spezifischen Elementen innerhalb des Stadtgebiets einverstanden ist.
Der Antrag basiert auf dem Vorhaben, die industrielle Entwicklung des Ruhrgebiets zwischen 1780 und der Gegenwart als UNESCO-Weltkulturerbe zu listen. Die Projektleitung wird von der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur in Dortmund übernommen. Für Hamm wurden sechs Objekte zur Nominierung vorgeschlagen, die verschiedene Kategorien abdecken: Der Verlauf der Lippe und die Mündung der Seseke sowie die Wasserverteilungsanlage des Datteln-Hamm-Kanals (Kategorie Flüsse), die Zeche Radbod mit den Schächten 1 und 2 (Kategorie Steinkohlebergbau), die Köln-Mindener Eisenbahn sowie die Hamm-Osterfelder Bahnlinie (Kategorie Transport) und der Datteln-Hamm-Kanal (Kategorie Kanäle).
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Stadt Hamm keine der genannten Objekte im Eigentum hält. Eine Teilnahme am Verfahren bietet laut Vorlage Potenziale für die Identitätsstiftung und den Tourismus, bringt jedoch Verpflichtungen zum Schutz der Welterbe-Werte bei öffentlichen Planungen mit sich. Ein Zeitplan sieht vor, dass die Landesregierung NRW den Antrag im Jahr 2021 bei der Kultusministerkonferenz einreicht, mit einer weiteren Einreichung bei der UNESCO für das Jahr 2025.
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Beratungsfolge
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- Welterbeantrag „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“Zur Vorlage · 0152/20_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm unterstützt den Welterbeantrag des Landes Nordrhein-Westfalen für die „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“. Mit dem vorliegenden Ergänzungsbeschluss zur Vorlage 0152/20 erklärt sich die Stadt mit der Gebietsauswahl sowie den im Stadtgebiet enthaltenen Elementen einverstanden. Ziel ist die Anmeldung der Strukturen auf die deutsche Tentativliste für das UNESCO-Weltkulturerbe. Der Prozess der Antragstellung wird hiermit eingeleitet, wobei die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Projekte in den kommenden Jahren erfolgen soll.
Im Rahmen der politischen Beratung wurden spezifische Aspekte für den weiteren Prozess identifiziert. Dazu gehört die Berücksichtigung der Haldenlandschaft in Hamm, insbesondere die Gestaltung der Haldenfamilie und deren Kennzeichnung durch Haldenzeichen. Im Bereich der Transportwege und Kanäle soll zudem auf das Deichbauwerk in Herringen hingewiesen werden, welches mit einer Höhe von etwa 18 Metern als einer der höchsten Flussdeiche Europas gilt.
Ein weiterer Punkt betrifft den Winkhausschacht, der derzeit noch nicht unter Denkmalschutz steht. Es soll geprüft werden, diesen als Ensemble mit den bereits vorgeschlagenen Denkmälern der Zeche Radbod Schacht 1 und 2 einzubeziehen. Die Verwaltung beabsichtigt, die Gespräche mit der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur sowie der RAG Montan Immobilien GmbH fortzuführen, um eine nachhaltige Sicherung und Trägerschaft zu prüfen. Die Einbeziehung des Winkhausschachtes wird dabei nicht als zwingende Voraussetzung für den übergeordneten Landesantrag betrachtet.
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Beratungsfolge
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 26.Fahrbahndeckschichterneuerungen an verschiedenen Fahrbahnen im StadtgebietZur Vorlage · 0100/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Erneuerung von Fahrbahndeckschichten an verschiedenen Straßen im Stadtgebiet vorgelegt. Die Maßnahme umfasst die Behebung von Rissen und Abplatzungen, die durch Ausmagerungen an den Fahrbahnen entstanden sind. Die Arbeiten sind der Straßenunterhaltung zuzuordnen, wessofern keine Straßenbaubeitragspflichten entstehen.
Die geplanten Erneuerungen betreffen sechs Abschnitte in unterschiedlichen Bezirken: Die Hafenstraße, die Lilienstraße, der Alte Uentroper Weg, die Ostwennemarstraße, die Auf der Becke sowie die Alte Landwehrstraße. Die Gesamtkosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf 560.000 Euro für das Jahr 2021. Davon entfallen 504.000 Euro auf Zuwendungen aus dem Sonderprogramm Erhaltungsinvestitionen kommunale Verkehrsinfrastruktur, sodass der städtische Eigenanteil bei 56.000 Euro liegt.
Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Arbeiten unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab 2021 vor. Ein entsprechender Zuschussantrag bei der Bezirksregierung Arnsberg wurde gestellt, wobei eine Bewilligung bereits in Aussicht gestellt wurde. Ein Beginn der Straßenbaumaßnahmen ist erst nach Erteilung des offiziellen Bewilligungsbescheides vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 27.Ausbauplan S15 /2020 Kanalquartier Hier: Ausbau Adenauerallee von der heutigen Zufahrt zum Wasser-und Schifffahrtsamt bis in Höhe der östlichen Gebäudewand der Aula des Gymnasium „ Hammonense“Zur Vorlage · 0111/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausbauplan S15/2020 Kanalquartier sieht den Ausbau der Adenauerallee im Bereich zwischen der Zufahrt zum Wasser- und Schifffahrtsamt und der Aula des Gymnasiums Hammonense sowie die Asphaltierung der Fahrradpromenade vom Abzweig Münsterstraße bis zur Adenauerallee vor. Die Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung durch die Bewilligung der Fördermittel JFP 2021 sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne 2021 und der Folgejahre. Die finanziellen Auswirkungen werden mit Auszahlungen in Höhe von 1.300.000,00 € beziffert. Durch die geplante Städtebauförderung in Höhe von 1.040.000,00 €, was einem Anteil von 80 % entspricht, ergibt sich ein städtischer Eigenanteil von 260.000,00 €.
Im Rahmen der Maßnahme ist zudem eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der Straße An der Schleuse vorgesehen. Die Flächenbilanz umfasst eine Entsiegelung von etwa 1.600 m² zur Förderung von Alleenbäumen sowie eine Neuversiegelung von etwa 700 m² durch die Neuanlage des Gehwegs auf der Nordseite der Adenauerallee. Für den Ausbau des Gehweges und Radweges westlich der Fußgängerquerung ist ein Grunderwerb von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erforderlich. Die Planung berücksichtigt die Vorgaben des Behindertenkoordinators zur Barrierefreiheit, einschließlich taktiler Bodenindikatoren, optischer Kontraste an abgesenkten Borden und der Gestaltung von Bewegungsflächen auf Fußgängerschutzinseln. Der Ausbauplan wird im Zeitraum vom 16.11.2020 bis zum 30.11.2020 öffentlich ausgelegt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 28.ISEK Werries – Grüne Umweltachse in der neuen Mitte hier: Durchführung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen WettbewerbesZur Vorlage · 0117/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung soll einen einphasigen, beschränkten städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerb zur Entwicklung der sogenannten „Grünen Umweltachse“ zwischen dem Datteln-Hamm-Kanal und dem Maximilianpark durchführen. Die Durchführung erfolgt nach der Richtlinie RPW 2013 unter Einbeziehung eines externen Büros. Das Preisgericht setzt sich aus Fachpreisrichtern aus den Bereichen Landschaftsplanung und Städtebau sowie Sachpreisrichtern aus der Verwaltung, dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und der Bezirksvertretung Uentrop zusammen. Zudem sollen die Geschäftsführung und ein Aufsichtsratsmitglied der Maximilianpark GmbH als sachverständige Berater hinzugezogen werden.
Die Beauftragung eines Preisträgers für die weitere Planung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne 2021 ff. Für das Jahr 2021 sind Aufwendungen und Einzahlungen in Höhe von 200.000,00 € vorgesehen, wobei eine vollständige Förderung vorliegt. Die Auslobung des Wettbewerbs ist für das erste Quartal 2021 geplant, und ein weiterer Förderantrag soll im September 2021 gestellt werden.
Von den geplanten 200.000,00 € entfallen die Kosten auf Aufwandsentschädigungen der Preisrichter, Preisgelder sowie notwendige Nebenkosten wie Dokumentation und Sachkosten. Die Kosten für die laufende Wettbewerbsbetreuung durch ein externes Planungsbüro in Höhe von etwa 50.000,00 € sind nicht Bestandteil dieser Vorlage. Die geschätzten Kosten basieren auf Vergleichswerten aus ähnlichen Projekten. Eine Abgrenzung des Wettbewerbsgebietes ist dem Dokument beigefügt.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 29.Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in städt. Liegenschaften gem. TrinkwVZur Vorlage · 0138/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in städtischen Liegenschaften vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist die Fortführung der gemäß der Trinkwasserverordnung vorgeschriebenen Untersuchungen in Schulen und weiteren städtischen Gebäuden, wie dies bereits in den Jahren 2018 bis 2020 erfolgt ist.
Die Umsetzung soll als Inhouse-Geschäft an die Stadtwerke Hamm (HAMCOM GmbH) vergeben werden. Der Auftrag umfasst die Bestandsaufnahme der Anlagen, die Probenahme, die Analytik sowie die Dokumentation für die jeweilige Liegenschaft. Sollten bei den Untersuchungen positive Befunde festgestellt werden, sieht das Verfahren vor, eine Gefährdungsanalyse durchzuführen und einen entsprechenden Hygiene-Maßnahmenplan zu erarbeiten.
Für das Jahr 2021 sind Aufwendungen in Höhe von 150.000 Euro veranschlagt, die aus dem städtischen Eigenanteil im Teilergebnisplan des Stadtamtes/Zentraler Dienst 65 finanziert werden sollen. Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Maßnahmen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021 vor. Die Verwaltung wird im Falle einer Annahme mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt.
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Beratungsfolge
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.Beschaffung von einem Hilfeleistungslöschfahrzeug Typ HLF 20 für die Feuerwehr HammZur Vorlage · 0107/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Haupt- und Finanzausschuss die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs des Typs HLF 20 für die Feuerwehr vorgeschlagen. Der Beschlussvorschlag sieht die Anschaffung vor, sofern die Finanzierung gesichert ist und die Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021 vorliegt.
Die Begründung der Verwaltung führt aus, dass die Stadt Hamm zur Aufrechterhaltung des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung verpflichtet ist. Da einige der derzeit eingesetzten Löschgruppenfahrzeuge seit 1999 zugelassen sind, entsprechen sie technisch nicht mehr dem aktuellen Sicherheitsstandard. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Beschaffung von Ersatzteilen für die älteren Fahrzeuge schwierig und Reparaturen teilweise unwirtschaftlich seien.
Die voraussichtlichen Kosten für das neue Fahrzeug belaufen sich auf etwa 600.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Die finanziellen Auswirkungen sind auf zwei Jahre verteilt: Im Jahr 2021 sind Auszahlungen in Höhe von 270.000 Euro für das Fahrgestell und die Beladung vorgesehen, während im Jahr 2022 weitere 330.000 Euro für den Aufbau anfallen sollen. Die Mittel für die Neuanschaffung im Bereich Feuerschutz sind laut Vorlage vorhanden. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet. Die Inbetriebnahme des Fahrzeugs ist für das Jahr 2022 geplant, wobei das Vergabeverfahren aufgrund der notwendigen Vorlaufzeiten für Ausschreibung und Abwicklung zeitnah eingeleitet werden soll.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 07.12.2020 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 31.Lieferung von Papier für die GesamtverwaltungZur Vorlage · 0075/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Lieferung von Papier für die Gesamtverwaltung vorgelegt. Der Vorschlag sieht vor, dass die Papiere für die Dauer der laufenden Wahlperiode des Rates nach einer jährlichen Ermittlung des Bedarfs zu beschaffen sind. Zuständig für die Durchführung dieser Beschaffung ist das Vermessungs- und Katasteramt, da dieses gemäß der Dienstanweisung für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen die Verantwortung für die Papierbeschaffung der gesamten Verwaltung, einschließlich der Druckerei und der Schulen, trägt.
Der aktuelle Rahmenvertrag umfasst ein Volumen von 32.500.000 Blatt DIN A4 sowie 800.000 Blatt DIN A3 in Recycling-Papier sowie 1.500.000 Blatt Hochleistungspapier. Die Verwaltung geht bei der Planung von einer zunächst konstanten Bedarfshöhe aus. Die jährlichen finanziellen Auswirkungen für die Stadt belaufen sich auf einen Netto-Betrag von 215.000 Euro, was einem Brutto-Betrag von 255.850 Euro entspricht. Die Kosten werden durch den städtischen Eigenanteil gedeckt. Die einzelnen Ämter decken ihren jeweiligen Anteil aus dem Sachkonto für Büromaterial und Druckprodukte und begleichen die anfallenden Rechnungen direkt an den Lieferanten. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage geprüft und keine Bedenken gegen die Beschaffung angemeldet.
