Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in städt. Liegenschaften gem. TrinkwV
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in städtischen Liegenschaften vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist die Fortführung der gemäß der Trinkwasserverordnung vorgeschriebenen Untersuchungen in Schulen und weiteren städtischen Gebäuden, wie dies bereits in den Jahren 2018 bis 2020 erfolgt ist.
Die Umsetzung soll als Inhouse-Geschäft an die Stadtwerke Hamm (HAMCOM GmbH) vergeben werden. Der Auftrag umfasst die Bestandsaufnahme der Anlagen, die Probenahme, die Analytik sowie die Dokumentation für die jeweilige Liegenschaft. Sollten bei den Untersuchungen positive Befunde festgestellt werden, sieht das Verfahren vor, eine Gefährdungsanalyse durchzuführen und einen entsprechenden Hygiene-Maßnahmenplan zu erarbeiten.
Für das Jahr 2021 sind Aufwendungen in Höhe von 150.000 Euro veranschlagt, die aus dem städtischen Eigenanteil im Teilergebnisplan des Stadtamtes/Zentraler Dienst 65 finanziert werden sollen. Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Maßnahmen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021 vor. Die Verwaltung wird im Falle einer Annahme mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 31.05.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 14.12.2020kein Ergebnis hinterlegt
- 08.12.2020kein Ergebnis hinterlegt
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