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Beratungsfolge
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 07.12.2020 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 32.Aufbau eines Energiemanagementsystems (EnMS) und energetischer GebäudeanalysenZur Vorlage · 0182/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm beabsichtigt, im Bereich des Immobilienmanagements ein Energiemanagementsystem (EnMS) aufzubauen und dauerhaft zu betreiben. Ziel der Vorlage ist es, systematische energetische Gebäudeanalysen durchzuführen, um Optimierungspotenziale für den Bau, die Sanierung und den Betrieb von Liegenschaften zu ermitteln. Die Einführung des Systems soll durch externe Beratungsleistungen professionalisiert werden. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, Fördermittel über die Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld zu akquirieren.
Das Vorhaben dient der Erfassung und Steuerung der energetischen Leistung, um Energieverbräuche sowie Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Ein Fokus liegt dabei auf der Bewältigung der CO2-Bepreisung, die laut Verwaltung zu steigenden Energiekosten für Wärme führen kann. Im Rahmen des EnMS soll geprüft werden, ob die bestehende CAFM-Software die notwendigen Funktionen zur Datenauswertung und Berichterstellung vollständig abdeckt. Die Gebäudebewertung soll den energetischen Zustand der Liegenschaften aufzeigen und eine Prioritätenliste für Klimaschutzmaßnahmen erstellen, wobei sich die Untersuchung zunächst auf 50 besonders relevante Gebäude konzentriert.
Die Kosten für die Konzeption und Beratung werden auf etwa 140.000 Euro geschätzt, während Einnahmen in Höhe von 105.000 Euro gegenüberstehen, was einem städtischen Eigenanteil von 35.000 Euro entspricht. Diese Zahlen beziehen sich auf einen Zeitraum von drei Jahren. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne.
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Beratungsfolge
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Beteiligung am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ mit dem Projekt „Sanierung Sportzentrum Ost“Zur Vorlage · 0066/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Beteiligung am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ beschlossen. Ziel der Maßnahme ist die Sanierung des Sportzentrums Ost. Das Vorhaben umfasst den Rückbau der im Jahr 1961 errichteten Gebäude im Eingangsbereich, die durch einen barrierefreien, mehrteiligen Neubau ersetzt werden sollen, sowie die Erneuerung der östlichen Stehtribüne.
Die Gesamtkosten des Projekts werden auf 3.191.000 Euro beziffert. Davon entfallen etwa 800.000 Euro auf die Sanierung der Tribüne und rund 2.391.000 Euro auf den Abriss sowie den Ersatzneubau des Eingangsbereichs. Die Finanzierung erfolgt durch eine Zuwendung des Bundes in Höhe von 2.871.900 Euro, während die Stadt einen Eigenanteil von 319.100 Euro übernimmt. Die Umsetzung der Maßnahme ist unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021 vorgesehen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen städtischen Eigenmittel bereitzustellen und die Planung sowie Umsetzung unter Einbeziehung externer Planer durchzuführen. Der Zeitplan sieht nach Erhalt des Förderbescheids ein EU-weites Ausschreibungsverfahren für Planungsleistungen vor. Der Baubeginn ist voraussichtlich für das zweite Halbjahr 2023 geplant. Das Projekt dient der Modernisierung der Leichtathletikanlagen und ist Teil der städtebaulichen Rahmenplanung für das Gebiet.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 09.12.2020 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Solidaritätsfonds „Echte Hammer helfen“ Verwendung von Mitteln für den Schaustellerverein „Hand in Hand e.V.“ sowie den beiden soziokulturellen Zentren „Kulturrevier Radbod“ und „Kulturwerkstatt Oberonstraße“Zur Vorlage · 0145/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat eine Beschlussvorlage vorgelegt, um verbleibende Mittel aus dem Solidaritätsfonds „Echte Hammer helfen“ für kulturelle Zwecke einzusetzen. Der Fonds wurde ursprünglich zur Unterstützung während der Corona-Krise eingerichtet und durch Spenden sowie Mittel der Stadtwerke Hamm ergänzt. Nachdem bereits zahlreiche Anträge von Einzelkünstlerinnen, Vereinen und Kleinstunternehmen bewilligt wurden, sollen nun die restlichen 24.000 Euro für zwei größere Maßnahmen verwendet werden.
Im Rahmen des Beschlussvorschlags soll der Schaustellerverein „Hand in Hand e. V.“ mit 4.000 Euro gefördert werden. Diese Mittel sollen an die Mitglieder des Vereins weitergereicht werden, um die Auswirkungen von Veranstlungsabsagen abzufedern.
Zudem ist eine Förderung der soziokulturellen Zentren „Kulturrevier Radbod“ und „Kulturwerkstatt Obererstraße“ vorgesehen. Beide Einrichtungen sollen jeweils 10.000 Euro erhalten, um die Erstellung von Image-Videos zu finanzieren. Ziel des Projekts ist es, die dort ansässigen Kunstschaffenden und Musiker vorzustellen und den beteiligten Kreativen eine Aufwandsentsädigung zu ermöglichen. Die Umsetzung der Video-Projekte sowie die Auszahlung an den Schaustellerverein sollen aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit noch im Jahr 2020 erfolgen. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber der Vorlage keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 3.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Änderung der Richtlinien über die Vergabe von Aufträgen der Stadt HammZur Vorlage · 0168/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vorgelegt, mit der die Richtlinien über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Hamm geändert werden sollen. Hintergrund der Vorlage ist die Anpassung an die neuen Kommunalen Vergabegrundsätze des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, die bis zum 31. Dezember 2021 gelten.
Die Änderungen zielen darauf ab, Vergabeverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. So soll der Wert für Direktaufträge bei Bauleistungen sowie Liefer- und Dienstleistungen von bisher 5.000 Euro netto auf 15.000 Euro netto angehoben werden. Bei Bauleistungen wird zudem zwischen Wertgrenzen für einzelne Gewerke und Gesamtaufträge unterschieden. So ist eine freihändige Vergabe im Wettbewerb für einzelne Gewerke bis 75.000 Euro netto oder für den Gesamtauftrag bis 125.000 Euro netto zulässig. Für Bauleistungen zu Wohnzwecken, was auch Infrastrukturmaßnahmen wie Schulen oder Kindergärten einschließt, werden ebenfalls angepasste Schwellenwerte für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb festgelegt.
Die Dringlichkeit der Entscheidung wurde damit begründet, dass eine ordentliche Ratssitzung vor der Kommunalwahl nicht mehr stattfinde und eine verzögerte Umsetzung die Wirksamkeit der neuen Vergabegrundsätze einschränken würde. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 4.5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Hamm vom 6. November 2004 zuletzt geändert durch Beschluss des Rates vom 3. November 2020Zur Vorlage · 0108/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0108/20_VL sieht die 5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Hamm vor. Die Verwaltung schlägt vor, die bestehende Satzung umfassend zu überarbeiten, wobei ein wesentlicher Schwerpunkt auf der sprachlichen Anpassung an geschlechtergerechte Bezeichnungen liegt. Dies betrifft zahlreiche Passagen, etwa bei der Bezeichnung von Beamten, Bürgermeistern, Beamtinnen, sowie bei der Benennung von Funktionsbezeichnungen wie der Bezirksbürgermeister oder der Gleichstellungsbeauftragten.
Inhaltlich umfasst die Vorlage zudem strukturelle und organisatorische Anpassungen. So wird die Bezeichnung des Haupt- und Finanzausschusses einheitlich in Hauptausschuss geändert und der Personal- und Feuerwehrausschuss in Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung umbenannt. Die Regelungen zur Parkraumbewirtschaftung werden allgemeiner formuliert, indem der spezifische Verweis auf Parkuhren und Parkscheiben durch eine allgemeine Formulierung zu Regelungen zur Parkraumbewirtschaftung ersetzt wird.
Des Weiteren werden die Aufgaben und die Einbindung der Gleichstellungsbeauftragten präzisiert. Die Vorlage legt fest, dass die Gleichstellungsbeauftragte bei allen Vorhaben, die Belange von Frauen berühren, mitzuwirken hat und der Oberbürgermeister sicherzustellen hat, dass deren Stellungnahmen bei der Bildung der Verwaltungsmeinung berücksichtigt werden. Zudem werden die Amtsbezeichnungen für Beigeordnete, wie etwa Stadtkämmerin oder Stadtbaurätin, formalisiert. Die Änderungssatzung soll mit dem Tag nach der Bekanntmachung in Kraft treten.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 5.Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt HammZur Vorlage · 0122/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Neufassung der Zuständigkeitsordnung vorgelegt. Mit diesem Antrag wird vorgeschlagen, die bestehende Regelung, die zuletzt am 6. November 2004 in Kraft war, vollständig zu ersetzen.
Der Inhalt der neuen Zuständigkeitsordnung ist in der Anlage 1 der Vorlage enthalten. Um die Änderungen nachvollziehbar zu gestalten, wurde der Beschlussvorlage zudem eine Synopse beigefügt, die die neue Fassung der bisherigen Ordnung gegenüberstellt. Die Neufassung der Zuständigkeitsordnung regelt die Verteilung der Entscheidungskompetenzen innerhalb des Rates der Stadt Hamm.
Nach der vorliegenden Dokumentation sind keine finanziellen Auswirkungen durch die Neufassung der Ordnung zu erwarten. Der Rat hat im Rahmen der Sitzung am 15. Dezember 2020 über den Vorschlag entschieden. Mit dem Beschluss tritt die alte Zuständigkeitsordnung vom 6. November 2004 außer Kraft.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 6.Geschäftsordnung des Rates der Stadt HammZur Vorlage · 0113/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Neufassung der Geschäftsordnung des Rates vorgelegt. Mit diesem Antrag wird vorgeschlagen, die bestehende Geschäftsordnung, die seit dem 6. November 2004 in Kraft war, vollständig durch eine neue Fassung zu ersetzen.
Der entsprechende Entwurf der neuen Geschäftsordnung ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Verwaltung strebt mit diesem Vorhaben eine umfassende Neufassung der Regelungen an, die die Arbeitsweise und die Abläufe innerhalb des Rates festlegen. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss werden in der Vorlage nicht aufgeführt. Der Rat der Stadt Hamm sollte die neue Geschäftsordnung gemäß dem Beschlussvorschlag verabschieden, wodurch die alte Regelung gleichzeitig außer Kraft tritt. Die Vorlage wurde im Hauptausschuss sowie im Rat zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 7.Allgemeine Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben der BezirksvertretungenZur Vorlage · 0110/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 15. Dezember 2020 die neuen Allgemeinen Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben der Bezirksvertretungen beschlossen. Die Verwaltung schlug vor, die bestehenden Richtlinien in ihrer Gesamtheit neu zu verfassen, weshalb die bisherige Fassung vom 25. Mai 2020 mit dem neuen Beschluss außer Kraft trat.
Die Neufassung der Richtlinien dient als Grundlage für die Aufgabenwahrnehmung der Bezirksvertretungen innerhalb der Stadtverwaltung. Der entsprechende Beschluss wurde zuvor bereits im Hauptausschuss am 14. Dezember 2020 behandelt. Mit der Verabschiedung der neuen Regelungen treten die entsprechenden Vorgaben für die kommunale Selbstverwaltung der Bezirke unmittelbar in Kraft. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss wurden in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 8.Umbesetzungen in städtischen AusschüssenZur Vorlage · 0024/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Hamm am 15. Dezember 2020 wurde über eine Umbesetzung in den städtischen Ausschüssen entschieden. Auf Antrag eines Ratsmitglieds der Ratsgruppe Pro Hamm wurde beschlossen, ein Ratsmitglied als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen zu wählen.
Gleichzeitig mit dieser Neubesetzung endet die Mitgliedschaft desselben Ratsmitglieds als beratendes Mitglied im Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft. Die Verwaltung gab an, dass durch diese personelle Veränderung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Der Beschluss wurde im Rahmen der Sitzung des Rates gefasst.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 9.Vorschlag zur Neuberufung von Mitgliedern in den Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen bei der Agentur für Arbeit HammZur Vorlage · 0090/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0090/20_VL einen Vorschlag zur Neuberufung von Mitgliedern in den Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen bei der Agentur für Arbeit Hamm vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist die Anfrage der Bezirksregierung Arnsberg nach personellen Vorschlägen für diesen Ausschuss gemäß § 20 des Kündigungsschutzgesetzes.
Da der Bezirk der Agentur für Arbeit Hamm sowohl die Stadt Hamm als auch den Kreis Unna umfasst, sind die dortigen Gemeinden und Gemeindeverbände berechtigt, Personen für die Besetzung der Ausschussmitglieder vorzuschlagen. Für die Stadt Hamm sieht der Vorschlag vor, den Oberbürgermeister sowie eine Stadträtin als erste Stellvertreterin und ein weiteres Mitglied als zweiten Stellvertreter für die Dauer der Wahlzeit 2020 bis 2025 zu nominieren. Die entsprechenden Vorschläge für den Kreis Unna wurden im Dokument ebenfalls aufgeführt.
Die Vorlage wurde im Rat am 15. Dezember 2020 behandelt. Finanzielle Auswirkungen durch die Neuberufung werden in der Beschlussvorlage nicht ausgewiesen. Die zuständige Bezirksregierung Arnsberg ist für die weitere Durchführung der Wahl in den Ausschuss verantwortlich.
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Beratungsfolge
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 10.Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe hier: Wahl eines beratenden Mitgliedes und zweier stellvertretenden beratenden MitgliederZur Vorlage · 0092/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0092/20_VL der Stadtverwaltung Hamm regelt die Besetzung von beratenden Mitgliedern im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe. Grundlage für die personellen Änderungen sind die Satzung für das Jugendamt der Stadt Hamm sowie das Vorschlagsrecht des Integrationsrates.
Auf Vorschlag des Integrationsrates wurde die Wahl eines beratenden Mitglieds sowie eines stellvertretenden beratenden Mitglieds für den Ausschuss durchgeführt. Die entsprechenden Vorschläge des Integrationsrates aus seiner Sitzung vom 19. November 2020 sahen die Benennung eines beratenden Mitglieds und eines stellvertretenden beratenden Mitglieds vor.
Zudem wurde die personelle Neubesetzung im Bereich der Vertretung des Jugendamtselternbeirates behandelt. Nach der Neuwahl des Jugendamtselternbeirates wurde eine neue stellvertretende beratende Mitgliedschaft für den Ausschuss festgelegt, um die bisherige Vertretung abzulösen. Ein bestehendes beratendes Mitglied verbleibt weiterhin in seiner Funktion im Ausschuss. Finanzielle Auswirkungen aus diesen Besetzungsänderungen sind nicht ersichtlich.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 11.Entsendung von ordentlichen Mitgliedern des Verwaltungsrates der Sparkasse Hamm in die Verbandsversammlung des Sparkassen- und GiroverbandesZur Vorlage · 0170/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0170/20_VL befasst sich mit der Entsendung von Vertretern der Sparkasse Hamm in die Verbandsversammlung des Sparkassen- und Giroverbandes Westfalen-Lippe. Gemäß der Satzung des Verbandes sind die Mitgliedssparkassen und deren kommunale Träger dazu verpflichtet, Mitglieder für die Verbandsversammlung zu entsenden.
Die Satzung sieht vor, dass pro Mitgliedssparkasse und deren Träger zwei Mitglieder des Verwaltungsrates sowie das vorsitzende Mitglied des Vorstandes in die Verbandsversammlung entsandt werden. Für den Fall der Verhinderung der ordentlichen Mitglieder sind zudem Vertreter zu bestimmen. Die Vorlage konkretisiert die Besetzung dieser Positionen für die Stadt Hamm.
Als zweites ordentliches Mitglied gemäß § 5 Absatz 2a der Satzung ist der Oberbürgermeister vorgesehen. Für die Besetzung des ersten ordentlichen Mitglieds des Verwaltungsrates sowie der entsprechenden Stellvertretungen ist eine entsprechende Wahl erforderlich. Die vorgeschlagenen Personen für die Entsendung wurden in der Sitzung des Verwaltungsrates der Sparkasse Hamm am 4. Dezember 2020 zur Entscheidung vorgelegt. Die Vorlage enthält keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 12.Ausschuss für Schule und Ausbildung hier: Wahl eines beratenden MitgliedesZur Vorlage · 0183/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 3. November 2020 beschlossen, den Ausschuss für Schule und Ausbildung um zwei beratende Mitglieder zu erweitern. Die Besetzung dieser Positionen erfolgt auf Vorschlag der Bezirksschülervertretung sowie des Stadtsportbundes.
Im Rahmen der vorliegenden Beschlussvorlage 0183/20_VL liegt nun der Vorschlag des Stadtsportbundes zur personellen Ergänzung des Ausschusses vor. Die Verwaltung schlägt vor, eine Person als beratendes Mitglied und eine weitere Person als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Ausschuss zu berufen.
Mit der Entscheidung über die vorgeschlagenen Personen wird die Erweiterung des Ausschusses gemäß dem Beschluss des Rates umgesetzt. Die Vorlage wurde im Hauptausschuss am 14. Dezember 2020 beraten und zur Entscheidung im Rat am 15. Dezember 2020 vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen durch diese personelle Erweiterung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 13.Wahl von beratenden Mitgliedern in den Ausschuss für Soziales und GesundheitZur Vorlage · 0191/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 15. Dezember 2020 die Wahl von beratenden Mitgliedern für den Ausschuss für Soziales und Gesundheit beschlossen. Die Entscheidung basiert auf einem Beschluss des Rates vom 3. November 2020, der eine Erweiterung des Ausschusses um drei beratende Mitglieder vorsah. Gemäß dieser Regelung sollen die neuen Mitglieder aus Vertretungen der Hammer Wohlfahrtsverbände sowie des Seniorenbeirates bestehen.
Auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Hammer Wohlfahrtsverbände wurden zwei Personen als beratende Mitglieder sowie zwei Personen als stellvertretende beratende Mitglieder vorgeschlagen. Die Vorlage sah die Wahl einer Einwohner als beratendes Mitglied und einer weiteren Einwohner als stellvertretendes beratendes Mitglied vor, wobei die Vorschläge der Wohlfahrtsverbände die Grundlage bildeten. Die entsprechenden personellen Besetzungen wurden im Rahmen des Beschlussverfahrens durch den Rat bestätigt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Neubesetzung werden in der Beschlussvorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 14.Ausschuss für Sport und Freizeit hier: Wahl eines beratenden MitgliedesZur Vorlage · 0192/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Hamm am 3. November 2020 wurde beschlossen, den Ausschuss für Sport und Freizeit um ein beratendes Mitglied zu erweitern. Gemäß dieser Entscheidung ist der Stadtsportbund dazu berechtigt, eine Person für diese Funktion sowie eine stellvertretende Vertretung vorzuschlagen.
Auf Grundlage des eingereichten Vorschlags des Stadtsportbundes liegt nun die Vorlage 0192/20_VL vor, die die Berufung zweier Personen als Mitglieder mit beratender Stimme vorsieht. Die Verwaltung schlägt vor, eine Person als beratendes Mitglied und eine weitere Person als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Ausschuss für Sport und Freizeit zu berufen.
Die Vorlage wurde im Hauptausschuss für Sport und Freizeit am 14. Dezember 2020 beraten. Mit der Beschlussvorlage wird die Umsetzung des Ratsbeschlusses zur personellen Erweiterung des Ausschusses vorbereitet. Finanzielle Auswirkungen durch diese Berufungen sind in dem Dokument nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 15.Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Hamm GmbHZur Vorlage · 0188/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0188/20 eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Hamm GmbH beschlossen. Mit dieser Entscheidung wird die Regelung zur Leitung der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hamm GmbH angepasst.
Nach der bisherigen Fassung des Gesellschaftsvertrages wurde der Vorsitz der Gesellschafterversammlung automatisch durch den Oberbürgermeister oder eine von ihm entsandte Person ausgeübt. Durch die vorliegende Änderung wird diese Regelung dahingehend modifiziert, dass der Vorsitz künftig aus der Mitte der Vertreter in der Gesellschafterversammlung gewählt werden soll.
Der Rat hat die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hamm GmbH beauftragt, die in der Sachdarstellung und Begründung dargelegten Anpassungen des Gesellschaftsvertrages entsprechend zu beschließen. Die Verwaltung gab an, dass durch diese Änderung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage wurde zuvor im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie im Hauptausschuss beraten.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 16.Beteiligung der Stadtwerke Hamm GmbH an der Bürgerwind Weetfeld-Freiske GmbH & Co. KG (BWF)Zur Vorlage · 0185/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtwerke Hamm planen eine Beteiligung an der Bürgerwind Weetfeld-Freiske GmbH & Co. KG (BWF) sowie an der zugehörigen Verwaltungsgesellschaft mbH. Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 der Beteiligung der Stadtwerke Hamm GmbH als Kommanditistin zugestimmt. Die Kommanditeinlage beläuft sich auf bis zu 1,325 Millionen Euro, was einem Kommanditanteil von bis zu 52 Prozent entspricht. Zudem wurde die Beteiligung an der Verwaltungsgesellschaft mit einer Einlage von bis zu 13.000 Euro beschlossen.
Das Vorhaben umfasst die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Stadt Hamm. Ziel der Beteiligung ist es, den Anteil erneuerbarer Energien im Erzeugungsportfolio der Stadtwerke zu erhöhen, die kommunale Energieversorgung langfristig zu sichern und das Beteiligungsportfolio zu diversifizieren. Die wirtschaftliche Absicherung der Investition soll durch die Vergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie durch geplante Wartungsverträge erfolgen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei der Entwicklung von Anlagenstandorten Risiken in den Bereichen Planungs- und Genehmigungsrecht bestehen können. Im Falle eines Scheiterns der Projektentwicklung würden die Aufwendungen für Gutachten verloren gehen. Die Beteiligung an der BWF ermöglicht den Stadtwerken zudem eine direkte Partizipation an Windenergieprojekten in der Entwicklungsphase. Die zuständigen Verbände wurden im Rahmen des Verfahrens um Stellungnahme gebeten.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 17.Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtentwicklungsgesellschaft Hamm GmbHZur Vorlage · 0072/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtentwicklungsgesellschaft Hamm GmbH (SEG) vorgelegt. Ziel der Anpassung ist es, die Zusammensetzung der Gesellschafterversammlung an die neue Ausschussstruktur der Stadt Hamm anzupassen.
Nach einer Neuausrichtung der Ausschüsse soll sich die Besetzung der Gesellschafterversammlung künftig am Hauptausschuss orientieren. Die Mitgliederzahl der Versammlung reduziert sich dadurch von bisher 15 auf 13 Mitglieder. Die Regelung sieht vor, dass der Oberbürgermeister oder eine von ihm entsandte Person sowie zwölf vom Rat der Stadt Hamm benannte Mitglieder an der Versammlung teilnehmen. In diesem Zusammenhang wird die Beschlussfähigkeit der Versammlung ebenfalls angepasst: Eine Sitzung gilt als beschlussfähig, wenn mindestens sieben Mitglieder anwesend sind. Für den Fall einer nicht beschlussfähigen Sitzung wird die erforderliche Mindestteilnahme bei einer Folgesitzung auf sechs Mitglieder gesenkt.
Zusätzlich sieht die Vorlage technische Neuerungen vor. Im Rahmen einer digitalen Gremienbetreuung wird die Möglichkeit ergänzt, Einladungen sowie Abstimmungen elektronisch durchzuführen. Auch die Einberufung der Versammlung kann künftig auf elektronischem Wege erfolgen. Die Änderung der entsprechenden Paragrafen des Gesellschaftsvertrages wird nach der Beschlussfassung der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg angezeigt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 18.Änderung des Gesellschaftsvertrages der Sport und Freizeit Hamm gGmbH
- 19.Kommunales Jobcenter – Planung 2021Zur Vorlage · 0184/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0184/20_VL befasst sich mit dem Bericht zur Zielerreichung des Kommunalen Jobcenters Hamm für das Jahr 2020 sowie der Planung für 2021. Der Bericht dokumentiert die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den lokalen Arbeitsmarkt und die operativen Abläufe. Während die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zum Stichtag 31.03.2020 um 1,8 % stieg, verzeichnete der Bereich der geringfügig Beschäftigten einen Rückgang von 2,6 %. Im Zeitraum von Januar bis August 202<0xE2><0x80><0xAF>0 wurden 1.491 Kurzarbeit-Anzeigen für 18.634 Personen registriert, wobei das verarbeitende Gewerbe, der Handel sowie das Gesundheitswesen besonders betroffen waren.
Die Integrationsquoten verzeichneten im Jahr 2020 Rückgänge, etwa bei der Integration in Erwerbstätigkeit von 80,6 % auf 60,0 % oder bei Alleinerziehenden von 76,6 % auf 48,0 %. Im Gegensatz dazu stieg die Quote bei Geflüchteten von 164,0 % auf 117,7 %. Für das Jahr 2021 sieht die Planung eine Steigerung der Integration um 10 bis 15 % gegenüber 2020 vor. Strategische Schwerpunkte liegen auf der Jugendberufsagentur, der Förderung von Frauen, Migrantinnen und Erziehenden sowie der Digitalisierung durch die Einführung eines Kundenportals und der E-Akte. Zudem sollen Beschäftigungsverhältnisse gemäß § 16i SGB II um 300 Stellen ausgebaut werden. Weitere Ziele umfassen die Stärkung der Bildungsbegleitung und die Verbesserung der Kinderbetreuung durch die Aufstockung von Kita-Betreuungszeiten.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 10.12.2020 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 10.12.2020 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 07.12.2020 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 20.Weiterführung des Stadtteilbüros Hammer Westen in Trägerschaft des Katholischen Sozialdienstes e.V. bis 2022Zur Vorlage · 0078/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Weiterführung des Stadtteilbüros Hammer Westen in der Trägerschaft des Katholischen Sozialdienstes e.V. für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen. Die Entscheidung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab 2021.
Die Finanzierung der Aufgaben des Quartiersmanagements erfolgt durch Zuwendungen des Landes aus dem Programm „Soziale Stadt“. Die Stadt Hamm übernimmt dabei den erforderlichen Eigenanteil von 20 Prozent an den förderfähigen Kosten. Für das Jahr 2021 belaufen sich die förderfähigen Kosten auf 210.000 Euro, wobei die Finanzierung durch die Bezirksregierung Arnsberg für 2021 bereits vorliegt.
Zusätzlich werden weitere Aufgaben der Stadtteilarbeit aus kommunalen Mitteln finanziert. Dieser Bereich umfasst die Elternberatung, Elternbildung sowie die Beratung und Integration von Zuwanderern. Die kommunalen Fördermittel sind für 2021 auf maximal 232.100 Euro und für 2022 auf maximal 236.800 Euro angesetzt. Die Finanzierung umfasst jeweils pädagogische Fachkräfte sowie anteilige Sach-, Gemein- und Betriebskosten.
Das Stadtteilbüro ist Teil des integrierten Handlungskonzeptes für die Weststadt und umfasst Aufgaben wie die Bewohnerbeteiligung, Netzwerkentwicklung sowie die Förderung der Quartiersentwicklung. Die Mittel sind im Budget des Jugendamtes enthalten. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 07.12.2020 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 21.„Kommunales Steuerungsnetzwerk für Gesundheitsförderung und Prävention – Gesundheit als Querschnittsaufgabe“ Antrag auf Teilnahme an einem Förderprogramm des Bündnisses für Gesundheit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)Zur Vorlage · 0087/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat einen Antrag zur Teilnahme an einem Förderprogramm des Bündnisses für Gesundheit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorgelegt. Ziel ist der Aufbau eines kommunalen Steuerungsnetzwerkes für Gesundheitsförderung und Prävention, um Gesundheit als Querschnittsaufgabe in der Stadt zu etablieren. Die Umsetzung des Projekts steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung, der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab 2021 sowie der Bewilligung der Förderung durch die GKV.
Das Vorhaben sieht vor, im Gesundheitsamt eine Stelle mit gesundheitswissenschaftlichem Hintergrund zu schaffen. Die Aufgabe dieser Funktion umfasst den Aufbau, die Koordination und die Verstetigung von Präventionsstrukturen. Dabei sollen die gesundheitlichen Bedarfe in den Sozialräumen der Stadt durch einen fachlichen Austausch mit verschiedenen Akteuren, wie medizinischen Versorgungsanbietern, Hochschulen und Trägern der Wohlfahrtspflege, ermittelt werden. Zudem soll eine regelmäßige kommunale Gesundheitsberichterstattung etabliert werden.
Die finanzielle Planung sieht für den Zeitraum von 2021 bis Mitte 2026 Gesamtausgaben in Höhe von 489.560 Euro vor, wobei die städtischen Eigenanteile sich auf 246.399 Euro belaufen. Die GKV-Förderung erfolgt als degressive Anschubfinanzierung über maximal fünf Jahre. Das Projekt zielt darauf ab, insbesondere sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen durch niedrigschwellige Programme zu erreichen und die gesundheitliche Chancengleichheit in Lebensbereichen wie Wohnen, Arbeit und Teilhabe zu fördern. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 07.12.2020 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 22.Verbindliche Pflegebedarfsplanung für Pflegeeinrichtungen für den Zeitraum 2020 bis 2023Zur Vorlage · 0102/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0102/20 die verbindliche Pflegebedarfsplanung für stationäre Pflegeeinrichtungen für den Zeitraum von 2020 bis 2023 verabschiedet. Mit dieser Entscheidung hält das Gremium an einem Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2015 fest. Demnach ist die Förderung von stationären Plätzen gemäß § 11 Abs. 7 des Alten- und Pflegegesetzes NRW an einen gesamtstädtischen Bedarf gekoppelt.
Die Verwaltung legt dar, dass die jährliche Fortschreibung der Bedarfsplanung in den vergangenen Jahren mit der allgemeinen Pflegeplanung verknüpft wurde. Da zum Zeitpunkt der Vorlage keine aktuellen Zahlen aus der Pflegestatistik vorlagen und die Kapazitäten durch die Corona-Pandemie gebunden waren, beschränkt sich die aktuelle Planung auf die verpflichtende Bedarfsprüfung für stationäre Pflegeplätze.
Die vorliegende Planung kommt zu dem Ergebnis, dass im Zeitraum von 2020 bis 2023 kein weiterer Bedarf an zusätzlichen stationären Pflegeplätzen in Hamm besteht. Unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts der Bürgerinnen und Bürger wird davon ausgegangen, dass ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen. Der Entwurf des Pflegebedarfsplans wurde der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege zur Beratung vorgelegt, wobei keine Einwände oder Anmerkungen seitens dieses Gremiums erhoben wurden.
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Beratungsfolge
- 22.11.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 07.12.2020 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 23.Umsetzung des zweiten Moduls des Förderprogrammes „Kommunales Integrationsmanagement“ des Landes NRW mittels Weiterleitung von Fördermitteln durch Zuwendungsbescheide an Träger der freien Wohlfahrtspflege im Zeitraum 01.12.2020 bis 31.12.2022.Zur Vorlage · 0156/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Gewährung von Zuwendungen an Träger der freien Wohlfahrtspflege beschlossen, um das zweite Modul des Förderprogramms „Kommunales Integrationsmanagement“ des Landes Nordrhein-Westfalen umzusetzen. Ziel der Maßnahme ist die Implementierung und Durchführung eines rechtskreisübergreifenden, individuellen Case-Managements im Zeitraum vom 1. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2022.
Die Finanzierung erfolgt durch die Weiterleitung von Fördermitteln der Bezirksregierung Arnsberg. Die Mittel sind für die Besetzung von zwei Personalstellen vorgesehen, die organisatorisch im Sozialen Fallmanagement des Amtes für Soziale Integration angesiedelt werden sollen. Die jährlichen Aufwendungen belaufen sich für das Jahr 2020 auf maximal 9.168 Euro, während für die Jahre 2021 und 2022 jeweils ein Betrag von bis zu 110.000 Euro veranschlagt ist. Ein städtischer Eigenanteil ist für dieses Vorhaben nicht erforderlich, da die Kosten vollständig durch die Zuwendungsbescheide des Fördergebers gedeckt werden.
Die Umsetzung erfolgt durch die Erteilung von Zuwendungsbescheiden an geeignete Träger, sofern diese entsprechende Anträge stellen. Die Verwaltung prüft die Anträge nach Eingang. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltspläne für die Folgejahre. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 10.12.2020 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 24.Kommunales Integrationskonzept Fortschreibung 2021
- 25.Umsetzung des Förderbausteins Coaching der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ mittels 1. Weiterleitung von Zuwendungen durch einen Weiterleitungsvertrag und Erlass eines Zuwendungsbescheides i.H.d. städtischen Eigenanteils an einen Träger der freien Wohlfahrtspflege und 2. Einbindung und Abrechnung mit der Volkshochschule Hamm (VHS) im Zeitraum 01.12.2020 bis 30.06.2022.Zur Vorlage · 0163/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Umsetzung des Förderbausteins Coaching im Rahmen der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ beschlossen. Das Programm richtet sich an junge Geflüchtete im Alter zwischen 18 und 27 Jahren ohne gesicherten Aufenthaltsstatus, um deren berufliche Integration und gesellschaftliche Teilhabe zu unterstützen. Die Maßnahmen sind für den Zeitraum vom 1. Dezember 2020 bis zum 30. Juni 2022 geplant.
Die Umsetzung erfolgt durch die Weiterleitung von Fördermitteln an einen Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie durch eine interne Abrechnung mit der Volkshochschule Hamm. Für den Coaching-Baustein ist die Besetzung einer Vollzeitstelle bei einem freien Träger vorgesehen. Die Finanzierung umfasst die Weiterleitung von Landesmitteln in Höhe von 142.560 Euro sowie einen städtischen Eigenanteil von 15.840 Euro über einen Weiterleitungsvertrag und einen Zuwendungsbescheid. Zusätzlich sollen über eine interne Abrechnung zwischen dem Amt für Soziale Integration und der Volkshochschule Hamm Mittel in Höhe von 80.784 Euro zuzüglich eines städtischen Eigenanteils von 8.976 Euro für eine 0,5-Stelle zur Förderung sozialer Kompetenzen bereitgestellt werden.
Die Gesamtaufwendungen für den Baustein Coaching belaufen sich auf 248.160 Euro, wobei die Zuwendungen aus der Landesförderung 223.344 Euro betragen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung der Haushaltspläne ab dem Jahr 2021.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 10.12.2020 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 26.Fortführung der Regionalagentur Westfälisches RuhrgebietZur Vorlage · 0103/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Fortführung der Beteiligung an der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet beschlossen. Die Entscheidung umfasst die anteilige Finanzierung für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 in Höhe von 134.791,50 Euro. Zudem wurde die Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Hamm, der Stadt Dortmund und dem Kreis Unna bis zum Jahresende 2021 beschlossen.
Die Regionalagentur, deren Träger die Wirtschaftsförderung Dortmund ist, wurde ursprünglich zur Umsetzung der regionalisierten Arbeitspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen ins Leben gerufen. Die operative Arbeit wird durch die Wirtschaftsförderungen der beteiligten Kommunen und des Kreises Unna geleistet, wobei in Hamm zwei Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung für diese Aufgaben zur Verfügung stehen. Die Fortführung der Finanzierung dient der Überbrückung bis zum Abschluss der Ausfinanzierung des Europäischen Sozialfonds für den Zeitraum 2014 bis 2020. Die entsprechende Projektförderung durch die Bezirksregierung Arnsberg wurde bereits bis zum 31. Dezember 2021 gewährt.
Die Aufgaben der Regionalagentur umfassen die Koordination und Moderation zwischen regionalen Akteuren und dem Land sowie die Unterstützung von Unternehmen, Bildungsträgern und Netzwerken am Arbeitsmarkt. Ziel der Aktivitäten ist die Begleitung der europäischen Beschäftigungsstrategie, insbesondere die Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf, die Verbesserung der beruflichen Integration junger Menschen sowie die Sicherung des Fachkräftepotentials in der Region.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 27.Neuaufstellung des Sachlichen Teilplans Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr durch den Regionalverband Ruhr (RVR) hier: Stellungnahme der Stadt Hamm im BeteiligungsverfahrenZur Vorlage · 0121/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Sachlichen Teilplan „Regionale Kooperationsstandorte“ des Regionalverbandes Ruhr (RVR) eine Stellungnahme vorgelegt. Ziel des Teilplans ist die Sicherung von Flächen für flächenintensive Industrie- und Gewerbebetriebe in der Metropole Ruhr durch die Festlegung von 24 Standorten.
Die Stadt begrüßt die Reduzierung der Mindestgröße für Ansiedlungen von 8 auf 5 Hektar sowie die Streichung des Standortes K`Park Süd II aus dem Entwurf. Die Festlegung des Standortes Rangierbahnhof wird ebenfalls befürwortet, da hier eine Revitalisierung für die „grüne Logistik“ sowie die Verknüpfung von Schiene, Wasser und Straße angestrebt wird. Im Gegensatz dazu wird die Beibehaltung des interkommunalen Industrie- und Gewerbegebietes Hamm-Bönen (INLOGPARC) als Kooperationsstandort abgelehnt, da die Stadt keine weitere Entwicklung über die bestehenden Flächen hinaus verfolgt.
Hinsichtlich des Umweltberichts werden Bedenken gegen die Bewertung des Standortes Gersteinwerk geäußert. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine industrielle Nutzung zu einer Steigerung des Straßenverkehrs führen könnte, wofür die umliegenden Straßen nicht geeignet seien. Zudem wird auf mögliche Beeinträchtigungen der FFH-Gebiete durch notwendige Erschließungsmaßnahmen hingewiesen. Bezüglich des Standortes Rangierbahnhof wird eine Überarbeitung der Schutzgutbeurteilung angeregt, da vorliegende Analysen auf das Vorkommen planungsrelevanter Arten im Umfeld hindeuten.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 10.12.2020 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 28.Feststellung des Wirtschaftsplans 2021 für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH)Zur Vorlage · 0165/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 15. Dezember 2020 den Wirtschaftsplan 2021 für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) beschlossen. Die Entscheidung basiert auf der Zuständigkeit des Rates gemäß der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie der Betriebssatzung des ASH.
Der Wirtschaftsplan umfasst verschiedene Bestandteile, darunter den Erfolgsplan für das Jahr 2021, eine Übersicht der Erfolgsplanung für die einzelnen Betriebszweige, eine Mittelfristplanung für die Jahre 2020 bis 2024 sowie einen Vermögens-, Finanz- und Stellenplan. Zu den Aufgaben des Betriebes gehören unter anderem die Straßenreinigung, die Abfallsammlung, der Betrieb der städtischen Deponie und der Kompostierungsanlage sowie verschiedene gewerbliche Leistungen in den Bereichen Entsorgung, alternative Energien und Werkstattleistungen.
Die geplanten Aufwendungen im Erfolgsplan setzen sich primär aus dem Personalaufwand in Höhe von etwa 10.630 T€ und den Kosten für die Entsorgung in Höhe von rund 7.101 T€ zusammen. Die Erlöse resultieren aus Gebühren für die Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Deponie sowie aus den gewerblichen Betriebszweigen.
Im Vermögensplan sind Investitionen in Höhe von 8.554 T€ für Sachanlagen vorgesehen, was Neubauten sowie den Ersatz von Fahrzeugen, technischen Anlagen und Software umfasst. Zur Finanzierung dieser Investitionen ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 6.500 T€ vorgesehen. Zudem wurden Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2022 bis 2024 veranschlagt, um die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und weiteren Investitionen zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 21.09.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.09.2022 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 29.Änderung der Abfallgebührensatzung 2021Zur Vorlage · 0071/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0071/20 eine Änderung der Abfallgebührensatzung für das Jahr 2021 vorgelegt. Der Rat hat der Neufassung der Satzung sowie der zugrunde liegenden Gebührenberechnung zugestimmt.
Nach Angaben der Verwaltung bleiben die Gebühren für die Restabfallentsorgung unverändert. Im Gegensatz dazu werden die Gebühren für die Biotonne gesenkt. Die Senkung der Bioabfallgebühren soll als Anreiz dienen, die Nutzung der Biotonne zu erhöhen und somit die Mengen an Restabfall und Sperrmüll zu reduzieren. Da die Stadt Hamm derzeit über begrenzte Entsorgungskontingente in bestehenden Verbrennungsanlagen verfügt und die Entsorgung in alternativen Anlagen mit höheren Kosten verbunden ist, verfolgt das Abfallwirtschaftsamt (ASH) das Ziel, die Menge des zu verbrennenden Abfalls zu verringern. Durch die freiwillige Nutzung der Biotonne in Hamm wird eine hohe Qualität des Bioabfalls erreicht, was die Aufbereitungskosten für Kompost im Vergleich zur thermischen Verwertung senkt.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Streichung der Schwerkraftschlösser aus der Gebührensatzung. Die Abrechnung dieser Leistungen soll künftig über privatrechtliche Entgelte erfolgen, um flexibler auf unterschiedliche technische Ausführungen und schwankende Einkaufspreise reagieren zu können. Die Gebührensenkungen für die Biotonnen-Behälter (120 l und 240 l) treten zum 1. Januar 2021 in Kraft.
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Beratungsfolge
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 30.5. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung 2018, zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · 0082/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0082/20_VL sieht eine Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) in seiner 6. Fortschreibung aus dem Jahr 2018 vor. Ziel der Vorlage ist es, zusätzliche Maßnahmen zur Umsetzung von Kanalbaumaßnahmen in das bestehende Konzept aufzunehmen, die bislang nicht enthalten waren.
Die geplanten Ergänzungen umfassen verschiedene Projekte mit unterschiedlichen Zuständigkeiten. Im Distlerweg ist der Neubau eines Mischwasserkanals erforderlich, um die bauliche Erweiterung der Von-Thünen-Straße sowie den Ausbau eines privaten Stichweges zu ermöglichen. Im Bereich der Dessauer Straße ist der Neubau eines Mischwasserkanals notwendig, um die Realisierung von Gewerbeansiedlungen zu unterstützen; die Durchführung der Straßenverlängerung und Kanalbaumaßnahme erfolgt durch den Erschließungsträger. Zudem ist im geplanten Baugebiet Lippestraße/Friedrichsfeld der Neubau von Schmutz- und Regenwasserkanälen in der Erschließungsstraße sowie in der Lippestraße vorgesehen.
Der Rat der Stadt Hamm wird angehalten, den Lippeverband damit zu beauftragen, diese Maßnahmen gemäß der bestehenden Ausführungsvereinbarung in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen und umzusetzen. Zudem sollen die Verwaltung sowie der Lippeverband mit der Erstellung der erforderlichen Planungen und dem gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb betraut werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 31.Erste Änderungssatzung der Abwassersatzung der Stadt Hamm vom 13.12.2018Zur Vorlage · 0083/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur ersten Änderungssatzung der Abwassersatzung vom 13. Dezember 2018 vorgelegt. Ziel der Neuregelung ist die Anpassung der Satzung an aktuelle bauliche und rechtliche Gegebenheiten sowie die Einführung neuer Gebührentatbestände.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Aufnahme der oberirdischen Niederschlagswasserbeseitigung über Entwässerungsrinnen in die Satzung. Dies reagiert auf die Entwicklung in verschiedenen Baugebieten, in denen das Niederschlagswasser zunehmend über Rinnen von den Grundstücken in die öffentliche Abwasseranlage geleitet wird. Zudem soll zur Verwaltungsvereinfachung ein Gebührentatbestand für das gezielte Abpumpen von Grundwasser bei Bauvorhaben eingeführt werden, sofern die öffentliche Kanalisation als temporäre Vorflut genutzt wird.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Regelung zur Abnahme von Zwischenwasserzählern. Um Wassermengen, die nachweislich auf dem Grundstück verbraucht wurden, vom Frischwassermaßstab abziehen zu können, ist die Installation geeichter Messeinrichtungen erforderlich. Aufgrund stark gestiegener Fallzahlen bei entsprechenden Anträgen sieht die Vorlage die Einführung einer Verwaltungsgebühr für die jährliche Durchführung der Verbrauchsabrechnung vor. Ergänzend umfasst die Vorlage redaktionelle Anpassungen sowie Präzisierungen von Begriffsdefinitionen. Die geplante Satzung soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
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Beratungsfolge
- 23.08.2021 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 32.Abwassergebührensatzung 2021 der Stadt Hamm
- 33.7. Änderungssatzung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamm vom 14.11.2001Zur Vorlage · 0173/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur 7. Änderungssatzung der Verwaltungsgebührensatzung vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Gebührentarife, die ab dem 1. Januar 2021 in neuer Fassung gelten sollen.
Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung sowie die Vorgaben der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen zur Erhebung von Gebühren und Entgelten. Durch den Wegfall einer bisherigen Bagatellgrenze bei der Abwassersatzung sowie veränderte klimatische Bedingungen ist die Zahl der Anträge auf Abzug von Wassermengen, die nicht in die Kanalisation eingeleitet werden, deutlich gestiegen. Die Verwaltung verzeichnete einen Anstieg der Fallzahlen von 111 Anträgen im Jahr 2017 auf voraussichtlich bis zu 800 Anträge im Jahr 2020.
Im Rahmen der Satzungsänderung wird eine neue Gebühr für die Durchführung der jährlichen Verbrauchsabrechnungen eingeführt, da für diese Verwaltungsleistung bisher keine Gebühr festgesetzt war. Gleichzeitig soll die Abnahmegebühr für die Prüfung von Wasserzählern aufgrund der Möglichkeit, Abnahmen teilweise durch Fotoübermittlung durchzuführen, reduziert werden. Für Gebührenpflichtige mit bereits vorhandenen Zwischenzählern gilt eine Übergangsregelung zum Schutz des Vertrauensschutzes bis zum Ablauf der aktuellen Eichung, maximal für einen Zeitraum von sechs Jahren. Die Verwaltung rechnet mit einem Mehrertrag von etwa 15.000 Euro. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 34.Änderung der Erschließungsbeitragssatzung - Mehrfacherschließungsvorteil - hier: Ergänzung - Fortschreibung und Konkretisierung der Herstellungsmerkmale technischer TeileinrichtungenZur Vorlage · 0143/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Erschließungsbeitragssatzung vorgelegt. Ziel der Änderung ist es, eine bestehende Regelungslücke im Bereich des sogenannten Mehrfacherschließungsvorteils zu schließen sowie die Merkmale zur Feststellung der endgültigen Herstellung technischer Teileinrichtungen zu aktualisieren.
Durch die Ergänzung des § 6 Abs. 4 der Satzung soll sichergestellt werden, dass bei nachträglichen Klassifizierungen von Straßen eine Gleichbehandlung der Beitragspflichtigen erreicht wird. Die Verwaltung erläutert, dass Grundstücke, die ursprünglich nur über nicht-klassifizierte Straßen erschlossen waren, bei einer späteren Klassifizierung dieser Straßen und einer gleichzeitigen neuen Erschließung durch eine weitere Straße eine doppelte Belastung der Fahrbahnkosten erfahren können. Die Neuregelung soll verhindern, dass für die Kosten der Fahrbahn kein Vorteil gewährt werden kann, wenn bereits eine klassifizierte Straße als Erschließungsanlage existiert, obwohl die Kostenbelastung faktisch durch die neue Anlage erneut entsteht.
Zudem sieht die Vorlage eine Überarbeitung des § 8 Abs. 2 vor. Die darin enthaltenen Merkmale für die endgültige Herstellung technischer Teileinrichtungen werden an die aktuelle Rechtsprechung angepasst und sprachlich überarbeitet. Die Änderung der Satzung vom 18. Dezember 2003 wurde zur Beschlussfassung an den Rat der Stadt Hamm weitergeleitet.
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- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 35.Errichtung einer dritten Gesamtschule in Hamm-Herringen, Baubeschluss 1. BauabschnittZur Vorlage · 0109/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0109/20_VL sieht den Baubeschluss für den ersten Bauabschnitt der Errichtung einer dritten Gesamtschule in Hamm-Herringen (Bauteil D) vor. Der Rat der Stadt Hamm soll die Errichtung dieses ersten Bauabschnitts sowie die Beauftragung der Verwaltung mit der Fortführung der Planungen für den dritten Bauabschnitt bis zur Leistungsphase 6 beschließen. Voraussetzung hierfür sind die gesicherte Finanzierung sowie die Genehmigung der Haushaltssanierungspläne 2021 ff.
Die Bruttobaukosten für den ersten Bauabschnitt werden auf etwa 16.450.000 € geschätzt. Die finanziellen Auswirkungen umfassen Auszahlungen in Höhe von 14.100.000 €, wobei Einzahlungen aus der Schuldendiensthilfe „Gute Schule 2020“ in Höhe von 12.093.000 € sowie ein städtischer Eigenanteil von 2.016.000 € vorgesehen sind. Für das gesamte Projekt aller drei Bauabschnitte werden Gesamtkosten von circa 30,2 Mio. € veranschlagt.
Die Kostenentwicklung resultiert aus der Projektkonkretisierung durch einen Wettbewerb sowie Anpassungen im Raumprogramm. Zu den Faktoren gehören die Erweiterung von einer Einfach- zu einer Zweifach-Sporthalle aufgrund steigender Schülerzahlen, Änderungen der Verkehrsführung in der Fangstraße sowie die Integration klimaschutzbedingter Bauteile wie Gründächer, Photovoltaikanlagen und ein BHKW. Der zeitliche Rahmen für den ersten Bauabschnitt ist von Mai 2021 bis Mai 2023 angesetzt, während die weiteren Abschnitte bis nach den Sommerferien 2024 geplant sind. Die Ausschreibung für den ersten Bauabschnitt wird für August 2021 erwartet.
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- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 10.12.2020 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 36.Bebauungsplan Nr. 04.075 - Kupferstraße - hier: 1. Kenntnisnahme der Ergebnisse bisheriger Beteiligungen 2. Abwägung der vorgebrachten Anregungen 3. OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 0070/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0070/20_VL behandelt den Bebauungsplan Nr. 04.075 – Kupferstraße –, der eine Nachverdichtung auf einer etwa 8.500 m² großen städtischen Fläche im Stadtteil Wiescherhöfen vorsieht. Das Projekt umfasst ein rund 54.800 m² großes Gebiet und zielt auf die Schaffung von Wohnbauland ab. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Der Entwurf beinhaltet Maßnahmen zur Klimaanpassung, wie die Reduzierung der Bodenversiegelung, die Begrünung von Dach- und Fassadenflächen sowie die Gestaltung versickerungsoffener Stellplätze. Die Bebauung ist durch Begrenzungen bei Grundstücksbreiten, Gebäudehöhen und der Anzahl der Wohneinheiten sowie durch die Vorgabe flacher Dächer für Solarenergie oder Begrünung gekennzeichnet. Die Erschließung erfolgt über Stichwege, die primär für den Fußgänger- und Radverkehr vorgesehen sind.
Im Rahmen der Planung wurden Stellungnahmen verschiedener Träger öffentlicher Belange berücksichtigt, darunter die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH, die Emschergenossenschaft/Lippeverband, die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e. V. sowie die Polizei Hamm. Die Verwaltung hat den Entwurf nach einer Bürgerversammlung und einer Einwendergemeinschaft hinsichtlich der Bebauungsdichte, der Verkehrsführung und der Stellplatzsituation überarbeitet.
Hinsichtlich einer Altablagerung im Planungsgebiet wird ein Bodenaustausch durch den Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV) im Rahmen eines Förderprogramms durchgeführt. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs nebst Begründung ist gemäß § 3 (2) BauGB vorgesehen.
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- 25.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 37.30. Änderung des Flächennutzungsplanes – Dahlhof – Hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 0079/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes „Dahlhof“ dient der planungsrechtlichen Absicherung einer Betriebserweiterung eines Lebensmittelmarktes am Standort Bockum-Hövel. Das Vorhaben sieht den Ersatz eines bestehenden 800 Quadratmeter großen Marktes durch einen Neubau mit einer Verkaufsfläche von 1.150 Quadratmetern vor. Hierfür ist die Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel auf einer Fläche von etwa 6.531 Quadratmetern erforderlich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06.066 durchgeführt.
Im Rahmen der Planung ist ein Stellplatzangebot von 72 Plätzen vorgesehen, während der Bedarf bei 63 Plätzen liegt. Maßnahmen zur Klimaanpassung umfassen die Nutzung von Photovoltaik, Dachbegrünungen sowie die Pflanzung von Einzelbäumen. Aufgrund eines ökologischen Eingriffs, der nicht vollständig ausgeglichen werden kann, wurde ein Ersatzgeld in Höhe von 7.315,00 Euro festgesetzt, welches über einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger abgesichert wird.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Feststellung der FNP-Änderung sowie der dazugehörigen Begründung und des Umweltberichts vom 19. August 2020. Dabei sollen die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange berücksichtigt werden, während die Stellungnahme der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V. nicht berücksichtigt werden soll. Die Rechtswirksamkeit der Änderung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung ein, wobei die Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg vor der Wirksamkeit erforderlich ist.
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- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 38.3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06.066 – Dahlhof – Hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0080/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0080/20_VL behandelt die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06.066 – Dahlhof. Ziel der Änderung ist die planungsrechtliche Absicherung eines Vorhabens der Firma Aldi, welches den Ersatz eines bestehenden Lebensmittelmarktes durch einen Neubau vorsieht. Die Verkaufsfläche soll von 800 m² auf maximal 1.150 m² vergrößert werden, wobei das Gebiet als Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ festgesetzt wird. Das Plangebiet umfasst etwa 6.531 m².
Die Planung sieht die Umwidmung einer Wohnbaufläche in eine Sonderbaufläche vor. Im Rahmen der Klimaanpassung sind Dachbegrünungen sowie die Pflanzung von Einzelbäumen festgesetzt. Dabei ist eine Begrünung von mindestens 40 % der Dachfläche vorgeschrieben, während Photovoltaik- und Solaranlagen maximal 60 % der Fläche beanspruchen dürfen. Für ökologische Eingriffe, die nicht im Plan ausgeglichen werden können, ist ein Ersatzgeld in Höhe von 7.315 € vorgesehen, welches über einen städtebaulichen Vertrag abgesichert wird.
Ein Verkehrsgutachten bestätigt die Leistungsfähigkeit der Straßen und weist einen Stellplatzbedarf von 63 Einheiten aus, wobei 72 Plätze geplant sind. Ein Immissionsgutachten bescheinigt die Einhaltung der Orientierungswerte. Die Verwaltung folgt dem Antrag des Landesbetriebes Straßen NRW bezüglich einer Blendschutzeinrichtung und ergänzt die Planurkunde um einen Hinweis auf die Pflanzliste. Anregungen zur verpflichtenden Festsetzung von Fledermauskästen oder zur Regelung einer ökologischen Baubegleitung im städtebaulichen Vertrag wurden von der Verwaltung nicht übernommen.
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- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 39.Bebauungsplan Nr. 01.143 - An der Friedrichstraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0081/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0081/20_VL befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 01.143 „An der Friedrichstraße“ in Hamm. Ziel der Planung ist die städtebauliche Ordnung sowie die Schließung eines Baublocks am Gesundheitsamt durch die Errichtung eines Studentenwohnheims, das einen hohen Anteil an öffentlich gefördertem Wohnraum vorsieht. Das Plangebiet umfasst etwa 3.000 m² in der Gemarkung Hamm Mitte.
Durch die Neuregelung wird das bisherige Kerngebiet in ein Urbanes Gebiet (MU) umgewandelt. Dabei wird die Grundflächenzahl von 1,0 auf 0,8 gesenkt, während die Geschossflächenzahl auf 3,0 steigt. Die zulässige Anzahl der Vollgeschosse ist auf maximal fünf begrenzt, wobei im Eckbereich Friedrichstraße/Neue Bahnhofstraße ein sechstes Geschoss als Aufenthaltspavillon vorgesehen ist. Zudem sind Flachdächer mit einer Dachneigung von bis zu 15 Grad zulässig. Die Planung sieht zudem die Umwidmung von Gehwegflächen im Kreuzungsbereich Neue Bahnhofstraße/Friedrichstraße sowie Festsetzungen zu Begrünungs- und Versickerungsauflagen vor. Ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor soll die Begrünung der Dachflächen sicherstellen.
Das Verfahren erfolgt als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB. Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden Stellungnahmen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe zum Bodendenkmalschutz, des Lippeverbandes zur Entwässerung sowie Mitteilungen der Stadtwerke zur Netzumlegung berücksichtigt. Mit Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans verlieren die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 01.008 „Neue Bahnhofstraße“ im entsprechenden Geltungsbereich ihre Gültigkeit. Der Rat soll den Satzungsbeschluss sowie die dazugehörige Begründung fassen.
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- 08.09.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 40.Änderung des Flächennutzungsplanes (32. Änderung) – Hotel Alte Mark hier: 1. Abwägung der vorgebrachten Anregungen 2. FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 0086/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0086/20_VL betrifft die 32. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm für das Projekt „Hotel Alte Mark“. Ziel der Änderung ist die Schaffung eines Hotelgebäudes auf einer Fläche von etwa 0,78 Hektar im Stadtbezirk Uentrop. Das Vorhaben umfasst die Errichtung von 18 Doppelzimmern, drei Seminarräumen sowie einer Wohneinheit für den Betriebsinhaber. Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt parallel zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02.121.
Im Rahmen des Planungsverfahrens wurden die Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung sowie aus der öffentlichen Auslegung berücksichtigt. Die Beteiligung der Bezirksregierung Arnsberg und der unteren Naturschutzbehörde führte zu Anpassungen im Plan, unter anderem zur Korrektur einer Pflanzenartenliste und zur Änderung von Flächenbezeichnungen. Der Ausgleichsbedarf im Bereich des Naturschutzes wurde auf -7.725 Wertpunkte festgesetzt, wobei die Kompensation durch eine externe Obstwiese des Investors vorgesehen ist.
Die Abstimmung mit dem Regionalverband Ruhr bestätigte die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Regionalplanzielen. Vonseiten des Lippeverbandes und der Berufsfeuerwehr wurden brandschutztechnische Anforderungen an die Löschwassermenge formuliert. Die Stadtwerke Hamm bestätigten die Versorgungssicherheit im Geltungsbereich. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe wies auf die Notwendigkeit möglicher Überprüfungsmaßnahmen hin. Die Vorlage dient der Beschlussfassung über den Feststellungsbeschluss der Änderung des Flächennutzungsplans.
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- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 41.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 02.121 – Hotel Alte Mark hier: 1. Abwägung der vorgebrachten Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0089/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0089/20_VL behandelt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02.121 „Hotel Alte Mark“ für ein etwa 7.762 m² großes Areal in Hamm-Uentrop. Ziel der Planung ist die Erweiterung eines bestehenden Hotel- und Restaurantbetriebs durch ein neues Gebäude, das 18 Doppelzimmer, drei Seminarräume sowie eine Wohneinsheit für die Betriebsinhaberschaft umfasst. Der Entwurf sieht vor, den Bebauungsplan als Satzung inklusive Begründung und Umweltbericht zu verabschieden.
Zur Sicherung der Klimaanpassung wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,25 festgesetzt, wobei Nebenanlagen eine Erhöhung auf maximal 0,4 ermöglichen. Die Entwässerung des Gebiets erfolgt über ein Trennsystem. Da eine Versickerung aufgrund der Bodenparameter nicht möglich ist, muss Regenwasser gedrosselt in einen Vorfluter eingeleitet werden. Die Versorgung mit Strom, Trinkwasser und Erdgas soll über bestehende Leitungen der Alten Soester Straße erfolgen. Die Löschwasserversorgung ist durch die Stadtwerke Hamm mit einem Grundschutz von 96 m³/h über zwei Stunden sichergestellt.
Im Rahmen der Planung wurden Anregungen der Bezirksregierung Arnsberg sowie der unteren Naturschutzbehörde berücksichtigt. Die Stellungnahmen der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH, des Lippeverlandes und des Amtes für Zivilschutz/Feuerwehr wurden zur Kenntnis genommen. Die landesplanerische Abstimmung mit dem Regionalverband Ruhr bestätigte die Vereinbarkeit mit der Raumordnung. Ein verbleibendes Defizit im ökologischen Ausgleich wird durch die Anpflanzung einer Obstwiese in räumlicher Nähe kompensiert.
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- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 42.4. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.022 - An der Steinernen Brücke - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0091/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0091/20_VL behandelt die vierte vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.022 „An der Steinernen Brücke“ in Hamm-Uentrop. Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf einem etwa 1.200 m² großen Grundstück in der Lippestraße zu schaffen. Das Areal, auf dem sich ehemals eine Tankstelle und eine Werkstatt befanden, soll durch eine Neustrukturierung des Baufensters eine höhere bauliche Nutzbarkeit und Nachverdichtung im Innenbereich ermöglichen.
Die Flächennutzung im Plangebiet ist vollständig als allgemeines Wohngebiet vorgesehen. Der Entwurf sieht eine kompakte Bauweise vor, die zur Energieeffizienz und Klimaanpassung beitragen soll. Hierzu gehört die Vorgabe einer Dachbegrünung mit einer Substratschicht von mindestens 10 cm, wobei Ausnahmen für Anlagen zur Energiegewinnung vorgesehen sind. Zudem müssen Gartenflächen und Stellplätze versickerungsoffen gestaltet werden. Die Stadtwerke Hamm haben die Bereitstellung von 96 m³/Std. Löschwasser bestätigt.
Das Verfahren wurde als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Während der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung gingen keine Stellungnahmen ein. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der Satzung sowie der Begründung vom 30.10.2020 vor. Mit der öffentlichen Bekanntmachung erlangt die Änderung Rechtskraft, wobei bestehende Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 02.022 im Geltungsbereich ihre Gültigkeit verlieren. Die Beratung im Rat ist für den 15.12.2020 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 43.Bebauungsplan Nr. 02.122 - Schützenstraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0094/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nr. 02.122 – Schützenstraße sieht die wohnbauliche Nachnutzung einer etwa 8.745 m² großen Brachfläche im Stadtbezirk Uentrop vor. Auf dem ehemaligen Kasernengelände sollen drei zweigeschossige Mehrfamilienhäuser mit insgesamt bis zu 53 öffentlich geförderten Wohneinheiten errichtet werden. Die Planung weist das Areal als reines Wohngebiet aus, wobei 90,5 % der Fläche für Wohnzwecke und 9,5 % für Gemeinbedarf vorgesehen sind. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Schützenstraße.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Behörden berücksichtigt. Die Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde bestätigte Bodenverunreinigungen durch Mineralölkohlenwasserstoffe, weshalb Bodenverbesserungsmaßnahmen vor der Bebauung erforderlich sind. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe wies auf die Meldepflicht bei Entdeckung von Bodendenkmälern hin. Zur Berücksichtigung von Einwendungen sieht die Planung eine Verschiebung der Baufenster B und C um etwa drei Meter nach Norden vor, um den Abstand zur angrenzenden Reihenhauszeile zu vergrößern. Eine Drehung der Baukörper wurde aus städtebaulichen Gründen abgelehnt.
Klimaschutzmaßnahmen umfassen die Förderung von Dachbegrünung, Solar- und Photovoltaikanlagen sowie Durchgrünung. Der Vorhabenträger plant 55 private Stellplätze, während der zusätzliche Bedarf an öffentlichen Parkplätzen als gering eingestuft wird. Der Rat der Stadt Hamm soll über die Abwägung der Anregungen sowie den Satzungsbeschluss entscheiden.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 44.5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.084 - Marker Depot - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0099/20_VL · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 0099/20_VL behandelt die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.084 – Marker Depot –, die als Satzungsbeschluss im Rat der Stadt Hamm verabschiedet werden soll. Gegenstand der Änderung ist die Umwidmung eines etwa 1.008 m² großen Teilbereichs des Grundstücks am Karl-Mecklenbrauck-Weg 2. Die Fläche soll von einem Sondergebiet für Einzelhandel in ein Allgemeines Wohngebiet umgewandelt werden, um die Errichtung von Doppelhäusern oder einer Hausgruppe zu ermöglichen.
Die planungsrechtlichen Festsetzungen sehen eine maximale Anzahl von zwei Vollgeschossen, eine Traufhöhe von 6,50 m sowie eine Firsthöhe von 11,00 m vor. Zudem sind Vorgaben zur Klimaanpassung enthalten, die unter anderem die Begrünung von Flachdächern ab einer Größe von 10 m², das Verbot von Schottergärten sowie die Nutzung wasserdurchlässiger Bauweisen regeln. Im Zuge der Anpassung entfällt das bisherige Pflanzgebot. In Abstimmung mit dem Tiefbau- und Grünflächenamt ist stattdessen die Ersatzpflanzung von acht Platanen im Bereich des Maximilian-Parkplatzes vorgesehen.
Das Verfahren wurde nach § 13a BauGB beschleunigt durchgeführt. Die Beteiligung von Behörden, darunter die Bezirksregierung Arnsberg, der Lippeverband und die IHK Dortmund, sowie die öffentliche Auslegung im Sommer 2020 sind bereits erfolgt. Der Vorschlag sieht die Annahme der Satzung sowie der Begründung vom 29.10.2020 vor. Parallel dazu wird der Flächennutzungsplan im Rahmen der 36. Berichtigung als Wohnbaufläche angepasst.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 45.Bebauungsplan Nr. 02.125 - Braamer Straße / Alter Grenzweg - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0124/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0124/20 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 02.125 – Braamer Straße / Alter Grenzweg – vorgelegt. Das Vorhaben betrifft ein etwa 4.700 Quadratmeter großes Areal in der Gemarkung Braam-Ostwennemar, das derzeit landwirtschaftlich genutzt wird. Das Plangebiet liegt zwischen der Braamer Straße und dem Alter Grenzweg.
Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnbauflächen in Form einer Straßenrandbebauung, um die bestehende Gebäudestruktur an der Braamer Straße zu vervollständigen. Geplant sind erste Entwürfe für zwei zweigeschossige Geschosswohngebäude mit Staffelgeschossen sowie die Bereitstellung privater Stellflächen. Zudem soll das Verfahren die Erschließung einer möglichen Erweiterungsfläche des Maximilianparks durch eine Zufahrt zur Braamer Straße sicherstellen.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Da der aktuelle Flächennutzungsplan das Gebiet als Grünfläche ausweist, ist im Zuge der 45. Berichtigung des Flächennutzungsplanes eine Anpassung zu Wohngebiet erforderlich. Die Planung orientiert sich an bestehenden Rahmenplänen und dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept Werries. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen.
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Beratungsfolge
- 07.03.2022 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 46.36. Änderung des Flächennutzungsplanes - PV-Anlage Martinstraße - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der ÖffentlichkeitZur Vorlage · 0133/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur 36. Änderung des Flächennutzungsplans vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung einer großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlage im Stadtbezirk Hamm-Rhynern. Das betroffene Areal umfasst etwa 56.000 Quadratmeter in der Gemarkung Berge, nordöstlich der Kreuzung Auf der Becke und Martinstraße. Bei der Fläche handelt es sich um eine ehemalige Deponie, die derzeit als Brachfläche genutzt wird.
Die Stadtwerke Hamm beabsichtigen, auf diesem Grundstück eine PV-Anlage mit einer geschätzten Gesamtleistung von circa 2 Megawatt zu errichten. Ein wesentlicher Vorteil des Standorts ist die unmittelbare Nähe zu einem bestehenden Umspannwerk, was die Einspeisung in das Stromnetz ermöglicht und den Bedarf an zusätzlichen Leitungsverlegungen sowie damit verbundene Eingriffe in die Natur reduziert. Da die Fläche im aktuellen Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen ist, die geplante Nutzung als Sondergebiet für erneuerbare Energien jedoch einen Widerspruch darstellt, ist die Änderung notwendig.
Die Vorlage sieht den Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den gesetzlichen Vorgaben vor. Die Beteiligung der Bürger soll in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen. Das Verfahren soll als Vollverfahren inklusive einer Umweltprüfung durchgeführt werden.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 47.Bebauungsplan Nr. 03.100 - PV-Anlage Martinstraße - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der ÖffentlichkeitZur Vorlage · 0132/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 03.100 – PV-Anlage Martinstraße – vorgelegt. Das Vorhaben betrifft ein etwa 5,6 Hektar großes Areal in der Gemarkung Berge, Flur 1, im Stadtbezirk Hamm-Rhynern. Die Fläche, die sich nordöstlich der Kreuzung Auf der Becke / Martinstraße befindet, umfasst ein brachliegendes Gelände einer ehemaligen Deponie.
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebiets zur Gewinnung erneuerbarer Energien. Die Stadtwerke Hamm beabsichtigen, auf dieser Fläche eine großflächige Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer geschätzten Gesamtleistung von circa 2 Megawatt zu errichten. Ein wesentlicher Standortvorteil ist die unmittelbare Nähe zu einem bestehenden Umspannwerk, wodurch die Einspeisung in das Netz ohne umfangreiche zusätzliche Leitungsverlegungen möglich sein soll.
Der geplante Bebauungsplan soll im Rahmen eines Vollverfahrens gemäß BauGB aufgestellt werden. Da das Gebiet im aktuellen Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt ist, wird eine entsprechende Änderung im Zuge der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes angestrebt. Die Vorlage sieht zudem vor, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 48.Bebauungsplan Nr. 07.107 - Östlich Seeburger Straße - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0160/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0160/20_VL wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 07.107 „Östlich Seeburger Straße“ vorgelegt. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 6,88 Hektar in der Gemarkung Hamm, begrenzt durch die Seeburger Straße, den Lohweg und die Bramwiese sowie die Westgrenzen der Flurstücke 423 und 533. Ziel der Planung ist die städtebauliche Ordnung brachfallender Betriebsgrundstücke sowie der baulichen Anlagen des Luftsportclubs Hamm.
Die Vorlage sieht vor, das Verfahren gemäß § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren für die Innenentwicklung aufzustellen. Da die Grundflächen im Bebauungsplan voraussichtlich um mehr als 20.000 m² überschritten werden, ist eine Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchgeführt werden.
Die Planung dient der Sicherung nachhaltiger Nachnutzungen der ehemaligen Betriebsgrundstücke. Dabei sollen Nutzungsarten wie Einzelhandel, Vergnügungsstätten und Wettvermittlungsstellen gesteuert sowie die Anforderungen des Luftsportclubs einbezogen werden. Die Entwicklung reicht von Gewerbeflächen bis hin zu Wohnbebauung unter Berücksichtigung von Begrünung und Klimagerechtigkeit. Der Flächennutzungsplan weist den Bereich nördlich der Heessener Straße als Mischgebiet und südlich davon als gewerbliche Baufläche aus. Die Vorlage wurde zur Beratung in die Bezirksvertretung Hamm-Heessen sowie in die zuständigen Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, Wirtschaft und Arbeit, den Hauptausschuss und den Rat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 31.08.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 10.12.2020 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 49.6. Änderung des Landschaftsplans Hamm-West gem. § 20 Landesnaturschutzgesetz NRW („Sandbochumer Heide“)Zur Vorlage · 0171/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, das Verfahren zur 6. Änderung des Landschaftsplans Hamm-West einzuleiten. Gegenstand der Änderung ist der Bereich „Sandbochumer Heide und umliegender Waldgebiete“, der sich zwischen der BAB1 im Westen und der Kamener Straße im Süden sowie im Grenzbereich der Bezirke Herringen und Pelkum erstreckt. Ziel des Verfahrens ist es, Teile dieses Waldkomplexes, der bereits als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist, gemäß den Vorgaben des Landesnaturschutzgesetzes NRW als Naturschutzgebiete festzusetzen.
Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit der hohen ökologischen Wertigkeit des Gebiets. Laut Biotopkartierungen des Landesamtes für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz (LANUV) finden sich dort geschützte Biotope sowie Lebensraumtypen, die unter der FFH-Richtlinie als besonders schutzwürdig eingestuft sind. Der Waldkomplex, der überwiegend aus Laub- und Nadelwald besteht, dient als wichtiger Lebensraum für verschiedene Vogelarten sowie für Fledermaus-Arten. Zudem umfasst der Suchraum geschützte Elemente wie den Neustädter Bach und verschiedene Kleingewässer.
Das Verfahren umfasst mehrere Planungsschritte, darunter die Erstellung eines Fachbeitrags zum Naturschutz sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Die Umsetzung der Änderungen erfordert sowohl textliche Anpassungen der Entwicklungsziele als auch planzeichnerische Änderungen am bestehenden Landschaftsplan. Mit dem Abschluss des Verfahrens sollen die Schutzgebiete und die damit verbundenen Gebote und Verbote als Satzung rechtskräftig werden.
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- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 50.Grunderwerb von Waldflächen (34,6 ha) in Hamm-UentropZur Vorlage · 0149/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm beantragt den Erwerb von Waldflächen in Hamm-Uentrop im Umfang von insgesamt 346.076 m². Die Grundstücke der RWE Generation SE umfassen verschiedene Flurstücke in den Gemarkungen Schmehausen und Uentrop, darunter Flächen im Bereich „Schmehausen 4“ sowie „Uentrop 7“. Ziel des Erwerbs ist die dauerhafte Sicherung und Entwicklung wertvoller Waldbestände sowie die spätere Ausweisung als Naturschutzgebiet.
Der Beschlussvorschlag ersetzt frühere Vorhaben zum Erwerb von Flächen der DuPont Deutschland Real Estate GmbH, da sich die Umsetzung dieses Projekts aufgrund grundbuchlicher Hindernisse als nicht realisierbar erwiesen hat. Im Zuge dessen wurden auch die entsprechenden Zuwendungsbescheide der Bezirksregierung Arnsberg angepasst, um die Fördermittel für den neuen Grunderwerb zielgerichtet einsetzen zu können. Während für Teile des Gebiets Fördermittel sowie Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, soll eine Fläche in Höhe von 5.699 m² aus Eigenmitteln finanziert werden.
Die betroffenen Waldflächen, zu denen auch die Gebiete „Sundern“ und „Heimeldühlsches Holz“ gehören, weisen einen hohen Anteil an alten Eichen- und Buchenbeständen auf. Die Verwaltung plant, nach dem Erwerb ein Landschaftsplan-Änderungsverfahren einzuleiten, um die Flächen naturschutzrechtlich zu sichern. Geplante Maßnahmen umfassen den Umbau von Pappel- und Fichtenforsten in standortgerechte Waldgesellschaften sowie den Verschluss von Entwässerungsgräben zur Wiederherstellung der ursprünglichen Standortverhältnisse. Die finanziellen Details zum Erwerb werden in einer gesonderten, nichtöffentlichen Vorlage dargelegt.
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- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 51.Fahrbahnerneuerung Fangstraße, von Kamener Straße bis OrtsausgangZur Vorlage · 0148/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat einen Beschlussvorschlag zur Fahrbahnerneuerung der Fangstraße vor. Die Maßnahme umfasst die Erneuerung des Straßenabschnitts von der Kamener Straße bis zum Ortsausgang. Damit wird die ursprüngliche Baustrecke von 380 Metern um 200 Meter verlängert, um den Bereich zwischen der Goerallee und dem Ortsausgang ebenfalls zu sanieren und weitere Baumaßnahmen in diesem Bereich zu vermeiden.
Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Neugestaltung des Straßenquerschnitts. Die bisherige Aufteilung der überbreiten Fahrbahn soll nach aktuellem Stand der Technik angepasst werden, um den Radverkehr besser zu berücksichtigen. Geplant ist die Einrichtung von beidseitigen Radschutzstreifen sowie einem alternierenden Längsparkstreifen. Ziel ist es, die Verbindung zwischen Pelkum und Herringen im Sinne des kommunalen Klimaaktionsplans aufzuwerten. Die Fahrbahnbreite wird dabei auf etwa 5,40 bis 5,50 Meter reduziert, was die Sicherheit im Begegnungsverkehr erhöhen soll.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 691.500 Euro. Die Finanzierung setzt sich aus erwarteten Fördermitteln in Höhe von 370.800 Euro sowie Anliegerbeiträgen inklusive Förderung in Höhe von 212.900 Euro zusammen. Der städtische Eigenanteil beträgt 107.800 Euro. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021.
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- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 31.08.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 52.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2021Zur Vorlage · 0150/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0150/20_VL sieht die Umsetzung eines Erneuerungsprogramms für die öffentliche Straßenbeleuchtung im Jahr 2021 vor. Ziel der Maßnahme ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Diese Fördermittel sollen dazu dienen, die finanzielle Belastung der Anlieger bei anfallenden Beiträgen zu reduzieren.
Die Durchführung der im Programm enthaltenen Maßnahmen soll durch die Stadtwerke Hamm GmbH erfolgen. Die Notwendigkeit der Erneuerungen ergibt sich aus dem Alter und der Abnutzung der bestehenden Anlagen, wodurch eine wirtschaftliche Instandhaltung der vorhandenen Infrastruktur nicht mehr gewährleistet werden kann. Da es sich um beitragsfähige Maßnahmen handelt, ist vorgesehen, die betroffenen Anlieger vor Beginn der Arbeiten über die entstehenden Beitragspflichten gemäß der Straßenbaubeitragssatzung zu informieren.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf einen konsumtiven Aufwand von 1.063.540 Euro sowie einen investiven Aufwand von 151.900 Euro. Die Mittel werden aus Instandhaltungsrückstellungen der Jahre 2018 und 2019 bereitgestellt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne für die Folgejahre ab 2021. Über mögliche Einzahlungen durch Anliegerbeiträge liegen zum Zeitpunkt der Vorlage keine konkreten Informationen vor.
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Beratungsfolge
- 15.06.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 53.Fortführung des MVA VerbundesZur Vorlage · 0069/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0069/20_VL befasst sich mit der Fortführung des MVA Hamm-Verbundes zur langfristigen Entsorgung von Siedlungsabfällen über den 31. Dezember 2022 hinaus bis mindestens zum 31. Dezember 2032. Die Stadt Hamm ist über die WFH GmbH mit jeweils 15,08 % an der MVA Hamm Eigentümer GmbH sowie der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH beteiligt und liefert jährlich etwa 43.000 Tonnen Haus- und Sperrmüll an die Anlage.
Im Rahmen der Weiterentwicklung ist eine Teilmodernisierung der Anlage vorgesehen, die eine Kapazitätserhaltungslinie sowie die Erneuerung der Rauchgasreinigung umfasst. Das Investitionsvolumen für diese Maßnahmen, einschließlich des Einbaus von fünf Katalysatoren, beläuft sich auf circa 62,8 Millionen Euro, wobei ein Anteil von 9,47 Millionen Euro auf die WFH entfällt. Durch den Bau der Kapazitätserhaltungslinie erhöht sich die Grundauslastungsmenge von 217.500 Tonnen pro Jahr auf 257.600 Tonnen pro Jahr.
Die Sicherstellung der Entsorgungssicherheit soll durch einen neuen Konsortialvertrag und die Anpassung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen der beteiligten Gesellschaften erreicht werden. Die Verbundpartner verpflichten sich zu anteiligen Verbrennungskapazitäten ab dem 1. Januar 2023 bzw. nach Inbetriebnahme der neuen Linie. Zudem sind die Übertragung von Gesellschaftsanteilen der VBU sowie die Umverteilung von Verbrennungskapazitäten zwischen den Partnern vorgesehen. Alle vertraglichen Regelungen sind zum 31. Dezember 2032 kündbar. Der Rat soll die Verhandlungsergebnisse zur Kenntnis nehmen und die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen beauftragen.
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- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 54.Verlängerung der Optionsfrist zum neuen Umsatzsteuerrecht § 2b USTGZur Vorlage · 0125/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Kenntnisnahme vor, die die Verlängerung der Optionsfrist im Rahmen des neuen Umsatzsteuerrechts betrifft. Hintergrund ist die Neuregelung der Steuerpflicht für juristische Personen des öffentlichen Rechts gemäß § 2b UStG.
Bisher war die Stadt Hamm über eine Übergangsregelung dazu berechtigt, die bisherige Rechtslage bis zum 31.12.2020 anzuwenden. Dies diente dazu, die notwendigen Prozesse zur Umsetzung der Reform sowie Umstellungen im Rechnungswesen einzurichten. Durch das Corona-Steuerhilfegesetz wurde diese Übergangsfrist nun durch den neu eingefügten § 27 Abs. 22a UStG bis zum 31.12.2022 verlängert. Der Gesetzgeber begründet diesen Aufschub mit dem Schutz der interkommunalen Zusammenarbeit und der Leistungsfähigkeit der Kommunen, wobei die Situation durch die Pandemie zusätzlich beeinflusst wurde.
Die Verwaltung führt aus, dass für die Inanspruchnahme dieser Verlängerung kein neuer Antrag beim Finanzamt erforderlich ist. Da seitens des Bundesministeriums der Finanzen noch Anwendungsfragen zum neuen Recht offenstehen, hat die Konzernsteuerung entschieden, die Option für Leistungen, die vor dem 01.01.2023 erbracht werden, weiterhin nach der alten Rechtslage auszuüben. Es werden keine finanziellen Nachteile durch diese Verlängerung erwartet.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 55.Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Deckung von zusätzlich Corona-bedingten Aufwendungen/Auszahlungen im Zuge der Pandemie.Zur Vorlage · 0153/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, überplanmäßige Mittel in Höhe von 1.200.000 Euro zur Deckung von zusätzlichen Aufwendungen bereitzustellen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen. Diese Mittel sind für den Fachbereich Jugend, Soziales und Gesundheit vorgesehen.
Die Bereitstellung der Mittel dient der Finanzierung von Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Dazu gehören unter anderem die Beschaffung von Schutzausrüstung wie Masken, Kitteln und Desinfektionsmitteln sowie die Kosten für Testangebote, etwa im Zusammenhang mit dem Testzentrum in der Alfred-Fischer-Halle und dem Coronamobil.
Bereits durch eine vorangegangene Beschlussvorlage wurden 2 Millionen Euro zur Bewältigung der pandemiebedingten Mehraufwendungen und -auszahlungen zur Verfügung gestellt. Die nun beantragte Aufstockung um 1,2 Millionen Euro erfolgt zur Deckung der weiteren entstandenen Kosten. Die finanzielle Deckung dieser überplanmäßigen Mittel ist durch Mehrerträge bzw. Mehr einzahlungen aus den Stärkungspaktmitteln sichergestellt. Eine Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes war für diesen Vorgang nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 14.09.2022 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 31.08.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 56.Ausschreibung einer BeigeordnetenstelleZur Vorlage · 0177/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm beabsichtigt, zum 1. März 2021 ein neues Dezernat für Klima, Umwelt und Migration einzurichten. Im Zuge dieser organisatorischen Neugestaltung soll eine der sechs in der Hauptsatzung vorgesehenen Beigeordnetenstellen neu besetzt werden. Das neue Dezernat wird das Umweltamt, das Ausländer- und Flüchtlingsamt, den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb sowie die Klimaagentur umfassen. Parallel dazu ist eine Umstrukturierung des Dezernats IV zum Familien-Dezernat vorgesehen, wobei bestimmte Ämter in das Dezernat I verlagert werden.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Ausschreibung der Stelle einer Stadträtin oder eines Stadtrates vor. Die Besetzung soll in den Medien, unter anderem im Westfälischen Anzeiger und auf Internetportalen, bekannt gemacht werden. Die Aufgaben der neuen Beigeordnetenfunktion umfassen die strategische Steuerung der klimapolitischen Belange sowie die Weiterentwicklung der Klimaagentur als Bindeglied verschiedener Akteure.
Für die Besetzung werden Bewerberinnen und Bewerber mit spezifischen Qualifikationen gesucht, etwa der Laufbahnbefähigung für den zweiten Einstiegsdienst der Laufgruppe 2 in der Umweltverwaltung oder der Befähigung zum Richteramt, ergänzt durch juristische Erfahrung und Führungskompetenz. Die Anstellung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Zeit in der Besoldungsgruppe B 4 für eine Dauer von acht Jahren. Die Verwaltung wird zudem ermächtigt, Regelungen des Landesbeamtenversorgungsgesetzes zur Anrechnung förderlicher Zeiten anzuwenden. Die Kosten für die Ausschreibung werden mit 3.000 Euro veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 57.KatzenkastrationsverordnungZur Vorlage · 0167/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die „Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet der Stadt Hamm“ beschlossen. Die Regelung basiert auf der Rechtsgrundlage des § 13 b TierSchG, der es ermöglicht, den unkontrollierten Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken, um Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den Tieren zu verhindern.
Nach Angaben der Verwaltung finden in Hamm jährlich etwa 400 ehrenamtlich durchgeführte Kastrationen an verwilderten Katzen statt. Die zuständigen Tierärzte berichten von einem hohen Infektionsdruck sowie chronischen Erkrankungen wie Katzenschnupfen, Katzenaids und Parasitosen innerhalb der Population. Da die Populationsdichte bei Hauskatzen nicht auf natürliche Weise reguliert wird, führt eine hohe Vermehrungsrate zu einem Anstieg erkrankter und unterernährter Tiere.
Die Verordnung dient dazu, die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Tierschutzorganisationen zu schaffen und die bisherige Rechtsunsicherheit bei den Kastrationsmaßnahmen zu beenden. Ziel ist es, die Fortpflanzungskette durch die Unfruchtbarmachung von Freigängern langfristig zu unterbrechen und so die Stabilisierung der Population zu erreichen. Das gesamte Stadtgebiet wird dabei als Schutzgebiet ausgewiesen. Zur Durchführung der Maßnahmen sollen Mitglieder von Tierschutzorganisationen beauftragt werden. Die Verwaltung wird nach einem Jahr über die Auswirkungen der Verordnung Bericht erstatten.
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Beratungsfolge
- 14.09.2022 · Integrationsrat
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 07.12.2020 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- C.Verschiedenes